BT-Drucksache 18/5222

Türkische Graue Wölfe in Deutschland

Vom 15. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5222
18. Wahlperiode 15.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland),
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Türkische Graue Wölfe in Deutschland

Als „Graue Wölfe“ (türkisch: Bozkurtlar) werden die Anhängerinnen und An-
hänger der im türkischen Parlament vertretenen rechtsextremen „Partei der
Nationalistischen Bewegung“ (MHP) sowie darüber hinaus auch andere tür-
kische Ultranationalisten bezeichnet. Ebenfalls zum Spektrum der „Grauen
Wölfe“ gehört die von der MHP abgespaltene islamisch-nationalistisch orien-
tierte „Große Einheitspartei“ (BBP).
Die „Grauen Wölfe“ vertreten eine ausgeprägte Feindschaft gegenüber nicht-
türkisch sunnitischen Bevölkerungsgruppen der Türkei. Zu ihren Feindbildern
gehören Kurdinnen und Kurden, Alevitinnen und Aleviten, Armenierinnen und
Armenier, Griechinnen und Griechen sowie Jüdinnen und Juden. Vor dem Mili-
tärputsch vom 12. September 1980 waren paramilitärische Gliederungen der
„Grauen Wölfe“ für tausende Morde an politischen Gegnern verantwortlich.
Aus dem Umfeld der BBP stammten die Mörder oder Mordverdächtigen im
Fall des im Jahr 2007 in Istanbul erschossenen armenisch-türkischen Journalis-
ten Hrant Dink sowie weiterer in den Jahren 2006 und 2007 ermordeter Christen
in der Türkei sowie von im Jahr 2013 in Paris ermordeten kurdischen Politi-
kerinnen (www.civaka-azad.org/die-morde-dink-santoro-im-zirve-verlag-und-
paris-sind-das-werk-derselben-gruppe/).
Auch in den letzten Jahren kam es mehrfach zu pogromähnlichen Übergriffen
und Lynchversuchen von „Grauen Wölfen“ gegen kurdische Arbeitsmigranten
und Studierende in der Westtürkei, aber auch gegen Roma und Linke. So betei-
ligten sich „Graue Wölfe“ im Wahlkampf zur türkischen Parlamentswahl an ge-
waltsamen Übergriffen auf die linke, prokurdische Demokratische Partei der
Völker (HDP). In Erzurum wurden dabei von einem nationalistischen Mob unter
Beteiligung von „Grauen Wölfe“ versucht, den Fahrer eines HDP-Wahlkampf-
busses lebendig in seinem Wagen zu verbrennen.
In Deutschland sind die „Grauen Wölfe“ in sogenannten Idealistenvereinen (tür-
kisch Ülkücü) der Türkischen Föderation (TF) als Teil des europaweiten Dach-
verbands „Europäische Föderation der Türkischen Demokratischen Idealisten-
vereine“ (ADÜTDF). Am 26. April 2015 versammelten sich rund 10 000 Men-
schen zu einer von der ADÜTDF angemeldeten Wahlkampfveranstaltung mit
dem MHP-Vorsitzenden Devlet Bahceli in der Oberhausener König-Pilsener-
Arena (www.derwesten.de/staedte/oberhausen/graue-woelfe-jubeln-mhp-chef-
in-oberhausen-zu-id10607606.html). Neben der Türkischen Föderation existiert
in Deutschland die im Jahr 1987 von der ADÜTDF abgespaltenen, stärker re-
ligiös orientierten „Türkisch-Islamischen Union“ (ATIB) sowie der „Verband

