BT-Drucksache 18/4163

zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3154 - Solidarität zeigen - Aufnahme von syrischen und irakischen Flüchtlingen ausweiten

Vom 2. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4163
18. Wahlperiode 02.03.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Dr. Franziska
Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3154 –

Solidarität zeigen – Aufnahme von syrischen und irakischen Flüchtlingen
ausweiten

A. Problem
Die Antragsteller kritisieren, dass sich die internationale Syrien-Flüchtlingskonfe-
renz im Oktober 2014 nicht hinreichend mit der humanitären Notlage infolge der
Flüchtlingskrise in der Region auseinandergesetzt habe. Verglichen mit über 3,2
Millionen Flüchtlingen, die die Anrainerstaaten Syriens aufgenommen hätten, sei
das Engagement Deutschlands und der Europäischen Union weiterhin zu gering.
Dies gelte insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass infolge der IS-Gewalt mitt-
lerweile nahezu zwei Millionen Menschen im Irak zu Binnenvertriebenen geworden
seien.

Angesichts dieser regionalen Notlage wird die Bundesregierung aufgefordert, im
Einvernehmen mit den Bundesländern weitere 20 000 Flüchtlinge aus Syrien und
dem Irak aufzunehmen und den Familiennachzug aus diesen Ländern zu erleichtern.
Um die zügige Bearbeitung der Einreise- und Familiennachzugsanträge zu ermögli-
chen, sollen die personellen Kapazitäten in den deutschen Vertretungen in der Re-
gion ausgebaut werden. Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass syrische
und irakische Asylbewerber mit Verwandten in Deutschland nicht mehr nach der
Dublin-Verordnung in andere EU-Staaten zurückgeführt werden und die Hoch-
schulstipendien des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes für syrische Studie-
rende weiter ausgebaut werden. Sie soll sich gegenüber den Bundesländern für eine
Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien und dessen Ausweitung auf den Irak
einsetzen sowie darauf hinwirken, dass syrische und irakische Flüchtlinge verstärkt
innerhalb der EU umgesiedelt werden, die anderen EU-Länder deutlich mehr syri-
sche und irakische Flüchtlinge aufnehmen und sich alle EU-Mitgliedstaaten im Rah-
men einer Flüchtlingskonferenz auf konkrete Zahlen und Verfahren zur Aufnahme
von Flüchtlingen aus der Region einigen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Drucksache 18/4163 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4163
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/3154 abzulehnen.

Berlin, den 25. Februar 2015

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Nina Warken
Berichterstatterin

Christina Kampmann
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Luise Amtsberg
Berichterstatterin

Drucksache 18/4163 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Nina Warken, Christina Kampmann, Ulla Jelpke und
Luise Amtsberg

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/3154 wurde in der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Dezember
2014 an den Innenausschuss federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss und den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 25. Februar 2015 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 29. Sitzung am 25. Februar 2015
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3154 in seiner 38. Sitzung am 25. Februar 2015 ab-
schließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.
Die Beratung erfolgte gemeinsam mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/2742, der dem
Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen war.
Die Koalitionsfraktionen kritisieren, dass der Antrag nicht anerkenne, dass Deutschland nicht nur der größte
Geber vor Ort sei, sondern in Europa auch die meisten Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak aufnehme. Man
sei nicht grundsätzlich gegen die Aufnahme weiterer Flüchtlinge, plädiere jedoch dafür, die weitere Entwick-
lung auf europäischer Ebene abzuwarten. Die angespannte Situation in den Kommunen würde in dem Antrag
nicht hinreichend berücksichtigt. Die Kommunen dürften nicht vor nicht zu bewältigende Herausforderungen
gestellt werden. Einer Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien bedürfe es nicht, weil sich Bund und
Länder bereits darauf verständigt hätten, für die Dauer des Konflikts in der Region keine Abschiebungen durch-
zuführen. Ferner sei auch seit Juni 2014 kein Asylantrag mit dem Herkunftsland Irak abgelehnt worden. Der
Familiennachzug nach Deutschland sei klar geregelt. Die personelle Ausstattung in den Auslandsvertretungen
sei verbessert worden, die dortige Situation habe sich entspannt. Die Forderung, die Anrainerstaaten Syriens
zu motivieren, ihre Grenzen offen zu halten, werde für schwierig gehalten, da diese ihre Leistungsgrenze bereits
erreicht oder sogar überschritten hätten. Insgesamt gehe der Antrag somit fehl und werde abgelehnt.
Die Fraktion DIE LINKE. verweist auf ihren Antrag auf Drucksache 18/3697, mit dem sich zwar der Men-
schenrechtsausschuss federführend befasse, bei dem es aber auch um flüchtlingspolitische Aspekte gehe. Im
Unterschied zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde darin nicht nur gefordert, den Famili-
ennachzug von Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak nach Deutschland zu erleichtern und die Ausstattung der
Botschaften in der Region zu verbessern, sondern sich auf europäischer Ebene auch dafür einzusetzen, sichere
Zugangswege nach Europa zu schaffen und syrische Flüchtlinge nicht im Dublin-Verfahren in andere EU-
Staaten zu überstellen. Die zahlenmäßige Begrenzung eines weiteren Aufnahmekontingents auf 20.000 Flücht-
linge, wie es der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorsehen, werde für problematisch gehalten, weil
humanitäre Gesichtspunkte an erster Stelle stehen müssten. Auch wenn ihr eigener Antrag weiter reiche, werde
dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt, da die Grundintention geteilt werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beklagt, dass es bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien
und dem Irak weiterhin große Defizite gebe. Insbesondere fehle es an einem humanitären Aufnahmeprogramm
für syrische aber auch für irakische Flüchtlinge, um diesen einen legalen Weg der Zuwanderung nach Deutsch-
land zu eröffnen. Ein Großteil der syrischen Flüchtlinge, die in Deutschland aufgenommen wurden, kommt

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4163
nämlich zunächst auf gefährlichen Wegen über das Mittelmeer nach Europa. Die Flüchtlingskonferenz im De-
zember 2014 sei enttäuschend gewesen und die Bundesregierung mit ihren bisherigen Anstrengungen, die an-
deren europäischen Staaten zu einer größeren Flüchtlingsaufnahme zu bewegen, gescheitert. Mit dem Antrag
werde eine weitere personelle Aufstockung der deutschen Vertretungen in der Region gefordert, da diese an-
gesichts der nicht nur quantitativen, sondern auch qualitativen Mehrbelastungen weiterhin ungenügend sei. Der
Antrag enthalte auch die Forderung, keine Zurückführung von Syrern in andere europäische Mitgliedstaaten
im Rahmen der Dublin-Verordnung mehr durchzuführen und Familiennachzugsanträge nach § 26 Asylverfah-
rensgesetz bereits bei den Auslandsvertretungen vor Ort zu ermöglichen. Da es sich insgesamt um moderate
Anliegen handele, sollte der Antrag unterstützen werden.

Berlin, den 25. Februar 2015

Nina Warken
Berichterstatterin

Christina Kampmann
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Luise Amtsberg
Berichterstatterin
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