BT-Drucksache 18/539

Aktueller Stand des Nationalen Waffenregisters

Vom 14. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/539
18. Wahlperiode 14.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Martina Renner, Dr. André Hahn,
Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Aktueller Stand des Nationalen Waffenregisters

Mit der Inbetriebnahme des Nationalen Waffenregisters (NWR) beim Bundes-
verwaltungsamt (BVA) als Registerbehörde besteht erstmals die Möglichkeit,
die Anzahl, den Typ und die Nutzungsart aller in Deutschland befindlichen er-
laubnispflichtigen Schusswaffen abzufragen. Laut Pressemitteilung des Bun-
desministeriums des Innern von Anfang des Jahres 2012 wurde bekannt, dass
1,4 Millionen Waffenbesitzer über 5,4 Millionen Waffen verfügen. Zur genaue-
ren Einschätzung des legalen Waffenbesitzes sind aber weitere Informationen
notwendig.
Das NWR ist bei seiner Einführung Anfang 2013 von der Bundesregierung als
wesentlicher Bestandteil waffenrechtlicher Informationen in polizeiliche Lage-
beurteilungen gelobt worden. Der damalige Bundesminister, Dr. Hans-Peter
Friedrich, sagte seinerzeit, dass das „Nationale Waffenregister einen sehr kon-
kreten Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, z. B. durch verein-
fachte, komplexe, deutschlandweite Recherchen“ leiste. Und weiter: „Durch das
Nationale Waffenregister wird die Polizei bundesweit nachprüfen können, wer
welche Waffe legal besitzt. Aufbau und Betrieb des NWR werden einen Moder-
nisierungsschub im gesamten Bereich des Waffenwesens bewirken und eine
höhere Qualität und Verlässlichkeit und vor allem Aktualität der Daten und Ver-
waltungsvereinfachungen sicherstellen.“.
In Meldungen verschiedener Presseorgane (z. B. in Deutsche Polizei 9/2013)
wird allerdings über eine erhebliche Zahl von Fehleintragungen im NWR be-
richtet. Neben alten Fehlerquellen aus den Datenbeständen der über ca. 550 Waf-
fenbehörden seien bei der Übertragung der Daten in das NWR zahlreiche wei-
tere Fehler hinzugekommen. Insbesondere der Zeitdruck bei der Einführung des
NWR und der Einsatz bezüglich des Waffenrechtes und der Waffenkunde un-
kundiger Verwaltungsmitarbeiter habe zu Fehlern bei der Übertragung der Daten
geführt. Die Fehlerzahl sei so gravierend, dass auf die NWR-Daten kein Verlass
sei.
In Presseartikeln (z. B. www.sueddeutsche.de/politik/csc-konzern-deutschland-
vergibt-auftraege-an-us-spionagefirma-1.1820085) wird darauf verwiesen, dass
der CSC-Konzern bzw. dessen Tochtergesellschaften einerseits eng mit Spiona-
geprogrammen der NSA (National Security Agency) verbunden sind und ande-
rerseits sicherheitsrelevante Aufträge für Bundesministerien ausführen. Auch
das NWR sei betroffen.

Drucksache 18/539 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind die Datenbestände aller ca. 550 mit dem Vollzug des Waffengesetzes

betrauten Behörden vollständig in das NWR eingespeist?
Wenn nicht, wie viele Waffenbehörden haben noch nicht vollständig einge-
speist (bitte unter Angabe der Bundesländer und der bekannten Gründe für
die ausbleibende Zurverfügungstellung der Daten auflisten)?

2. Welche Fehlerarten im NWR sind der Bundesregierung bekannt?
3. Welche Fehlerquote schätzt die Bundesregierung in den Eintragungen des

NWR?
4. Wie viele Einsatzfehler, aufgrund von irrtümlich als Waffenbesitzer erfass-

ten Personen, sind der Bundesregierung seit Einführung des NWR bekannt?
5. Sieht die Bundesregierung die Akzeptanz des NWR bei den Sicherheitsbe-

hörden, z. B. bei der Bundespolizei, gegeben, und wie kommt sie zu dieser
Einschätzung?

6. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des BVA mit den kommunalen Waf-
fenbehörden bezüglich der Verbesserung der Qualität der eingestellten
Datensätze im NWR?

7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Berichtigung der Fehl-
einträge im NWR, und bis wann werden diese umgesetzt?

8. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Vermeidung
weiterer Fehleinträge in das NWR?

9. Wie oft findet ein Abgleich der Daten des NWR mit den Daten der lokalen
Behörden statt?

10. In welchen Abständen werden die Daten im NWR aktualisiert und auf Voll-
ständigkeit überprüft?

11. Gibt es Prüfungen, beispielsweise Stichproben vonseiten des BVA, ob die
übermittelten Daten korrekt sind?

12. Wie viele Datenkorrekturen sind im vergangenen Jahr im NWR vorgenom-
men worden?

13. Wie lange dauert im Schnitt eine Auskunft aus dem NWR?
14. Welche Behörden haben in welcher Anzahl auf das NWR zugegriffen (bitte

monatlich aufschlüsseln)?
15. Sind ausländischen Behörden Daten des NWR zugänglich gemacht worden

(bitte aufschlüsseln, welchen Behörden nach welchen gesetzlichen Grund-
lagen wie oft Daten übermittelt worden sind)?

16. Wie viele legale Waffenbesitzer verfügen im Moment über wie viele Waffen
(bitte nach Bundesländern und Art der Waffenberechtigung aufschlüsseln)?

17. Wie viele Waffen großen Kalibers (ab 9 mm) sind im NWR registriert (bitte
nach Bundesland aufschlüsseln)?

18. Wie viele Waffen mittleren Kalibers (zwischen 7 und 9 mm) sind im NWR
registriert (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

19. Wie viele Kleinkaliberwaffen (unter 7 mm) sind im NWR registriert (bitte
nach Bundesland aufschlüsseln)?

20. Wie viele halbautomatische Waffen sind im NWR registriert (bitte nach
Bundesland aufschlüsseln)?

21. Wie viele Großkaliberwaffen sind für Sportschützen, für Jäger und für
Sammler registriert (bitte einzeln aufgeschlüsselt angeben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/539
22. Wie viele halbautomatische Waffen sind für Sportschützen, für Jäger und
für Sammler registriert (bitte nach Gruppen einzeln aufgeschlüsselt ange-
ben)?

23. Wie viele Waffenscheine sind aktuell gültig (bitte nach Bundesland auf-
schlüsseln)?

24. Welchen Anteil an der Entwicklung des NWR hat der CSC-Konzern?
25. Welche Kontrollmaßnahmen jenseits vertraglicher Regelungen hat die Bun-

desregierung getroffen, dass kein unerlaubter Datenabfluss aus dem NWR
insbesondere in Richtung von US-amerikanischen Geheimdiensten erfolgt?

26. Sind diese Kontrollmaßnahmen wiederkehrender Art, und wenn ja, wann
war die letzte Überprüfung?

Berlin, den 13. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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