BT-Drucksache 18/5311

Auswirkungen der Hilfsmittelausschreibung durch die Krankenkassen nach § 127 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Vom 19. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5311
18. Wahlperiode 19.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Corinna Rüffer,
Britta Haßelmann, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Dr. Franziska Brantner,
Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner,
Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auswirkungen der Hilfsmittelausschreibung durch die Krankenkassen
nach § 127 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Entsprechend dem Gebot der Wirtschaftlichkeit (§ 12 des Fünften Buches So-
zialgesetzbuch – SGB V) haben die Krankenkassen seit dem Jahr 2009 (Gesetz
zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung im Hilfsmittelbereich, GKV-OrgWG, 1. Januar 2009) die Mög-
lichkeit, nach § 127 Absatz 1 SGB V über den Weg der Ausschreibung mit Leis-
tungserbringern oder Zusammenschlüssen der Leistungserbringer Verträge zur
Hilfsmittelversorgung abzuschließen. Dabei haben sie die Qualität der Hilfsmit-
tel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstigen erforderli-
chen Dienstleistungen sicherzustellen und für eine wohnortnahe Versorgung der
Versicherten zu sorgen. Ebenso gelten die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139
SGB V festgelegten Qualitätskriterien für die Versorgung mit Produkten. Außer-
dem ist die Anwendungsempfehlung des Gesetzes für Ausschreibungen zu be-
achten, die unter anderem bei dienstleistungsintensiven Produkten eine Zweck-
mäßigkeit der Ausschreibung infrage stellt.
Mit Einführung dieser gesetzlichen Regelung ist der Anteil der Hilfsmittel, den
Krankenkassen über Ausschreibungsverfahren beziehen, deutlich angestiegen.
Damit einher geht ebenfalls eine Zunahme an Beschwerden über die mangelnde
Qualität einiger Produkte. Sowohl durch Patientinnen bzw. Patienten und pfle-
gende Angehörige als auch durch Prüfungen des MDK (Medizinischer Dienst
der Krankenversicherung; vgl. Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes
Bund der Krankenkassen, Dezember 2014: Qualität in der ambulanten und
stationären Pflege – 4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS nach § 114A Abs. 6
SGB XI, S. 28 ff.) wurden Qualitätseinbußen in der Hilfsmittelversorgung fest-
gestellt und dokumentiert. Die Beschwerden beziehen sich auf qualitativ min-
derwertige Hilfsmittel, die den Patientinnen bzw. Patienten häufig unkoordiniert
und nicht termingerecht von verschiedenen Leistungserbringern aus dem ge-
samten Bundesgebiet geliefert werden. Beispielsweise kommt der Badewannen-
lifter von einer Firma aus Dortmund, der Toilettenstuhl aus Sigmaringen, das
Inkontinenzmaterial aus Berlin und das Pflegebett aus Gütersloh etc. Je mehr
Hilfsmittel ausgeschrieben werden, desto höher wird die Anzahl der verschiede-
nen Leistungserbringer, die einen einzelnen Patienten beliefern.
Aufgrund der großen Distanzen kommen die Lieferungen der Hilfsmittel größ-
tenteils über den Versandweg in den Haushalt der Patientinnen bzw. Patienten.
Wie von den einschlägigen Selbsthilfeverbänden berichtet wird, erfolgen die

