BT-Drucksache 18/522

Besteuerung von Gehältern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ und Mitarbeiterkultur

Vom 11. Februar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/522
18. Wahlperiode 11.02.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion
DIE LINKE.

Besteuerung von Gehältern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ und
Mitarbeiterkultur

Im Januar 2011 entstand die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusam-
menarbeit (GIZ) GmbH aus einer Fusion der drei staatlichen Durchführungs-
organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit InWEnt, DED und
GTZ. Schon früh war erkennbar, dass die verkündete „Fusion auf Augenhöhe“
politisch de facto nicht gewollt war. Die zwei kleineren Organisationen Inter-
nationale Weiterbildung und Entwicklung – InWEnt – und Deutscher Entwick-
lungsdienst – DED – wurden kurzerhand mit dem Unternehmenskörper der
Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit – GTZ – verschmol-
zen, ohne dass sich bei der GTZ besonders viel verändert hat. Dies betrifft auch
die fragwürdige Steuerpraxis der ehemaligen GTZ, die man versucht hat, in die
GIZ hinüberzuretten.
In Fachkreisen ist die Praxis, dass die Mehrheit der GTZ- und nun GIZ-Mitar-
beiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere im Auslandseinsatz) auf ihre Gehälter
keine Steuern zahlt – weder in Deutschland noch im Einsatzland –, schon über
einen sehr langen Zeitraum bekannt. Auch die Bundesregierung, insbesondere
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ), kennt diesen Sachverhalt schon lange. In einem Referentenentwurf zu
einem im Jahr 1997 verabschiedeten Finanzgesetz wird als Ziel explizit die Be-
steuerung der Auslandsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter (AMA) der damaligen
GTZ benannt. Eine Umsetzung des Gesetzes durch das BMZ und die GTZ/GIZ
erfolgte über 16 Jahre nicht. Erst jetzt, wo die fragwürdige Steuerpraxis – auch als
Folge der GIZ-Fusion – gegenüber den Finanzämtern nicht mehr haltbar war und
die Medien umfangreich darüber berichteten (s. STUTTGARTER ZEITUNG
vom 10. Januar 2014 „Vertrieben aus dem Steuerparadies“; FAZ vom 13. Januar
2014 „Die Steueroase GIZ wird trockengelegt“; DER TAGESSPIEGEL vom
19. Januar 2014 „Tief gefallen“; WELT am SONNTAG vom 19. Januar 2014
„Oase ausgetrocknet“), beschloss der GIZ-Vorstand in einer radikalen Kehrt-
wende ohne geordneten Prozess und ohne Rücksprache mit den Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern, zum 1. Januar 2014 nun von allen Gehältern Steuern in
Deutschland automatisch abzuführen. Damit sanken die Gehälter de facto von
einem Tag auf den anderen, ohne eine Änderung der Arbeitsverträge und -zeiten,
deutlich. Hiervon sollen selbst die Unterhaltsgelder der Entwicklungshelferin-
nen und -helfer betroffen sein, was bei der relativ geringen Höhe des Unterhalts-
geldes kritisch ist und überdies rechtlich fragwürdig, da es sich hierbei nicht um
Lohnzahlungen handelt.

