BT-Drucksache 18/5185

Energetische Sanierung im Gebäudebestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Vom 10. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5185
18. Wahlperiode 10.06.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden,
Dr. Tobias Lindner, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Energetische Sanierung im Gebäudebestand der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt gegenwärtig über
einen Bestand von rund 42 000 Wohnungen und Gebäuden. Damit hat die Bun-
desregierung durch ihre Liegenschaftspolitik einen maßgeblichen bau- und
wohnungspolitischen Einfluss. Insbesondere im Bereich Energiesparen und Kli-
maschutz sollte die Bundesregierung daher ihrer Vorbildfunktion durch ambi-
tionierte Maßnahmen im eigenen Gebäudebestand gerecht werden. Bei der
energetischen Sanierung der Bundesimmobilien sollten mehrere Aspekte umge-
setzt werden; eine deutlich höhere Sanierungsquote als im Bundesdurchschnitt,
ein deutlich höherer Anteil von erneuerbaren Energien sowie eine weit über-
durchschnittliche CO2-Einsparung durch die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen.
Seit dem Jahr 2011 hat die BImA in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ener-
gie-Agentur (dena) einen Sanierungsfahrplan für die Dienstliegenschaften in
ihrem Eigentum erstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viel Prozent der Nutzflächen von beheizten oder gekühlten Gebäuden

auf Liegenschaften im Besitz der BImA werden von der unmittelbaren und
mittelbaren Bundesverwaltung (zivile Dienstliegenschaften) und vom Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) genutzt
(militärische Dienstliegenschaften)?

2. Wie hoch waren die Sanierungsquoten auf zivilen und militärischen Dienst-
liegenschaften im Jahr 2014?
Mit welchen Sanierungsquoten rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr
2020 (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3. Wie ist die Verteilung des Gebäudebestandes der zivilen und militärischen
Dienstliegenschaften im Hinblick auf Gebäudealtersklassen, Sanierungszu-
stand, Beheizungsart und Heizenergieträger?

4. Wieviel Prozent der einzelnen Gebäudealtersklassen müssen einer energe-
tischen Sanierung unterzogen werden, damit die Bundesregierung ihre Klima-
ziele erreicht, z. B. Senkung des Wärmebedarfs bis zum Jahr 2020 um
20 Prozent gegenüber dem Jahr 2010?

Drucksache 18/5185 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie hoch waren die jährlichen Wärmeenergieverbräuche (absolut und rela-
tiv je Quadratfläche Netto-Grundfläche – m2 NGF) in den Jahren 2010 bis
2014 der zivilen Dienstliegenschaften und der militärischen Dienstliegen-
schaften?

6. Stellt die Bundesregierung das Inventar nach Artikel 5 Absatz 5 der EU-
Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU), das ein Inventar der gekühlten
und bzw. oder beheizten Gebäude, die sich im Eigentum der Zentralregie-
rung befinden und eine Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2 aufweisen,
beinhaltet, aktuell öffentlich zur Verfügung?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann plant die Bundesregierung die Ver-
öffentlichung?

7. Welches Ressort ist zuständig für die Aufstellung dieses öffentlich zugäng-
lichen Inventars?

8. Was genau ist Inhalt des Energetischen Sanierungsfahrplans Bundesliegen-
schaften (ESB), der von der dena und der BImA für die bundeseigenen
Dienstliegenschaften entwickelt wurde?

9. Welche energetischen Kriterien liegen dem ESB zugrunde?
10. Werden mit dem ESB die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie

2012/27/EU umgesetzt?
11. Wird mit dem ESB die seit dem 1. Januar 2014 geltende 3-Prozent-Sanie-

rungsquote des Artikels 5 Absatz 1 der Richtlinie 2012/27/EU eingehalten?
12. Auf welchen zivilen und militärischen Dienstliegenschaften wurden bereits

Baumaßnahmen im Rahmen des ESB abgeschlossen?
13. Wird der ESB veröffentlicht?

Wenn nein, warum nicht?
14. Wie definiert die Bundesregierung das „Niedrigstenergiegebäude“, also den

Standard, den Dienstliegenschaften des Bundes nach der EU-Gebäudericht-
linie 2010/31/EU ab dem 31. Dezember 2018 (neue Gebäude, die von Be-
hörden als Eigentümer genutzt werden) beziehungsweise ab dem 31. De-
zember 2020 (alle neuen Gebäude) erfüllen müssen?

15. Wie hoch ist der Anteil der Nutzflächen von Gebäuden auf militärischen
und zivilen Dienstliegenschaften, die bereits aufgrund des Sanierungsfahr-
plans der dena und der BImA saniert worden sind?
Um welche Liegenschaften handelt es sich konkret (bitte auch nach Bun-
desländern aufschlüsseln)?

16. Welche Baumaßnahmen befinden sich derzeit in Planung und Umsetzung
zur Sicherstellung der Sanierungsquoten auf zivilen und auf militärischen
Dienstliegenschaften?

17. Bis wann plant die Bundesregierung, die Sanierung aller Dienstliegenschaf-
ten der BImA durchzuführen?

18. Wie hoch sind die Treibhausgas-Emissionen aller Dienstliegenschaften ab-
solut im aktuellen Sanierungszustand, und um welchen Betrag konnten
diese bereits aufgrund des ESB reduziert werden?

