BT-Drucksache 18/4412

Vorbereitende Planungen für den G7-Gipfel im Jahr 2015 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386)

Vom 24. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4412
18. Wahlperiode 24.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, Sevim Daǧdelen, Annette Groth, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbereitende Planungen für den G7-Gipfel im Jahr 2015
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/2386)

Beim G7-Gipfel, der am 7. und 8. Juni 2015 im bayerischen Elmau stattfindet,
drohen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die demokratischen
Grundrechte massiv beschnitten zu werden. So haben sowohl die bayerische
Staatsregierung als auch die Kommunen im Umkreis des Tagungsortes mehr-
fach deutlich gemacht, dass sie sich strikt gegen Camps von Gipfelgegnerinnen
und Gipfelgegnern aussprechen: „Wir wollen die Camps nicht“, zitiert der
„Münchner Merkur“ (22. Januar 2015) einen Sprecher des bayerischen Innen-
ministeriums. Man habe die Regierung Oberbayerns gebeten, die Kreisbehörden
zu „sensibilisieren“, um Camps „im Vorhinein zu verhindern“. Tatsächlich hat
bisher keine der Gemeinden in der Nähe von Schloss Elmau Campflächen ange-
boten.
Mit dieser Politik wird ausgeblendet, „dass Camps ein wesentliches Element
von Gipfelprotesten sind“, wie es in einer Presseerklärung des Aktionsbündnis-
ses Stop G7 Elmau 2015 vom 5. März 2015 heißt. Das Grundrecht auf Versamm-
lungsfreiheit wird aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unverhältnis-
mäßig beeinträchtigt, wenn (potenziellen) Versammlungsteilnehmerinnen und
-teilnehmern Camps verweigert werden, da ihnen damit lange – und teure – An-
fahrten abverlangt werden.
Zudem sind die Bedenken der Fragestellerinnen und Fragesteller bezüglich
einer erheblichen Militarisierung der Sicherheitsvorkehrungen beim Gipfel
nicht ausgeräumt. Aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdruck-
sache 18/3981) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu bevorste-
henden Amtshilfemaßnahmen der Bundeswehr geht hervor, dass bislang schon
fast 70 Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gerichtet wurden, meist von der
bayerischen Polizei, die unter anderem eine „Unterstützung des Raumschutzes“
anfordert. Bei den Maßnahmen ist zwar überwiegend kein Personaleinsatz des
Militärs vorgesehen, doch weist die Bundesregierung ausdrücklich darauf hin:
„Ob und in welchem Umfang die Bundeswehr den G7-Gipfel im Rahmen der
technischen Amtshilfe auf der Grundlage von Grundgesetz und Verwaltungsver-
fahrensgesetz unterstützen und dabei Amtshilfeersuchen stattgeben wird, bedarf
noch der ressortübergreifenden und -internen Abstimmung im Rahmen der Wil-
lensbildung der Regierung.“ Weiter führt die Bundesregierung aus, es bestehe
keine Pflicht zu Angaben über bevorstehende Amtshilfemaßnahmen, wenn sich
eine Regierungsentscheidung „noch in der Vorbereitung“ befinde bzw. „noch

