BT-Drucksache 18/540

Computergestütztes Aufspüren von unerwünschtem Verhalten im öffentlichen Raum

Vom 13. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/540
18. Wahlperiode 13.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Frank Tempel, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Computergestütztes Aufspüren von unerwünschtem Verhalten
im öffentlichen Raum

Die Industrie hat mittlerweile zahllose „Sensoren“ entwickelt, mit denen der
öffentliche Raum überwacht werden kann. Hierzu gehören Videokameras, die
mittlerweile in einer neuen Generation montiert werden und hochauflösende
Bilder liefern sowie neuere bildgebende Verfahren (das sogenannte Maschinen-
sehen). Hinzu kommen Mikrofone und Bewegungsmelder, aber auch Gasdetek-
toren zum Aufspüren gefährlicher Stoffe oder erhöhten Alkoholgehalts im Fuß-
ballstadion. Für die Verarbeitung der Daten werden große Kapazitäten benötigt.
Hier sollen computergestützte Verfahren abhelfen. So können als „verdächtig“
eingestufte Bewegungsabläufe, Geräusche oder Gerüche herausgefiltert werden.
Im Falle eines „Treffers“ erhält der Bediener eine Ereignismeldung. Vor einigen
Jahren ist hierzu das EU-Forschungsprogramm INDECT bekannt geworden.
Dessen Teilnehmerinnen und Teilnehmer entwickeln eine Plattform, um Bilder
aus der Videoüberwachung mit Polizeidatenbanken und dem Internet abzuglei-
chen. Berechtigterweise hat das in diesem Sommer endende Projekt viel Kritik
auf sich gezogen: Bürgerrechtsgruppen und Netzaktivisten hatten INDECT als
„Bevölkerungsscanner“ kritisiert (Bundestagsdrucksache 17/3940). Mehrere
Polizeibehörden interessieren sich für das Ergebnis von INDECT, das ebenfalls
beteiligte Bundeskriminalamt (BKA) war allerdings ausgestiegen – angeblich
wegen des „umfassenden Überwachungsgedankens“ (Pressemitteilung, 13. Ok-
tober 2011).
Nun finanziert die Europäische Kommission weitere Forschungsvorhaben mit
ähnlicher Zielsetzung. Wieder steht die Auswertung möglichst vieler Quellen im
Mittelpunkt, darunter neben der Überwachung öffentlicher Orte auch soziale
Medien. Die Plattformen sollen polizeilich relevante Vorfälle auch vorhersagen.
Eines der neueren EU-Programme trägt den Namen PROACTIVE (www.fp7-
proactive.eu). Der Name markiert einen neuen Trend in der Strafverfolgung: Im
Gegensatz zu „Prävention“ soll die „proaktive Verbrechensbekämpfung“ grei-
fen, wenn die vermeintliche Bedrohung noch gar nicht in Sicht ist. Damit schlägt
sich das Konzept von „Gefährdern“ bzw. „Gefahrengebieten“ nach Ansicht der
Fragesteller auch in der Sicherheitsforschung nieder. Die Rede ist von „vorher-
sagenden Schlussfolgerungen und der Einbindung mehrerer Quellen“, als Ziel
wird eine „Verhinderung terroristischer Angriffe in städtischer Umgebung“ aus-
gegeben. Im Originaltitel wird das Wort „Fusion“ benutzt. Gemeint ist die sta-
tistische Auswertung polizeilicher Daten in Verbindung mit Informationen von
„Sensoren“, die über die ganze Stadt verteilt sein können. Besondere Aufmerk-
samkeit wird aber dem „Internet der Dinge“ zuteil. Gewöhnlich werden damit

