BT-Drucksache 18/4353

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/3694 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

Vom 18. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4353
18. Wahlperiode 18.03.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/3694 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014
zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und Georgien andererseits

A. Problem
Seit dem Inkrafttreten des ursprünglich für einen Zeitraum von zehn Jahren abge-
schlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens am 1. Juli 1999 (BGBl.
1998 II S. 1698, 1699;1999 II S. 687) haben sich die vielfältigen historischen, kul-
turellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bindungen zwischen der Europä-
ischen Union (EU) und Georgien fortschreitend intensiviert. Auf den seitens Geor-
giens wiederholt geäußerten Wunsch, diesen Prozess im gegenseitigen Interesse
weiter voranzubringen, mit dem Ziel, ein umfassendes Assoziierungsabkommen, das
auch ein Freihandelsabkommen umfassen sollte, abzuschließen, ging die Europäi-
sche Union mit dem Verhandlungsmandat vom Mai 2010 ein.

Das vorliegende Assoziierungsabkommen ist Ausdruck dieses Willens der Vertrags-
parteien, den politischen Dialog einschließlich außen- und sicherheitspolitischer Fra-
gen sowie interner institutioneller und sozioökonomischer Reformen sowie die wirt-
schaftliche Zusammenarbeit auf allen Gebieten, die von gegenseitigem Interesse
sind, auszuweiten. Mit dem Abkommen soll einerseits die Beachtung der Wertvor-
stellungen der EU hinsichtlich Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlich-
keit in Georgien gefördert werden, welche einen zentralen Bestandteil der Europäi-
schen Nachbarschaftspolitik darstellen. Andererseits wird eine nachhaltige Anhe-
bung der Wirtschaftsentwicklung durch Liberalisierung und Intensivierung von
Handel und Investitionstätigkeit der Europäischen Union und Georgiens angestrebt.

Damit einhergehend bezweckt die sukzessive Angleichung georgischer Rechtsvor-
schriften in vielfältigen Bereichen an Normen der Europäischen Union eine ge-
rechte, soziale, nachhaltige und ökologische Entwicklung Georgiens. Das Abkom-
men stellt somit einen weiteren wesentlichen Schritt zum Ausbau der politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen der EU und Georgien dar
und trägt zudem erheblich zur Stärkung der regionalen Integration bei.

Drucksache 18/4353 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz
1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Assoziierungsabkommens zwischen der
Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitglied-
staaten einerseits und Georgien andererseits durch die Bundesrepublik Deutschland
geschaffen werden.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4353
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3694 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 18. März 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Karl-Georg Wellmann
Berichterstatter

Franz Thönnes
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/4353 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Karl-Georg Wellmann, Franz Thönnes, Wolfgang
Gehrcke und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3694 in seiner 80. Sitzung am 16. Januar
2015 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung
dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Seit dem Inkrafttreten des ursprünglich für einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschlossenen Partnerschafts-
und Kooperationsabkommens am 1. Juli 1999 (BGBl. 1998 II S. 1698, 1699;1999 II S. 687) haben sich die
vielfältigen historischen, kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bindungen zwischen der Euro-
päischen Union (EU) und Georgien fortschreitend intensiviert. Auf den seitens Georgiens wiederholt geäußer-
ten Wunsch, diesen Prozess im gegenseitigen Interesse weiter voranzubringen, mit dem Ziel, ein umfassendes
Assoziierungsabkommen, das auch ein Freihandelsabkommen umfassen sollte, abzuschließen, ging die Euro-
päische Union mit dem Verhandlungsmandat vom Mai 2010 ein.
Das vorliegende Assoziierungsabkommen ist Ausdruck dieses Willens der Vertragsparteien, den politischen
Dialog einschließlich außen- und sicherheitspolitischer Fragen sowie interner institutioneller und sozioökono-
mischer Reformen sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf allen Gebieten, die von gegenseitigem Inte-
resse sind, auszuweiten. Mit dem Abkommen soll einerseits die Beachtung der Wertvorstellungen der EU hin-
sichtlich Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Georgien gefördert werden, welche einen
zentralen Bestandteil der Europäischen Nachbarschaftspolitik darstellen. Andererseits wird eine nachhaltige
Anhebung der Wirtschaftsentwicklung durch Liberalisierung und Intensivierung von Handel und Investitions-
tätigkeit der Europäischen Union und Georgiens angestrebt.
Damit einhergehend bezweckt die sukzessive Angleichung georgischer Rechts-vorschriften in vielfältigen Be-
reichen an Normen der Europäischen Union eine gerechte, soziale, nachhaltige und ökologische Entwicklung
Georgiens. Das Abkommen stellt somit einen weiteren wesentlichen Schritt zum Ausbau der politischen, wirt-
schaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen der EU und Georgien dar und trägt zudem erheblich zur
Stärkung der regionalen Integration bei.
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für
die Ratifikation des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atom-
gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Bundesrepublik
Deutschland geschaffen werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3694 in seiner
45. Sitzung am 18. März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
18/3694 in seiner 30. Sitzung am 18. März 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4353
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3694 in seiner 37. Sitzung am 18. März
2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen Fraktionen der CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Berlin, den 18. März 2015

Karl-Georg Wellmann
Berichterstatter

Franz Thönnes
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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