BT-Drucksache 18/5250

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/5053 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013) und 2164 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013 und 25. Juni 2014

Vom 17. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5250
18. Wahlperiode 17.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/5053 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen
in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013) und 2164 (2014)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013 und 25. Juni 2014

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2015 die Fortsetzung der Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungs-
mission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) mit bis zu 150 Soldatinnen
und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2016 beschlossen. Mit vorliegendem Antrag
wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.

Mali ist ein Schwerpunkt des deutschen sicherheitspolitischen Engagements in Af-
rika. Die Beteiligung an der VN-Mission MINUSMA ist ein wichtiger Baustein die-
ses Engagements. Die Sicherheitslage in der Sahel-Region bleibt volatil. Deutsch-
land hat ein erhebliches Interesse daran, Terrorismus, Kriminalität und Verarmung,
die mittelfristig starke Auswirkungen auch auf Europa haben können, gemeinsam
mit seinen europäischen und internationalen Partnern entgegenzutreten. Seit Beginn
der internationalen militärischen Missionen und dem darüber hinausgehenden um-
fassenden Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der ma-
lischen Sicherheitskräfte bei der Wiederherstellung der staatlichen Integration Malis
und der nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage sind Fortschritte erzielt wor-
den. Die territoriale Integrität des malischen Staatsgebietes wurde in weiten Teilen
des Landes wiederhergestellt und die Sicherheitslage verbessert. Am 9. Juni 2014
unterzeichneten die drei bewaffneten Tuareg-Gruppierungen MNLA, Der Hohe Rat
für die Einheit des Azawad (HCUA) und die Arabische Bewegung für den Azawad
(MAA) die „Deklaration von Algier“ und bekräftigen damit ihre Absicht, zu einer
grundlegenden Lösung für die Zukunft des Nordens von Mali zu kommen, die auch
die territoriale Integrität und die nationale Einheit des Landes berücksichtigt. In Ver-
handlungen zwischen der malischen Regierung und Vertretern der bewaffneten
Gruppen wurde unter Leitung Algeriens ein Friedensabkommen erarbeitet, das am
15. Mai 2015 von der Regierung und den in der „Plattform“ vereinigten regierungs-
nahen bewaffneten Gruppen und der „Mediation elargí“ unterzeichnet wurde. Die
drei nach Autonomie strebenden Rebellengruppen der Coordination des mouve-
ments de l’Azawad (CMA) haben das Abkommen bislang lediglich parafiert. Die

Drucksache 18/5250 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Umsetzung des Friedensertrages, bei der MINUSMA eine wesentliche Rolle zu-
kommt, wird aufgrund der Komplexität der Lage zwischen den Verhandlungspar-
teien und der sozioökonomischen Situation im Norden Malis wohl eher auf langfris-
tige Sicht tragfähige Lösungen hervorbringen. Zur Stabilisierung der Sicherheits-
lage, des politischen Prozesses der Umsetzung des Friedensvertrages und zur Unter-
stützung des Zugangs für humanitäre Akteure wird die VN-Mission MINUSMA
weiterhin dringend gebraucht. Der deutsche militärische Beitrag für MINUSMA
sieht die Beteiligung mit Personal in den Führungsstäben der Mission und Verbin-
dungsoffizieren, mit abrufbaren Fähigkeiten des taktischen Lufttransportes, sowie
die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten zur Unterstützung der in den Re-
solutionen 2100 (2013) und 2164 (2014) unter den dort aufgeführten Voraussetzun-
gen der autorisierten französischen Kräfte vor. Zu den Kernaufgaben der Mission
gehört die Unterstützung für die Sicherheit, die Stabilisierung und den Schutz von
Zivilpersonen, die Unterstützung des nationalen politischen Dialogs und der natio-
nalen Aussöhnung, die Unterstützung der Wiederherstellung der staatlichen Autori-
tät im gesamten Land, des Wiederaufbaus des malischen Sicherheitssektors, der För-
derung und des Schutzes der Menschenrechte und der humanitären Hilfe sowie die
Gewährleistung des Schutzes des Personals der Vereinten Nationen und die Unter-
stützung für die Erhaltung des Kulturguts. Das Einsatzgebiet liegt vornehmlich in
Mali.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5250
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/5053 anzunehmen.

