BT-Drucksache 18/5003

Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand: erstes Quartal 2015)

Vom 21. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5003
18. Wahlperiode 21.05.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner,
Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Halina Wawzyniak, Katrin Werner,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der
Bundeswehr im Inland (Stand: erstes Quartal 2015)

Die Anzahl sogenannter Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundes-
wehr hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Dabei sind die
Abgrenzungen zwischen Amtshilfe und Einsatz im Sinne einer obrigkeitlich-re-
pressiven Tätigkeit im Sinne des Artikels 87a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)
nicht immer klar. Dies wurde vor allem beim G8-Gipfel im Jahr 2007 deutlich,
als Soldaten mittels Tornado-Aufklärern und Spähpanzern in die polizeiliche
Arbeit eingebunden waren. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf
die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. lassen zudem erkennen, dass
die Bundeswehr auch bei anderen Gelegenheiten der Polizei direkte Zuarbeit
leistet bzw. um solche gebeten wird. Außerdem wird die Bundeswehr „unterstüt-
zend“ auch bei politisch umstrittenen Anlässen tätig, wie etwa der Münchener
Sicherheitskonferenz und den Castortransporten.
Die Fraktion DIE LINKE. hat nach dem Bundeswehreinsatz zum G8-Gipfel
2007 begonnen, sich regelmäßig in Kleinen Anfragen nach solchen Einsätzen zu
erkundigen, die mit Artikel 35 Absatz 1 GG begründet werden. Die darauf von
Seiten der Bundesregierung erteilten Antworten zeigen sehr deutlich, dass es in
den letzten zehn Jahren einen sowohl drastischen als auch kontinuierlichen An-
stieg der Amtshilfemaßnahmen gegeben hat: Ende der 90er-Jahre gab es noch
eine einzige solche Maßnahme. Diese Zahl stieg im Jahr 2010 auf 71 an. Im Jahr
2012 waren es 51. Die Zahlen basieren auf Angaben der Bundesregierung.
Im Schnitt der letzten Jahre – das Jahr 2013 stellt angesichts der Hochwasser-
lagen in mehreren Bundesländern, die zu einem Anstieg der Amtshilfemaßnah-
men auf 353 führten, eine Ausnahme dar – sind deutlich weniger als die Hälfte
dieser Maßnahmen auf Naturkatastrophen zurückzuführen. Es liegt nahe, politi-
sche Gründe für die Zunahme von Amtshilfemaßnahmen zu suchen. Dazu ge-
hört nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE. der Aspekt, dass die Bundes-
regierung eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Sol-
daten im Alltag anstrebt. Dabei muss beachtet werden, dass insbesondere der
Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière und die Bundesministerin
der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen gegenüber der Presse immer wieder
betonen, dass sie eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig halten, um
Inlandseinsätze des Militärs zu ermöglichen. Dass eine solche Grundgesetzän-
derung derzeit nicht auf der Tagesordnung steht, ist lediglich den gegenwärtigen

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Mehrheitsverhältnissen geschuldet. So sieht auch das Weißbuch der Bundes-
wehr – die aktuelle deutsche Militärdoktrin – unverändert eine „Erweiterung des
verfassungsrechtlichen Rahmens“ vor, um Inlandseinsätze zu ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf der Grundlage von

Artikel 35 Absatz 1 GG (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung
dieser Frage wann und durch wen beschlossen worden?
a) Wer hat die Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt?
b) Worin besteht der Inhalt des jeweiligen Ersuchens (bitte vollständig ange-

ben)?
c) Was ist der beabsichtigte Zweck (bitte die vom Antragsteller mit Hilfe der

Bundeswehr geplanten Maßnahmen vollständig angeben)?
d) Welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt wer-

den?
e) Wie viele Soldatinnen und Soldaten inklusive der zur Eigensicherung ab-

gestellten werden zum Einsatz kommen?
f) Über welche Waffen und welche Munitionierung verfügen diese Soldatin-

nen und Soldaten?
g) Welche Aufgaben sollen die Soldatinnen und Soldaten erfüllen?
h) An welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchen Orten

bzw. in welcher Region sollen die Einsätze stattfinden?
i) Welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf?

2. Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt
der Beantwortung dieser Frage der Bundeswehr vor (bitte nach dem Schema
von Frage 1 beantworten)?

3. Wie viele Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr für Veranstaltun-
gen Dritter sind derzeit wann und durch wen beschlossen worden (bitte nach
dem Schema von Frage 1 beantworten)?

4. Wie viele Ersuchen um Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter
liegen der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vor
(bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?

5. Welche Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr im ersten Quartal 2015
durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)?

6. Welche Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr für Veranstaltungen
Dritter im ersten Quartal 2015 durchgeführt (bitte nach dem Schema von
Frage 1 beantworten)?

7. Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstal-
tungen Dritter sind im ersten Quartal 2015 abgelehnt worden (bitte die An-
träge nach dem Schema von Frage 1 erläutern und die Gründe für die Ableh-
nung nennen)?

8. Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstal-
tungen Dritter sind im ersten Quartal 2015 zurückgezogen worden (bitte die
Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern), und welche Angaben kann
die Bundesregierung über den Grund für die Zurückziehung machen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5003
9. Welche Nachmeldungen zu Amtshilfe- bzw. Unterstützungsleistungen aus
der Vergangenheit kann die Bundesregierung machen?

Berlin, den 20. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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