BT-Drucksache 18/5174

zu dem Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/4939 - Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hochschulen vor militärischer Nutzung in einem bewaffneten Konflikt umsetzen

Vom 15. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5174
18. Wahlperiode 15.06.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner,
Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4939 –

Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hochschulen vor militärischer Nutzung
in einem bewaffneten Konflikt umsetzen

A. Problem
Nach dem humanitären Völkerrecht sind Schulen und Hochschulen während eines
bewaffneten Konfliktes grundsätzlich zu schützen. Diesen Schutz verliefen sie aller-
dings, wenn sie zu militärischen Zwecken missbraucht werden. Im Dezember 2014
wurden in Genf „Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hochschulen vor militä-
rischer Nutzung in einem bewaffneten Konflikt“ veröffentlicht. Diese Richtlinien
rufen alle Akteure bewaffneter Konflikte dazu auf, sich gegen die militärische Nut-
zung von Schulen und Hochschulen einzusetzen. Die Richtlinien achten nach Auf-
fassung der Antragsteller das geltende Völkerrecht, sind freiwillig und rechtlich
nicht bindend. In Genf finden derzeit Konsultationen mit dem Ziel statt, eine Staa-
tenerklärung („Safe Schools Declaration“) zu verabschieden, in der diese Richtlinien
festgehalten und Staaten zu ihrer Umsetzung verpflichtet werden. Mit dem vorlie-
genden Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, diese Erklärung am
28./29. Mai 2015 in Oslo zu unterzeichnen und die Richtlinien zum Schutz von
Schulen und Hochschulen vor militärischer Nutzung in einem bewaffneten Konflikt
umzusetzen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

Drucksache 18/5174 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/4939 abzulehnen.

Berlin, den 10. Juni 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Franz Thönnes
Stellvertretender Vorsitzender

Thorsten Frei
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5174
Bericht der Abgeordneten Thorsten Frei, Niels Annen, Stefan Liebich und Omid
Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/4939 in seiner 106. Sitzung am 21. Mai 2015 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach dem humanitären Völkerrecht sind Schulen und Hochschulen während eines bewaffneten Konfliktes
grundsätzlich zu schützen. Diesen Schutz verliefen sie allerdings, wenn sie zu militärischen Zwecken miss-
braucht werden. Im Dezember 2014 wurden in Genf „Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hochschulen
vor militärischer Nutzung in einem bewaffneten Konflikt“ veröffentlicht. Diese Richtlinien rufen alle Akteure
bewaffneter Konflikte dazu auf, sich gegen die militärische Nutzung von Schulen und Hochschulen einzuset-
zen. Die Richtlinien achten nach Auffassung der Antragsteller das geltende Völkerrecht, sind freiwillig und
rechtlich nicht bindend. In Genf finden derzeit Konsultationen mit dem Ziel statt, eine Staatenerklärung („Safe
Schools Declaration“) zu verabschieden, in der diese Richtlinien festgehalten und Staaten zu ihrer Umsetzung
verpflichtet werden. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, diese Erklä-
rung am 28./29. Mai 2015 in Oslo zu unterzeichnen und die Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hoch-
schulen vor militärischer Nutzung in einem bewaffneten Konflikt umzusetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4939 in seiner 40. Sitzung am 10. Juni 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/4939 in seiner
37. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Antrag auf Drucksache
18/4939 in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/4939 in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4939 in seiner 42. Sitzung am 10. Juni 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
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Drucksache 18/5174 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Berlin, den 10. Juni 2015

Thorsten Frei
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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