BT-Drucksache 18/4965

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/4768 - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Vereinten Nationen geführten Mission UNMIL in Liberia auf Grundlage der Resolution 1509 (2003) und nachfolgender Verlängerungsresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2190 (2014) vom 15. Dezember 2014 und der Resolution 2215 (2015) vom 2. April 2015

Vom 20. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4965
18. Wahlperiode 20.05.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/4768 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die
Vereinten Nationen geführten Mission UNMIL in Liberia auf Grundlage der
Resolution 1509 (2003) und nachfolgender Verlängerungsresolutionen des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2190 (2014) vom
15. Dezember 2014 und der Resolution 2215 (2015) vom 2. April 2015

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 29. April 2015 die Beteiligung von bis zu fünf Solda-
tinnen und Soldaten an der Mission der Vereinten Nationen UNMIL in Liberia längs-
tens bis zum 31. Dezember 2016 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird
der Deutsche Bundestag im vereinfachten Zustimmungsverfahren gemäß § 4 Ab-
satz 1 und 3 dritter Anstrich i. V. m. § 4 Absatz 1 und 2 des Parlamentsbeteiligungs-
gesetzes um Zustimmung hierzu gebeten. Die Fraktion DIE LINKE. hatte jedoch
eine Befassung des Bundestages verlangt.
Deutschland wurde durch das Sekretariat der Vereinten Nationen gebeten, die No-
minierung eines geeigneten Kandidaten für den Posten des stellvertretenden Befehls-
habers UNMIL zu prüfen. Der von der Bundesregierung nominierte Bewerber
konnte sich durchsetzen und soll die Aufgabe zum 15. Mai 2015 übernehmen. Zu
seiner Unterstützung sollen zwei bis maximal vier Soldaten in dieser Funktion ent-
sendet werden.
Die Voraussetzungen des vereinfachten Zustimmungsverfahrens gemäß § 4 des Par-
lamentsbeteiligungsgesetzes sah die Bundesregierung als erfüllt an, da es sich um
einen Einsatz von geringer Intensität und Tragweite handelt. Hinzu kommt, dass die
Lage in Liberia mehr als zehn Jahre nach dem dortigen Bürgerkrieg politisch stabil
ist. Insgesamt ist die Tragweite des Einsatzes deutscher Soldatinnen und Soldaten
daher nach Auffassung der Bundesregierung – im Vergleich zu anderen Einsätzen –
als gering zu bewerten, was die Relevanz der Beteiligung an der Führung dieser
wichtigen Mission der Vereinten Nationen nicht relativiert.
Mit der geplanten Gestellung des stellvertretenden Befehlshabers UNMIL unter-
stützt Deutschland zusätzlich zu den seit 2004 eingesetzten deutschen Polizistinnen
und Polizisten den Friedensprozess in Liberia. Durch die Anwesenheit von UNMIL
ist die Sicherheitslage seit Jahren relativ stabil, die relative Stabilität wirkt sich wie-
derum positiv auf demokratische Prozesse aus. Aufgrund des erfolgreichen Agierens
von UNMIL ist bereits ein Fahrplan für den graduellen Truppenabbau von UNMIL

Drucksache 18/4965 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

beschlossen worden. In diesem Rahmen erfolgten bereits die Reduzierung von
15.000 auf ca. 4.400 Soldatinnen und Soldaten und ein schrittweiser Übergang der
Sicherheitsverantwortung von UNMIL auf die liberianischen Behörden. Insgesamt
besteht UNMIL derzeit aus 5.865 Sicherheitskräften, darunter 1.426 Polizistinnen
und Polizisten.
Trotz der politisch stabilen Lage seit dem Ende des knapp 14-jährigen Bürgerkriegs
2003 steht Liberia weiterhin vor enormen Herausforderungen. Diese betreffen den
Aufbau einer tragfähigen Sicherheitsstruktur, den Versöhnungsprozess, den Wieder-
aufbau der Infrastruktur sowie Korruptionsbekämpfung und Beseitigung von Defi-
ziten in der Rechtsstaatlichkeit sowie im Verwaltungsbereich einschließlich der Jus-
tiz. Neben den ohnehin bestehenden Herausforderungen stellen die Folgen der
Ebola-Epidemie die staatlichen Strukturen auf eine besondere Probe. Unter anderem
wegen der Auswirkungen der Ebola-Epidemie auf Liberia wurde mit Resolution
2176 (2014) des Sicherheitsrates entschieden, die Pläne zur weiteren Truppenredu-
zierung vorerst auszusetzen. Der Sicherheitsrat bekräftigte jedoch mit Resolution
2190 (2014) zugleich seine Erwartung, dass die Regierung Liberias spätestens am
30. Juni 2016 die gesamte Sicherheitsverantwortung vollständig von UNMIL über-
nommen haben wird.
Mit der geplanten Gestellung des stellvertretenden Befehlshabers UNMIL und ihm
direkt zuarbeitenden Einzelpersonals verdeutlicht Deutschland auch seine Bereit-
schaft, die Friedensbemühungen der Vereinten Nationen in Afrika zu unterstützen
und sowohl Führungsaufgaben als auch militärische Verantwortung in Friedensmis-
sionen der Vereinten Nationen zu übernehmen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4965

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/4768 anzunehmen.