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Neben der Einführung des vollen Steuerabzugs ab dem 1. Januar 2014 wurden
die Finanzministerien gebeten, für die Gehälter bis zum 31. Dezember 2013 ent-
sprechend der bisherigen Praxis keine Steuern nachzufordern. Ein solcher Ver-
trauensschutz ist den GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern zwar zugesichert
worden, rechtlich bindend ist dieser für die Finanzämter jedoch nicht. Zudem ist
es rechtlich fraglich, ob die Finanzämter überhaupt auf eine Nachforderung der
Steuern verzichten dürfen. Derzeit laufen Tarifverhandlungen mit dem Ziel, die
durch Steuerabzug verringerten Gehälter durch Aufstockungen von Zulagen
auszugleichen.
Möglich wurde die fragwürdige Praxis der Keinmalbesteuerung durch ein Ge-
flecht von fragwürdigen Absprachen mit dem GTZ/GIZ-Vorstand. So heißt es in
Berichten, dass diese jahrelange Praxis auch nur dadurch möglich gewesen sei,
dass das bisher für die GTZ und jetzt die GIZ am Standort Eschborn zuständige
Finanzamt stets Freistellungsbescheide für die Auslandmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter in Kooperation mit der GIZ ausgestellt habe (s. DER TAGESSPIE-
GEL vom 19. Januar 2014 „Tief gefallen“). Durch die Fusion zur GIZ sind nun
auch andere Finanzämter für das Unternehmen zuständig geworden und fingen
an, Steuern nachzufordern und diese Freistellungspraxis nicht anzuerkennen. In-
sofern stellt sich auch die Frage, inwiefern die jahrelange Vorgehensweise des
Finanzamts Eschborn überhaupt rechtmäßig war. Eine Besteuerung in den Ein-
satzländern hat die Bundesregierung für die entsendeten GIZ-Mitarbeiterinnen
und -Mitarbeiter häufig aktiv durch den Abschluss von Doppelbesteuerungs-
abkommen mit den Partnerländern ausschließen können.
Den Fragestellern liegen Informationen vor, nach denen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter bei Abschluss neuer Verträge in der Regel von Arbeitgeberseite
dahingehend beraten wurden, wie sich die Zahlung von Steuern in Deutschland
– insbesondere durch die Abmeldung des Wohnsitzes – vermeiden ließe. Laut
Presseberichten soll es sogar „eine Art Handreichung für die ins Ausland ent-
sandten Leute“ gegeben haben (s. FAZ vom 13. Januar 2014 „Die Steueroase
GIZ wird trockengelegt“). Für diese Beratung zum Umgang mit Steuerfragen für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gab es insbesondere ein ganz handfestes
finanzielles Interesse auf Seiten des Arbeitgebers. Den Fragestellern liegen In-
formationen vor, nach denen sowohl in Tarif- wie auch in Gehaltsverhandlungen
den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern bzw. Angestellten gegenüber
auf die Vereinbarung bzw. den Abschluss niedrigerer Bruttolöhne seitens der
GIZ mit dem Argument gedrängt wurde, dass bei der entsprechenden steuer-
lichen Regelung das Bruttogehalt ja auch fast das Nettogehalt sei.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer trägt die politische Verantwortung für das in der Vergangenheit etablierte

System der fragwürdigen Keinmalbesteuerung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der bundeseigenen GTZ (heute GIZ) und deren mutmaßlich
systematische Fehlberatung seitens der GTZ (heute GIZ)?

2. Wer trägt die unternehmerische Verantwortung für das in der Vergangenheit
etablierte System der fragwürdigen Keinmalbesteuerung von Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern der GTZ (heute GIZ) und deren mutmaßlich systema-
tische Fehlberatung seitens der GTZ (heute GIZ)?

3. Welche Absicht verfolgten die früheren Bundesregierungen und/oder die
GIZ-Vorstände (vormals GTZ-Vorstände) mit der Etablierung des nun von
Finanzgerichten in Frage gestellten Systems der fragwürdigen Keinmal-
besteuerung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bundeseigenen GIZ
(vormals GTZ)?

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4. Seit wann genau ist der Bundesregierung die fragwürdige Steuerpraxis der
Keinmalbesteuerung bei der GIZ und der vormaligen GTZ bekannt (bitte
um eine Auflistung etwaiger Anweisungen intern sowie gegenüber der GIZ
(vormals GTZ) von Angehörigen der Bundesregierung sowie etwaiger Ver-
merke, Meldungen und Maßnahmen samt Daten von Angehörigen der Bun-
desregierung mit dem Ziel, diese Steuerpraxis anzuzweifeln, zu beenden,
auszuweiten, zu befördern oder zu dulden)?

5. Stimmt es, dass die bis Ende 2013 in der GIZ (vormals GTZ) angewandte
Steuerpraxis der Keinmalbesteuerung spätestens seit dem Inkrafttreten
eines 1997 verabschiedeten Gesetzes unzulässig war?
Wenn ja, um welches Gesetz handelt es sich?

6. Inwiefern liegt ein Fehlverhalten und/oder eine Amtsverletzung seitens des
für die GIZ (vormals GTZ) am Standort Eschborn zuständigen Finanzamts
durch das Ausstellen von Freistellungsbescheiden für Auslandsmitarbeite-
rinnen und -mitarbeiter der GIZ (früher GTZ) vor?

7. Falls eine Amtsverletzung des Finanzamts Eschborn vorliegt, welche inter-
nen Maßnahmen wird das Bundesministerium der Finanzen ergreifen oder
wurden schon ergriffen?

8. Hat sich in der Vergangenheit der Bundesrechnungshof zu der fragwürdigen
Steuerpraxis in der GIZ (vormals GTZ) geäußert, und wenn ja, inwiefern?