Drucksache 18/540 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
technische Alltagshelfer bezeichnet, die über eine Netzwerkverbindung verfü-
gen. In PROACTIVE sollen sie der Polizei zur Verhaltenskontrolle ihrer Nutze-
rinnen und Nutzer dienen. Diese Art des Zusammenführens von Daten mehrerer
Quellen ist in Deutschland derzeit allerdings nur im Rahmen von Ermittlungen
gestattet. Die Europäische Union (EU) finanziert deshalb rechtliche und ethi-
sche Forschungen, um die Gesetzeslage in den Mitgliedstaaten zu analysieren
und mit den neuen Technologien zu synchronisieren (www.smartsurveil-
lance.eu). PROACTIVE wird angeführt vom italienischen Konzern Vitrociset,
der auf zivile und militärische Überwachungs- und Transportsysteme speziali-
siert ist. Ebenfalls an Bord ist die polnische University of Science and Techno-
logy mit Sitz in Krakau, deren Forscher bereits an INDECT geforscht hatten.
Unter den Beteiligten findet sich aber auch die Universität der Bundeswehr
München. Die kurze Beschreibung über die Mitarbeit der deutschen Militärfor-
scher lässt darauf schließen, dass die in PROACTIVE entwickelte Plattform
auch Drohnen einbinden könnte – oder aber deren autonome Fähigkeit, schnell
Entscheidungen zu treffen. Zuständig ist das Institut für Flugsysteme, dessen
Arbeiten zur künstlichen Intelligenz unbemannter Luftfahrzeuge durch
PROACTIVE gelobt werden. Diese seien geeignet, eine Situation schnell einzu-
schätzen und Entscheidungshilfen zu geben. Für die Anwendung von PROAC-
TIVE interessieren sich Polizeibehörden und Geheimdienste aus Finnland, Zy-
pern, Ungarn, Rumänien und Polen, aber auch das in Italien ansässige Crime and
Justice Research Institute (UNICRI). Das UNICRI ist bei den Vereinten Natio-
nen angesiedelt und beschäftigt sich insbesondere mit Forschungen zur Be-
herrschbarkeit von Sportereignissen oder Gipfelprotesten. Auch das Bayerische
Landeskriminalamt (BLKA) hat mindestens zweimal an Workshops von „End-
nutzern“ teilgenommen (www.fp7-proactive.eu/latest-news/conclusions-2nd-
end-users-advisory-board).
Während sich PROACTIVE mit „terroristischen Angriffen“ befasst, soll das
EU-Programm CAPER die „organisierte Kriminalität“ proaktiv adressieren
(www.cordis.europa.eu/projects/rcn/99655_en.html). Der Titel lässt sich als
„Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und
Meldung zur Vorbeugung organisierter Kriminalität“ übersetzen. Das System
soll Informationstechnologie ausforschen und auswerten. Hierzu gehört ins-
besondere die „Open Source Intelligence“ (OSINT) des Internets. Gemeint sind
öffentlich zugängliche Daten von Webseiten und Sozialen Medien. Angeführt
vom auf Sicherheitsanwendungen spezialisierten Softwarehaus S21sec macht
auch das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD bei CAPER
mit. Das Institut erklärt zur Funktionsweise der Plattform, die gewonnenen
Daten würden „semantisch analysiert und visuell so aufbereitet, dass Zusam-
menhänge oder besondere Ereignisse erkannt werden können“. CAPER will
Informationen von Diensten wie Twitter mit „Close Source Intelligence“ verbin-
den. Hinter dem Begriff verbergen sich auch Informationen, die in Polizeidaten-
banken lagern. Diese polizeilichen Daten könnten dann mit Analysesystemen
verknüpft werden, die Bilder, Videos, verschiedene Sprachen und biometrische
Daten verarbeiten. CAPER soll diese Rasterfahndung in verschiedenen Daten-
quellen derart vereinfachen, dass sie über ein simples Interface vorgenommen
werden kann. Auf diese Weise wollen die Ermittler bislang unentdeckte In-
formationen finden. Schon seit Beginn waren die israelische Polizei und die
Mossos dʼEsquadra aus Barcelona als „Endnutzer“ von CAPER registriert. Als
neue Beobachter sind nun das britische Innenministerium, der rumänische
Geheimdienst und das deutsche BKA an Bord (www.fp7-caper.eu/consortium.
html). Dies ist also mindestens das zweite Vorhaben, in dem sich die Krimina-
listen aus Wiesbaden mit dem Blick in die Glaskugel befassen (Bundestags-
drucksache 17/13441).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/540
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hinsichtlich welcher Forschungsprojekte sind welche Bundesbehörden des