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nach § 127 Absatz 1 SGB V erforderliche Beratung und Einweisung häufig
nicht in ausreichendem Maße oder finden lediglich am Telefon statt. Auch not-
wendige Anpassungen oder Reparaturen der Produkte werden aus ökonomi-
schen Gründen teilweise unterlassen, so dass elementare Serviceleistungen auf
der Strecke bleiben. Die Überprüfung der Ergebnisqualität durch die Kranken-
kassen erfolgt viel zu selten (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE
von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren An-
gehörigen – BAG SELBSTHILFE – e. V., www.bag-selbsthilfe.de/news/items/
rehacare-2013.html, Zugriff: 10. Juni 2015).
Weitere Problemanzeigen beziehen sich darauf, dass sich durch die bundesweite
Ausschreibungspraxis einiger Krankenkassen jahrelang gewachsene und er-
probte, regionale Versorgungsstrukturen auflösen und es zu Leistungs-, Service-
und Qualitätsverlusten für die Patientinnen und Patienten kommt. Damit könn-
ten die Versorger vor Ort ihr Dienstleistungsangebot, wie Notdienste, Beratun-
gen, Reparaturen und andere Serviceleistungen, aus Rentabilitätsgründen nicht
mehr aufrechterhalten (vgl. Qualitätsverbund Hilfsmittel e. V.).
Aufgrund der niedrigen Preise, die Ausschreibungsgewinner für ihre Produkte
ansetzten, könne oft der geforderte Qualitätsanspruch für Hilfsmittel nicht mehr
gewährleistet werden. Für die Patientinnen und Patienten oder deren Angehö-
rige ergebe sich daraus die Konsequenz, die Mehrkosten für ein qualitativ an-
nehmbares Produkt aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Berichte zu Qualitäts-
mängeln bei der Inkontinenzversorgung deuten in diese Richtung (vgl. Ackeren
van, Margarete: Wenn die Kasse knausert. FOCUS Online, 6. Juni 2015).
Neben diesen Mängeln bei der Qualität berichten Versicherte auch immer wie-
der davon, dass bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, wie Windeln, die
gelieferte Menge nicht bedarfsdeckend ist. Auch hier seien Lieferanten oft nur
dann zur Abhilfe bereit, wenn zusätzliche Hilfsmittel mit Aufzahlung oder
vollständig privat bezahlt würden. Vonseiten einiger Krankenkassen, die diese
Ausschreibungspraxis vorantreiben, zeige sich bisher zu wenig Einsicht hin-
sichtlich der Problemlagen für die Patientinnen und Patienten. Berichtet wird
ferner, dass einige Krankenkassen auf Kostenübernahmeanträge grundsätzlich
zuerst mit Ablehnung reagieren. Bei den dann notwendigen Widerspruchs-
verfahren der Antragsteller greift die in § 13 Absatz 3a SGB V vorgesehene
Fristeinhaltung von drei Wochen nach Antragseingang nicht. Damit gewinnt
der Kostenträger drei Monate, die Patientinnen und Patienten verlieren dagegen
Zeit, in der sie Einbußen in ihrer Versorgungs- und Lebensqualität hinnehmen
müssen (vgl. Perspektive Homecare, 11/2013, www.perspektive-homecare.de/
download/download-aphomecare-nadelschau-mit-nadelstich, Zugriff: 10. Juni
2015).
Auch der Einsatz von externen Hilfsmittelberatern hat nach Berichten von Ver-
sicherten teilweise den Zweck, formularmäßig mit immer gleichem Muster Ab-
lehnungen zu formulieren, und nicht, Hilfestellungen bei komplexen Versor-
gungsbedarfen bereitzustellen. Ferner stellt sich hier die Problematik, dass die-
ses Vorgehen als datenschutzrechtlich unzulässig angesehen werden muss (Brief
des Datenschutzbeauftragten vom 18. Juli 2013). Es stellt sich ferner die Frage,
weswegen hier eine Aufgabe des MDK extern ohne Rechtsgrundlage vergeben
und diese Tätigkeit durch Versichertengelder finanziert wird. Gerade im Bereich
der seltenen Erkrankungen, aber auch in anderen Bereichen der Hilfsmittelver-
sorgung stehen zudem Erfahrungen und Kenntnisse der Selbsthilfe über die Er-
krankung und die Hilfsmittelversorgung zur Verfügung, die noch unzureichend
vom MDK und den Krankenkassen genutzt werden.
Als ein weiteres Problem wird die häufig unzureichende Information der Patien-
tinnen und Patienten durch die gesetzlichen Krankenkassen benannt: Zwar sind
diese verpflichtet, ihren Mitgliedern aktuelle Vertragspartner zu nennen und auf
Nachfrage über Vertragsinhalte zu informieren. In der Praxis zeige sich jedoch,

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dass manche Krankenkassen dieser Informationspflicht nur sehr schleppend
nachkommen. Eine Rückmeldung zur Versorgungsqualität ohne die notwendi-
gen Informationen zu den Vertragsinhalten ist so für Versicherte kaum möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:
Information der Versicherten
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Information der Ver-

sicherten durch die gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der Vertrags-
inhalte bei der Hilfsmittelversorgung?

2. In welcher Weise wird eine flächendeckende unabhängige Information der
Versicherten im Bereich der Hilfsmittelversorgung sichergestellt?

Daten zum Umfang der Ausschreibungen
3. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Krankenkassen

Hilfsmittel über Hilfsmittelausschreibungen beziehen (bitte nach Prozent-
anteil je Hilfsmittelproduktgruppe und Krankenkasse differenzieren)?

Daten zu Beschwerden bei der Hilfsmittelversorgung
4. Sind der Bundesregierung Fallzahlen über Beschwerden mit der Hilfsmit-

telversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aus den letzten fünf Jahren
(2009 bis 2014) bekannt?

5. Sind der Bundesregierung Zahlen bekannt, bei wie vielen der eingegan-
genen Beschwerden von den gesetzlichen Krankenkassen ein Beschwerde-
management durchgeführt wurde?