9. Aus welchen Gründen und Motiven hat die Bundesregierung nicht schon
viel früher gehandelt und die fragwürdige Steuerpraxis bei deutschen
Durchführungsorganisationen, insbesondere bei der GIZ (vormals GTZ),
gestoppt?

10. Seit wann genau ist dem GIZ-Vorstand (vormals GTZ-Vorstand) die frag-
würdige Steuerpraxis der Keinmalbesteuerung im eigenen Hause bekannt
(bitte um eine Auflistung etwaiger Anweisungen intern seitens des Vor-
stands sowie etwaiger Berichte, Memoranden, Rundschreiben, Vermerke,
Meldungen und Maßnahmen etc. samt Datumsangaben von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der GIZ (vormals GTZ) mit dem Ziel, diese Steuerpraxis
anzuzweifeln, zu beenden, auszuweiten, zu befördern oder zu dulden)?
a) Inwiefern und wann wurde die fragwürdige Steuerpraxis erstmals nach

Amtsantritt des neuen GIZ-Vorstands diskutiert?
b) Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt hat der neue GIZ-Vorstand eine

kritische Bestandsaufnahme dieser Praxis und/oder praktische Schritte
zu ihrer Korrektur eingeleitet?

c) Wenn Schritte eingeleitet wurden, welche waren dies und wann?
d) Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt wurde die Bundesregierung seitens

des neuen Vorstands darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bisherige Steu-
erpraxis zweifelhaft und nicht zu halten ist?

e) Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt wurden die Betriebsräte der GIZ
seitens des neuen Vorstands darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bis-
herige Steuerpraxis zweifelhaft und nicht zu halten ist?

f) Inwiefern, zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Maßnahmen wur-
den die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ über die
Fragwürdigkeit der Keinmalbesteuerung ihrer Gehälter transparent sei-
tens des Vorstands informiert, und was hat der Vorstand zu welchen Zeit-
punkten und mit welchem Erfolg unternommen, um die eigenen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und einvernehmliche Lösungen
mit diesen und ihren Vertretern zu suchen?

Drucksache 18/522 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
g) Inwiefern wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei neuen Vertrags-
abschlüssen seit Amtsantritt des neuen Vorstands und mit ihrem Wissen
seitens der GIZ dahingehend beraten, dass und wie sie Steuerzahlungen
als AMA vermeiden können?

h) Inwiefern wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei neuen Vertrags-
abschlüssen seit Amtsantritt des neuen Vorstands seitens der GIZ bei Ge-
haltsverhandlungen dazu bewegt, niedrigere Gehaltsabschlüsse unter
dem Hinweis auf die Keinmalbesteuerung zu akzeptieren?

11. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Staatsan-
waltschaft derzeit gegen GIZ-Vorstände im Rahmen der fragwürdigen Steu-
erpraxis bei der GIZ (vormals GTZ) ermittelt?
Wenn ja, unter welchem Anfangsverdacht?

12. Wird derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung gegen GIZ-Vorstände
straf- oder zivilrechtlich vorgegangen?
Wenn ja, von welcher Seite und bezogen auf welchen Sachverhalt?

13. Hält die Bundesregierung entsprechende strafrechtliche Ermittlungen für
erforderlich, und wird sie den Staatsanwaltschaften umfassende Unterstüt-
zung leisten im Rahmen der Ermittlungen, insbesondere durch Offenlegung
aller internen Weisungswege und Vermerke?

14. Hat es in der Vergangenheit seitens der Bundesregierung Signale an die
GTZ- bzw. die GIZ-Vorstände gegeben, die diesem „grünes Licht“ für die
fragwürdige Steuerpraxis der Keinmalbesteuerung gegeben haben, bzw. gab
es Signale, dass man diese Steuerpraxis stillschweigend dulden würde?

15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zu welchen Zeitpunkten er-
griffen, um die fragwürdige Steuerpraxis der Keinmalbesteuerung bei der
GTZ, nun GIZ, zu beenden?

16. Seit wann genau wird die fragwürdige Praxis der Keinmalbesteuerung sei-
tens der GIZ (vormals GTZ) angewendet?

17. Auf welche Weise, durch welches Verhalten und Verfahren war es den GIZ-
Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern (vormals GTZ-Mitarbeiterinnen und
-Mitarbeitern) bisher möglich, Steuerzahlungen sowohl in Deutschland wie
auch in den Einsatzländern zu vermeiden oder zumindest stark einzuschrän-
ken?

