BT-Drucksache 18/5403

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/5172 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Vom 1. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5403
18. Wahlperiode 01.07.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/5172 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2014
zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Usbekistan
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

A. Problem
Im Verhältnis zu Usbekistan war bisher nur ein veralteter Informationsaustausch
möglich, da das geltende Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan vom 7.
September 1999 (BGBl. 2001 II S. 978, 979) noch nicht den Standard enthielt, wie
ihn die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
im Rahmen des Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs
entwickelt und in das OECD-Musterabkommen 2005 übernommen hat.

B. Lösung
Das Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens
vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen enthält die dafür notwendigen Regelungen. Es voll-
zieht hinsichtlich des Informationsaustausches die Aktualisierungen des OECD-
Musterabkommens 2005 nach. Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzun-
gen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Pro-
tokolls vom 14. Oktober 2014 geschaffen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

Drucksache 18/5403 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen.
Mithilfe der durch das Änderungsprotokoll ermöglichten Ausweitung des Informa-
tionsaustausches zur Durchführung des innerstaatlichen Steuerrechts sowie der Ein-
führung einer Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern sollen künftig Steuerausfälle
verhindert werden.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Das Protokoll hat keine messbaren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für
Bürgerinnen und Bürger.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entstehen durch das Protokoll keine messbaren Auswirkungen auf
den Erfüllungsaufwand.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Das Protokoll erweitert den steuerlichen Informationsaustausch (Artikel 1) im Ver-
hältnis zu Usbekistan. Insoweit werden durch das Protokoll erweiterte Pflichten für
die Verwaltung eingeführt. Eine Quantifizierung ist mangels belastbarer Daten al-
lerdings nicht möglich. Da der Kreis der Betroffenen jedoch sehr gering sein dürfte,
ist für die Verwaltung mit nicht messbaren Auswirkungen zu rechnen. Daneben er-
geben sich ebenfalls nicht messbare Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der
Verwaltung im Hinblick auf die Verfahrensregelungen zur Amtshilfe bei der Erhe-
bung von Steuern (Artikel 2) sowie die Auskunftserteilungspflichten an den Be-
troffenen über die Verwendung seiner Daten und die dadurch erzielten Ergebnisse
(Artikel 3).

F. Weitere Kosten
Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme und Auswirkungen
auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,
sind von dem Gesetz nicht zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5403
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5172 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 1. Juli 2015

Der Finanzausschuss

Ingrid Arndt-Brauer
Vorsitzende

Dr. Frank Steffel
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter
Drucksache 18/5403 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Frank Steffel und Lothar Binding (Heidelberg)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5172 in seiner 112. Sitzung am 18. Juni
2015 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Recht und Verbraucher-
schutz zur Mitberatung überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde darüber hinaus auch dem Parlamentarischen
Beirat für nachhaltige Entwicklung zur gutachtlichen Stellungnahme überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das Protokoll vom 14. Oktober 2014 soll den deutschen Finanzbehörden ermöglichen, Auskünfte in Steuersa-
chen in einem größeren Umfang als bisher von den usbekischen Finanzbehörden einzuholen. Zusätzlich werde
die Zusammenarbeit der Finanzbehörden durch die Einführung einer Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern
entsprechend dem OECD-Standard 2005 gefördert. Dadurch werde eine zutreffendere Besteuerung erwartet.
Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme und Auswirkungen auf Einzelpreise und das
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, seien von dem Gesetz nicht zu erwarten.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 60. Sitzung am 1. Juli
2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf auf Drucksachsache 18/5172 anzu-
nehmen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich in seiner 27. Sitzung am 10. Juni 2015
mit dem Gesetzentwurf gutachtlich befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsprüfung nicht erforderlich
sei. Zwar sei im Gesetzentwurf die Nennung der im weitesten Sinne betroffenen Managementregel und der
Indikatoren unterlassen worden. Gleichwohl diene das Gesetzesvorhaben der Eindämmung von schädlichem
Steuerwettbewerb und trage damit unter anderem zu einer nachhaltigen Entwicklung durch Voranbringen der
wirtschaftlichen Zukunftsvorsorge und durch eine transparente Haushaltspolitik bei.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5172 in seiner 47. Sitzung am 1. Juli 2015
erstmalig und abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/5172 anzu-
nehmen.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD begrüßten, dass es der Bundesregierung gelungen sei, mit
einem weiteren Land ein Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließen bzw. zu überarbeiten. Im Vordergrund
stehe hierbei der verbesserte Informationsaustausch. Damit werde die Berufung auf das Bankgeheimnis kein
Rechtfertigungsgrund für die Nicht-Erteilung der erbetenen Informationen mehr sein können. Es sei zu beto-
nen, dass die Bundesregierung sich bemühe, die Möglichkeiten, Informationen zu verweigern, international
immer mehr zu reduzieren.
Ferner seien die Einführung der gegenseitigen Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern und die Aktualisierung
im Bereich des Datenschutzes auf den OECD-Standard zu begrüßen.
Die Fraktion DIE LINKE. betonte, die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens stelle zwar eine Ver-
besserung dar. Allerdings sei diese nicht ausreichend. Auch mit der Revision bleibe der Standard beim Infor-
mationsaustausch die Auskunft auf Ersuchen. Ein Wechsel auf den automatischen Informationsaustausch finde
durch den Gesetzentwurf hingegen nicht statt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5403
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte grundsätzlich die Verbesserung beim Informati-
onsaustausch und die Einführung der Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern. Sie schließe sich aber der Kritik
der Fraktion DIE LINKE. bezüglich des automatischen Informationsaustausches an. Im Fall von Usbekistan
sei allerdings einzuräumen, dass dies auch an den nicht ausreichend vorhandenen staatlichen Strukturen liegen
würde. Dennoch müsse der automatische Informationsaustausch weiter auf der Agenda bleiben.

Berlin, den 1. Juli 2015

Dr. Frank Steffel
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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