6. Sind der Bundesregierung Fallzahlen über Beschwerden mit der Hilfsmit-
telversorgung bei der privaten Krankenversicherung aus den letzten fünf
Jahren (2009 bis 2014) bekannt?

7. Sind der Bundesregierung Zahlen der privaten Krankenkassen bekannt, bei
wie vielen Beschwerden zur Hilfsmittelversorgung ein Beschwerde-
management durchgeführt wurde?

Daten zu Fristverletzungen und Kostenerstattungen
8. Sind der Bundesregierung Fallzahlen bekannt, nach denen die gesetzlichen

Krankenkassen Genehmigungsfristen nach § 13 Absatz 3a SGB V nicht ein-
gehalten haben (bitte differenzierte Darstellung für den Zeitraum der letzten
fünf Jahre, d. h. 2009 bis 2014)?

9. Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Fristüberschreitungen von den ge-
setzlichen Krankenkassen überwiegend begründet wurden (bitte Angabe
der häufigsten Begründungen)?

10. Sind der Bundesregierung Fallzahlen bekannt, aus denen hervorgeht, wie
oft die gesetzlichen Krankenkassen nach Überschreitung der Genehmi-
gungsfristen nach § 13 Absatz 3a SGB V eine Kostenerstattung geleistet
haben (bitte differenzierte Darstellung für den Zeitraum der letzten fünf
Jahre, d. h. 2009 bis 2014)?

Daten zur Ablehnung von Hilfsmittelanträgen
11. Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum gesetzliche Kran-

kenkassen Anträge auf Hilfsmittelversorgung abgelehnt haben?
Falls ja, welche Ablehnungsgründe wurden besonders häufig angeführt?

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12. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Widersprüche gegen ab-
gelehnte Anträge auf Hilfsmittelversorgung in den letzten fünf Jahren (2009
bis 2014) gestellt wurden?

Ausschreibungsverfahren
13. Erwägt die Bundesregierung, Dumpingeffekte bei Ausschreibungsverfah-

ren für Hilfsmittel durch Loslimitierungen und die Begrenzung gleicher
Leistungserbringer für mehrere Ausschreibungen einzudämmen?
Wenn nein, plant die Bundesregierung andere Maßnahmen?

Aufzahlungen
14. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung der Zunahme

von privat geleisteten Aufzahlungen durch Patientinnen und Patienten vor
dem Hintergrund des Sachleistungsgrundsatzes der gesetzlichen Kranken-
versicherung?

15. Plant die Bundesregierung, die weiter ansteigenden privaten Aufzahlungen
bei der Hilfsmittelversorgung einzudämmen, und wenn ja, mit welchen
Maßnahmen?

Kostenübernahme
16. Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Genehmigungspraxis

bei den gesetzlichen Krankenkassen verbessert werden, die Hilfsmittel-
anträge überwiegend ablehnend bescheiden?

17. Welche Verantwortung der Selbstverwaltung für eine patientenorientierte
Genehmigungspraxis der Krankenkassen sieht die Bundesregierung?

Kalkulation der Leistungserbringer
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausschreibungspraxis einiger Kran-

kenkassen, die auf der Basis von zu niedrig kalkulierten Preisen für Hilfs-
mittel und Dienstleistungen nicht die notwendigen Qualitätsansprüche er-
füllen, woraus eine Gefährdung der Versorgungssicherheit der Patientinnen
und Patienten entstehen könnte?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich einige Leistungs-
erbringer offenbar nicht in der Lage sehen, zum vorgegebenen Festpreis die
individuell benötigte Menge an zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln zu
liefern?

20. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustel-
len, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Qualität der Hilfsmittelversor-
gung von allen gesetzlichen Krankenkassen umgesetzt werden können?

Komplexe Versorgungsbedarfe
21. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bunderegierung zu ergreifen, um

für Patientinnen und Patienten mit komplexen Versorgungsbedarfen oder
notwendiger individueller Anpassung sicherzustellen, dass sie die ihnen zu-
stehenden Hilfsmittel in dem vorgesehenen Umfang und Zeitrahmen sowie
der notwendigen Qualität und mit der erforderlichen Beratung, Anpassung
und Einweisung geliefert bekommen?

22. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von externen Hilfsmittel-
beratern für die Krankenkassen zur Begutachtung der Hilfsmittelversor-
gung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5311
23. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesversicherungsamtes (vgl.
www.rehakind.com/m.php?sid=42, Zugriff: 12. Juni 2015), dass der Einsatz
externer Hilfsmittelgutachter auf der Basis der aktuellen Rechtsgrundlage
sowohl in Ermangelung einer rechtlichen Befugnis als auch datenschutz-
rechtlich unzulässig ist?

24. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Arbeit des MDK so struk-
turiert werden, dass er seiner Aufgabe nachkommen kann, die Beratung der
Krankenkassen bei medizinisch komplexen Hilfsmittelversorgungen oder
bei der Hilfsmittelversorgung bei seltenen Erkrankungen hinreichend
durchzuführen?

Liefer- und Bereitstellungszeiten
25. Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der Liefer-

und Bereitstellungszeiten für Hilfsmittel für die häusliche Versorgung ein?
26. Sieht die Bunderegierung bei kurzfristigen Entlassungen aus dem Kranken-

haus mit Vorlauf von ein bis zwei Tagen ein Risiko für eine fristgerechte Be-
reitstellung der Hilfsmittel, etwa wenn Hilfsmittel überregional beschafft
werden müssen?

Bundesweite versus regionale quartiersbezogene Anbieterstrukturen
27. Welche Vor- und Nachteile (z. B. Bereitstellung, Beratung, Einweisung, Re-

paratur, ökonomische und ökologische Aspekte) sieht die Bundesregierung
bei
– einer bundesweiten Versorgung durch Hilfsmittelerbringer,
– einer Versorgung durch regionale Anbieterstrukturen?

28. Wie und durch wen sollen nach Meinung der Bundesregierung bei einer
bundesweit angelegten Hilfsmittelversorgung die Aspekte
– termingerechte Bereitstellung der Hilfsmittel,
– Hilfsmittelberatung,
– Einweisung in die Hilfsmittel vor Ort,
– zeitnahe Reparaturen der Hilfsmittel,
– Koordination bei komplexer Hilfsmittelversorgung
gewährleistet werden?

Qualitätssicherung der Hilfsmittelerbringung
29. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, die Qualitätssicherung und

Qualitätskontrolle der Hilfsmittelversorgung weiter zu verbessern?
30. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Präqualifizierungsverfahren

als Qualitätssicherungsinstrument weiter zu verbessern (wenn nein, bitte be-
gründen)?

31. Wer sollte nach Meinung der Bundesregierung die Qualitätssicherung ins-
besondere für Prozess- und Ergebnisqualität und die Qualitätskontrolle der
Hilfsmittelerbringung durchführen?

32. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung, den MDK mit
häufigeren (gegebenenfalls anlassbezogenen) Qualitätskontrollen bei der
Hilfsmittelversorgung zu beauftragen?

Drucksache 18/5311 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
33. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Kritik einiger Kassenvertreter
(Expertengespräch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundetages am
17. Juni 2015) Handlungsbedarf, die im Hilfsmittelverzeichnis vorgege-
benen Qualitätsanforderungen für Anbieter zu öffnen, deren Produkt- und
Versorgungsqualität über dem vorgegebenen Standard liegt?

34. Sieht die Bundesregierung in dem Bereich der Hilfsmittelerbringung ein
Aufgabenfeld für ein zukünftiges Qualitätsinstitut für Pflegequalität?
Wenn ja, in welcher Form (wenn nein, bitte begründen)?

Hilfsmittelverzeichnis
35. Sieht die Bundesregierung die Dringlichkeit, die z. T. veralteten Qualitäts-

kriterien (beispielsweise für Inkontinenzhilfen aus dem Jahr 1993), die dem
Verzeichnis für gelistete Hilfsmittel zugrunde gelegt sind, zu aktualisieren
(wenn nein, bitte begründen)?
Wenn ja, bis wann sollte die Aktualisierung stattfinden?

36. Erwägt die Bundesregierung, ein Verfahren einzuführen, das eine regel-
mäßige Aktualisierung der Qualitätskriterien für die Aufnahme von Hilfs-
mitteln in das Hilfsmittelverzeichnis sicherstellt?

Benachteiligungsverbot und UN-Behindertenrechtskonvention
37. Sind die Krankenkassen nach Meinung der Bundesregierung grundsätzlich

verpflichtet, aufgrund des gesetzlichen Anspruchs eines möglichst voll-
ständigen Behinderungsausgleichs ein teureres Hörgerät zu bezahlen, auch
wenn es über dem pauschalen Festpreis von 784,94 Euro liegt?

38. Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Benachteiligungs-
verbote des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention für
gerechtfertigt, dass Menschen, deren Beeinträchtigung durch Hilfsmittel
unmittelbar – etwa durch eine Prothese – ausgeglichen werden kann, einen
deutlich umfassenderen Versorgungsanspruch haben als Menschen, deren
Beeinträchtigung nur mittelbar – z. B. durch einen Rollstuhl – ausgeglichen
werden kann?
Wenn nicht, wie wird sie diese Ungleichbehandlung beseitigen?

Berlin, den 18. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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