BT-Drucksache 18/5223

Halbjährliches informelles Treffen europäischer Innenminister und US-Behörden

Vom 11. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5223
18. Wahlperiode 11.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Halbjährliches informelles Treffen europäischer Innenminister und US-Behörden

Das halbjährliche Treffen der sogenannten Gruppe der Sechs (G6) fand am
1. und 2. Juni 2015 unter deutschem Vorsitz im Schloß Moritzburg bei Dresden
statt (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern – BMI – vom 1. Juni
2015). Das zurückliegende G6-Treffen fand im November 2014 in Paris statt
(Bundestagsdrucksache 18/3646). Die G6 ist ein Gremium der Innenminister
der sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien,
Italien, Großbritannien, Frankreich, Polen). Das informelle Treffen geht auf
eine Initiative des früheren Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble,
zurück. Der Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble war es auch, der dafür
sorgte, dass die US-Regierung mittlerweile regelmäßig an dem Treffen der sechs
großen EU-Staaten teilnimmt. Das BMI beschreibt diese seit dem Jahr 2007
existierende Kooperation als „traditionsgemäß“ und nennt das Format deshalb
„G6+1“. In Moritzburg waren die USA durch die Justizministerin Loretta Lynch
und den US-Heimatschutzminister Jeh Johnson vertreten.
Laut dem BMI debattierten die sechs europäischen Innenminister über den Vor-
schlag der Europäischen Kommission für eine Quote im Hinblick auf eine Ver-
teilung von Flüchtlingen in Europa. In der Bundespressekonferenz vom 2. Juni
2015 erklärte der Bundesinnenminister, Dr. Thomas de Maizière, Deutschland
und Frankreich wollten einen gemeinsamen Anlauf starten, um Software zur
Vorhersage von Straftaten zu entwickeln und einzuführen. Mit Blick auf Frank-
reich erklärte der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, andere Länder
verfügten im Bereich der „Predictive Analytics“ über „mehr Erfahrung als wir“.
Die europäischen Innenminister interessieren sich vor allem für die Vorhersage
von Wohnungseinbrüchen. Die französischen Behörden hätten vorgeschlagen,
den Nutzen von Vorhersagesoftware in einem „Expertenkreis im G6-Format“ zu
untersuchen. So sei auch gefordert worden, dass die Europäische Kommission
ein entsprechendes Forschungsprojekt auflegt.
Die Innenminister der G6 wollen auch prüfen, auf welcher rechtlichen Grund-
lage sich Polizei und Geheimdienste grenzüberschreitenden Zugriff auf Cloud-
Daten verschaffen können. Demnach sollten grundlegende „Rechtsfragen“ ge-
klärt werden. Hierzu gehöre etwa die Frage, ob der Zugriff auf andernorts ge-
speicherte Cloud-Daten ein Eingriff in die nationale Souveränität des Landes
darstellt, wo der betreffende Server steht. Es müsse sich laut Bundesinnen-
minister Dr. Thomas de Maizière eine Rechtsauffassung durchsetzen, wonach
eine Strafverfolgung in der Cloud auch außerhalb des Hoheitsgebietes ermitteln-
der Behörden möglich ist. Hierzu könne unter Umständen das Budapester
Übereinkommen über Computerkriminalität herangezogen werden. Bereits auf