Drucksache 18/4412 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
nicht endgültig getroffen“ sei. Dabei erkundigt sich die Fraktion DIE LINKE. in
diesen Amtshilfeanfragen explizit auch nach solchen Amtshilfeanträgen, die bei
der Bundeswehr eingegangen sind, aber noch nicht entschieden wurden. Sollten
die zitierten Ausführungen der Bundesregierung bedeuten, dass über solche An-
träge nicht mehr informiert wird, stellte dies aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller eine Missachtung des parlamentarischen Auskunftsrechts dar. Der
Einsatz von bemannten und unbemannten Flugzeugen, Hubschraubern, Späh-
panzern und tausenden Soldaten ist jedenfalls eine weiterhin drohende Option.
Entgegen ursprünglichen Ankündigungen wird der G7-Gipfel offenbar noch
teurer als der G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Hatte die bayerische Staats-
kanzlei vor rund einem Jahr noch mitgeteilt, bei den voraussichtlichen Kosten
handle es sich um einen „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“, wird in den
Medien jetzt von einer Summe von 130 Mio. Euro alleine aufseiten des Frei-
staats Bayern gesprochen. Hinzu kommen noch Ausgaben des Bundes in bislang
unbekannter Höhe. Der Gipfel in Heiligendamm hatte noch rund 81 Mio. Euro
auf Seiten des Bundes gekostet, 23,5 Mio. Euro aufseiten des Landes Mecklen-
burg-Vorpommern.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller begehren mit der vorliegenden Kleinen
Anfrage eine Ergänzung und Aktualisierung der Angaben auf Bundestagsdruck-
sache 18/2386.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bei welchen, nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestags-

drucksache 18/2386 stattgefundenen, Besprechungen haben Vertreter von
Bundesbehörden oder der Bundesregierung bisher die Sicherheitsmaßnah-
men anlässlich des G7-Gipfels erörtert (bitte Datum, Kreis der Teilnehmer,
Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse oder Absichtsbekundun-
gen angeben)?
Welche dieser Besprechungen haben gemeinsam mit Vertretern des Freistaats
Bayern stattgefunden?

2. Welchen Stand hat die Planung der Sicherheitsmaßnahmen beim Bundes-
kriminalamt (BKA) und bei der Bundespolizei?

3. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorbereitungsstab der
bayerischen Polizei gebildet (siehe die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386)?
Sofern Bundesbehörden daran beteiligt sind,
a) wie ist der Stab strukturiert, und welche Arbeitskonzeption verfolgt er,
b) um welche Bundesbehörden handelt es sich, und welcher Art ist ihre Prä-

senz im Vorbereitungsstab (Zahl der Vertreter, ständige oder anlassbezo-
gene Präsenz usw.),

c) welche Funktion und Aufgaben haben die Bundesbehörden jeweils in die-
sem Stab,

d) erhalten sie Kenntnis von allen auf bayerischer Seite geplanten Sicher-
heitsmaßnahmen,

e) inwiefern erfolgt eine regelmäßige Information an die Bundesregierung
und

f) wie oft hat sich der Stab bislang mit Teilnahme von Bundesbehörden (wel-
chen) getroffen, und was wurde dabei jeweils besprochen bzw. vereinbart?

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4. Welche Aufgaben hat nach Kenntnis der Bundesregierung die von der baye-
rischen Polizei eingerichtete Informationssammelstelle?
a) Welche Art von Informationen über welche Themenfelder soll dort ge-

sammelt werden?
b) Mit wem sollen diese Informationen ggf. geteilt werden?
c) Inwiefern beteiligten sich welche Bundesbehörden an der Informations-

sammelstelle?
Inwiefern steuern sie Informationen bei, und welcher Art sind diese (bitte
vollständig aufzählen, inwiefern bislang ggf. Informationen beigesteuert
wurden)?
Gehören dazu auch Informationen, die unter Einsatz nachrichtendienst-
licher Mittel gewonnen wurden?
Inwiefern können sie von der Stelle Informationen beziehen (bitte voll-
ständig aufzählen, welche Informationen bislang ggf. von dort bezogen
worden sind)?

5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des Freistaats Bayern oder
seiner Behörden weitere, speziell mit Sicherheitsaspekten des Gipfels be-
fasste Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, besondere Aufbauorganisationen oder
sonstige Gremien oder Plattformen gegründet worden oder geplant, die sich
hauptsächlich oder teilweise mit den Sicherheitsmaßnahmen befassen (bitte
soweit möglich deren Bezeichnung und Zusammensetzung angeben), und
wenn ja,
a) an welchen derartigen Kreisen oder Zusammenschlüssen nehmen jeweils

wie viele Vertreter welcher Bundesbehörden teil, und
b) wie viele Besprechungen hat es bislang gegeben (bitte Datum, Kreis der

Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse oder Ab-
sichtsbekundungen mitteilen, sofern diese nicht bereits zu den vorange-
gangenen Fragen beantwortet wurden)?