Drucksache 18/5222 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
der türkischen Kulturvereine in Europa“ (ATB) als Auslandsabteilung der
BBP. Dazu kommt eine wachsende Ülkücü-Jugendszene, die sich insbesondere
über Internetseiten und Musik definiert. Am 19. Oktober 2014 beteiligten sich
mehrere Hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer antikurdischen
Demonstration des Rockerclubs Turkos MC, der den „Grauen Wölfen“ nahe-
steht (www.sueddeutsche.de/muenchen/erfolg-fuer-die-ermittler-rockerkrieg-
ist-vorerst-abgesagt-1.2509762).
Der Einfluss des Ülkücü-Gedankenguts auf Türkinnen und Türken in Deutsch-
land wird auch daran deutlich, dass hier rund jeder zehnte von 480 000 Wahlbe-
teiligten an der türkischen Parlamentswahl am 7. Juni 2015 für die MHP votierte
(www.sueddeutsche.de/politik/wahl-in-der-tuerkei-deutsche-tuerken-waehlen-
konservativ-1.2511394).
Im Jahr 1996 hatte der damalige Führer der MHP, Alparslan Türkes, seine
Anhänger in Deutschland zum Eintritt in die CDU/CSU aufgerufen. Nach
Angaben des offen zu den „Grauen Wölfen“ stehenden CDU-Mitglieds Zafer
Topak, der dem Ausländerbeirat der Stadt Hamm angehört, gibt es in der CDU
„jede Menge Sympathisanten oder Mitglieder dieser Organisation“, die nicht
ausgeschlossen würde, da die Partei sie „als Stimmenbringer“ benötige
(www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/38616008/1/data.pdf). Auch aus anderen Par-
teien werden immer wieder Unterwanderungen durch „Graue Wölfe“ bekannt
(www.welt.de/politik/deutschland/article130046195/Das-Problem-der-CDU-
mit-tuerkischen-Nationalisten.html).
Bei der Mahnwache für die Opfer der Terroranschläge gegen Charlie Hebdo und
einen jüdischen Supermarkt in Paris am 12. Januar 2015 in Berlin trat als Mit-
veranstalter auch die dem Zentralrat der Muslime angehörende ATIB aus dem
„Graue-Wölfe“-Spektrum auf. „Deutsche Spitzenpolitiker gemeinsam auf dem
Podium mit Ultranationalisten“, kommentiert das ZDF-Magazin „Frontal21“
diesen gemeinsamen Auftritt von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Vize-
kanzler Sigmar Gabriel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung mit den
„Grauen Wölfen“ (www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/38616008/1/data.pdf).
Auch in Deutschland begehen Anhänger der „Grauen Wölfe“ Gewalttaten. So
wurde im Jahr 1980 der türkische Gewerkschafter und Lehrer Celalettin Kesim
in Berlin und im Jahr 1995 ein 21-jähriger Kurde in Neumünster von türkischen
Rechtsextremisten ermordet. In den letzten Jahren kam es mehrfach zumeist im
Zusammenhang mit antikurdischen Demonstrationen zu gewaltsamen Übergrif-
fen auf Kurdinnen und Kurden oder linke türkische Kulturvereine (Bundestags-
drucksache 18/344).
Nach ZDF-Recherchen gibt es in Deutschland Verbindungen zwischen dem
„Graue-Wölfe“-Umfeld und gewaltbereiten Dschihadisten. Aus Dinslaken
schlossen sich etwa zwei Dutzend junge Männer als „Lohberger Brigade“ dem
Islamischen Staat (IS) in Syrien an, wo mehrere von ihnen bereits im Kampf ge-
tötet wurden. „Einige dieser jungen Salafisten – so die Recherchen von
„Frontal21“ – sind in den Jugendverbänden der „Grauen Wölfe“ radikalisiert
worden. Heute posieren sie im Internet mit den abgeschlagenen Köpfen ihrer
Gegner“ (www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/38616008/1/data.pdf).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5222
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche rechtsextremen oder rechtsextrem beeinflussten türkischen Organisa-

tionen in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung be-
kannt?
a) Wie viele Mitgliedsvereine mit welchen regionalen Schwerpunkten haben

diese Verbände?
b) Auf wie stark schätzt die Bundesregierung die Ülkücü- bzw. „Graue-

Wölfe“-Szene in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt ein (bitte
nach Mitgliedern, Anhängern bzw. Sympathisanten der verschiedenen
Vereinsföderationen sowie der unorganisierten bzw. über das Internet oder
Soziale Netzwerke verbundenen Szene differenzieren)?

c) Über welche Medien – auch Online-Medien – verfügt die Ülkücü-Szene
in der Bundesrepublik Deutschland im Einzelnen, und welchen Verbrei-
tungsgrad hat diese nach Kenntnis der Bundesregierung?

d) Sind der Bundesregierung Sportvereine in Deutschland, die der Ülkücü-
Szene zugerechnet werden, bekannt, und wenn ja, welche?

e) Welche ultranationalistischen, aber nicht zur Ülkücü-Szene zählenden tür-
kischen Verbände und Vereine sind der Bundesregierung bekannt?

