BT-Drucksache 18/4522

Maßnahmen der EU-Polizeiagentur Europol gegen sogenannte Illegale Immigration

Vom 30. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4522
18. Wahlperiode 30.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Niema Movassat, Petra Pau, Harald Petzold
(Havelland), Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Maßnahmen der EU-Polizeiagentur Europol gegen sogenannte Illegale
Immigration

Die EU-Polizeiagentur Europol ist mit immer mehr Maßnahmen zur Verfolgung
„Illegaler Immigration“ befasst. Zwar ist hierfür eigentlich die EU-Grenzagen-
tur Frontex zuständig; jedoch wird die kommerziell oder humanitär motivierte
Fluchthilfe der „Organisierten Kriminalität“ zugerechnet, für deren Verfolgung
die Kriminalpolizeien zuständig sind. Obwohl bei entsprechenden Polizeimaß-
nahmen in der Regel Geflüchtete festgestellt, festgenommen und/oder anderen
polizeilichen Maßnahmen unterzogen werden, werden sie in offiziellen Verlaut-
barungen der Agenturen mit illegalen Grenzübertritten, Menschenhandel, Dro-
gen- und Waffenschmuggel in Verbindung gebracht. Im März 2015 hat Europol
das gemeinsame Operationsteam („Joint Operational Team“, JOT) „Mare“ ge-
startet, um die „illegale Immigration“ mit Booten aus Nordafrika zu bekämpfen
(Pressemitteilung Europol vom 17. März 2015). Bei Europol wurde hierfür ein
„maritimes Aufklärungszentrum” eingerichtet. Die beteiligten Polizeien ar-
beiten dabei mit Frontex und der internationalen Polizeiorganisation Interpol
zusammen. Zum Beginn der Operationen waren die Direktoren von Frontex und
Interpol persönlich anwesend.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der Bundesregierung über die Einrichtung eines gemeinsamen Ope-

rationsteams Mare bekannt?
2. Worin bestehen die Ziele der Einheit?
3. Welche weiteren europäischen Teilnehmenden der Einheit bzw. der Opera-

tionen sind der Bundesregierung bekannt, und welchen Status (Leitende, Co-
Leitende, Unterstützende, Teilnehmende, Beobachtende) haben diese?

4. Wie wurden die europäischen Teilnehmenden der Einheit JOT Mare nach
Kenntnis der Bundesregierung bestimmt?

5. Auf welche Weise bzw. mit welchem Personal und welchen Beiträgen neh-
men welche deutschen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung
auch Landesbehörden an JOT Mare teil?

6. Inwiefern wurde im Rahmen von JOT Mare nach Kenntnis der Bundes-
regierung eine Analysedatei bzw. ein Focal Point bei Europol eingerichtet?

7. Welche Behörden welcher europäischen Länder gehören dieser Analysedatei
bzw. diesem Focal Point nach Kenntnis der Bundesregierung an?

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8. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Behörden von
Anrainern der Europäischen Union, etwa die Türkei oder Libyen, in die
Operation Mare eingebunden (bitte diese benennen und kenntlich machen,
ob die beteiligten Behörden militärischer oder ziviler Natur sind)?

9. Was ist der Bundesregierung über weitere Bestrebungen des US Immi-
gration and Customs Enforcement (ICE) zur Teilnahme an Focal Points
bei Europol bekannt (LATIN AMERICAN Herald Tribune vom 24. März
2015)?
a) Welchen Focal Points ist die ICE seit Beginn des Jahres beigetreten?
b) Inwiefern beabsichtigen US-Behörden auch die Teilnahme an JOT Mare,

und wie wird dies begründet?
10. Welche weiteren Behörden welcher Drittstaaten gehören JOT Mare an, und

welchen Status (Teilnehmende, Unterstützende, Beobachtende) haben
diese?

11. Inwiefern und auf welche Weise soll JOT Mare nach Kenntnis der Bundes-
regierung auch den Handel oder die Weitergabe von Booten bzw. Schiffen
für die „illegale Immigration“ über das Mittelmeer unterbinden oder kon-
trollieren?

12. In welchen Fällen und nach welcher Maßgabe werden in JOT Mare auch
Personendaten verarbeitet?

13. Inwiefern wird hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung auch Satelliten-
aufklärung genutzt, wo wird diese verarbeitet, und wer ist daran beteiligt?

14. Was ist der Bundesregierung über eine etwaige zeitliche Befristung des JOT
Mare bekannt, und inwiefern ist daran gedacht, diese in eine längerfristige
Zusammenarbeit zu überführen?

15. Im Rahmen welcher weiteren EU-Maßnahmen oder besonderen Operatio-
nen ist die Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2015 mit der Verfolgung „Illegaler Immigration“ befasst?

16. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele der Maßnah-
men oder besonderen Operationen?

17. Welche der Maßnahmen oder besonderen Operationen werden von Europol
als Leiterin, Co-Leiterin, Unterstützerin oder Teilnehmerin durchgeführt?

18. Welche weiteren Teilnehmenden der Maßnahmen oder besonderen Opera-
tionen sind der Bundesregierung bekannt, und welchen Status (Leitende,
Co-Leitende, Unterstützende, Teilnehmende, Beobachtende) haben diese?

19. Wann sind im Rahmen der Maßnahmen einzelne Operationen geplant?
20. Auf welche Weise bzw. mit welchem Personal und welchen Beiträgen neh-

men welche deutschen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung
auch Landesbehörden an den Maßnahmen oder besonderen Operationen
teil?
a) An welchen der Maßnahmen war eine deutsche Teilnahme geplant, und

an welchen nehmen deutsche Behörden tatsächlich teil?
b) Welche Treffen haben bereits im Rahmen jener Maßnahmen stattgefun-

den, bei denen deutsche Behörden als Aktionsleiter oder Co-Aktionslei-
ter geführt sind (bitte Datum und Ort benennen)?

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21. Welche Bundes- bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbe-
hörden haben an der informellen „Sonderkonferenz der Innenminister“ am
23. März 2015 in Brüssel teilgenommen, zu der der bayerische Innenminis-
ter, Joachim Herrmann, in die Bayerische Vertretung einlud (Pressemittei-
lung Bayerische Staatsregierung vom 20. März 2015)?
a) Welche weiteren Teilnehmenden sind der Bundesregierung bekannt?
b) Welche Vorträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hinsicht-

lich der Themen „Terrorismusbekämpfung“, „Flüchtlingspolitik in
Europa“, „Cybersicherheit“, „engere Zusammenarbeit der deutschen
Länder, des Bundes und der EU“, „Vorratsdatenspeicherung“, „Kontrolle
der EU-Außengrenzen“, „gewalttätige Ausschreitungen in Frankfurt bei
der Neubaueröffnung der Europäischen Zentralbank“ gehalten, und
welche Verabredungen wurden anschließend getroffen (bitte Inhalt bzw.
Ausrichtung der Beiträge kurz umreißen)?

Berlin, den 27. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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