Drucksache 18/5223 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) hatte der Bundesinnen-
minister erklärt, Cloud-Daten seien nicht als persönliche Daten, sondern als
Kommunikationsdaten anzusehen und dürften deshalb abgehört werden
(www.tinyurl.com/ngmyrpk). Bis zum nächsten G6-Treffen im November 2015
in London soll nun ein Vorschlag zum grenzüberschreitenden Zugriff auf Cloud-
Daten ausgearbeitet werden.
Auf Schloss Moritzburg lobte der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière
die Zusammenarbeit mit den USA ausdrücklich und befürchtet eine Einschrän-
kung beim Datentausch. Zur Begründung heißt es, es würden „geheime Unter-
lagen auf dem Markt verkauft oder dargeboten werden“. Dies gefährde die Zu-
sammenarbeit. Es bleibt aber offen, von welchen Dokumenten hier die Rede ist.
Inwiefern die Thematik der NSA-Spionage gegenüber der US-Justizministerin
Loretta Lynch und dem US-Heimatschutzminister Jeh Jahnson angesprochen
wurde, erklärt das BMI nicht. Die beiden US-Minister reisten nach dem Treffen
in Moritzburg zum EU-US-Ministertreffen in Riga weiter. Dort war geplant, die
Ausweitung der Kooperation in Sicherheitsfragen zwischen der EU und den
USA zu beschließen (Ratsdok. 8674/15). Vorausgegangen waren mehrere Tref-
fen und Beratungen der Mitgliedstaaten, aber auch der Europäischen Kommis-
sion und des Auswärtigen Dienstes der Europäischen Union. Ein „Treffen hoher
Beamter“ der EU und der USA hatte im Februar 2015 erste Entwürfe vorgelegt,
eine Ratsarbeitsgruppe hatte im März 2015 die Position einzelner Mitgliedstaa-
ten eingepflegt. Allerdings ist unklar, ob die USA in letzter Minute Änderungen
einfordern.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Stellen der Bundesregierung waren konkret in die Vorbereitung,

Durchführung oder Nachbereitung des Treffens in Moritzburg eingebunden
(bitte auch die Abteilungen angeben)?

2. Welche weiteren Treffen am Rande des „G6+1“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in zeitlicher Nähe stattgefunden, sofern diese im organisa-
torischen und bzw. oder inhaltlichen Bezug zum Treffen in Moritzburg stan-
den?

3. Welche Tagesordnung hatte das „G6+1“-Treffen (bitte nicht nur Titel und
Untertitel nennen, sondern alle zu behandelnden Themen jeweils für den ers-
ten und den zweiten Tag in groben Zügen skizzieren)?

4. Welche anfangs nicht auf der Tagesordnung befindlichen, weiteren Inhalte
wurden bei dem Treffen in Moritzburg diskutiert (bitte nicht nur Titel und
Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?

5. Welche Angehörigen anderer Regierungen, EU-Agenturen, sonstiger Institu-
tionen oder „Wissenschaftler und Experten“ nahmen nach Kenntnis der Bun-
desregierung mit welchem Personal an dem „G6+1“-Treffen bzw. den in zeit-
licher Nähe stattfindenden Treffen teil, und um welche konkreten Personen
handelte es sich dabei (bitte auch deren Zugehörigkeit zu Behörden bzw. an-
deren Einrichtungen angeben)?
a) Zu welchen konkreten Themen waren diese anderen Teilnehmenden ein-

geladen, und welche Beiträge steuerten diese bei (sofern dies mangels ei-
nes Protokolls nicht schriftlich fixiert ist, bitte aus der Erinnerung der
deutschen Teilnehmenden wiedergeben)?

b) Welche deutschen Behörden oder sonstigen Stellen nahmen mit welchen
Kräften teil, und welchen Abteilungen bzw. Referaten gehören diese an?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5223
6. Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der deutsche
Vorsitz der „G6+1“ festgelegt, bei welchen Tagesordnungspunkten oder Ar-
beitsgruppen die Europäische Kommission, die teilnehmenden US-Behör-
den sowie die übrigen Regierungen anwesend sein dürfen?

7. Bei welchen einzelnen Tagesordnungspunkten oder an welchen Arbeits-
gruppen haben die USA sowie die Europäische Kommission oder andere
EU-Einrichtungen schließlich mit welchem Personal teilgenommen?

8. Welche eigenen Beiträge haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung
hierzu verteilt oder gehalten (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen,
sondern in groben Zügen skizzieren)?

9. Wie und mit welchem Inhalt haben die übrigen teilnehmenden Regierungen
zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich zur Tagesordnung bzw.
Themensetzung zu äußern?

10. Wie wurden die übrigen 22 EU-Mitgliedstaaten von der Bundesregierung
im Vorfeld des „G6+1“-Treffens über die dort behandelten Themen mit EU-
Bezug unterrichtet?