6. Welche Erkenntnisse hat es im Rahmen der Besprechungen des Gemeinsa-
men Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum-Links (GETZ-Link) bis-
her im Zusammenhang mit dem Gipfel gegeben?
a) Welche Schlussfolgerungen ziehen die Bundessicherheitsbehörden und

nach Kenntnis der Bundesregierung die aus dem GETZ-Link informierten
Landessicherheitsbehörden aus diesen Erkenntnissen?

b) Wie schätzt die Bundesregierung die in dem GETZ-Link diskutierten Er-
kenntnisse zur Mobilisierung der linken Szene ein?

c) Rechnet die Bundesregierung mit einer ähnlichen Mobilisierung wie im
Jahr 2007 in Heiligendamm (bitte begründen)?

7. Zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen kam es in Zusammenhang mit dem seit
März 2014 im GETZ-Link durchgeführten Analyseprojekt zu „Strategien der
gewaltbereiten linken Szene“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2386 sowie Antwort auf die
Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdruck-
sache 18/2568)?
a) Ist das Projekt mittlerweile beendet oder läuft es noch, und wenn es noch

läuft, bis wann?
b) Welche „Strategien und Taktiken der gewaltbereiten linken Szene in

Deutschland bei Großveranstaltungen seit dem Jahr 2010“ wurden im Pro-
jekt analysiert?

Drucksache 18/4412 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Welche „etwaige[n] theoretische[n] Strategiemodelle der linken Szene
im Hinblick auf den G7-Gipfel“ wurden analysiert?

d) Worin bestand die jeweilige Rolle der Behörden der Polizeilichen Infor-
mations- und Analysestelle (PIAS) und der geheimdienstlichen Informa-
tions- und Analysestelle (NIAS)?

e) Welche Dateien welcher Sicherheitsbehörden wurden bzw. werden für
das Analyseprojekt genutzt (bitte jeweils Dateibezeichnungen angeben)?

f) Wie viele personenbezogene Datensätze wurden bzw. werden genutzt,
und auf wie viele Personen beziehen sich diese?

g) Inwiefern werden von ausländischen Behörden erstellte Dateien bzw.
Datensätze genutzt (bitte möglichst einzeln angeben)?

h) Wurden Dateien bzw. Datensätze im Rahmen des Projekts an ausländi-
sche Behörden übermittelt, und wenn ja, welche Datensätze, welche Be-
hörden und wie viele personengebundene Daten betraf dies?

i) Welche Schlussfolgerungen ziehen die beteiligten Behörden aus den
(bisherigen) Ergebnissen des Analyseprojekts?

j) Wurden für das Projekt eigene Dateien angelegt, und wenn ja,
– welche (bitte Dateibezeichnungen und Angaben zu Errichtungsanord-

nungen),
– mit wie vielen Datensätzen,
– mit wie vielen personengebundenen Datensätzen,
– über wie viele Personen und
– auf welchen Kriterien beruhte jeweils die Auswahl der involvierten

Dateien bzw. Personen oder personengebundenen Datensätze?
8. Welche Erkenntnisse haben die Bundessicherheitsbehörden bisher aus dem

Bereich der offenen Internetauswertung im Zusammenhang mit den Siche-
rungsaspekten des Gipfels gewonnen, und inwiefern sind daraus resultie-
rend Empfehlungen an die bayerischen Behörden ergangen?

9. Inwiefern haben Bundessicherheitsbehörden ausländischen Behörden (per-
sonengebundene) Daten übermittelt (bitte ggf. Angaben zu Empfängern,
Dateien und Anzahl der Datensätze) bzw. von diesen erhalten?

