BT-Drucksache 18/4543

Arbeit der Europol-Expertengruppe DUMAS

Vom 1. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4543
18. Wahlperiode 01.04.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Wolfgang
Gehrcke, Annette Groth, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau,
Harald Petzold (Havelland), Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeit der Europol-Expertengruppe DUMAS

Laut dem Anti-Terror-Koordinator (www.statewatch.org/news/2014/nov/eu-
foreign-fighters-16002-14.pdf) hat Europol zu „ausländischen Kämpfern“ im
Oktober 2014 eine Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die von Italien gelei-
tet wird. Ihr Hauptaugenmerk liege auf „Ausschreibungslisten von Reisenden
(Mitvorreiter Österreich), Outreach-Maßnahmen (Mitvorreiter Ungarn und Spa-
nien), bewährten Vorgehensweisen (Mitvorreiter Frankreich, Vereinigtes König-
reich), Indikatoren (Mitvorreiter Deutschland, Luxemburg) und Schleusern
(Mitvorreiter Spanien, Vereinigtes Königreich)“.
Die Bundesregierung hat die Angaben mittlerweile bestätigt (Bundestagsdruck-
sache 18/4035), nach Ansicht der Fragesteller aber kaum weitere Angaben ge-
macht. Mitgeteilt wurde zwar, das Bundeskriminalamt (BKA) arbeite bei Euro-
pol an „Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“, um Staatsangehörige
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) an den EU-Außengrenzen
grenzpolizeilich erkennen zu können. Nach welcher Maßgabe diese Kriterien
erarbeitet werden und inwiefern dabei auch ein rassistisches Profiling eingeführt
würde bleibt unbeantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Weise ist das BKA zusammen mit Behörden aus Luxemburg in

der Europol-Expertengruppe „DUMAS“ in die „Fertigung von Indikatoren
zur Erkennung von Syrienreisenden“ eingebunden (Bundestagsdrucksache
18/4035)?

2. Auf welche Weise werden diese „Indikatoren“ bestimmt, bzw. was wird
hierzu diskutiert?

3. Welche weiteren Partner wurden hierfür mit welchen Kapazitäten eingebun-
den?

4. Wann sollen Ergebnisse oder Zwischenergebnisse vorliegen?
5. Wie definiert die Bundesregierung den Unterschied zwischen „Risiko-

analyse“ und „common risk indicators“ hinsichtlich systematischer oder
nichtsystematischer Personen- und Sachfahndungsabfragen an EU-Außen-
grenzen?

6. Auf welche Weise wurde in der Europol-Expertengruppe „DUMAS“ zur
„Fertigung von Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“ nach
Kenntnis der Bundesregierung auch erörtert, inwiefern diese „Indikatoren“

Drucksache 18/4543 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ein rassistisches Profiling darstellen oder ein solches zumindest begünstigen
würden?

7. Wie haben sich die Beteiligten dazu positioniert (bitte auch für Bundes-
behörden ausführen)?

8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Auseinan-
dersetzung über ein mögliches rassistisches Profiling?

9. Welche Verabredungen wurden zu der Frage schließlich getroffen?
10. Auf welche Weise sollen die in der Europol-Expertengruppe „DUMAS“ ge-

fundenen „Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden“ dann für syste-
matische oder nichtsystematische Personen- und Sachfahndungsabfragen
an EU-Außengrenzen genutzt werden?

11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es in einigen Mit-
gliedstaaten derzeit unmöglich ist systematische Sachfahndungsabfragen
von Angehörigen der EU-Mitgliedstaaten vorzunehmen, da diese stets
gleichzeitig mit Personenfahndungsabfragen vorgenommen werden müssen
(bitte auch für bundesdeutsche EU-Außengrenzen darstellen)?

12. Inwiefern würden gleichzeitige Sach- und Personenfahndungsabfragen von
Angehörigen der EU-Mitgliedstaaten an EU-Außengrenzen aus Sicht der
Bundesregierung gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen?

13. Auf welche Weise könnten gleichzeitige Sach- und Personenfahndungs-
abfragen von Angehörigen der EU-Mitgliedstaaten an EU-Außengrenzen
anders ausgelegt oder praktiziert werden, damit sie aus Sicht der Bundes-
regierung nicht gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen?

14. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, es bestehe mittlerweile eine
Verpflichtung zur Abfrage der Interpol-Datenbank „Stolen and Lost Travel
Documents“, und worauf gründet sie diese Einschätzung?

15. Welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung technisch oder
organisatorisch noch nicht in der Lage, die Interpol-Datenbank „Stolen and
Lost Travel Documents“ abzufragen, und was ist ihr über die Gründe be-
kannt?

16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern ein Stichtag für den
Beginn von systematischen oder nichtsystematischen Personen- und Sach-
fahndungsabfragen eingerichtet werden soll?

17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern systematische
Personenfahndungsabfragen in manchen Ländern bzw. an manchen Grenz-
übergängen nicht möglich sind, da es an Möglichkeiten zu Onlineabfragen
relevanter Datenbanken fehlt (bitte bekannte Länder bzw. Grenzübergänge
benennen)?

18. Welche technischen Einrichtungen fehlen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung an den besagten Außengrenzen?

19. Inwiefern wird die polizeiliche Zusammenarbeit hinsichtlich „ausländischer
Kämpfer“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch im Rahmen der „Police
Working Group on Terrorism“ vorgenommen?

Berlin, den 31. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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