BT-Drucksache 18/4851

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/4632 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften

Vom 7. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4851
18. Wahlperiode 07.05.2015

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/4632 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie
zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften

A. Problem
Das Unterhaltssicherungsgesetz stammt aus dem Jahr 1957 und wurde zuletzt
1980 grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Auf Grund der Entwicklungen in
den letzten Jahrzehnten besteht erheblicher Änderungsbedarf. Die Vielzahl der
notwendigen Änderungen macht eine konstitutive Neufassung erforderlich.
Zugleich soll die Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes auf den Bund
übertragen und die Bearbeitung der Anträge künftig bei einer Stelle in der Bun-
deswehr konzentriert werden, da die Fallzahlen erheblich zurückgegangen sind
und die dezentrale Aufgabenwahrnehmung in circa 400 Behörden der Länder aus
verwaltungsökonomischen Gründen nicht mehr zu rechtfertigen ist.
Neben der Sicherung des Einkommens der Reservistendienst Leistenden sollen
weitere finanzielle Leistungen an Reservistendienst Leistende, die bisher im
Wehrsoldgesetz geregelt waren, in diesem Gesetz zu einem Anreizsystem für
mehr Reservistendienstleistung zusammengefasst werden. Zudem soll die Attrak-
tivität des Reservistendienstes und des freiwilligen Wehrdienstes durch verschie-
dene Maßnahmen erhöht werden.

B. Lösung
Das Unterhaltssicherungsgesetz wird auf Grund der zahlreichen Änderungen neu
gefasst. Zugleich werden dadurch bedingte Folgeänderungen und redaktionelle
Anpassungen in weiteren soldatenrechtlichen Vorschriften wie dem Wehrsoldge-
setz vorgenommen.
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/4851 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4851
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4632 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:
In Artikel 2 § 22 Absatz 2 werden die Wörter „der Leistungen nach § 17 Absatz 1“
durch die Wörter „von Wehrsold (Anlage 1 zum Wehrsoldgesetz) und Wehr-
dienstzuschlag (§ 8c Absatz 2 des Wehrsoldgesetzes)“ ersetzt.

Berlin, den 6. Mai 2015

Der Verteidigungsausschuss

Dr. Hans-Peter Bartels
Vorsitzender

Wilfried Lorenz
Berichterstatter

Dr. Fritz Felgentreu
Berichterstatter
Christine Buchholz
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter
Drucksache 18/4851 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Wilfried Lorenz, Dr. Fritz Felgentreu, Christine Buchholz
und Dr. Tobias Lindner

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4632 in seiner 100. Sitzung am 23. April
2015 beraten und zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss sowie zur Mitberatung an den
Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Zugleich wurde der Gesetzentwurf an den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung und gemäß § 96 GO-BT überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nach-
haltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, den Lebensbedarf der freiwilligen Wehrdienst Leistenden und ihrer
Familien zu sichern. Daneben sieht der Gesetzentwurf wesentliche Vereinfachungen für Reservistendienst Leis-
tende vor, die selbständig sind. Darüber hinaus soll die Attraktivität des Reservistendienstes und des freiwilligen
Wehrdienstes durch die geplante Erhöhung der Mindestleistung für Reservistendienst Leistende, die letztmalig
zum 1. Januar 1990 angehoben wurden, die Erhöhung der Höchstbeträge, die Gleichstellung von ehelichen und
nichtehelichen Kindern freiwilligen Wehrdienst Leistender sowie die Aufnahme von Unterhaltsansprüchen von
Müttern und Vätern nichtehelicher Kinder der freiwilligen Wehrdienst Leistenden in das Gesetz erhöht werden.
Schließlich soll die Qualität der Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen aus dem Unterhaltssicherungsgesetz
gesteigert werden, indem die Zuständigkeit auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
übertragen wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 6. Mai 2015 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzent-
wurfs in der geänderten Fassung empfohlen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 52. Sitzung am 6. Mai 2015 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 42. Sitzung am 6. Mai 2015 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung empfohlen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 36. Sitzung am 6. Mai 2015 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung empfohlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 6. Mai 2015 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetz-
entwurfs in der geänderten Fassung empfohlen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich in seiner 24. Sitzung am 18. März 2015
mit der Vorlage auf Bundesratsdrucksache 57/15 (Drucksache 18/4632) gutachtlich befasst und festgestellt, dass
eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs nicht gegeben sei.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4851