10. Beabsichtigt das BKA (oder andere Bundessicherheitsbehörden) die Errich-
tung spezieller Dateien mit personenbezogenen Hinweisen oder ist dies be-
reits erfolgt, und wenn ja,
a) welche Angaben kann die Bundesregierung zu den Errichtungsanord-

nungen machen,
b) wie lauten die Dateibezeichnungen,
c) wie viele personenbezogene Datensätze sind darin enthalten, und auf wie

viele Personen beziehen sich diese, und
d) aus welchen bereits bestehenden Dateien wird die Datei gespeist?

11. Inwiefern ist es nach Rechtsauffassung der Bundesregierung grundrechts-
relevant, Demonstrantinnen und Demonstranten zur Ausübung des Ver-
sammlungsrechts insbesondere außerhalb von Ballungsgebieten und anläss-
lich mehrtägiger Ereignisse Flächen zur Verfügung zu stellen, die als Über-
nachtungs- und Erholungsräume genutzt werden können (Camps)?

12. Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, wie sie auf Anfragen
von Camp-Anmeldern reagiert, die bundeseigene Flächen zur Errichtung
von Camps anmieten möchten (bitte ggf. erläutern)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4412
13. Haben Bundessicherheitsbehörden den bayerischen Behörden Hinweise im
Zusammenhang mit möglichen Camps gegeben, und wenn ja, welcher Art?

14. Inwiefern bestehen Überlegungen, den Tagungsort Schloss Elmau mit einer
technischen Sperre zu sichern (bitte ggf. Angaben zur Art dieser Sperre und
zu den vorgesehenen Zeitabläufen zur Errichtung)?

15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der bayerischen Behörden
bereits Planungen für die Einrichtung mobiler Gefangenensammelstellen
eingeleitet worden oder war dies Gegenstand von Beratungen mit Bundes-
behörden, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung dazu
machen?

16. Mit wie vielen Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder im
Einsatz wird derzeit im Zusammenhang mit dem Gipfel gerechnet?
Welche Vorbereitungen zu einem Einsatz hat die Bundespolizei bisher ge-
troffen?

17. Inwiefern gibt es in Zusammenhang mit dem Gipfel Beratungen, Abspra-
chen und/oder gemeinsame Gremien mit ausländischen Behörden?
a) Um welche Behörden welcher Länder handelt es sich dabei, und wie

wurde deren Teilnahme an den Beratungen bzw. Gremien bestimmt?
b) Wer lud zu diesen Beratungen bzw. Gremien ein?
c) Wie viele unaufgefordert übersandte Hinweise erhielt das BKA aus wel-

chen Ländern hinsichtlich der Mobilisierung ausländischer Demonstran-
tinnen und Demonstranten (bitte diese Hinweise kurz zusammenfassen)?

d) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, ggf. auch aus
den vorgenannten Beratungen, bezüglich der Mobilisierung ausländi-
scher Demonstrantinnen und Demonstranten?

e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bunderegierung hieraus?
18. Welche Objekte sind nach Einschätzung der Bundesregierung in der Region

Oberbayern im Zusammenhang mit den erwarteten Gipfelprotesten beson-
ders gefährdet?

19. Soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine automatisierte Kfz-Kennzei-
chenauslesung auf Straßen erfolgen (bitte ggf. mitteilen, was die bayerische
Polizei hierzu in gemeinsamen Gremien vortrug)?

20. Welchen Vorbereitungsstand haben die Vorbereitungen zum Pressezentrum,
zu einem sogenannten Briefingzentrum und ggf. zu weiteren Einrichtungen
des Bundes im Zusammenhang mit dem Gipfel in der Region Oberbayern?