Innern, der Verteidigung oder des Bundeskanzleramtes mit der Verbesserung
von automatisierten Verfahren des „Data Mining“, der Verarbeitung von
„Massendaten“ in (nahezu) Echtzeit, der „Prediktiven Analyse“, „vorher-
sagenden Schlussfolgerungen“, der Ausgabe von kriminalistischen „Hypo-
thesen“ oder der computergestützten Auswertung von sozialen Medien (da-
runter Twitter, Facebook) als Teilnehmende, Beobachterinnen oder auch als
Adressatinnen entsprechender Berichte auf deutscher Ebene befasst?
a) Um welche Projekte handelt es sich dabei konkret, und wer nimmt daran

(auch zur Beobachtung) teil?
b) Welche Beiträge haben private Firmen oder Institute hierfür erbracht?
c) Wann wurden die Projekte begonnen, wann enden sie, welches Finanzvo-

lumen haben sie, und wie werden sie finanziert?
d) Welche Plattformen mit welchen gewünschten Funktionsweisen sollen die

einzelnen Vorhaben entwickeln?
2. Hinsichtlich welcher Forschungsprojekte sind welche Bundesbehörden des

Innern, der Verteidigung oder des Bundeskanzleramtes mit der Verbesserung
von automatisierten Verfahren des „Data Mining“, der Verarbeitung von
„Massendaten“ in (nahezu) Echtzeit, der „Prediktiven Analyse“, „vorhersa-
genden Schlussfolgerungen“, der Ausgabe von kriminalistischen „Hypothe-
sen“ oder der computergestützten Auswertung von sozialen Medien (darunter
Twitter, Facebook) als Teilnehmende, Beobachterinnen oder auch als Adres-
satinnen entsprechender Berichte auf Ebene der EU befasst?
a) Um welche Projekte handelt es sich dabei konkret, und wer nimmt daran

(auch zur Beobachtung) teil?
b) Welche Beiträge haben private Firmen oder Institute hierfür erbracht?
c) Wann wurden die Projekte begonnen, wann enden sie, welches Finanzvo-

lumen haben sie, und wie werden sie finanziert?
d) Welche Plattformen mit welchen gewünschten Funktionsweisen sollen die

einzelnen Vorhaben entwickeln?
3. Inwiefern setzen welche Bundesbehörden des Innern, der Verteidigung oder

des Bundeskanzleramtes die automatisierten Verfahren des „Data Mining“, der
Verarbeitung von „Massendaten“ in (nahezu) Echtzeit, der „Prediktiven Ana-
lyse“, „vorhersagenden Schlussfolgerungen“, der Ausgabe von kriminalisti-
schen „Hypothesen“ oder der computergestützten Auswertung von sozialen
Medien (darunter Twitter, Facebook) bereits ein?

4. Inwiefern haben sich auch Bundesbehörden bereits mit Verfahren befasst
oder setzen sie bereits ein, wie sie unter anderem „DER SPIEGEL“ über den
britischen Geheimdienst GCHQ berichtete und wonach dieser in Echtzeit
verfolgen kann, welche Videos auf YouTube angesehen werden, welche In-
halte auf Facebook ein „Gefällt mir“ bekommen, und welche Seiten auf
Googles Blogplattform Blogger.com gelesen werden (SPIEGEL ONLINE,
28. Januar 2014)?
a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsicht-

lich des Programms „Squeaky Dolphin“ oder ähnlicher Verfahren der US-
amerikanischen National Security Agency (NSA) oder des GCHQ zur
Social-Media-Analyse, deren Namen noch nicht öffentlich bekannt sind?

b) Was ist der Bundesregierung über Möglichkeiten bekannt, Daten, die von
Smartphone-Apps übertragen werden und die persönliche Informationen
enthalten, abzuhören?

