BT-Drucksache 18/5193

Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Kenia

Vom 12. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5193
18. Wahlperiode 12.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger,
Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und
der Fraktion DIE LINKE.

Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Kenia

Die Republik Kenia ist einer der wichtigsten Partner im sogenannten Kampf ge-
gen den Terrorismus, vor allem gegen die in Somalia operierenden Al-Shabaab-
Milizen. Kenia ist Nachbarland des Südsudan und spielt als regionaler Akteur
auch eine Rolle im Gebiet der Großen Seen. Kenia ist Schwerpunktland der
deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Kenia liegt aber nicht nur in einer krisengeplagten Weltregion, sondern ist selbst
von vielfältigen Konflikten betroffen.
Auf der lokalen Ebene kommt es immer wieder zu gewaltförmig ausgetragenen
Konflikten um Viehdiebstahl, Weideland und Wasserrechte. Diese Konflikte er-
fahren wenig internationale Aufmerksamkeit, selbst wenn sie sich in Größen-
ordnungen wie beim Turbi-Massaker im Jahr 2005 äußern, bei dem zwischen
60 und 90 Menschen getötet und Tausende vertrieben wurden. Die Landfrage ist
eines der größten sozialen Probleme des Landes. Immer wieder kommt es auf-
grund strittiger Eigentumstitel zu Vertreibungen.
Die seit Jahrzehnten andauernde Diskriminierung der muslimischen Minderheit,
die vor allem im Norden und in den Küstengebieten lebt, führt zu Spannungen
und erleichtert es der somalischen Al-Shabaab, in Kenia Kämpfer zu rekrutie-
ren. Muslime stellen zwischen 11 und 20 Prozent der Bevölkerung, der Großteil
der Kenianer gehört einer der christlichen Kirchen an. Insbesondere nach den
verheerenden Anschlägen (Überfall auf das Westgate-Einkaufszentrum in
Nairobi im Jahr 2013, Überfall auf den Campus des Garissa University College
im Jahr 2015) kommt es zu Übergriffen der Sicherheitskräfte auf Muslime.
Ein weiteres Konfliktfeld stellt die Flüchtlingsproblematik dar: Hunderttau-
sende Flüchtlinge aus dem Bürgerkrieg in Somalia und zehntausende aus dem
Südsudan leben in Flüchtlingslagern im Nordosten und Nordwesten Kenias; zu-
dem lebt eine große Anzahl von ethnischen Somali bereits seit Jahrzehnten mit
kenianischer Staatsbürgerschaft im Land. Seit Beginn der Al-Shabaab-An-
schläge innerhalb Kenias werden Somali von Sicherheitskräften oft generell
unter Verdacht gestellt, den Terrorismus zu unterstützen. Auf die Anschläge
reagiert die kenianische Regierung immer wieder mit der Forderung der
zwangsweisen Rückführung aller somalischen Flüchtlinge. Bei Aktionen der
Sicherheitskräfte nach Terroranschlägen kommt es zu Enteignungen, Deporta-
tionen und widerrechtlichen Abschiebungen.

