BT-Drucksache 18/4274

Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4083)

Vom 9. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4274
18. Wahlperiode 09.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Richard Pitterle, Azize Tank, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der
Europäischen Union (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4083)

Das Auswärtige Amt hat am 19. Februar 2015 über das Büro des Staatssekretärs
im Auswärtigen Amt, Stephan Steinlein, auf die Kleine Anfrage „Anwendung
der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen
Union“ geantwortet (Bundestagsdrucksache 18/4083). Aus dieser Antwort geht
hervor, dass die Bundesregierung die extraterritoriale Anwendung der US-
Blockade gegen Kuba im Rechtsraum der Europäischen Union und damit auch
der Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtswidrig erachtet. Auch erklärte
die Bundesregierung, rechtliche Voraussetzungen dafür geschaffen zu haben, die
Durchsetzung von Strafmaßnahmen der USA gegen Kuba im Rechtsraum der
Bundesrepublik Deutschland zu ahnden. Grundlage hierfür ist die Verordnung
(EG) Nr. 2271/96.
Dennoch bleibt die Bundesregierung detaillierte Angaben zur Anzahl und zum
Ausgang von Fällen schuldig, bei denen deutschen Staatsbürgern aufgrund der
Durchsetzung der US-amerikanischen Kuba-Blockade ein mutmaßlicher Scha-
den zugefügt wurde. Bei Nachrecherchen durch das Büro der Abgeordneten
Heike Hänsel haben sich zudem Widersprüche zu den Aussagen der Bundesre-
gierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage angedeutet.
Im Folgenden sollen daher die Nachfragen zur Antwort des Auswärtigen Amts
vom 19. Februar 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/4083 gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele juristische oder natürliche Personen haben sich seit Erlass der Ver-

ordnung (EG) Nr. 2271/96 an die Bundesregierung gewandt, um eine Verlet-
zungen ihrer Rechte anzuzeigen?

2. Besteht eine Rechtspflicht für juristische Stellen, im Falle einer zivilrecht-
lichen Auseinandersetzung im hier behandelten Zusammenhang eine – auch
mutmaßliche – Verletzung der Ratsverordnung (EG) Nr. 2271/96 an die Bun-
desregierung und bzw. oder die Institutionen der Europäischen Union zu mel-
den?

3. Wie hat die Bundesregierung von Informationen Kenntnis erlangt, die auf
eine mögliche Verletzung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2271/
96 hinweisen?

Drucksache 18/4274 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie viele dieser Fälle hat die Bundesregierung seit Erlass der Verordnung
(EG) Nr. 2271/96 an die Europäische Kommission gemeldet?

5. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Aussage der Europäischen Kom-
mission in einem Schreiben an die Abgeordnete Heike Hänsel, nach der ihr
„keine von deutschen Behörden gemeldeten Informationen über die Ver-
letzung der Ratsverordnung (EG) Nr. 2271/96 vorliegen“, vor allem ange-
sichts der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/
4083, in der es heißt: „Vorliegende Unterrichtungen (über mögliche Verlet-
zungen der genannten Verordnung) wurden […] an die Europäischen Kom-
mission übermittelt“?

6. Will die Bundesregierung ihre in Frage 5 zitierte Aussage korrigieren?
7. Wenn nein, an welche Stelle oder Stellen wurden diese Fälle gemeldet,

wann, und auf welchem Weg?
8. Wie viele Ermittlungsverfahren sind von den Hauptzollämtern eingeleitet

worden, seit die Bundesregierung Sanktionen für den Fall von Zuwider-
handlung gegen einschlägige Vorschriften der o. g. Verordnung ermöglicht
hat?

9. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren wurden eingestellt oder zu einem Ab-
schluss gebracht?

10. Wie ist die Zuständigkeit unter den 43 Hauptzollämtern bei Zuwiderhand-
lungen gegen einschlägige Vorschriften der Verordnung geregelt?

11. In wie vielen Fällen von Ermittlungsverfahren durch die Hauptzollämter
wurde ein Bußgeld auf Basis der Feststellung einer begangenen Ordnungs-
widrigkeit verhängt oder andersartige Maßnahmen ergriffen, die dem Ziel
entsprechen, eine Zuwiderhandlung gegen einschlägige Vorschriften der ge-
nannten Verordnung (EG) Nr. 2271/96 zu sanktionieren?

12. Wurde die Möglichkeit zur Sanktionierung in Reaktion auf die Verordnung
(EG) Nr. 2271/96 erlassen, oder beruft sich die Bundesregierung in ihrer
Antwort auf eine bereits vor dem Jahr 1996 bestehende Regelung?

13. Welcher Art sind die Informationen, die der Bundesregierung vorliegen und
die auf eine mögliche Verletzung der Bestimmungen der Verordnung hin-
weisen?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung um Klärung bemüht, ob tatsächlich
Verletzungen der Bestimmungen der Verordnung vorliegen?

14. Inwieweit sieht die Bundesregierung angesichts der Schäden für Betroffene
durch die völkerrechtswidrige Anwendung der US-amerikanischen Blocka-
degesetze im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland die Notwendig-
keit, ein Unternehmensstrafrecht zu etablierten und so die Möglichkeit zu
schaffen, dieses Vorgehen nicht nur als Ordnungswidrigkeit behandeln zu
müssen?

Berlin, den 6. März 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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