BT-Drucksache 18/4308

Der ukrainische Bürgerkrieg und die rechtsextreme Szene

Vom 13. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4308
18. Wahlperiode 13.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Heike Hänsel, Niema Movassat, Petra Pau, Harald Petzold
(Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.

Der ukrainische Bürgerkrieg und die rechtsextreme Szene

Der Bürgerkrieg in der Ukraine sorgt für erhebliche politische Spannungen in-
nerhalb der neonazistischen Szene. So hat etwa die NPD ihr früher freundschaft-
liches Verhältnis zur rechtsextremen Swoboda-Partei aufgekündigt, weil sie
deren nach dem Umsturz im Frühjahr 2014 eingeschlagene politische Taktik,
insbesondere die Orientierung auf einen Beitritt zur Europäischen Union (EU)
und zur NATO, ablehnt. Auch auf europäischer Ebene haben rechtsextreme
Organisationen, wie etwa die Front National, den ukrainischen Rechtsextremis-
ten die Sympathie entzogen. Andere neonazistische Gruppen wiederum vertre-
ten die Ansicht, es müsse zunächst der als russische Invasion wahrgenommene
Aufstand im Osten der Ukraine niedergeschlagen werden, um danach dem „von
Juden kontrollierten Westen“ den Kampf zu erklären (so etwa die Gruppierung
Misanthropic Division, vgl. junge Welt, 14. Februar 2015).
Die Misanthropic Division (MD) wirbt für die Unterstützung des Asow-
Bataillons, einer ukrainischen Freiwilligeneinheit, deren Angehörige teilweise
mit Hakenkreuzen und SS-Runen auftreten. Die MD verfügt nach eigenen An-
gaben über Gliederungen in mehreren europäischen Staaten sowie über eine
Schwesterorganisation namens Wotan-Jugend in Russland (junge Welt, 14. Fe-
bruar 2015). Nach Angaben der schweizerischen „SonntagsZeitung“ (8. Februar
2015) sind Angehörige der MD in das Asow-Bataillon eingegliedert. Die
schweizerische Gliederung von MD soll zudem Geld und Material an die
Front gebracht haben. In einer geschlossenen Facebookgruppe der „MD Inter-
national – Asow Support“ sollen auch zahlreiche Deutsche mitwirken, darunter
einige mit Administratorenrechten (junge Welt, 14. Februar 2015).
Im ukrainischen Bürgerkrieg sind „foreign fighters“ anzutreffen; so sollen allein
dem Asow-Bataillon bis zu 100 ausländische Kämpfer, meist aus der rechts-
extremen Szene, angehören. Zu den vielfach in den Medien genannten Unter-
stützern gehören etwa der schon in den jugoslawischen Bürgerkriegen aktive
französische Söldner Gaston Besson und der Schwede Michael Skillt.
Ob sich Deutsche an militärischen Kämpfen beteiligt haben, ist den Presse-
berichten nicht eindeutig zu entnehmen. Der Deutschlandfunk berichtete am
19. Februar 2015 über einen 18-jährigen Münchner, der nach Lwiw gereist sei,
um sich dort in einem Ausbildungslager der rechtsextremen Organisation
UNA-UNSO militärisch schulen zu lassen und am Bürgerkrieg teilzunehmen.
Ein desertierter Bundeswehrsoldat soll sich den militärischen Formationen der
Separatisten angeschlossen haben (SPIEGEL ONLINE, 15. Oktober 2014).

Drucksache 18/4308 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtsextreme Szene in

Deutschland auf die Entwicklungen in der Ukraine seit Beginn der Maidan-
Proteste reagiert?
a) Welcher Stellenwert wird den Entwicklungen in der Ukraine generell bei-

gemessen?
b) Welche Einschätzungen werden jeweils von relevanten Organisationen

bzw. Akteuren der rechtsextremen Szene vertreten?
c) Wie wird insbesondere der militärische Konflikt im Osten eingeschätzt,

wo liegen die Sympathien der jeweiligen rechtsextremen Akteure, und wie
begründen sie dies?

2. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewertung des
Ukraine-Konflikts durch rechtsextreme Organisationen in anderen europä-
ischen Staaten?

3. Welche Kontroversen bezüglich des Konfliktes gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb rechtsextremer Organisationen in Russland?

4. Welche unmittelbaren Kontakte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen deutschen Rechtsextremisten und den Akteuren im ukrainischen
Bürgerkrieg auf beiden Seiten (bitte möglichst vollständig aufzählen), und
welche Erkenntnisse hat sie über deren Inhalt?
a) Welche Erkenntnisse hat sie über Zusammenkünfte deutscher Rechtsextre-

misten mit ukrainischen Rechtsextremisten (bitte möglichst konkret ange-
ben, wann und wo sich Angehörige welcher Organisationen bzw. Kame-
radschaften usw. mit ukrainischen Gesprächspartnern getroffen haben)?

b) Welche Erkenntnisse hat sie über Zusammenkünfte deutscher Rechtsextre-
misten mit Angehörigen ukrainischer Freiwilligenbataillone (bitte mög-
lichst konkret benennen)?

c) Welche Erkenntnisse hat sie über Zusammenkünfte deutscher Rechtsextre-
misten mit Repräsentanten der Separatisten (bitte möglichst konkret be-
nennen)?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politische bzw. mate-
rielle Unterstützung jeweils welcher ukrainischen Bürgerkriegsakteure durch
die deutsche rechtsextreme Szene?
a) Welche deutschen rechtsextremen Zusammenschlüsse rufen dazu auf,

rechtsextreme Bataillone in der Ukraine bzw. Rechtsextremisten in ukrai-
nischen Bataillonen oder offiziellen Regierungseinheiten zu unterstützen?

b) Welche ukrainischen Rechtsextremisten (wenn möglich Zugehörigkeit zu
Organisationen usw. angeben) bzw. Angehörigen ukrainischer Regie-
rungseinheiten oder Bataillone sollten dabei unterstützt werden (bitte
möglichst jeweilige Bataillone nennen)?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Resonanz auf sol-
che Aufrufe?

d) Welche Erkenntnisse über tatsächlich erfolgte materielle Unterstützung
ukrainischer Rechtsextremisten bzw. Freiwilligenbataillone durch deut-
sche Rechtsextremisten hat die Bundesregierung (bitte ggf. angeben, wie
viel und welches Material an welche Einheiten geliefert wurde bzw. wel-
che Einheiten wie viel Geld erhalten haben)?

e) Hat die Bundesregierung die ukrainische Regierung über diese Aktivitäten
informiert, und welche Schlussfolgerungen zog diese nach Kenntnis der
Bundesregierung daraus?

f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung selbst daraus?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4308
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über (weitere) deutsche Staatsbür-
ger vor, die ukrainische Bürgerkriegsparteien durch Spenden- oder Material-
sendungen unterstützen oder dazu aufrufen (bitte möglichst detailliert auf-
gliedern unter Angabe des politischen Hintergrundes sowie der Bürgerkriegs-
partei, die unterstützt wird), und wenn ja,
a) welche Angaben kann sie über die jeweiligen organisatorischen Zusam-

menhänge und die politische Motivation der Akteure machen,
b) welcher Bürgerkriegspartei soll die Unterstützung jeweils zukommen

(bitte ggf. unter Angabe konkreter Verbände oder Behörden),
c) in welchem Umfang sind tatsächlich materielle Güter oder Finanzmittel

geliefert worden, und welche Verbände oder Behörden haben davon pro-
fitiert?

7. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein 18-jähriger Münch-
ner zwecks Teilnahme am Bürgerkrieg in ein militärisches Ausbildungslager
der UNA-UNSO nahe Lwiw gereist ist?
a) Ist den bayerischen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregie-

rung die Identität dieses Jugendlichen bekannt?
Ist sie auch den Bundessicherheitsbehörden bekannt?
Welche Angaben kann die Bundesregierung über den politischen Hinter-
grund des Jugendlichen machen?

b) In welchem Rahmen beschäftigen sich die Bundessicherheitsbehörden mit
dem konkreten Vorfall?

c) Steht die Bundesregierung mit der ukrainischen Regierung diesbezüglich
in Kontakt, um eine Abschiebung bzw. Ausweisung in die Wege zu leiten
(bitte ggf. konkrete Maßnahmen angeben)?