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Im Jahr 2013 wurden massive Menschenrechtsverletzungen und wiederholte
extralegale Tötungen durch Kenias Anti-Terrorismus-Polizeieinheit ATPU
bekannt (s. Bericht der Open Society Justice Initiative: „We’re Tired of Taking
You to the Court“, www.opensocietyfoundations.org/reports/were-tired-taking-
you-court-human-rights-abuses-kenyas-anti-terrorism-police-unit). Im Jahr
2014 wurden durch eine neue Gesetzgebung den Sicherheitsbehörden weit-
gehende neue Befugnisse eingeräumt. Anti-Terror-Einheiten wie die ATPU
können so noch willkürlicher agieren und werden noch unkontrollierbarer
(s. www.hrw.org/news/2014/12/13/kenya-security-bill-tramples-basic-rights).
Die Bundesregierung hat in ihren Antworten auf mehrere Mündliche und
Schriftliche parlamentarische Fragen bestätigt, dass das Bundeskriminalamt
(BKA) im Rahmen der kenianischen Sicherheitssektorreform seit dem Jahr
2008 u. a. mit der ATPU kooperiert und sich an deren Ausbildung und Ausstat-
tung beteiligt. Trotz der zahlreichen Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen
durch gerade diese Anti-Terror-Einheit hält die Bundesregierung weiter an ihrer
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe fest, da hier bisher keine Hinweise vorlie-
gen würden, dass diese nicht „bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maß-
stäben entsprechend eingesetzt würde“ (s. Antwort auf die Schriftliche Frage 44
auf Bundestagsdrucksache 18/815 und Plenarprotokoll 18/3 vom 28. Februar
2013, Antwort auf die Mündliche Frage 43 des Abgeordneten Niema Movassat).
Korruption ist weit verbreitet, im Corruption Perceptions Index aus dem Jahr
2014 von Transparency International belegt Kenia den Platz 145 von 175. Kor-
ruption ist einer der Hauptgründe für das Misstrauen der Bevölkerung gegen-
über den Sicherheitsbehörden.
Verhältnismäßig große Aufmerksamkeit erhalten die politischen Konflikte in
Kenia, die oft entlang ethnischer Identitäten ausgetragen werden. Der Gewalt-
ausbruch nach der Präsidentschaftswahl im Jahr 2007 mit weit über 1 000 Toten
und 600 000 Binnenvertriebenen hat die Probleme auch international deutlich
gemacht. Nach den Nachwahlunruhen 2007/2008 kam es auf internationalen
Druck hin zu einer Koalitionsregierung, die im Jahr 2010 eine neue Verfassung
durchsetzte, die einige Lehren aus den Gewaltausbrüchen zog. Einige der Neu-
regelungen sind immer noch in der Umsetzungsphase.
Die Aufarbeitung der Gewalt kommt jedoch nur langsam voran.
Ein nationaler Versöhnungsprozess und die Aufarbeitung der Gewalt und der
Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Wahlen im Jahr 2007
wären ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Konfliktbearbeitung. Die begon-
nene Machtteilung als Aufgabe für den Umbau des politischen Systems muss
fortgesetzt werden. Dies wird ohne eine Stärkung der Zivilgesellschaft nicht
möglich sein. Letztlich ist es unabdingbar, eine soziale und ökonomische Ver-
teilungsgerechtigkeit zu schaffen, die den Menschen in Kenia unabhängig von
ethnischen und religiösen Identitäten eine Zukunftsperspektive eröffnet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbe-

arbeitung in Kenia hat die Bundesregierung seit Beginn der 18. Wahlperiode
ergriffen, fortgeführt bzw. geplant (bitte einzeln nach Initiative und aufge-
wendeten Mitteln auflisten)?

2. Gab es darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der
18. Wahlperiode Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konflikt-
bearbeitung in Kenia, die durch Strukturen etwa der EU, der Afrikanischen
Union oder der Vereinten Nationen unterstützt oder finanziert worden sind
(bitte einzeln nach Initiative, Organisation und aufgewendeten Mitteln auflis-
ten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5193
3. Wie viele Friedensfachkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur-
zeit im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes in Kenia im Einsatz, und wie
viele waren es in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren, Projektanzahl
und Projektlaufzeit und Personal aufschlüsseln)?

4. Wie viele Projektanträge für den Bereich Zivile Krisenprävention und Kon-
fliktbearbeitung in Kenia mit welchem jeweiligen finanziellen und per-
sonellen Volumen sind in den letzten fünf Jahren jährlich bei welchen Bun-
desministerien eingegangen?
a) Wie viele der jeweiligen Anträge wurden in welcher Höhe für welchen

Zeitraum bewilligt, wie viele wurden abgelehnt und mit welcher Begrün-
dung?

b) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert?
c) Wie wurden die Projekte evaluiert?

5. Wie viele Projekte in den Bereichen interkultureller und interkonfessionel-
ler Dialog, Trauma- und Versöhnungsarbeit hat die Bundesregierung in
Kenia in den letzten fünf Jahren gefördert oder selbst durchgeführt (bitte
unter Angabe des Projektinhalts)?
a) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten sie?
b) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert?
c) Wie wurden die Projekte evaluiert?

6. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, Projekte in den Bereichen Ver-
söhnung, Traumaarbeit und Dialog in Kenia auszubauen, und was unter-
nimmt sie dafür konkret (bitte mit Begründung)?

7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung genderspezifischen Ansät-
zen im Bereich der zivilen Krisenprävention und Konfliktmediation bei,
und wie viele Projekte zur Stärkung der Rolle von Frauen in Friedenspro-
zessen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in Kenia gefördert (bitte
einzeln nach Projekt, Organisation, Laufzeit und finanziellem Fördervolu-
men auflisten)?