2. Kann die Bundesregierung einen verstärkten Zulauf zu Ülkücü-Vereinigun-
gen bzw. ein Anwachsen der Ülkücü-Szene in den letzten Jahren erkennen,
und wenn ja, worin sieht die Bundesregierung mögliche Ursachen für eine
solche Entwicklung?

3. Welche Aufzüge, Demonstrationen und Veranstaltungen welcher türkischen
Rechtsextremisten seit dem Jahr 2014 sind der Bundesregierung bekannt ge-
worden (bitte benennen, wann, wo, aus welchem Anlass diese Aufzüge bzw.
Veranstaltungen stattfanden, wer sie veranstaltete, wie viele Personen daran
teilnahmen und ob es aus den Veranstaltungen bzw. Aufzügen heraus zu ein-
schlägigen Straftaten – insbesondere Gewalttaten – kam)?

4. Welche türkischen rechtsextremen und rechtsextremistisch durchsetzten oder
beeinflussten Organisationen und Gruppierungen sind Beobachtungsobjekt
des Bundesamtes für Verfassungsschutz, und wie begründet die Bundesregie-
rung, wenn nicht alle dem Ülkücü-Spektrum angehörenden Strömungen oder
Vereinigungen unter Beobachtung stehen?

5. Inwieweit sieht die Bundesregierung bei türkischen Rechtsextremistinnen
und Rechtsextremisten in der Bundesrepublik Deutschland Anhaltspunkte,
wonach diese gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das fried-
liche Zusammenleben der Völker verstoßen, und an welchen konkreten Äu-
ßerungen oder Taten macht die Bundesregierung diese Einschätzung gegebe-
nenfalls fest?

6. Inwieweit erkennt die Bundesregierung im Ülkücü-Gedankengut ein Integra-
tionshindernis für in Deutschland lebende Türkinnen und Türken?

7. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung Ülkücü- bzw.
„Graue-Wölfe“-Gruppierungen bzw. deren Gedankengut auf türkeistämmige
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, und worauf stützt die Bundesregie-
rung diese Einschätzung?
Welche Einschätzungen oder Forschungen Dritter zu dieser Fragestellung
sind der Bundesregierung bekannt?

8. Inwieweit kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 zu
gewaltsamen Übergriffen türkischer Rechtsextremer in Deutschland (bitte
Datum, Ort, Anlass und Art des Überfalls und Opfer benennen)?

Drucksache 18/5222 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung rechtsextreme Par-
teien aus der Türkei – insbesondere MHP und BBP – anlässlich der türki-
schen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2014 und der türkischen Parlaments-
wahlen im Jahr 2015, an denen sich auch im Ausland lebende türkische
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beteiligen konnten, Wahlkampf in
Deutschland bzw. unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken
betrieben?
a) Welche Wahlkampfveranstaltungen türkischer rechtsextremer Parteien

in der Bundesrepublik Deutschland gab es (bitte Datum, Ort, Veranstal-
ter, Teilnehmerzahl und einladenden Verband sowie Art der Wahl und ge-
gebenenfalls Rednerinnen und Redner angeben)?

b) Welche Politikerinnen und Politiker rechtsextremer Parteien aus der Tür-
kei – insbesondere von MHP und BBP – haben anlässlich der Wahl-
kämpfe in den Jahren 2014 und 2015 die Bundesrepublik Deutschland
besucht, und vor welchen Vereinen oder Vereinsföderationen traten sie
auf (bitte Datum, Ort, Veranstalter, Teilnehmerzahl und einladenden Ver-
band, Anlass und Namen sowie Partei der auftretenden Politikerinnen
und Politiker aus der Türkei angeben)?

10. Hatte die Bundesregierung seit dem Jahr 2014 Kontakte zu Politikerinnen
und Politikern der türkischen rechtsextremen Parteien MHP und BBP, und
wenn ja, wann, zu wem, und aus welchem Anlass?