11. Welche Dokumente oder „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskus-
sion“ oder „vorab mit Fragen versehene[n] Gesprächsunterlagen“ wurden
verteilt (bitte nicht nur ihren Zweck benennen, sondern den Inhalt, soweit
bekannt, in groben Zügen skizzieren)?

12. Was ist damit gemeint, wenn der Bundesinnenminister Dr. Thomas de
Maizière davon spricht, die Sicherheitszusammenarbeit mit den USA sei
gefährdet, da „geheime Unterlagen auf dem Markt verkauft oder dargeboten
werden“ (Pressemitteilung des BMI vom 2. Juni 2015)?
a) Über welche konkreten Hinweise verfügen deutsche Behörden, welche

Dokumente von wem „verkauft oder dargeboten“ wurden?
b) Woher stammen diese Dokumente nach Kenntnis der Bundesregierung?
c) Von wem wurden diese Dokumente nach Kenntnis der Bundesregierung

tatsächlich bereits gekauft?
d) Welche Bundesbehörden sind hierzu mit welchen Ermittlungen befasst?

13. Was ist damit gemeint, wenn der Bundesinnenminister davon spricht,
Deutschland und Frankreich wollten einen gemeinsamen Anlauf starten, um
Software zur Vorhersage von Straftaten zu entwickeln und einzuführen
(Pressekonferenz von Dr. Thomas de Maizière am 2. Juni 2015)?
a) Wer hatte einen solchen Vorschlag lanciert, und welche Vorgespräche mit

welchen Beteiligten wurden hierzu geführt?
b) Welche Behörden welcher Länder wurden nach Kenntnis der Bundesre-

gierung nach derzeitigem Stand für einen „Expertenkreis im G6-For-
mat“ angesprochen, und welche haben bislang zugesagt?

c) Was ist damit gemeint, wenn der Bundesinnenminister Dr. Thomas de
Maizière davon spricht, es sei auch gefordert worden, dass die Europäi-
sche Kommission ein entsprechendes Forschungsprojekt auflegt?

d) Auf welche Weise wurde das Ansinnen an die Europäische Kommission
herangetragen, und wie hat diese bislang darauf reagiert?

e) Auf welche Weise sind das BKA und die Bundespolizei derzeit mit der
Prüfung von Verfahren der Vorhersage von Straftaten (auch durch Aus-
wertung offener Quellen im Internet) befasst?

Drucksache 18/5223 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
14. Inwiefern wurde der Einsatz von Software zur Vorhersage von Straftaten
nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf der „Covert Surveillance Con-
ference“, die nach Kenntnis der Fragesteller vom 26. bis 28. November
2014 bei Europol stattfand und den Untertitel „Meeting the Challenges to
Surveillance across Europe“ trug?
a) Welche Abteilungen welcher deutscher Behörden nahmen an der Konfe-

renz teil, und welche Beiträge hielten diese?
b) Welche Themen wurden auf der Konferenz behandelt?
c) Worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen (auch

praktischen) Ergebnisse und Verabredungen der Konferenz?
d) Wann und wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung Folgetreffen der

Konferenz geplant?
15. Auf welche Weise wollen die Innenminister der G6 nach Kenntnis der Bun-

desregierung prüfen, auf welcher rechtlichen Grundlage sich Polizei und
Geheimdienste grenzüberschreitenden Zugriff auf Cloud-Daten verschaffen
können?
a) Welche Behörden welcher Länder (oder EU-Einrichtungen) werden da-

mit beauftragt, grundlegende „Rechtsfragen“ zu klären?
b) Wer soll bis zum nächsten G6-Treffen im November 2015 in London ei-

nen Vorschlag zum grenzüberschreitenden Zugriff auf Cloud-Daten aus-
arbeiten?

c) Auf welche Weise könnte ein solcher Zugriff aus Sicht der Bundesregie-
rung über Bestimmungen des Budapester Übereinkommens über Com-
puterkriminalität gerechtfertigt werden?

d) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Cloud-Daten
beim Up- oder Download auf entsprechende Server als persönliche Da-
ten oder als Kommunikationsdaten anzusehen sind?

