BT-Drucksache 18/4447

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/4203 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 25. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4447
18. Wahlperiode 25.03.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/4203 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf
Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben
vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse
des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013
in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 4. März 2015 die Fortsetzung der Beteiligung an der
EU-geführten militärischen Ausbildungs- und Beratungsmission EU Training Mis-
sion Somalia (EUTM Somalia) mit unverändert bis zu 20 Soldatinnen und Soldaten
bis zum 31. März 2016 beschlossen.

Die fragile Staatlichkeit in Somalia ist weiterhin eines der zentralen Probleme am
Horn von Afrika. Die somalische Regierung und die Institutionen staatlicher Sicher-
heitsvorsorge sind weiterhin auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft
angewiesen. Das große finanzielle wie strukturelle Engagement der internationalen
Gemeinschaft für Somalia hält weiter an. Vor diesem Hintergrund bleiben die poli-
tischen Ziele der EU aus ihrem ganzheitlichen Ansatz unverändert gültig. Der stra-
tegische Rahmen der EU für das Horn von Afrika stellt explizit die Förderung der
afrikanischen Fähigkeiten und Verantwortungsübernahme mittels Unterstützung der
African Peace and Security Architecture (APSA) in den Mittelpunkt. Die EU ist am
Horn von Afrika bislang mit der militärischen Operation EU NAVFOR
ATALANTA, der militärischen Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Soma-
lia und der zivil geführten Mission zur Stärkung regionaler Kapazitäten im Bereich
maritimer Sicherheit EUCAP NESTOR engagiert. Zudem unterstützt sie die AU-
Mission AMISOM. Die Ausbildungsmission EUTM Somalia leistet in diesem Ge-
samtkontext einen Beitrag zur Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie zum
Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Beratung.
Bislang hat EUTM Somalia seit ihrer Einrichtung am 15. Februar 2010 4.800 soma-
lische Soldaten ausgebildet, davon 1.200 seit Anfang 2014 in Mogadischu. Die Aus-
bildung findet im Lehrgangsbetrieb ausschließlich im Jazeera Training Camp in

Drucksache 18/4447 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Mogadischu statt. Alle Soldaten sollen Ausbildung in den Themenbereichen huma-
nitäres Völkerrecht, Schutz von Kindern und Verhalten in bewaffneten Konflikten
sowie in Gender-Bewusstsein erhalten. Zusätzlich engagiert sich EUTM Somalia
beim Aufbau von Kontrollmechanismen zur Erfassung und Nachweisführung von
Waffen und Munition. Die von EUTM Somalia ausgebildeten Kräfte gelten für so-
malische Verhältnisse als überdurchschnittlich zuverlässig und schlagkräftig und
konnten bereits an der Seite von AMISOM im Kampf gegen die radikal-islamische
Terrororganisation Al-Shabab eingesetzt werden. Die Bedrohungslage durch An-
griffe und Terrorismus wird für Mogadischu unverändert mit ERHEBLICH bewer-
tet, sie kann aufgrund der Aktivitäten der Al-Shabab jedoch kurzfristig zeitlich und
räumlich begrenzt höher liegen. Die Mission trägt der Bedrohungslage im Einsatz-
gebiet angemessen Rechnung. Das Personal der Mission EUTM Somalia ist, wie das
Personal der meisten anderen in Mogadischu tätigen Missionen und internationalen
Organisationen, am internationalen Flughafen in einem gesondert geschützten Be-
reich untergebracht. Die Bewachung des Flughafens wird durch AMISOM-Kräfte
sowie einer UN Guard Unit sichergestellt. Die Entwicklung bis zu den für 2016 vor-
gesehenen Wahlen in Somalia wird allgemein als entscheidend für die Zukunft des
Landes angesehen. Für einen Erfolg der Bemühungen um Befriedung und Stabili-
sierung des Landes kommt es darauf an, bis 2016 weitere sichtbare Fortschritte bei
der politischen Konsolidierung, der gesellschaftlichen Aussöhnung und der wirt-
schaftlichen Entwicklung zu erreichen, die für die Bevölkerung Somalias „fühlbar“
sind und ihr Leben erkennbar verbessern. Hierzu ist es erforderlich, den begonnenen
Aufbau staatlicher Strukturen als Grundlage für die weitere Entwicklung in allen
Bereichen fortzusetzen und die Wahrnehmung der somalischen Eigenverantwortung
nachhaltig zu stärken. Die von der somalischen Regierung nachdrücklich begrüßte
Fortsetzung der Missionsaktivitäten ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und
daher militärisch wie politisch sinnvoll. Vor diesem Hintergrund laufen derzeit –
angeregt durch die Bundesregierung – in der EU Überlegungen, alle drei GSVP-
Missionen/Operationen auf der Grundlage einer umfassenden Überprüfung des EU-
Engagements am Horn von Afrika insgesamt, d. h., aller zivilen und militärischen
Instrumente, gemeinsam zu überprüfen, um eine koordinierte Strategie für die Tran-
sition von der GSVP zu anderen Instrumenten zu entwickeln. Die fortgesetzte mili-
tärische Beteiligung der Ausbildungsmission EUTM Somalia wird die deutsche Un-
terstützung für das Konzept des strategischen Rahmens weiter unterstreichen und die
deutsche Beteiligung an der Mission EUCAP NESTOR und der Operation EU
NAVFOR ATALANTA sinnvoll ergänzen. Das deutsche Gesamtengagement in So-
malia bringt in einem ressortgemeinsamen Ansatz verschiedene Instrumente deut-
scher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik komplementär zum Einsatz, um
das langfristige Ziel eines stabilen Staates Somalia zu erreichen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu
den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4447
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/4203 anzunehmen.