8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über (weitere) deutsche Staats-
bürger bzw. in Deutschland wohnhafte Ausländer vor, die sich einer ukrai-
nischen Bürgerkriegspartei angeschlossen haben, und wenn ja,
a) um wie viele Personen geht es insgesamt,
b) wie viele Personen sind derzeit bei jeweils welchen ukrainischen Bürger-

kriegsverbänden aktiv (bitte möglichst angeben, ob es sich um die ukrai-
nische Armee, um Freiwilligenbataillone oder bewaffnete Formationen
der Separatisten handelt),

c) welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils über den politischen
Hintergrund dieser Personen machen, und wie viele von diesen gelten als
„Extremisten“,

d) welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die konkre-
ten Tätigkeiten dieser Personen, und wie viele von diesen übernahmen
bzw. übernehmen derzeit militärische Aufgaben,

e) kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich ein (ehemaliger) Bundes-
wehrsoldat den Verbänden der Aufständischen in der Ostukraine ange-
schlossen hat, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat sie zu des-
sen Motivation, politischem Hintergrund und den konkreten Aktivitäten,
die er in der Ostukraine durchführt, und inwiefern sind strafrechtliche oder
wehrdisziplinarische Maßnahmen gegen den Soldaten durchgeführt wor-
den?

9. Inwiefern beschäftigen sich die Bundessicherheitsbehörden mit dem Thema
dieser Kategorie von „foreign fighters“?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsrisiko, das von solchen

Kämpfern ausgeht?

Drucksache 18/4308 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Wie bewertet die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die ausländischen Kämpfer, auch aus dem rechtsextremen Spek-
trum, innerhalb der Freiwilligenbataillone?

c) Bemüht sich die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregie-
rung um die Abschiebung oder Ausweisung solcher ausländischen
Kämpfer, oder neigt sie eher dazu, diese als Unterstützung der eigenen
militärischen Leistungsfähigkeit zu betrachten, und inwiefern gilt dies
auch für Rechtsextremisten unter den ausländischen Kämpfern?

d) Welche Anstrengungen unternehmen die Bundessicherheitsbehörden
und nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder, ggf. in Abstimmung
mit den ukrainischen Sicherheitsbehörden, um die Einreise solcher
Kämpfer in die Ukraine zu verhindern oder eine rasche Ausweisung zu
erreichen?

e) Was sieht die ukrainische Rechtslage nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bezüglich der Teilnahme von Ausländern an militärischen Kampf-
handlungen innerhalb der Ukraine vor?

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gesamtzahl auslän-
discher Kämpfer innerhalb der ukrainischen Freiwilligenbataillone (bitte
möglichst angeben, wie viele Personen welcher Staatsangehörigkeit in
welchen Bataillonen tätig sind)?
a) Wie viele dieser ausländischen Kämpfer sind jeweils der rechtsextremen

Szene zuzuordnen?
b) Wie viele der ausländischen Kämpfer haben jeweils hervorgehobene

Funktionen inne (etwa Befehlsgewalt, Festlegung strategischer Aufga-
ben usw.; bitte möglichst konkret angeben)?

11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur MD in Deutschland?
a) Über wie viele Unterstützer verfügt diese?
b) Welche regionalen Schwerpunkte sind dabei festzustellen?
c) Welche Aktivitäten hat die MD bislang unternommen, welche Planungen

stehen an?
d) Wie finanziert sich die MD?
e) Welche Verbindungen sowie personellen Überschneidungen gibt es zu

anderen rechtsextremen Organisationen in Deutschland?
f) Über welche Verbindungen verfügt die MD zu anderen rechtsextremen