Drucksache 18/540 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Welchen Namen tragen die „integrierte[n] Fachanwendungen zur Erfassung
und Aufbereitung der im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung
aufgezeichneten Daten der Hersteller Syborg und DigiTask“ bei Polizei-
behörden des Bundes, die laut der Bundesregierung „aufgezeichneten Roh-
datenstrom […] in lesbarer Form zur Verfügung stell[en]“ (Bundestags-
drucksachen 17/14739 und 17/14530), und von welchen Abteilungen deut-
scher Bundesbehörden werden diese genutzt?

6. Inwiefern haben Bundesbehörden jemals von Diensten der EU-Polizeiagen-
tur Europol Gebrauch gemacht, die eine Auswertung von „Open Source
Intelligence“ anbietet und dies im „Europol Work Programme 2014“ als
„provision of tailored newsfeeds on cybercrime trends, technological deve-
lopments and other relevant information“ und „permanent Open Source
scanning capability“ bewirbt?

7. Auf welche Weise soll das EU-Programm PROACTIVE „terroristische An-
griffe in städtischer Umgebung“ verhindern?
a) Wer nimmt daran (auch zur Beobachtung) teil, welche Beiträge haben

private Firmen oder Institute hierfür erbracht, wann wurde das Projekt
begonnen, wann endet es, welches Finanzvolumen hat es, und wie wird
es finanziert?

b) Auf welche Weise sollen bei PROACTIVE „vorhersagende Schlussfol-
gerungen“ erzielt werden?

c) Welche „Quellen“ werden hierfür eingebunden?
d) Was ist damit gemeint, wenn bei PROACTIVE auch die Überwachung

über das „Internet der Dinge“ beforscht wird?
8. Inwiefern ist eine bei PROACTIVE beforschte „proaktive Verbrechensbe-

kämpfung“ auf Basis der Analyse technischer „Sensoren“ in Deutschland
rechtlich durchführbar, bzw. welche Gesetzesänderungen wären hierfür not-
wendig?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit von PROACTIVE?
10. Worin besteht der Beitrag der Universität der Bundeswehr München sowie

des Instituts für Flugsysteme in München bei PROACTIVE?
a) Auf welche bereits vorliegenden Ergebnisse früherer Forschungen wird

dabei zurückgegriffen?
b) Welche eigenen, ähnlichen Forschungen betreiben die Universität der

Bundeswehr München sowie das Institut für Flugsysteme?
c) Inwiefern wird bei PROACTIVE auch die Einbindung von Drohnen be-

forscht, und welche Beiträge liefert die Bundeswehr hierfür?
11. Welche konkreten Beiträge haben Polizeibehörden und Geheimdienste aus

Finnland, Zypern, Ungarn, Rumänien und Polen nach Kenntnis der Bundes-
regierung bei PROACTIVE erbracht?
a) Wie haben diese anvisierten „Endnutzer“ vorab ihren „Bedarf“ definiert?
b) Auf welche Weise wären die Forschungen der Universität der Bundes-

wehr München sowie des Instituts für Flugsysteme geeignet, die Bedarfe
der „Endnutzer“ zu erfüllen?

12. Was ist der Bundesregierung durch die Mitarbeit der Bundeswehr oder
durch eigene Erkenntnisse über die Teilnahme des BLKA an PROACTIVE
bekannt?
a) Welchen Beitrag hat das BLKA im Projekt erbracht, bzw. welches Inte-

resse hat die Behörde vorgetragen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/540
b) Inwiefern steht das BLKA hierzu in Kontakt mit der Universität der Bun-
deswehr München oder dem Institut für Flugsysteme?

c) An welchen Workshops von „Endnutzern“ hat das BLKA nach Kenntnis
der Bundesregierung teilgenommen, und welche Themen wurden dort
behandelt?

