BT-Drucksache 18/4964

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/4769 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012, 2125 (2013) vom 18. November 2013, 2184 (2014) vom 12. November 2014 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010, dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012 und dem Beschluss 2014/827/GASP vom 21. November 2014

Vom 20. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4964
18. Wahlperiode 20.05.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/4769 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der
Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom
15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008,
1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008,
1897 (2009) vom 30. November 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010,
2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012,
2125 (2013) vom 18. November 2013, 2184 (2014) vom 12. November 2014 und
nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der
Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU)
vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU
vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der EU
vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom
7. Dezember 2010, dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom
23. März 2012 und dem Beschluss 2014/827/GASP vom 21. November 2014

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 29. April 2015 die Fortsetzung der Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an der Operation EU NAVFOR Atalanta mit bis zu 950
Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31. Mai 2016 beschlossen. Mit dem
vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.
Die nur schwach ausgeprägten staatlichen Strukturen in Somalia sind bislang nicht
in der Lage, die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet und das angrenzende Küs-
tenmeer effektiv auszuüben. Die zuletzt niedrige Zahl versuchter Übergriffe auf
Handelsschiffe darf daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass die für Überfälle auf
See in der Vergangenheit verantwortlichen kriminellen Netzwerke an Land weiter-
hin intakt und in der Lage sind, die Sicherheit der Schifffahrtswege am Horn von
Afrika zu bedrohen. Solange der Rückgang der Piraterie nicht unumkehrbar ist und
die Erfolge auf See noch nicht durch handlungsfähige staatliche Strukturen an Land
gesichert werden können, bleibt die Präsenz internationaler Seestreitkräfte nach

Drucksache 18/4964 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
übereinstimmender Bewertung der EU und auch des VN-Sicherheitsrates weiterhin
erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der EU am 21. November 2014 die
Verlängerung der Operation Atalanta bis zum 12. Dezember 2016 beschlossen.
Hauptaufgabe der Operation bleibt unverändert der Schutz der Schiffe des Welter-
nährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission der Afrikanischen
Union AMISOM sowie die Verhinderung von Akten der Piraterie. Die Unterstüt-
zung der anderen EU-Instrumente am Horn von Afrika, insbesondere der zivilen
Mission zum Aufbau maritimer Kapazitäten EUCAP NESTOR, der militärischen
Beratungs- und Ausbildungsmission EUTM Somalia, des EU-Sonderbeauftragten
für das Horn von Afrika, der EU-Delegation in Somalia und dem Programm der EU-
Kommission zur Erhöhung der maritimen Sicherheit (MASE) wurden als sekundäre
Aufgabe von Atalanta ausdrücklich aufgeführt. Das neue Mandat unterstreicht somit
die Integration der Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der EU in den strategischen Rahmen der EU für das Horn von
Afrika als politisches Gesamtkonzept. Der aufeinander abgestimmte Einsatz der gan-
zen Bandbreite an geeigneten außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen In-
strumenten zeichnet das Horn von Afrika insofern als herausragendes Beispiel für
den umfassenden Ansatz der EU aus. Unmittelbares Ziel dieser Anstrengungen
bleibt die Abhaltung freier Wahlen im Jahr 2016 in einem dann ausreichend stabili-
sierten Land. In diesem Verständnis dient das militärische Engagement im Rahmen
der Operation Atalanta als „Rückversicherung zur See“, die es der EU erst ermög-
licht, die ganze Bandbreite der im Rahmen der GASP/GSVP und seitens der Kom-
mission verfügbaren Instrumente zum Einsatz zu bringen. Auch mit Blick auf die
Zeit nach den Wahlen 2016 wird es zu einer umfassenden Evaluierung des EU-En-
gagements am Horn von Afrika kommen. Hierbei sollen die Ziele des strategischen
Rahmens der EU für das Horn von Afrika sowie alle Instrumente auf den Prüfstand
gestellt werden. Diese Evaluierung wird dann auch als Grundlage einer gemeinsa-
men strategischen Überprüfung aller drei GASP-Missionen und -Operationen die-
nen, in deren Zusammenhang auch die Frage nach den Voraussetzungen und Moda-
litäten einer Transition von Atalanta zu beantworten sein wird.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4964
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/4769 anzunehmen.

