BT-Drucksache 18/5248

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/5052 - Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 17. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5248
18. Wahlperiode 17.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/5052 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2015 die Fortsetzung der deutschen Beteiligung
an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (Kosovo Force – KFOR) mit
unveränderter Zielsetzung für ein weiteres Jahr für bis zu 1.850 Soldatinnen und
Soldaten beschlossen. Mit vorliegendem Antrag wird der Deutsche Bundestag um
Zustimmung hierzu gebeten.
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil. Dennoch kann
nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall, räumlich und zeit-
lich begrenzt, zu einer Anspannung der Lage vor Ort führen könnte. Das Aufgaben-
spektrum von KFOR, einschließlich der ergänzenden Aufgaben bei der Unterstüt-
zung des Aufbaus selbsttragender Sicherheitsstrukturen, konnte im vergangenen
Jahr mit etwa 5.000 Soldatinnen und Soldaten eingedeckt werden. Der deutsche An-
teil betrug durchgängig zwischen 700 und 750 Soldatinnen und Soldaten. Das
deutsch-österreichische Reservebataillon mit ca. 710 Soldatinnen und Soldaten
(deutscher Anteil etwa 524 Soldatinnen und Soldaten) befindet sich in der ersten
Jahreshälfte 2015 im Status der Einsatzbereitschaft innerhalb von 14 Tagen („Stand-
By“) und in der zweiten Hälfte 2015 im Status der Einsatzbereitschaft innerhalb von
sieben Tagen („Ready“). Der NATO-Rat hat am 16. Januar 2015 einem neuen Kon-
zept für die künftige KFOR-Präsenz zugestimmt. Das neue Konzept ermöglicht eine
flexiblere schrittweise Anpassung der Truppenstärke in Abhängigkeit von der Be-
wertung der Sicherheitslage. Es sieht vor, dass der militärische NATO-Oberbefehls-
haber in Europa (Supreme Allied Commander in Europe/SACEUR) bis zum Ende
der derzeitigen Operationsphase „Deterrent Presence“ auf eine Verbesserung der
Lage flexibler als bisher durch Anpassung der KFOR-Truppenstärke reagieren kann.
Entscheidungen zu Truppenreduzierungen sind nicht vor Herbst 2015 zu erwarten.
Deutschland unterstützt diesen an Kriterien orientierten Ansatz. Deshalb bleibt auch

Drucksache 18/5248 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
die nationale Obergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR auf 1.850 Soldatin-
nen und Soldaten begrenzt. Damit können deutsche Streitkräfte im umfassenden Ein-
satz- und Fähigkeitsspektrum gemäß der NATO-Fähigkeitsanforderung im zugesag-
ten Umfang für die Operation bereitgestellt werden. Es bleibt die Möglichkeit erhal-
ten, auf Lageänderungen angemessen reagieren zu können. Deutsche Soldatinnen
und Soldaten haben durch ihren Einsatz im Rahmen von KFOR einen wesentlichen
Beitrag zur Stabilisierung der gesamten Region geleistet. Mit der Einsatzkompanie
KFOR im Rahmen des derzeitigen Kräftedispositivs, den deutschen Anteilen am
Hauptquartier, insbesondere im Bereich der Aufklärung und dem Einsatzlazarett so-
wie Teilen der operativen Reserve (ORF), stellt Deutschland für den KFOR-Einsatz
wichtige und von andern Partnern nur eingeschränkt zu Verfügung gestellte Fähig-
keiten.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5248
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/5052 anzunehmen.

Berlin, den 17. Juni 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Franz Thönnes
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/5248 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Wolfgang Gehrcke und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/5052 in seiner 109. Sitzung am 11. Juni 2015 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie gemäß § 96 GO-BT
dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2015 die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen
Sicherheitspräsenz in Kosovo (Kosovo Force – KFOR) mit unveränderter Zielsetzung für ein weiteres Jahr für
bis zu 1.850 Soldatinnen und Soldaten beschlossen. Mit vorliegendem Antrag wird der Deutsche Bundestag
um Zustimmung hierzu gebeten.
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil. Dennoch kann nicht ausgeschlossen wer-
den, dass ein unerwarteter Zwischenfall, räumlich und zeitlich begrenzt, zu einer Anspannung der Lage vor Ort
führen könnte. Das Aufgabenspektrum von KFOR, einschließlich der ergänzenden Aufgaben bei der Unter-
stützung des Aufbaus selbsttragender Sicherheitsstrukturen, konnte im vergangenen Jahr mit etwa 5.000 Sol-
datinnen und Soldaten eingedeckt werden. Der deutsche Anteil betrug durchgängig zwischen 700 und 750
Soldatinnen und Soldaten. Das deutsch-österreichische Reservebataillon mit ca. 710 Soldatinnen und Soldaten
(deutscher Anteil etwa 524 Soldatinnen und Soldaten) befindet sich in der ersten Jahreshälfte 2015 im Status
der Einsatzbereitschaft innerhalb von 14 Tagen („Stand-By“) und in der zweiten Hälfte 2015 im Status der
Einsatzbereitschaft innerhalb von sieben Tagen („Ready“). Der NATO-Rat hat am 16. Januar 2015 einem
neuen Konzept für die künftige KFOR-Präsenz zugestimmt. Das neue Konzept ermöglicht eine flexiblere
schrittweise Anpassung der Truppenstärke in Abhängigkeit von der Bewertung der Sicherheitslage. Es sieht
vor, dass der militärische NATO-Oberbefehlshaber in Europa (Supreme Allied Commander in Europe/
SACEUR) bis zum Ende der derzeitigen Operationsphase „Deterrent Presence“ auf eine Verbesserung der Lage
flexibler als bisher durch Anpassung der KFOR-Truppenstärke reagieren kann. Entscheidungen zu Truppenre-
duzierungen sind nicht vor Herbst 2015 zu erwarten. Deutschland unterstützt diesen an Kriterien orientierten
Ansatzpunkt. Deshalb verbleibt auch die nationale Obergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR auf 1.850
Soldatinnen und Soldaten begrenzt. Damit können deutsche Streitkräfte im umfassenden Einsatz- und Fähig-
keitsspektrum gemäß der NATO-Fähigkeitsanforderung im zugesagten Umfang für die Operation bereitgestellt
werden. Es bleibt die Möglichkeit erhalten, auf Lageänderungen angemessen reagieren zu können. Deutsche
Soldatinnen und Soldaten haben durch ihren Einsatz im Rahmen von KFOR einen wesentlichen Beitrag zur
Stabilisierung der gesamten Region geleistet. Mit der Einsatzkompanie KFOR im Rahmen des derzeitigen
Kräftedispositivs, den deutschen Anteilen am Hauptquartier, insbesondere im Bereich der Aufklärung und dem
Einsatzlazarett sowie Teilen der operativen Reserve (ORF), stellt Deutschland für den KFOR-Einsatz wichtige
und von andern Partnern nur eingeschränkt zu Verfügung gestellte Fähigkeiten.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/5052 in seiner 58. Sit-
zung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/5052 in seiner 42. Sitzung am 17. Juni 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5248
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/5052 in seiner
38. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/5052 in seiner 37. Sitzung am 17. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/5052 in seiner 44. Sitzung am 17. Juni 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 17. Juni 2015

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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