8. Wie viele Projekte zum Schutz und zur Aus- und Weiterbildung von Men-
schenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern hat die
Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in Kenia gefördert (bitte einzeln nach
Projektinhalt, Organisation, Laufzeit und finanziellem Fördervolumen auf-
listen)?

9. Mit welchen Maßnahmen und Verfahren prüft und gewährleistet die Bun-
desregierung die Umsetzung der „Leitlinien der Europäischen Union zum
Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ in den staatlichen Institutionen
Kenias bzw. in den von der Bundesregierung in Kenia geförderten Projek-
ten?

10. In welchem Umfang wurden entsprechend den EU-Leitlinien spezielle
humanitäre Visa für den vorübergehenden Schutz von kenianischen Staats-
angehörigen ausgestellt und Schutzprogramme für bedrohte Menschen-
rechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger eingerichtet?

11. Wie viele Asylanträge mit Bezug zur Menschenrechtsarbeit haben Men-
schen aus Kenia seit dem Jahr 2005 gestellt, und wie viele davon wurden
mit welcher Begründung bewilligt bzw. abgelehnt?

12. Schätzt die Bundesregierung die Landverteilung als konfliktrelevant ein,
und wenn ja, welche Maßnahmen hat sie in den letzten fünf Jahren in die-
sem Zusammenhang ergriffen?

Drucksache 18/5193 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
13. Sieht die Bundesregierung regionale Disparitäten und die schlechte wirt-
schaftliche Situation in peripheren Räumen als Ursachen von Konflikten
an?
In welcher Weise wirken von der Bundesregierung getragene oder geför-
derte Maßnahmen auf einen Ausgleich der unterschiedlichen regionalen
Entwicklungschancen hin?
Sieht die Bundesregierung in solchen Maßnahmen Möglichkeiten, auf die
Ursachen von Konflikten einzuwirken?

14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit Konflikte im Zu-
sammenhang mit Umweltproblemen und dem Klimawandel gewaltförmig
ausgetragen werden?
Wenn ja, inwieweit haben diese Erkenntnisse Einfluss auf die bilaterale
Zusammenarbeit, insbesondere bezogen auf Instrumente, Programme und
Vereinbarungen zur zivilen Konfliktbearbeitung?

15. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich des
Schutzes der sich unter sehr prekären Bedingungen in Kenia aufhaltenden
somalischen Flüchtlinge, und welche Schlussfolgerungen und Konsequen-
zen zieht sie aus den durch die kenianische Regierung angekündigten
Zwangsrückführungen der Flüchtlinge aus Somalia (www.cnn.com vom
11. April 2015 „Kenyan official to U.N.: Relocate worldʼs largest refugee
camp, or weʼll do it“?

16. Welche eigenen Instrumente zur Krisenfrüherkennung nutzt die Bundes-
regierung im Fall Kenias, und inwieweit sind diese bislang von Bedeutung
gewesen?

17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Verfassungsreformen seit dem Jahr 2010, und inwieweit hält sie den
Stand der Umsetzung für ausreichend?

18. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung kenianische Be-
mühungen um eine Bekämpfung der weitverbreiteten Korruption?

19. Sieht die Bundesregierung die ökonomische und soziale Situation im Land,
insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, als mögliche Ursache für Krisen
an, und welche Maßnahmen sollten aus ihrer Sicht ergriffen werden, um
daran etwas zu ändern?
Fördert die Bundesregierung entsprechende Vorhaben?

20. Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An-
frage auf Bundestagsdrucksache 18/4626, in der eine Reihe von Projekten
benannt werden, die die Bundesregierung gefördert hat,
a) was weist das in den Jahren 2007 bis 2009 mit insgesamt über 500 000

Euro geförderte „Trainingszentrum für Frieden und Sicherheit PSTC“
als „zivil“ aus, was war genau Gegenstand der Förderung, welche Orga-
nisation hat die entsprechenden Mittel erhalten, welche Zielgruppen
sollten erreicht werden, und wie wurde die Verwendung der Mittel eva-
luiert,

b) was war genau Gegenstand der Förderung der Maßnahme „Förderung
von sozialer Gerechtigkeit, Versöhnung und nationaler Kohäsion“, wer
hat die entsprechenden Mittel erhalten, und wie wurde die Verwendung
der Mittel evaluiert,