21. Inwiefern bereiten sich Kräfte des Bundes inklusive der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk auf Transportaufgaben (für Delegationsmitglieder,
Journalisten bzw. Angehörige der Polizei oder der Bundeswehr) vor, und
welche Boden-, Wasser- oder Luftfahrzeuge werden dafür bereitgehalten?

22. Inwiefern haben Behörden des Freistaats Bayern gegenüber Bundessicher-
heitsbehörden allgemeinen oder spezifischen Bedarf an Unterstützungsleis-
tungen geäußert (bitte ggf. konkret und ausführlich darstellen), und inwie-
fern soll diesen Ersuchen entsprochen werden?

23. Welche spezifischen Beiträge zu den Sicherheitsmaßnahmen hat die Bun-
desregierung bzw. haben Bundesbehörden bislang durchgeführt oder ge-
plant?
In welchem Rahmen wurden dem Freistaat Bayern Unterstützungsmaßnah-
men angeboten bzw. in Aussicht gestellt?

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24. Inwiefern werden seitens der Bundesbehörden selbständig oder in Abspra-
che mit Bayern vorbereitende Planungen hinsichtlich der Sicherheitsmaß-
nahmen getroffen, und welche Angaben über den derzeitigen Planungsstand
kann die Bundesregierung machen?

25. Inwiefern bereitet sich die Bundeswehr auf Tätigkeiten im Zusammenhang
mit dem Gipfel vor?

26. Ist die Bundesregierung bereit, auch zu solchen Amtshilfeanträgen auf
Unterstützungsleistungen der Bundeswehr Auskunft zu geben, die zwar bei
der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium der Verteidigung oder
Dienststellen der Bundeswehr eingegangen, aber noch nicht entschieden
sind, und wenn nein, warum nicht?
War die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundes-
tagsdrucksache 18/3981 in diesem Sinne vollständig?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zum jetzigen Stand (ergänzend
zu den Angaben auf Bundestagsdrucksache 18/3981) zu bewilligten bzw.
noch nicht entschiedenen Amtshilfe- sowie Unterstützungsleistungen ma-
chen?

27. Gibt es Anfragen (Beratungsbedarf und Ähnliches) an die Bundesregierung
bzw. das Bundesministerium der Verteidigung oder seine nachgeordneten
Behörden, die noch keine formellen Amtshilfeersuchen sind, aber zum Ziel
haben, die Bundeswehr in Zusammenhang mit dem Gipfel unterstützend tä-
tig werden zu lassen, und wenn ja,
a) inwiefern stehen diese im Zusammenhang mit Sicherungsmaßnahmen,
b) inwiefern sehen diese den Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr vor

und
c) inwiefern sehen diese die Bedienung oder Bereitstellung von Gerätschaf-

ten, Technik oder Boden- bzw. Luftfahrzeugen der Bundeswehr vor?
28. Stellt sich die Bundeswehr darauf ein,

a) Aufklärungsflugzeuge bzw. Spähpanzer einzusetzen, und wenn ja, wie
viele jeweils und für welche konkreten Zwecke,

b) eigene Sanitäter zu entsenden, und wenn ja, wie viele,
c) Feldjäger einzusetzen, und wenn ja, wie viele und für welche Zwecke,

und
d) Luftabwehr bereitzustellen oder einzusetzen, und wenn ja, welche Be-

drohungsszenarien liegen dabei zugrunde?
29. Inwiefern ist der Einsatz von AWACS-Flugzeugen geplant?
30. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass Gebirgsjäger der Bun-

deswehr „Gewehr bei Fuß [stehen], um gegebenenfalls die Sicherheitskräfte
beim G7-Gipfel in Elmau zu unterstützen“ (Reichenhaller Tagblatt, 7. März
2015)?

31. Mit welchen Kosten in Zusammenhang mit dem Gipfel wird derzeit gerech-
net, und welche davon würden nach gegenwärtigem Stand von der Bundes-
regierung getragen?

Berlin, den 23. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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