Berlin, den 17. Juni 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Franz Thönnes
Stellvertretender Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/5250 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Wolfgang Gehrcke und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 109. Sitzung am 11. Juni 2015 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit, dem Ausschuss für die An-
gelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2015 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)
mit bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2016 beschlossen. Mit vorliegendem An-
trag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.
Mali ist ein Schwerpunkt des deutschen sicherheitspolitischen Engagements in Afrika. Die Beteiligung an der
VN-Mission MINUSMA ist ein wichtiger Baustein dieses Engagements. Die Sicherheitslage in der Sahel-Re-
gion bleibt volatil. Deutschland hat ein erhebliches Interesse daran, Terrorismus, Kriminalität und Verarmung,
die mittelfristig starke Auswirkungen auch auf Europa haben können, gemeinsam mit seinen europäischen und
internationalen Partnern entgegen zu treten. Seit Beginn der internationalen militärischen Missionen und dem
darüber hinausgehenden umfassenden Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der
malischen Sicherheitskräfte bei der Wiederherstellung der staatlichen Integration Malis und der nachhaltigen
Verbesserung der Sicherheitslage sind Fortschritte erzielt worden. Die territoriale Integrität des malischen
Staatsgebietes wurde in weiten Teilen des Landes wieder hergestellt und die Sicherheitslage verbessert. Am 9.
Juni 2014 unterzeichneten die drei bewaffneten Tuareg-Gruppierungen MNLA, Der Hohe Rat für die Einheit
des Azawad (HCUA) und die Arabische Bewegung für den Azawad (MAA) die „Deklaration von Algier“ und
bekräftigen damit ihre Absicht, zu einer grundlegenden Lösung für die Zukunft des Nordens von Mali zu kom-
men, die auch die territoriale Integrität und die nationale Einheit des Landes berücksichtigt. In Verhandlungen
zwischen der malischen Regierung und Vertretern der bewaffneten Gruppen wurde unter Leitung Algeriens
ein Friedensabkommen erarbeitet, das am 15. Mai 2015 von der Regierung und den in der „Plattform“ verei-
nigten regierungsnahen bewaffneten Gruppen und der „Mediation elargí“ unterzeichnet wurde. Die drei nach
Autonomie strebenden Rebellengruppen der Coordination des mouvements de l’Azawad (CMA) haben das
Abkommen bislang lediglich parafiert. Die Umsetzung des Friedensertrages, bei der MINUSMA eine wesent-
liche Rolle zukommt, wird aufgrund der Komplexität der Lage zwischen den Verhandlungsparteien und der
sozioökonomischen Situation im Norden Malis wohl eher auf langfristige Sicht tragfähige Lösungen hervor-
bringen. Zur Stabilisierung der Sicherheitslage, des politischen Prozesses der Umsetzung des Friedensvertrages
und zur Unterstützung des Zugangs für humanitäre Akteure wird die VN-Mission MINUSMA weiterhin drin-
gend gebraucht. Der deutsche militärische Beitrag für MINUSMA sieht die Beteiligung mit Personal in den
Führungsstäben der Mission und Verbindungsoffizieren, mit abrufbaren Fähigkeiten des taktischen Lufttrans-
portes, sowie die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten zur Unterstützung der in den Resolutionen
2100 (2013) und 2164 (2014) unter den dort aufgeführten Voraussetzungen autorisierten französischen Kräften
vor. Zu dem Kernaufgaben der Mission gehört die Unterstützung für die Sicherheit, die Stabilisierung und den
Schutz von Zivilpersonen, die Unterstützung des nationalen politischen Dialogs und der nationalen Aussöh-
nung, die Unterstützung der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land, des Wiederaufbaus
des malischen Sicherheitssektors, der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte und der humanitären
Hilfe, sowie die Gewährleistung des Schutzes des Personals der Vereinten Nationen und Unterstützung für die
Erhaltung des Kulturguts. Das Einsatzgebiet liegt vornehmlich in Mali.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5250
III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 58. Sit-
zung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 42. Sitzung am 17. Juni 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner
38. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/5053 in seiner 37. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/5053
in seiner 39. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/5053 in seiner 44. Sitzung am 17. Juni 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 17. Juni 2015

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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