16. Inwiefern und auf welche Weise wurde die Thematik der NSA-Spionage
(NSA – Nation Security Agency) gegenüber der US-Justizministerin
Loretta Lynch und dem US-Heimatschutzminister Jeh Johnson in Moritz-
burg bzw. im Vorfeld des „G6+1“-Treffens angesprochen?

17. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde
das Thema „jihadistischer Terrorismus“ adressiert, und welche Maßnahmen
wurden vorgestellt und bzw. oder besprochen (sofern die Bundesregierung
lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ oder „Meinungs-
austausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren)?
a) Inwiefern wurde in diesem Rahmen auch die unter türkischer und nieder-

ländischer Leitung erfolgte Gründung bzw. Arbeit einer „Counter-
DAESH/ISIL Working Group on Foreign Terrorist Fighters“ erörtert?

b) Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung an dieser Gruppe teil?
c) An welchen weiteren, internationalen polizeilichen Arbeitsgruppen zu

ausländischen Kämpfern (z. B. auf Ebene von EUROMED, UNICRI,
INTERPOL) ist das BKA beteiligt, und welche dieser Arbeitsgruppen
wurde beim G6-Treffen vorgestellt bzw. thematisiert?

18. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde
das Thema „Radikalisierung durch das Internet“ behandelt (sofern die Bun-
desregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“
oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5223
19. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde
das Thema „Kooperation mit der Internet-Wirtschaft hinsichtlich extremis-
tisch-terroristischer Sachverhalte“ behandelt (sofern die Bundesregierung
lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“ oder „Meinungs-
austausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren)?

20. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde
das Thema „Gegenseitige Hilfe in Krisensituationen“ behandelt (sofern die
Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“
oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren)?

21. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde
das Thema „Mehrzweckzentren in Drittstaaten wie dem Niger“ behandelt
(sofern die Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfah-
rungsaustausch“ oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte
skizzieren)?

22. Was ist der Bundesregierung über Durchführende, Partner und Adressaten
eines EU-Programms „Euromed IV“ bekannt, und inwiefern wurde dieses
beim G6-Treffen vorgestellt?

23. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurde
das Thema „Cyberkriminalität und gemeinsame Maßnahmen der USA und
der EU“ behandelt (sofern die Bundesregierung lediglich auf einen „Gedan-
ken- und Erfahrungsaustausch“ oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte
dessen Inhalte skizzieren)?

24. Auf welche Weise, mit welchem Inhalt und mit welchen Beiträgen wurden
auch die Themen „Flugsicherheit“ und „Drogenhandel“ adressiert, und wel-
che Maßnahmen wurden vorgestellt und bzw. oder besprochen (sofern die
Bundesregierung lediglich auf einen „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“
oder „Meinungsaustausch“ verweist, bitte dessen Inhalte skizzieren)?

25. Was ist der Bundesregierung über ein „Flight Tracking Project“ der Grenz-
agentur FRONTEX bekannt, und inwiefern wurde dieses beim G6-Treffen
thematisiert?

26. Welche Themen wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ (oder
Ähnliches) thematisiert, und wer nahm daran teil?

27. Welche wesentlichen Ergebnisse des „G6+1“-Treffens in Moritzburg kann
die Bundesregierung mitteilen?

28. In welchen Punkten herrschte nach Einschätzung der Bundesregierung beim
„Gedankenaustausch“ der „G6+1“-Treffen keine Einigkeit?

29. Wie, wann und von wem wurden die übrigen 22 EU-Mitgliedstaaten nach
Kenntnis der Bundesregierung über die Ergebnisse des Treffens in Moritz-
burg bzw. des dort vorgenommenen „informellen Gedankenaustauschs“ in
Kenntnis gesetzt?

30. Welche weiteren „bilateralen Gespräche“ führte das BMI bzw. der Bundes-
innenminister am Rande des „G6+1“-Treffens?

31. Welche Gesamtkosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung für
das Treffen in Moritzburg, und in welcher Höhe werden diese durch das
Bundesland Sachsen oder die Bundesregierung übernommen?

Berlin, den 10. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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