Berlin, den 20. Mai 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/4965 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Jan van Aken und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/4768 in seiner 103. Sitzung am 7. Mai 2015 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 29. April 2015 die Beteiligung von bis zu fünf Soldatinnen und Soldaten an der
Mission der Vereinten Nationen UNMIL in Liberia längstens bis zum 31. Dezember 2016 beschlossen. Mit
dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag im vereinfachten Zustimmungsverfahren gemäß § 4
Absatz 1 und 3 dritter Anstrich i. V. m. § 4 Absatz 1 und 2 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes um Zustimmung
hierzu gebeten. Die Fraktion DIE LINKE. hatte jedoch eine Befassung des Bundestages verlangt.
Deutschland wurde durch das Sekretariat der Vereinten Nationen gebeten, die Nominierung eines geeigneten
Kandidaten für den Posten des stellvertretenden Befehlshabers UNMIL zu prüfen. Der von der Bundesregie-
rung nominierte Bewerber konnte sich durchsetzen und soll die Aufgabe zum 15. Mai 2015 übernehmen. Zu
seiner Unterstützung sollen zwei bis maximal vier Soldaten in dieser Funktion entsendet werden.
Die Voraussetzungen des vereinfachten Zustimmungsverfahrens gemäß § 4 des Parlamentsbeteiligungsgeset-
zes sah die Bundesregierung als erfüllt an, da es sich um einen Einsatz von geringer Intensität und Tragweite
handelt. Hinzu kommt, dass die Lage in Liberia mehr als zehn Jahre nach dem dortigen Bürgerkrieg politisch
stabil ist. Insgesamt ist die Tragweite des Einsatzes deutscher Soldatinnen und Soldaten daher nach Auffassung
der Bundesregierung – im Vergleich zu anderen Einsätzen – als gering zu bewerten, was die Relevanz der
Beteiligung an der Führung dieser wichtigen Mission der Vereinten Nationen nicht relativiert.
Mit der geplanten Gestellung des stellvertretenden Befehlshabers UNMIL unter-stützt Deutschland zusätzlich
zu den seit 2004 eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten den Friedensprozess in Liberia. Durch die
Anwesenheit von UNMIL ist die Sicherheitslage seit Jahren relativ stabil, die relative Stabilität wirkt sich wie-
derum positiv auf demokratische Prozesse aus. Aufgrund des erfolgreichen Agierens von UNMIL ist bereits
ein Fahrplan für den graduellen Truppenabbau von UNMIL beschlossen worden. In diesem Rahmen erfolgten
bereits die Reduzierung von 15.000 auf ca. 4.400 Soldatinnen und Soldaten und ein schrittweiser Übergang der
Sicherheitsverantwortung von UNMIL auf die liberianischen Behörden. Insgesamt besteht UNMIL derzeit aus
5.865 Sicherheitskräften, darunter 1.426 Polizistinnen und Polizisten.
Trotz der politisch stabilen Lage seit dem Ende des knapp 14-jährigen Bürgerkriegs 2003 steht Liberia weiter-
hin vor enormen Herausforderungen. Diese betreffen den Aufbau einer tragfähigen Sicherheitsstruktur, den
Versöhnungsprozess, den Wiederaufbau der Infrastruktur sowie Korruptionsbekämpfung und Beseitigung von
Defiziten in der Rechtsstaatlichkeit sowie im Verwaltungs-bereich einschließlich der Justiz. Neben den ohnehin
bestehenden Herausforderungen stellen die Folgen der Ebola-Epidemie die staatlichen Strukturen auf eine be-
sondere Probe. Unter anderem wegen der Auswirkungen der Ebola-Epidemie auf Liberia wurde mit Resolution
2176 (2014) des Sicherheitsrates entschieden, die Pläne zur weiteren Truppenreduzierung vorerst auszusetzen.
Der Sicherheitsrat bekräftigte jedoch mit Resolution 2190 (2014) zugleich seine Erwartung, dass die Regierung
Liberias spätestens am 30. Juni 2016 die gesamte Sicherheitsverantwortung vollständig von UNMIL übernom-
men haben wird.
Mit der geplanten Gestellung des stellvertretenden Befehlshabers UNMIL und ihm direkt zuarbeitenden Ein-
zelpersonals verdeutlicht Deutschland auch seine Bereitschaft, die Friedensbemühungen der Vereinten Natio-
nen in Afrika zu unterstützen und sowohl Führungsaufgaben als auch militärische Verantwortung in Friedens-
missionen der Vereinten Nationen zu übernehmen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4965

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/4768 in seiner 55. Sit-
zung am 20. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4768 in seiner 39. Sitzung am 20. Mai 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/4768 in seiner
36. Sitzung am 20. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat den Antrag auf Drucksache 18/4768 in seiner 35.
Sitzung am 20. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4768 in seiner 41. Sitzung am 20. Mai 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 20. Mai 2015

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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