18. Hat es innerhalb der GIZ (vormals GTZ) Handreichungen gegeben, die den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die fragwürdige Steuerpraxis der Kein-
malbesteuerung nahelegten und/oder erklärten?
Wenn ja, was war ihr genauer Inhalt und Wortlaut?

19. Inwiefern trifft es zu, dass die GIZ (vormals GTZ) in Tarifrunden mit den
Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern und/oder in indi-
viduellen Gehaltsverhandlungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf
niedrigere Tarif- und/oder Gehaltsabschlüsse mit dem Hinweis hinwirkte,
dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer zugesicherten Steuer-
befreiung profitieren würden?

20. Inwiefern sind Abschlüsse von Doppelbesteuerungsabkommen mit den
Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit der
Absicht, die Besteuerung von Gehältern der AMA der staatlichen Durch-
führungsorganisationen in den Einsatzländern zu vermeiden, ein vorrangi-
ges Ziel von Regierungsverhandlungen mit den Partnerländern?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/522
21. Inwiefern und mit welchem Nachdruck wurden und werden Regierungsver-
handlungen mit Partnerländern der deutschen EZ um deutsche EZ-Mittel
und -Programme mit der Bedingung verknüpft, dass das Partnerland über
ein Doppelbesteuerungsabkommen oder sonstige Abkommen zusichert, die
Gehälter von AMA deutscher Durchführungsorganisationen nicht zu be-
steuern?

22. Müssen lokale und nationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ
(vormals GTZ) Steuern auf ihre Gehälter in den Einsatzländern zahlen, oder
inwiefern sind ihre Gehälter ebenfalls durch Abkommen steuerlich befreit
oder bessergestellt?

23. Wie hoch ist der Steuerausfall über die vergangenen zehn Jahre (2004 bis
2013) einzuschätzen (bitte einmal ohne und einmal mit Zinsen angeben)?

24. Wird derzeit an einer „politischen Lösung“ des Problems der Keinmalbe-
steuerung durch etwaige Gesetze und Erlasse und/oder Anhebungen der
Obergrenzen für Personalkosten in den zwischen BMZ und GIZ ausgehan-
delten Aufträgen gearbeitet, oder muss die GIZ das Problem unter Anwen-
dung des geltenden Rechts und der ihr zur Verfügung stehenden Mittel
alleine lösen?

25. Inwiefern trifft es zu, dass derzeit Verhandlungen mit den Betriebsräten da-
rüber laufen, die realen Gehaltsausfälle durch die konsequente Besteuerung
von GIZ-Gehältern seit dem 1. Januar 2014 durch die Zahlung höherer (un-
versteuerter) Zulagen komplett oder teilweise auszugleichen?
Wenn ja, in welcher Höhe sollen die Steuerabzüge (komplett oder teilweise)
ausgeglichen werden?

26. Inwiefern trifft es zu, dass der zu verhandelnde Gehaltsausgleich durch Zah-
lung höherer Zulagen auf maximal 50 Prozent der Gehaltsverluste (durch
den neuen Steuerabzug) beschränkt werden soll?

27. Inwiefern treffen die Aussagen eines von der Tarifkommission Mitte Januar
2014 verschickten Rundschreibens zu, dass der Vorstand der GIZ in den lau-
fenden Tarifverhandlungen per Weisung des ehemaligen Staatssekretärs im
BMZ Hans-Jürgen Beerfeltz zu dieser Deckelung bei maximal 50 Prozent
verpflichtet wurde?

28. Ist es vorgesehen, die realen Gehaltsverluste durch die Besteuerung der
GIZ-Gehälter seit dem 1. Januar 2014 noch durch andere Maßnahmen aus-
zugleichen als durch Aufstockung von Zulagen?

29. Werden künftig alle Gehälter der GIZ ausnahmslos versteuert, oder wird es
auch künftig Ausnahmen und Steuerbefreiungen geben (falls es Ausnahmen
und Steuerbefreiungen geben sollte, bitte auflisten und begründen)?

30. Wie legten und legen künftig GIZ-Vorstand und Tarifkommission „wettbe-
werbsfähige Bezüge“ für GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter fest?
a) Welche Referenzlöhne werden hier als Vergleich herangezogen?
b) Teilt die Bundesregierung dieses Ziel, und nach welchen Kriterien be-

wertet sie die Wettbewerbsfähigkeit der Bezüge?
c) Ist nach Annahme der Bundesregierung und/oder der GIZ-Leitung bei

niedrigeren realen Bezügen als bisher damit zu rechnen, dass Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter die GIZ verlassen und es schwierig wird, künftig
qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden?