c) was war genau Gegenstand der Förderung der Maßnahme „Aufbau und
Stärkung lokaler Friedensaktivitäten“, worin besteht der Bezug zur Kri-
senprävention, wer hat die entsprechenden Mittel erhalten, und wie
wurde die Verwendung der Mittel evaluiert,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5193
d) was war genau Gegenstand der Förderung der Maßnahme „Förderung
von guter Regierungsführung in Kenia unter besonderer Berücksichti-
gung des Rechtszugangs für Opfer geschlechterspezifischer Gewalt“,
worin besteht der Bezug zur Krisenprävention, wer hat die entsprechen-
den Mittel erhalten, und wie wurde die Verwendung der Mittel evaluiert,

e) was war genau Gegenstand der Förderung der Maßnahme „Stabilisie-
rung der Lebensgrundlagen“, worin besteht der Bezug zur Krisenpräven-
tion, wer hat die entsprechenden Mittel erhalten, und wie wurde die Ver-
wendung der Mittel evaluiert,

f) was war genau Gegenstand der Förderung der Maßnahme „Entwicklung
des Wasser- und Sanitärsektors“, worin besteht der Bezug zur Krisenprä-
vention, wer hat die entsprechenden Mittel erhalten, und wie wurde die
Verwendung der Mittel evaluiert?

21. Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Antragsteller über Übergriffe
der kenianischen Sicherheitskräfte, und wenn ja,
a) hat die Bundesregierung entsprechende Vorfälle gegenüber kenianischen

Regierungsstellen angesprochen,
b) welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in den keniani-

schen Sicherheitskräften die Orientierung an rechtsstaatlichen und men-
schenrechtlichen Prinzipien zu stärken,

c) welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um auf eine den Be-
völkerungsanteilen entsprechende Zusammensetzung der kenianischen
Sicherheitskräfte hinzuwirken?

22. Welche Formen der Kooperation im polizeilichen Bereich hat es zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und Kenia seit dem Jahr 2005 gegeben?
a) Welche Kooperationsvorhaben gibt es?
b) Was sind die Themen der Kooperation?
c) Gibt es neben der Kooperation mit der Anti-Terror-Einheit ATPU noch

andere Kooperationen mit Anti-Terror-Einheiten, und wenn ja, welche?
d) Inwieweit wird im Rahmen der Polizeikooperation sichergestellt, dass

die Ausbildungsinhalte die Einhaltung menschen- und grundrechtlicher
Standards durch die kenianischen Polizeieinheiten befördern?

e) In welcher Weise reagieren die Programme darauf, dass extralegale Tö-
tungen im Polizeigewahrsam immer wieder vorkommen (Menschen-
rechtsbericht der Bundesregierung und Open-Society-Bericht über Men-
schenrechtsverletzungen durch kenianische Anti-Terror-Einheiten aus
dem Jahr 2013)?

f) Zu welchen Ergebnissen sind bisherige Evaluierungen der Polizeikoope-
ration gekommen, wie viele Evaluierungen hat es bisher gegeben und zu
welchen Zeitpunkten, welche Aspekte wurden hierbei untersucht und
wie, und anhand welcher Kriterien wurden die Evaluierungen durchge-
führt?

g) Wie häufig, wie systematisch und auf welche Art und Weise hat der
BKA-Verbindungsbeamte überprüft und sichergestellt, dass im Rahmen
der Kooperation zur Verfügung gestelltes Wissen und zur Verfügung
gestellte Technik nicht zu extralegalen Handlungen und Menschen-
rechtsverletzungen durch die kenianische Polizei eingesetzt wurden
(bitte die Inhalte und Schlussfolgerungen der Berichte des BKA-Verbin-
dungsbeamten zitieren)?

Drucksache 18/5193 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
23. Welche Formen der Kooperation auf militärischem Gebiet hat es zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und Kenia seit dem Jahr 2005 gegeben?
a) Welche Ausbildungsmissionen, an denen die Bundeswehr beteiligt ist,

gab es seit dem Jahr 2005 in Kenia (bitte einzeln unter Angabe der An-
zahl deutscher Soldaten aufführen)?

b) Welche Manöver haben seit dem Jahr 2005 unter Beteiligung deutscher
und kenianischer Soldaten stattgefunden?

c) Welche Militäreinsätze haben seit dem Jahr 2005 unter Beteiligung deut-
scher und kenianischer Soldaten stattgefunden?

d) Wie viele Bundeswehrangehörige halten sich derzeit dienstlich in Kenia
auf?

24. Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit Beginn der 18. Wahlpe-
riode Kenia besucht?
Falls sie dabei von Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Orga-
nisationen oder Verbänden begleitet wurden, welche waren dies?

Berlin, den 11. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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