11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aufrufe türkischer
Rechtsextremer an ihre Anhängerinnen und Anhänger, gezielt demokrati-
sche Parteien zu unterwandern?
a) Ist der Bundesregierung ein entsprechender Aufruf des verstorbenen

MHP-Führers Alparslan Türkes auf einem Kongress der Türkischen
Föderation aus dem Jahr 1996 zum Beitritt in die Unionsparteien be-
kannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht
sie aus diesem Aufruf (www.spiegel.de/spiegel/print/d-9107718.html)?

b) Inwieweit findet nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine
solche Unterwanderung deutscher Parteien durch türkische Rechtsextre-
mistinnen und Rechtsextremisten statt, bzw. inwieweit wurden oder wer-
den türkische Rechtsextremisten Mitglieder von deutschen Parteien oder
wurden auf Listen deutscher Parteien als Kandidatinnen und Kandidaten
zu Wahlen aufgestellt?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang von Par-
teien in Deutschland mit Mitgliedern, die rechtsextremen türkischen Ver-
bänden wie den „Grauen Wölfen“ oder der Türkischen Föderation ange-
hören?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Unvereinbar-
keitsbeschlüsse oder Parteiausschlussverfahren (bitte nach den Parteien
CDU, CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. auf-
schlüsseln)?

d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Kooperation
deutscher Parteien oder einzelner Funktionärinnen und Funktionäre die-
ser Parteien oder ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit türki-
schen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten oder von diesen be-
einflussten Vereinigungen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Art der Kooperation und nach Parteien aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5222
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Mitgliedschaft oder
Funktionärstätigkeit türkischer Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten
bzw. von Mitgliedern rechtsextremistisch beeinflusster türkischer Vereine in
Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeiräten oder ähnlichen Gremien?

13. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen oder
Kontakte zwischen deutschen und türkischen Rechtsextremisten?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Weise die Verbände des
Ülkücü-Spektrums sich um die Gewinnung von Jugendlichen bemühen?

15. Inwieweit, aus welchem Anlass und mit welchem Erfolg haben sich Ver-
bände aus dem Ülkücü-Spektrum in den letzten fünf Jahren um Fördermittel
des Bundes – oder nach Kenntnis der Bundesregierung – eines Landes be-
müht?

16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Motorradclub Tur-
kos MC?
a) Inwieweit handelt es sich bei diesem Club nach Kenntnis der Bundesre-

gierung um eine Vereinigung aus dem „Graue-Wölfe“- bzw. Ülkücü-
Spektrum, und woran macht die Bundesregierung gegebenenfalls eine
solche Einschätzung fest?

b) Inwieweit unterhält dieser Club nach Kenntnis der Bundesregierung Be-
ziehungen zu politischen Parteien oder Kulturvereinigungen aus dem
„Graue-Wölfe“-Spektrum?

c) Welche politischen Aktivitäten dieses Clubs sind der Bundesregierung
bekannt (bitte einzeln mit Ort, Datum, Aktivität und Anlass auflisten)?

d) Inwieweit waren Mitglieder des Turkos MC nach Kenntnis der Bundes-
regierung in einschlägige Straftaten der Rockerkriminalität, politische
Straftaten oder Gewalttaten verwickelt?

e) Welche weiteren Motorradclubs mit Verbindungen ins Ülkücü-Milieu
sind der Bundesregierung bekannt?

17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zugehörigkeit von
Moscheevereinen oder Verbänden aus dem Ülkücü-Spektrum zu Schura-
räten oder Islamräten und vergleichbaren Zusammenschlüssen in Deutsch-
land (bitte einzeln und nach Städten getrennt aufführen)?

18. Wie ist das Verhältnis zwischen der Ülkücü-Szene und der radikal-islamis-
tischen Szene, Salafisten und Dschihadisten nach Kenntnis der Bundesre-
gierung in der Bundesrepublik Deutschland?
a) Inwieweit gibt es zwischen diesen Gruppierungen eine Kooperation,

etwa in gemeinsamen Dachverbänden, auf gemeinsamen Veranstaltun-
gen oder zu gemeinsamen Aufzügen?

b) Inwiefern und in welchem Ausmaß sind der Bundesregierung Übertritte
von Angehörigen des Ülkücü-Milieus in radikal-islamistische oder sala-
fistische Zusammenhänge oder umgekehrt bekannt?