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 6. Mai 2015 die Beratung aufgenommen und abge-
schlossen. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten
Fassung.
Der Ausschuss hat die Änderung einer singulären Formulierung im Sinne der Rechtsklarheit beschlossen.
Den dieser Änderung zugrunde liegenden Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hat der Ausschuss mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. empfohlen, anzunehmen. Im Nachgang zu der Beratung wurde festgestellt, dass im Änderungs-
antrag auf Artikel 2 § 22 Absatz 2 Satz 2 verwiesen wurde. Ein Satz 2 existiert jedoch nicht. Da es sich insoweit
um einen offensichtlichen redaktionellen Fehler handelt, wurde dies in der Beschlussempfehlung korrigiert.
Im Verlauf der Ausschussberatungen hob die Fraktion der CDU/CSU hervor, das Unterhaltssicherungsgesetz
(USG) stamme aus dem Jahr 1957 und es seien zuletzt im Jahr 1990 Verbesserungen vorgenommen worden. Vor
diesem Hintergrund sei eine Neufassung überfällig. Es handele sich dabei um einen weiteren gesetzlichen Bau-
stein zur Attraktivität der Bundeswehr. Zugleich würden Benachteiligungen gegenüber aktiven Soldaten beseitigt.
Schließlich werde damit ein weiterer Anreiz für den Dienst in der Bundeswehr geboten. Hier sei zu betonen, dass
Reservedienst Leistende als zusätzliche Multiplikatoren wichtige Mittler zwischen den Streitkräften und der Zi-
vilgesellschaft seien.
Im Wesentlichen erfolge mit der Neufassung des USG eine Erhöhung der Mindestleistungen auch an Reserve-
dienst Leistende, es erfolge eine Gleichbehandlung mit den aktiven Soldatinnen und Soldaten durch die Festle-
gung von Mindestsätzen und es bleibe weiterhin die Kernidee des Lohnersatzes erhalten, dass kein Reservedienst
Leistender Gehaltseinbußen hinzunehmen habe. Insgesamt solle die Bundeswehr damit Reservedienst Leistenden
aus allen Berufsgruppen offenstehen. Die CDU/CSU-Fraktion werde in diesem Zusammenhang den Gedanken
einer routinemäßigen Anpassung der Sätze weiterverfolgen.
Letztlich werde mit dem Gesetzentwurf das Stellen von Anträgen erleichtert und es erfolge eine Bündelung der
Bearbeitung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, was zu mehr Effizienz führen werde.
Geäußerte Bedenken zum Datenschutz habe das Bundesministerium der Verteidigung, insbesondere auch durch
den Verweis auf § 69 Absatz 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, klar widerlegen können.
Die Fraktion der SPD betonte, man brauche eine attraktive Bundeswehr, weshalb die Neufassung des USG
dringend notwendig sei. Im Jahr 1990 habe es sich nur um eine Novellierung gehandelt und die letzte grundle-
gende Überarbeitung sei im Jahr 1980 erfolgt. Die heutige gesellschaftliche Situation sei der damaligen jedoch
kaum noch ähnlich. Seinerzeit habe es sich beim Reservedienst noch um einen Pflichtdienst gehandelt, während
dies heute in der Freiwilligenarmee anders aussehe.
Besonders anzuerkennen sei die Gleichstellung der Reservedienst Leistenden mit den aktiven Soldatinnen und
Soldaten. In diesem Zusammenhang müsse auch Hochqualifizierten mit einem höheren Einkommen ein Anreiz
geboten werden, Reservedienst zu leisten. Zu begrüßen sei daneben, dass das das im Vergleich zum Jahr 1980
veränderte Familienbild durch die Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder Eingang in den Gesetzentwurf gefun-
den habe. Wichtig sei auch, dass die heutige Lebenssituation von freiwilligen Wehrdienst Leistenden durch die
Erstattung von Wohnraumkosten berücksichtigt werde.
Die SPD-Fraktion betrachte die festen Strukturen der Entlohnung bzw. Tagessätze als nicht sinnvoll und hätte die
Prüfung einer automatischen Anpassung begrüßt. Man werde dies daher ebenfalls weiter im Blick behalten.
Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, dass der Gesetzentwurf deutlich die Handschrift der Attraktivitätsagenda
trage. Damit werde das Konzept weiterverfolgt, Kräfte für den Einsatz der Bundeswehr zu rekrutieren, was abge-
lehnt werde. Dennoch seien einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs differenziert zu betrachten. Nicht vertretbar
sei die Besserstellung von Reservedienst Leistenden insbesondere angesichts der Ausrichtung der neuen regiona-
len Sicherungs- und Unterstützungskräfte, die den bewaffneten Einsatz im Inneren „zum Schutz kritischer Infra-
struktur und bei innerem Notstand“ ermöglichten. Auch die Besserstellung von freiwilligen Wehrdienst Leisten-
den gegenüber denjenigen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvierten, sei nicht gerechtfertigt. Kritisch sei

Drucksache 18/4851 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
zudem die Festlegung von Mindestleistungssätzen, wenn man den Umgang der Bundesregierung mit Geringver-
dienern betrachte. Begrüßt werde dagegen die Gleichstellung von nichtehelichen Kindern freiwillig Wehrdienst
Leistender.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, bei einer Abschaffung der Wehrpflicht sei es nur konse-
quent, den Reservedienst attraktiver auszugestalten. Positiv sei die Anpassung der Entlohnung von Reservedienst
Leistenden an die der aktiven Soldatinnen und Soldaten. Dabei müsse zugleich sichergestellt werden, dass Reser-
vedienst Leistende im Vergleich zu ihren zivil ausgeübten Berufen keine Einkommenseinbußen erleiden dürften.
Insofern werde mit dem Gesetzentwurf ein richtiger Weg eingeschlagen. Hinsichtlich der Datenschutzbestim-
mungen sei aber festzustellen, dass mehr Daten ausgetauscht würden. Hier wäre es besser gewesen, auch dafür
eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen. Zudem werde angeregt, eine grundlegende Neuausrichtung des Kon-
zepts des Reservedienstes zu beraten.

B. Besonderer Teil
Soweit der Verteidigungsausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, wird auf die Be-
gründung auf Drucksache 18/4632 verwiesen. Zu der vom Ausschuss vorgenommenen Änderung ist darüber hin-
aus zu bemerken, dass sie der Klarstellung des Gemeinten dient.

Berlin, den 6. Mai 2015

Wilfried Lorenz
Berichterstatter

Dr. Fritz Felgentreu
Berichterstatter
Christine Buchholz
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

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