Berlin, den 25. März 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/4447 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Niels Annen, Stefan Liebich und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/4203 in seiner 94. Sitzung am 19. März 2015 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 4. März 2015 die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-geführten militärischen
Ausbildungs- und Beratungsmission EU Training Mission Somalia (EUTM Somalia) mit unverändert bis zu
20 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. März 2016 beschlossen.
Die fragile Staatlichkeit in Somalia ist weiterhin eines der zentralen Probleme am Horn von Afrika. Die soma-
lische Regierung und die Institutionen staatlicher Sicherheitsvorsorge sind weiterhin auf die Unterstützung der
internationalen Gemeinschaft angewiesen. Das große finanzielle wie strukturelle Engagement der internatio-
nalen Gemeinschaft für Somalia hält weiter an. Vor diesem Hintergrund bleiben die politischen Ziele der EU
aus ihrem ganzheitlichen Ansatz unverändert gültig. Der strategische Rahmen der EU für das Horn von Afrika
stellt explizit die Förderung der afrikanischen Fähigkeiten und Verantwortungs-übernahme mittels Unterstüt-
zung der African Peace and Security Architecture (APSA) in den Mittelpunkt. Die EU ist am Horn von Afrika
bislang mit der militärischen Operation EU NAVFOR ATALANTA, der militärischen Ausbildungs- und Be-
ratungsmission EUTM Somalia und der zivil geführten Mission zur Stärkung regionaler Kapazitäten im Be-
reich maritimer Sicherheit EUCAP NESTOR engagiert. Zudem unterstützt sie die AU-Mission AMISOM. Die
Ausbildungsmission EUTM Somalia leistet in diesem Gesamtkontext einen Beitrag zur Ausbildung der soma-
lischen Streitkräfte sowie zum Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Bera-
tung. Bislang hat EUTM Somalia seit ihrer Einrichtung am 15. Februar 2010 4.800 somalische Soldaten aus-
gebildet, davon 1.200 seit Anfang 2014 in Mogadischu. Die Ausbildung findet im Lehrgangsbetrieb ausschließ-
lich im Jazeera Training Camp in Mogadischu statt. Alle Soldaten sollen Ausbildung in den Themenbereichen
humanitäres Völkerrecht, Schutz von Kindern und Verhalten in bewaffneten Konflikten sowie in Gender-Be-
wusstsein erhalten. Zusätzlich engagiert sich EUTM Somalia beim Aufbau von Kontrollmechanismen zur Er-
fassung und Nachweisführung von Waffen und Munition. Die von EUTM Somalia ausgebildeten Kräfte gelten
für somalische Verhältnisse als überdurchschnittlich zuverlässig und schlagkräftig und konnten bereits an der
Seite von AMISOM im Kampf gegen die radikal-islamische Terrororganisation Al-Shabab eingesetzt werden.
Die Bedrohungslage durch Angriffe und Terrorismus wird für Mogadischu unverändert mit ERHEBLICH be-
wertet, sie kann aufgrund der Aktivitäten der Al-Shabab jedoch kurzfristig zeitlich und räumlich begrenzt höher
liegen. Die Mission trägt der Bedrohungslage im Einsatzgebiet angemessen Rechnung. Das Personal der Mis-