Berlin, den 20. Mai 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/4964 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Stefan Liebich und Omid
Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/4769 in seiner 103. Sitzung am 7. Mai 2015 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage/n

Die Bundesregierung hat am 29. April 2015 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der Operation EU NAVFOR Atalanta mit bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31. Mai
2016 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.
Die nur schwach ausgeprägten staatlichen Strukturen in Somalia sind bislang nicht in der Lage, die Kontrolle
über das gesamte Staatsgebiet und das angrenzende Küstenmeer effektiv auszuüben. Die zuletzt niedrige Zahl
versuchter Übergriffe auf Handelsschiffe darf daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass die für Überfälle auf
See in der Vergangenheit verantwortlichen kriminellen Netzwerke an Land weiterhin intakt und in der Lage
sind, die Sicherheit der Schifffahrtswege am Horn von Afrika zu bedrohen. Solange der Rückgang der Piraterie
nicht unumkehrbar ist und die Erfolge auf See noch nicht durch handlungsfähige staatliche Strukturen an Land
gesichert werden können, bleibt die Präsenz internationaler Seestreitkräfte nach übereinstimmender Bewertung
der EU und auch des VN-Sicherheitsrats weiterhin erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der EU
am 21. November 2014 die Verlängerung der Operation Atalanta bis zum 12. Dezember 2016 beschlossen.
Hauptaufgabe der Operation bleibt unverändert der Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Ver-
einten Nationen und der Mission der Afrikanischen Union AMISOM sowie die Verhinderung von Akten der
Piraterie. Die Unterstützung der anderen EU-Instrumente am Horn von Afrika, insbesondere der zivilen Mis-
sion zum Aufbau maritimer Kapazitäten EUCAP NESTOR, der militärischen Beratungs- und Ausbildungs-
mission EUTM Somalia, des EU-Sonderbeauftragten für das Horn von Afrika, der EU-Delegation in Somalia
und dem Programm der EU-Kommission zur Erhöhung der maritimen Sicherheit (MASE) wurden als sekun-
däre Aufgabe von Atalanta ausdrücklich aufgeführt. Das neue Mandat unterstreicht somit die Integration der
Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU in den strategi-
schen Rahmen der EU für das Horn von Afrika als politisches Gesamtkonzept. Der aufeinander abgestimmte
Einsatz der ganzen Bandbreite an geeigneten außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Instrumenten
zeichnet das Horn von Afrika insofern als herausragendes Beispiel für den umfassenden Ansatz der EU aus.
Unmittelbares Ziel dieser Anstrengungen bleibt die Abhaltung freier Wahlen im Jahr 2016 in einem dann aus-
reichend stabilisierten Land. In diesem Verständnis dient das militärische Engagement im Rahmen der Opera-
tion Atalanta als „Rückversicherung zur See“, die es der EU erst ermöglicht, die ganze Bandbreite der im
Rahmen der GASP/GSVP und seitens der Kommission verfügbaren Instrumente zum Einsatz zu bringen. Auch
mit Blick auf die Zeit nach den Wahlen 2016 wird es zu einer umfassenden Evaluierung des EU-Engagements
am Horn von Afrika kommen. Hierbei sollen die Ziele des strategischen Rahmens der EU für das Horn von
Afrika sowie alle Instrumente auf den Prüfstand gestellt werden. Diese Evaluierung wird dann auch als Grund-
lage einer gemeinsamen strategischen Überprüfung aller drei GASP-Missionen und -Operationen dienen, in
deren Zusammenhang auch die Frage nach den Voraussetzungen und Modalitäten einer Transition von Atalanta
zu beantworten sein wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/4769 in seiner 55. Sit-
zung am 20. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4964
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4769 in seiner 39. Sitzung am 20. Mai 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/4769 in seiner
36. Sitzung am 20. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/4769 in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/4769
in seiner 36. Sitzung am 20. Mai 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4769 in seiner 41. Sitzung am 20. Mai 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 20. Mai 2015

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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