19. Wie hoch ist die von der Bundesregierung erwartete Reduktion der Treib-
hausgas-Emissionen durch die Sanierung aller Dienstliegenschaften absolut
und in Prozent gegenüber dem Zustand vor dem ESB?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5185
20. Wird der ESB das durchschnittliche jährliche Bauvolumen der Baumaßnah-
men der Bundesregierung erhöhen?

21. Stehen bei der BImA und bei den für die Bundesregierung tätigen Bauver-
waltungen ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung, damit ein er-
höhtes Bauvolumen auch tatsächlich im Kosten- und Terminrahmen sach-
gerecht umgesetzt werden kann?

22. Warum berücksichtigt die BImA nur ihre Dienstliegenschaften im ESB und
nicht ihren kompletten Gebäudebestand einschließlich Konversionsliegen-
schaften?

23. Wie hoch ist derzeit die Sanierungsrate des Gesamtgebäudebestandes der
BImA (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?

24. Wie ist der energetische Zustand der Konversionsliegenschaften der BImA?
25. Wie alt sind die Heizungsanlagen im Bestand der BImA im Durchschnitt

(bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
26. Wie viele der Heizungsanlagen sind älter als fünf Jahre, zehn Jahre,

20 Jahre, 30 Jahre, 40 Jahre (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
27. Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien für die Wärme- und Käl-

teerzeugung in Gebäuden auf zivilen und militärischen Dienstliegenschaf-
ten der BImA (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?

28. Wie hoch sind die Energiekosten der BImA aktuell, und wie haben sie sich
seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte auch nach Bundesländern aufschlüs-
seln)?

29. Wie hoch ist im Bestand der BImA der Anteil an Wärmeenergie, die über die
Energieträger Öl, Gas, Solarthermie, Pellets, Hackschnitzel, Kohle, Fern-
wärme und Elektroenergie bereitgestellt werden (bitte die Aufstellung nach
Bereitstellung der Wärmeenergie für Kälte und Wärme differenzieren)?

30. Bis wann sollen nach dem ESB die Ölheizungen im Bestand der BImA spä-
testens ausgetauscht werden, und welche Technologien sollen dabei zum
Einsatz kommen?

31. Wie hoch ist der Ölverbrauch der Ölheizungen im Bestand der BImA pro
Jahr?

32. Wie hoch ist der Anteil der Gebäude im Bestand der BImA mit KfW-Stan-
dard 55, 70, 85, 100, 115 und KfW-Effizienzhaus?

33. Werden bei der energetischen Sanierung im Rahmen des ESB nur ökonomi-
sche und energetische Anforderungen berücksichtigt, oder werden auch
weitergehende ökologische Anforderungen gestellt, wie z. B. an den Schad-
stoffgehalt in Dämmmaterialien?

34. Wurden bei Baumaßnahmen im Geschäftsbereich der Bundesregierung in
den vergangenen Jahren Dämmstoffe eingesetzt, in denen besonders be-
sorgniserregende Stoffe (SVHC) aus der entsprechenden Liste der Verord-
nung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemi-
scher Stoffe der EU enthalten sind?

35. Ist die Bundesregierung ihrer Vorbildrolle nachgekommen und hat aufgrund
der seit Jahren vorliegenden Erkenntnisse zu Gesundheits- und Umwelt-
gefahren den Einsatz von Dämmstoffen mit dem Inhaltsstoff Hexabromo-
cyclododecane (HBCD) bei Bundesbaumaßnahmen reguliert, z. B. durch
einen Verwaltungserlass?

Drucksache 18/5185 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
36. Wurden seit dem Jahr 2013 Baumaßnahmen auf zivilen oder militärischen
Dienstliegenschaften durchgeführt, bei denen Dämmstoffe mit dem Inhalts-
stoff HBCD verbaut wurden?
Wenn ja, bei welchen Baumaßnahmen wurden derartige Dämmstoffe ver-
wendet?

37. Wurden Dämmstoffe mit dem Inhaltsstoff HBCD auch in Anwendungsbe-
reichen eingesetzt, bei denen Alternativen zur Verfügung gestanden hätten
(z. B. im Fassadenbereich)?

38. Wurden Dämmstoffe mit dem Inhaltsstoff HBCD bei der Baumaßnahme
des gerade fertiggestellten Neubaus des Bundesministeriums des Innern
verbaut?

39. Verfügt die Bundesregierung über ein zentrales Register der Einbauorte von
Dämmstoffen mit dem Inhaltsstoff HBCD oder anderer SVHC?

40. Wird die Bundesregierung den Einsatz von ökologischen und nachwach-
senden Dämmstoffen bei eigenen Baumaßnahmen im Rahmen des ESB be-
fördern?

41. Betreibt die BImA in den von ihr betriebenen Gebäuden ein umfassendes
Energiemanagement auf der Basis eines kontinuierlichen Verbesserungs-
prozesses, z. B. nach ISO 50001, oder ein vergleichbares Energiemanage-
mentsystem?

42. Wie stellt die BImA ein Kostencontrolling der Energie- und Medienver-
bräuche sicher?
Wirkt sich ein unnötig hoher Energieverbrauch negativ auf die gebäudenut-
zenden Dienststellen aus?

43. Welche Anreize und Möglichkeiten zur Reduktion des Energieverbrauchs
bietet die Bundesregierung den gebäudenutzenden Dienststellen?

Berlin, den 9. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.