BT-Drucksache 18/5416

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/4654, 18/5051, 18/5415 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

Vom 1. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5416
18. Wahlperiode 01.07.2015
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit
im Bereich des Verfassungsschutzes

Bericht der Abgeordneten r
Bartsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes
für Verfassungsschutz (BfV) näher auszuformen und die Analysefähigkeit sowie die
Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden weiter zu verbessern.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für die technische Umsetzung der Änderung des VIS (Visa-Informationssystem) -
Zugangsgesetzes (VISZG) entstehen beim Bundesverwaltungsamt Kosten in Höhe
von rund 5.000 Euro. Dieser finanzielle Mehraufwand soll im Einzelplan 06 ausge-
glichen werden.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Mit der Umsetzung des Gesetzes ist ein Mehrbedarf an Personal und Sachmitteln
verbunden, hervorgerufen durch die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Si-
cherheitsbehörden sowie der Zentralstellenfunktion des BfV. Der Bedarf beläuft sich
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/5416 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
auf 261 Planstellen/Stellen und damit verbundenen rund 17 Mio. Euro jährlichen
Personal- und Personalnebenkosten. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Un-
terstützung der Landesämter durch das BfV im Bereich besonderer technischer und
fachlicher Fähigkeiten wird die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Verbund
gesteigert, setzt aber beim BfV entsprechende Ressourcen voraus. Deren Umfang ist
abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen und daher noch nicht
bezifferbar.
Der Bedarf an Personal- und Sachmitteln sowie Planstellen und Stellen soll finanzi-
ell und stellenmäßig im Einzelplan 06 eingespart werden.
Die durch die Einrichtung eines weiteren Vizepräsidentendienstpostens beim BfV in
der Besoldungsgruppe B 6 entstehenden zusätzlichen Kosten werden innerhalb des
Einzelplans 06 kompensiert.
Im Hinblick auf die Änderung des VISZG entsteht dem Bund für die technische
Umsetzung des Gesetzes der bereits dargestellte Umstellungsaufwand in Höhe von
rund 5.000 Euro. Eine konkrete Bezifferung der mit der Gesetzesänderung zu erwar-
tenden Mehranträge ist mangels zuverlässiger Anhaltspunkte nicht möglich. Ange-
sichts der Vielzahl der denkbaren Fallgestaltungen dürften auch die Abfragezahlen
aus ähnlichen oder gleichen Deliktsgruppen keine validen Rückschlüsse auf die zu
erwartenden Mehranträge zulassen. Es wird aber davon ausgegangen, dass es zu kei-
ner überproportionalen Erhöhung der Anträge kommen wird.
Der Umstellungsaufwand der Länder für die technische Umsetzung der Änderung
des VISZG dürfte sich insgesamt auf rund 80.000 Euro belaufen. Hierbei wird davon
ausgegangen, dass zum einen bei jeder zentralen Zugangsstelle eine technische Um-
stellung erforderlich wird und zum anderen die technische Infrastruktur in den Län-
dern zwar unterschiedlich, aber mit der des BVA vergleichbar ist. Je Land dürfte
sich der Umstellungsaufwand deshalb durchschnittlich auf rund 5.000 Euro belau-
fen. Eine konkrete Bezifferung der mit der Gesetzesänderung zu erwartenden Mehr-
anträge ist aus den bereits für den Bereich des Bundes genannten Gründen nicht
möglich. Es wird auch für den Bereich der Länder davon ausgegangen, dass es zu
keiner überproportionalen Erhöhung der Anträge kommen wird.

Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuss vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 1. Juli 2015

Der Haushaltsausschuss

Dr. Gesine Lötzsch Dr. Reinhard Brandl Martin Gerster
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter

Dr. Dietmar Bartsch Anja Hajduk
Berichterstatter Berichterstatterin

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