sion EUTM Somalia ist, wie das Personal der meisten anderen in Mogadischu tätigen Missionen und interna-
tionalen Organisationen, am internationalen Flughafen in einem gesondert geschützten Bereich untergebracht.
Die Bewachung des Flughafens wird durch AMISOM-Kräfte sowie einer UN Guard Unit sichergestellt. Die
Entwicklung bis zu den für 2016 vor-gesehenen Wahlen in Somalia wird allgemein als entscheidend für die
Zukunft des Landes angesehen. Für einen Erfolg der Bemühungen um Befriedung und Stabilisierung des Lan-
des kommt es darauf an, bis 2016 weitere sichtbare Fortschritte bei der politischen Konsolidierung, der gesell-
schaftlichen Aussöhnung und der wirtschaftlichen Entwicklung zu erreichen, die für die Bevölkerung Somalias
„fühlbar“ sind und ihr Leben erkennbar verbessern. Hierzu ist es erforderlich, den begonnenen Aufbau staatli-
cher Strukturen als Grundlage für die weitere Entwicklung in allen Bereichen fortzusetzen und die Wahrneh-
mung der somalischen Eigenverantwortung nachhaltig zu stärken. Die von der somalischen Regierung nach-
drücklich begrüßte Fortsetzung der Missionsaktivitäten ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und daher
militärisch wie politisch sinnvoll. Vor diesem Hintergrund laufen derzeit – angeregt durch die Bundesregierung
– in der EU Überlegungen, alle drei GSVP-Missionen/Operationen auf der Grundlage einer umfassenden Über-
prüfung des EU-Engagements am Horn von Afrika insgesamt, d.h., aller zivilen und militärischen Instrumente,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4447
gemeinsam zu überprüfen, um eine koordinierte Strategie für die Transition von der GSVP zu anderen Instru-
menten zu entwickeln. Die fortgesetzte militärische Beteiligung der Ausbildungsmission EUTM Somalia wird
die deutsche Unterstützung für das Konzept des strategischen Rahmens weiter unterstreichen und die deutsche
Beteiligung an der Mission EUCAP NESTOR und der Operation EU NA-VFOR ATALANTA sinnvoll ergän-
zen. Das deutsche Gesamtengagement in Somalia bringt in einem ressortgemeinsamen Ansatz verschiedene
Instrumente deutscher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik komplementär zum Einsatz, um das lang-
fristige Ziel eines stabilen Staates Somalia zu erreichen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/4203 in seiner 48. Sit-
zung am 25. März 2015 beraten empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4203 in seiner 36. Sitzung am 25. März 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/4203 in seiner
33. Sitzung am 25. März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/4203 in seiner 31. Sitzung am 25. März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4203 in seiner 38. Sitzung am 25. März 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 25. März 2015

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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