Organisationen im Ausland?
g) Über welche Verbindungen verfügt die MD zu (jeweils welchen) ukrai-

nischen bewaffneten Formationen?
h) Über welche Verbindungen verfügt die MD zu (jeweils welchen) ukrai-

nischen rechtsextremen Organisationen?
i) Über welche Verbindungen verfügt die MD zu welchen ukrainischen

Parlamentsabgeordneten?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die internationale Ver-

breitung der MD?
a) In welchen Staaten sind MD-Zusammenschlüsse aktiv, und über welche

Kontakte verfügen die MD jeweils zur einheimischen rechtsextremen
Szene?

b) Welche Aktivitäten gehen von diesen MD-Zusammenschlüssen aus?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4308
13. Ist die Unterstützung etwa von Angehörigen bewaffneter rechtextremer For-
mationen, wie des Asow-Bataillons, nach Auffassung der Bundesregierung
geeignet, einen Anfangsverdacht wegen Unterstützung einer kriminellen
oder terroristischen Organisation im Ausland oder einer anderen Straftat
(welcher?) zu begründen?
a) Betrachtet die Bundesregierung die ukrainischen Freiwilligenbataillone

als reguläre Streitkräfte oder vergleichbare Verbände im Sinne von § 28
des Staatsangehörigkeitsgesetzes, so dass ukrainisch-deutsche Doppel-
staater, die freiwillig in diese eintreten, die deutsche Staatsbürgerschaft
verlieren, und wenn ja, in wie vielen Fällen wurde bislang der Entzug der
deutschen Staatsbürgerschaft geprüft bzw. bereits vorgenommen?

b) Inwiefern gilt diese Einschätzung auch bezüglich der militärischen For-
mationen der so genannten Donezker und Lugansker Volksrepubliken?

14. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Staaten bereits ausreise-
verhindernde bzw. erschwerende Maßnahmen ergriffen gegen Personen, die
nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zur Unterstützung der Kampf-
handlungen in der Ukraine ausreisen wollten, und wenn ja, in wie vielen
Fällen?

15. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend ihrer Ant-
wort zu Frage 25 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3009
seit dem 1. November 2014 Möglichkeiten für ausreiseverhindernde oder
-erschwerende Maßnahmen gegen Rechtsextremisten genutzt worden?

16. Sollten nach Auffassung der Bundesregierung ausreiseverhindernde oder
-erschwerende Maßnahmen auch dann ergriffen werden, wenn Personen,
die nicht einschlägig als Rechtsextremisten bekannt sind, zur Teilnahme an
Kampfhandlungen oder sonstigen Unterstützung von Kampfverbänden in
die Ukraine reisen wollen, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie oft dies bis-
lang vorgenommen wurde?

17. Inwiefern ist die Thematik von „foreign fighters“ im ukrainischen Bürger-
krieg bzw. die Unterstützung militärischer Verbände in diesem Bürgerkrieg
durch Einwohner von EU-Staaten auf EU-Ebene behandelt worden, und
welche Schlussfolgerungen wurden dabei gezogen?

18. Werden Daten über ausländische Kämpfer in der Ukraine ebenfalls über den
„focal point travellers“ bei Europol ausgetauscht, und inwiefern wird die
Problematik von „foreign fighters“ aus EU-Staaten in der Ukraine über-
haupt im Rahmen von Europol bearbeitet?

19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den deutschen Teilneh-
mern der geschlossenen Asow-Facebookgruppe?
a) Wie viele Teilnehmer haben ihren Wohnsitz in Deutschland?
b) Welche Themenpalette wird in dieser Facebookgruppe besprochen?
c) Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Anfangsverdacht hinsichtlich

der Vorbereitung, Begehung oder Billigung von Straftaten?
d) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass einige der Administratoren

der Facebookgruppe in Deutschland aufhältig sind, und wenn ja, wie
viele?

e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den politischen Hin-
tergrund der in Deutschland wohnhaften Teilnehmer der Facebook-
gruppe und ihre Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationen?

Drucksache 18/4308 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
20. Welche (weiteren) Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
ihr vorliegenden Erkenntnissen über die Bewertung des ukrainischen Kon-
fliktes durch die rechtsextreme Szene in Deutschland und der EU?

Berlin, den 13. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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