13. Auf welche Weise soll das EU-Programm CAPER die „organisierte Krimi-
nalität“ proaktiv adressieren?
a) Wer nimmt daran (auch zur Beobachtung) teil, welche Beiträge haben

private Firmen oder Institute hierfür erbracht, wann wurde das Projekt
begonnen, wann endet es, welches Finanzvolumen hat es, und wie wird
es finanziert?

b) Auf welche Weise sollen bei CAPER die „gemeinschaftliche Informa-
tion, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Infor-
mationen optimiert werden?

c) Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei
CAPER Inhalte „semantisch analysiert und visuell so aufbereitet werden,
dass Zusammenhänge oder besondere Ereignisse erkannt werden können“?

d) Auf welche Weise soll hierfür „Open Source Intelligence“ genutzt wer-
den?

e) Auf welche Weise sollen auch Kurznachrichtendienste eingebunden
werden?

f) Auf welche Weise sollen bei CAPER auch Informationen einer „Close
Source Intelligence“ eingebunden werden, und welche sind damit kon-
kret gemeint?

14. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitrag des Fraun-
hofer-Instituts für Graphische Datenverarbeitung IGD bei CAPER?
Auf welche bereits vorliegenden Ergebnisse früherer Forschungen wird da-
bei nach Kenntnis der Bundesregierung zurückgegriffen?

15. Welche konkreten Beiträge haben die israelische Polizei, die Mossos
dʼEsquadra aus Barcelona, das britische Innenministerium und der rumä-
nische Geheimdienst bei CAPER erbracht?
a) Wie haben diese anvisierten „Endnutzer“ vorab ihren „Bedarf“ definiert?
b) Auf welche Weise wären die Forschungen bei CAPER geeignet, die Be-

darfe der „Endnutzer“ zu erfüllen?
16. Aus welchem Grund interessiert sich das BKA für die Mitarbeit bei

CAPER?
a) Auf welche Weise ist das BKA als Teilnehmer aufgenommen worden,

und wer hatte einen entsprechenden Antrag gestellt?
Welchen Beitrag hat das BKA im Projekt erbracht, bzw. welches Inte-
resse hat die Behörde vorgetragen?

b) Inwiefern steht das BKA hierzu in Kontakt mit dem Fraunhofer-Institut
für Graphische Datenverarbeitung IGD?

c) An welchen Workshops von „Endnutzern“ hat das BKA teilgenommen,
und welche Themen wurden dort behandelt?

17. Inwiefern ist eine bei CAPER beforschte „proaktive Verbrechensbekämp-
fung“ in Deutschland rechtlich durchführbar, bzw. welche Gesetzesände-
rungen wären hierfür notwendig?

18. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit von CAPER?

Drucksache 18/540 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
19. Was ist das Ziel des Projekts „DRiving InnoVation in Crisis Management
for European Resilience“ (Driver), an dem laut eigener Aussage auch das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beteiligt ist
(www.dlr.de vom 4. Juli 2013)?
a) Wer nimmt daran (auch zur Beobachtung) teil, welche Beiträge haben

private Firmen oder Institute hierfür erbracht, wann wurde das Projekt
begonnen, wann endet es, welches Finanzvolumen hat es, und wie wird
es finanziert?

b) Aus welchem Grund interessiert sich das DLR für die Mitarbeit bei
Driver?

c) Worin besteht der Beitrag des DLR?
d) Inwiefern will das DLR auch Ergebnisse seiner Forschungen zu Drohnen

einbringen, etwa aus dem EU-Forschungsprojekt DeSIRE?
e) Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitrag der

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung
e. V. bei Driver?

f) Auf welche bereits vorliegenden Ergebnisse früherer Forschungen wird
vom DLR und der Fraunhofer-Gesellschaft nach Kenntnis der Bundes-
regierung zurückgegriffen?

g) Wer gilt bei Driver als Koordinator, und wer sind die „Endnutzer“?
h) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt oder wird

als Szenario erwogen, Driver auch bei Protesten oder zur „crowd
control“ einzusetzen, wie dies nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller vom DLR auf der Konferenz „Angewandte Forschung für
Verteidigung und Sicherheit in Deutschland“ der Deutschen Gesellschaft
für Wehrtechnik e. V. in Berlin vorgetragen wurde?

20. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit von Driver?
21. Inwiefern ist das BKA weiterhin mit dem Institut für Sicherheit und Gesell-

schaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg oder dem Software-Kon-
zern IBM in Kontakt (Bundestagsdrucksache 17/13441), und zu welchen
„weiteren gemeinsamen Aktivitäten“ hat die Besichtigung der „Crime In-
formation Platform“ durch das BKA geführt?
Welche weiteren „Informationsbesuche“ oder sonstigen „Beobachtungen“
hat das BKA bei anderen Einrichtungen zu „prediktiver Software“ vorge-
nommen?

22. Worin bestand nach Kenntnis der Bundesregierung der Austausch Europols
mit dem Department of Homeland Security zu als „Fusion Center“ bezeich-
neten „Terrorismusabwehrzentren“ (Bundestagsdrucksache 17/14833)?

23. Auf welche Weise sind Strafverfolgungsbehörden des Bundes mit der Prä-
vention oder Schutzmaßnahmen von Kritischen Versorgungsdienstleistun-
gen der Branchen Elektrizität, Gas und Mineralöl befasst, und welche
Kooperationen oder Forschungsprojekte sind die Behörden hierzu mit den
Betreibern Kritischer Infrastrukturen sowie deren Fach- und Branchenver-
bänden eingegangen?

24. Inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Bundeswehr mittlerweile über
eine neue mobile Überwachungsplattform „Mobiles Geschütztes Fernmel-
deaufklärungssystem (MoGeFA)“ der Firma Plath GmbH verfügt
(www. bundeswehr-journal.de/2014/mobile-fernmeldeaufklaerung-in-
krisengebieten)?
a) Wer hat die montierten Systeme jeweils hergestellt, und welche Kosten

fielen hierfür an?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/540
b) Was ist mit der beworbenen Funktionalität der „Ermittlung vollständiger
Funk-Lagebilder in einsatzrelevanten Frequenzbereichen“ gemeint?

c) Inwiefern trifft es zu, dass „in wichtigen Frequenzbereichen alle elektro-
magnetischen Aussendungen entdeckt und geortet werden“, und um
welche handelt es sich dabei?

d) Auf welche Weise wurden bei der Beschaffung des Systems Daten-
schutzbeauftragte des Bundes oder der Bundeswehr eingebunden, und
was war das Ergebnis eines Datenschutzkonzeptes (sofern dies über-
haupt erstellt wurde)?

e) Auf welchen bzw. wie vielen weiteren schwimmenden, fahrenden oder
fliegenden Plattformen nutzt die Bundeswehr ähnliche Überwachungs-
technik?

25. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu den Inhalten der
„Working group on modern technology“ innerhalb der European Police
Chiefs Taskforce mitteilen, die von Europol mit Blick auf die dritte „Euro-
pean Police Chiefs Convention“ eingerichtet wurde (Bundestagsdrucksache
17/14833)?
a) Welche Instrumente zur „Früherkennung von Neuen Technologien“

wurden behandelt?
b) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung von einer „strategisch-

technologischen Früherkennung ohne Fokussierung auf bestimmte Tech-
nologien“ spricht?

c) Inwiefern wurde das Ziel erfüllt, „ein gemeinsames methodisches Vor-
gehen im Erkennen und Bewerten von Neuen Technologien hinsichtlich
einer potentiellen polizeilichen Relevanz im Allgemeinen zu beraten“?

d) Welche seiner „methodischen Erfahrungen im Bereich der strategischen
Früherkennung und Folgenabschätzung von Neuen Technologien“ hatte
das BKA eingebracht?

Berlin, den 12. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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