19. Inwieweit und in welchem Ausmaß haben sich nach Kenntnis der Bundes-
regierung (frühere) „Graue Wölfe“ bzw. Angehörige des Ülkücü-Milieus
aus Deutschland welchen bewaffneten dschihadistischen Gruppierungen in
Syrien angeschlossen?

Drucksache 18/5222 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass sich – wie vom
ZDF-Magazin „Frontal21“ recherchiert – Mitglieder der sogenannten Dins-
lakener Zelle (Lohberger Brigade), die sich dem Islamischen Staat in Syrien
angeschlossen haben, zuvor in Jugendverbänden der „Grauen Wölfe“ be-
wegt haben?
a) Wie viele Dschihadisten aus Dinslaken haben sich nach Kenntnis der

Bundesregierung bislang welchen Kampfverbänden in Syrien ange-
schlossen, wie viele von ihnen sind bislang im Kampf gefallen, und wie
viele sind nach Deutschland zurückgekehrt?

b) Inwieweit stehen Dschihadisten aus Dinslaken im Verdacht einer Betei-
ligung an schweren Gewalttaten, terroristischen Straftaten oder Kriegs-
verbrechen?

c) Wie viele Dinslakener Dschihadisten haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung zuvor wie lange welchen Verbänden oder Gruppierungen aus
dem Ülkücü-Milieu angehört?

d) Inwieweit kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
einer früheren Zugehörigkeit von Dschihadisten aus Dinslaken zum
Ülkücü-Milieu und ihrem späteren Anschluss an salafistische und dschi-
hadistische Gruppierungen erkennen?

21. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zwischen
den „Grauen Wölfen“ bzw. der Ülkücü-Szene und Verbänden von turkstäm-
migen Migrantinnen und Migranten aus dem Kaukasus, China und dem
Nahen Osten (Uighuren, Tschetschenen, Turkmenen etc.)?

22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Verstrickung türki-
scher Rechtsextremisten aus der Ülkücü-Szene in Drogen- oder Waffenhan-
del, in Schutzgelderpressung, Menschenhandel oder generell organisierte
Kriminalität?

23. In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung seit dem Jahr 2014 Waffen bei Personen aus dem „Graue-Wölfe“- bzw.
Ülkücü-Milieu gefunden (bitte Menge und Art der Waffen benennen)?

24. Welche möglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliches
Wehrsport- oder Kampfsporttraining sowie Schusswaffentraining von An-
gehörigen der Ülkücü-Szene in der Bundesrepublik Deutschland?

25. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt geworden, wonach Anhänger der
„Graue-Wölfe“- bzw. Ülkücü-Szene innerhalb der Bundeswehr, Bundes-
polizei oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – in einer Landespolizei
auffällig wurden, und wenn ja, wie wurde jeweils vonseiten der entspre-
chenden Behörde darauf reagiert?

26. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwi-
schen dem türkischen Geheimdienst und dem Ülkücü-Spektrum einschließ-
lich der organisierten Verbände wie der Türkischen Föderation?

27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine frühere Zugehörig-
keit des wegen Tötung von drei kurdischen Politikerinnen in Paris im Januar
2013 in Untersuchungshaft sitzenden dringend Tatverdächtigen Ö. G. zur
Ülkücü-Szene in Deutschland?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5222
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die türkisch-nationalisti-
sche Hackergruppe Türk Hack Team, die sich zu einem Cyberangriff auf das
interne Datennetz des Deutschen Bundestages im Mai 2015 als Reaktion auf
die Thematisierung des Völkermordes an den Armeniern durch den Deut-
schen Bundestag und den Bundespräsidenten bekannt haben (www.mother-
board.vice.com/de/read/nationalistische-tuerkische-hackercrew-behauptet-
bundestag-lahmgelegt-zu-haben-111)?
a) Welche Informationen hat die Bundesregierung über das Türk Hack

Team?
b) Inwieweit schätzt die Bundesregierung das Türk Hack Team politisch

und technisch in der Lage, einen Angriff in dieser Größenordnung durch-
zuführen, und woran macht sie ihre Einschätzung fest?

c) Welche sonstigen Cyberangriffe türkischer Nationalisten und Rechtsex-
tremisten auf deutsche Institutionen oder Institutionen und Vereinigun-
gen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der letzten fünf
Jahre sind der Bundesregierung bekannt geworden?

Berlin, den 12. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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