31. Inwiefern trifft es zu, dass auch von den Unterhaltsgeldern der GIZ-Ent-
wicklungshelferinnen und -helfer (EH) seitens der GIZ seit dem 1. Januar
2014 automatisch Steuern einbehalten und an die Finanzämter abgeführt
werden?

Drucksache 18/522 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Falls ein solcher Steuerabzug stattfindet, wie begründet sich dieser beim
Unterhaltsgeld, welches rechtlich kein Gehalt ist?

32. Wie viele GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sind von dem neuen Steu-
erabzug ab dem 1. Januar 2014 genau betroffen (bitte auflisten nach Mit-
arbeiterkategorien und um wie viele befristete und wie viele entfristete Ver-
träge es sich handelt)?

33. Inwiefern unterstützt und hilft die GIZ den von Steuernachforderungen be-
troffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?

34. Liegt der Bundesregierung und/oder der GIZ eine aktuelle Aufstellung zur
Auslandsbesteuerung der unterschiedlichen Kategorien von AMA der GIZ,
die die bisherige und künftig vorgesehene Steuerpraxis auflistet, vor (falls
ja, bitte als Anhang der Antwort beifügen)?

35. Müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ und ihrer Vorgänger-
organisationen GTZ, InWEnt und DED damit rechnen, für zurückliegende
Jahre rückwirkend ihre Gehälter versteuern zu müssen, und/oder müssen sie
nach Einschätzung der Bundesregierung mit strafrechtlichen Konsequenzen
rechnen?

36. Inwiefern trifft es zu, dass Entwicklungshelferstellen (EH-Stellen) mitunter
durch das Auftragsverfahren der GIZ heute teurer sind als noch vor der
Fusion beim DED, und inwiefern stimmt es, dass deshalb die EH-Stellen
schon gekürzt werden mussten?

37. Wie viele der zum Zeitpunkt der Fusion bei DED und InWEnt arbeitenden
hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten auch heute noch
bei der GIZ?

38. Wie viele der zum Zeitpunkt der Fusion bei der GTZ arbeitenden Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter arbeiten auch heute noch bei der GIZ?

39. Inwiefern trifft es zu, dass die GIZ-Gehälter der befristeten und der entfris-
teten Arbeitsverträge bei gleichen oder ähnlichen Stellen, Kompetenzen und
Verantwortungen sehr unterschiedlich zugunsten der entfristeten Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter ausfallen?
Wenn ja, wie wird dies gerechtfertigt?

40. Inwiefern trifft es zu, dass in einem jährlichen Screeningverfahren nur ein
Viertel bis maximal ein Drittel der GIZ-Beschäftigten entfristete Verträge
bekommen und die restlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – teils trotz
nachgewiesener Kompetenz und Eignung für vorhandene Stellen – deshalb
keine Anschlussverträge bekommen, weil man ihnen keine entfristeten und
höher bezahlten Verträge geben kann oder will?
Falls ja, warum gibt es diese Praxis?
Falls ja, inwiefern teilt die Bundesregierung die Kritik, dass durch den
Druck eines solchen Ausleseverfahrens bessere Arbeitsergebnisse behindert
werden und dem Entwicklungsauftrag nicht zuträgliches Verhalten, wie
„Duckmäusertum“ und „Mobbing“ befördert wird?

41. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es entwicklungs-
politisch angemessen wäre, wenn GIZ-Auslandsmitarbeiterinnen und -mit-
arbeiter künftig ihre Steuern in den Partnerländern abführen (so wie ihre
lokal angestellten Kolleginnen und Kollegen auch) und dadurch sicher-
gestellt würde, dass die von den offiziell für Entwicklungshilfe im Rahmen
von Öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit (Official Development
Assistance – ODA) vorgesehenen Gelder auch möglichst vollständig in den
Partnerländern und ihren Volkswirtschaften ankommen, bzw. inwiefern

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/522
sieht die Bundesregierung es als problematisch unter entwicklungspoli-
tischen Gesichtspunkten an, dass durch die jetzt umgesetzte Steuerabfüh-
rung und wahrscheinliche Zulagenaufstockung zum Gehaltsausgleich ein
erheblicher Teil der für ODA vorgesehenen Gelder gar nicht in den Partner-
ländern ankommt?

Berlin, den 10. Februar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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