BT-Drucksache 18/4138

Finanzquellen der Terrororganisation Islamischer Staat

Vom 25. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4138
18. Wahlperiode 25.02.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat,
Martina Renner, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der
Fraktion DIE LINKE.

Finanzquellen der Terrororganisation Islamischer Staat

Die Organisation Islamischer Staat (IS/ISIS), die in einem rund acht Millionen
Einwohnerinnen und Einwohner umfassenden grenzüberschreitendem Territo-
rium in Syrien und dem Irak ein „Kalifat“ ausgerufen hat, macht sich dort
schwerster Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, insbesondere
an Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten, v. a. aber gegen Frauen,
schuldig. Dabei ist der IS nach Ansicht von David Cohen, dem für die Bekämp-
fung von Terrorismusfinanzierung zuständigen Staatsekretär im US-Finanz-
ministerium die „kapitalkräftigste terroristische Organisation mit der wir bislang
konfrontiert wurden“ (www.brookings.edu/blogs/markaz/posts/2014/10/24-
lister-cutting-off-isis-jabhat-al-nusra-cash-flow).
Zu den Besonderheiten gegenüber anderen, von ausländischen Geldgebern ab-
hängigen djihadistischen Organisationen gehört eine weitestgehende Eigen-
finanzierung des IS in den von ihm kontrollierten Territorien. So soll sich der IS
in erster Linie über den Verkauf von Öl aus Quellen im Irak und Syrien finan-
zieren. Die Einnahmen durch das über Zwischenhändler und Schmuggler in die
Nachbarländer gebrachten Ölverkäufe sollen bis zu 1 Mio. Dollar am Tag bzw.
rund 800 Mio. Dollar im Jahr betragen. Zu den Ölkunden gehören nach Angaben
der Botschafterin der Europäischen Union (EU) im Irak, Jana Hybaskova, vom
Oktober 2014 auch mehrere von ihr namentlich nicht genannte Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, die das Öl über die Türkei erhalten (www.bz-berlin.de/
welt/eu-laender-finanzieren-isis-durch-oelimport-2). Der Verkauf von archäolo-
gischen Artefakten aus geplünderten Grabungsstätten auf dem Schwarzmarkt in
der Türkei und Jordanien soll inzwischen nach dem Ölgeschäft zu einer Haupt-
einnahmequelle des IS geworden sein. Weitere Einnahmequellen sind „Zölle“,
„Steuern“ für soziale Dienstleistungen wie Müllabfuhr und Schutzgelder, die der
IS in den von ihm kontrollierten Gebieten von Einwohnerinnen und Einwoh-
nern, ihm angeschlossenen Stämmen, Geschäftsleuten und Händlern sowie Rei-
senden kassiert. Von Christinnen und Christen wird eine Sondersteuer mit der
Drohung der Kreuzigung eingetrieben.
Zudem erbeutete der IS bei der Einnahme der nordirakischen Städte Mosul und
Tikrit hohe Summen an Bargeld in mehreren Bankfilialen. Die jetzt unter IS-
Kontrolle stehenden Banken sollen zudem weiterhin im Finanzgeschäft tätig
sein (www.sueddeutsche.de/politik/einnahmequellen-der-isis-beim-geld-hoert-
die-feindschaft-auf-1.2012129). Bei Entführungen von Ausländerinnen und
Ausländern werden Lösegelder erpresst, wobei die britische Regierung und US-
Regierung solche Lösegeldzahlungen für illegal erklärt haben, während einige

Drucksache 18/4138 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
europäische Staaten, wie Frankreich und Spanien, verschleppte Staatsbürger für
Millionenbeträge freigekauft haben. Ferner verdient der IS Geld durch den Ver-
kauf von tausenden verschleppten christlichen und jesidischen Kindern und
Frauen auf regelrechten Sklavenmärkten. Kunden für minderjährige Sklaven
sollen sich dabei auch im arabischen Ausland finden (www.newsweek.com/
2014/11/14/how-does-isis-fund-its-reign-terror-282607.html).
Nach Angaben des irakischen UN-Botschafters (UN – United Nations) gibt es
zudem Hinweise darauf, dass der IS illegalen Organhandel betreibt. Im Irak
seien Massengräber mit Leichen gefunden worden, denen Organe entnommen
wurden (www.stern.de/politik/ausland/is-soll-terror-mit-organhandel-
finanzieren-2174341.html).
Spenden aus dem Ausland scheinen dagegen nur noch einen Bruchteil der IS-
Einnahmen auszumachen. Länder wie Saudi-Arabien, die lange im Verdacht
standen, die Aktivitäten des IS bzw. seiner Vorläufergruppierungen materiell
gefördert zu haben, sind inzwischen auf Distanz gegangen und beteiligen sich an
Aktivitäten der Anti-IS-Allianz einschließlich Luftangriffen auf IS-Stellungen
(www.newsweek.com/2014/11/14/how-does-isis-fund-its-reign-terror-282607.
html; www.brookings.edu/blogs/markaz/posts/2014/10/24-lister-cutting-off-
isis-jabhat-al-nusra-cash-flow).
Die ebenfalls in Syrien aktive Al-Nusra-Front – der offizielle Ableger des Al-
Qaida-Netzwerkes – soll sich dagegen im Unterschied zum IS vor allem auf die
Finanzierung ausländischer Geldgeber stützen, während erpresste „Steuern“
oder Schwarzmarktgeschäfte nur einen Bruchteil der Einnahmen ausmachen.
Vormals Al-Nusra-kontrollierte syrische Ölfelder sollen inzwischen unter die
Herrschaft des IS geraten sein (www.brookings.edu/blogs/markaz/posts/2014/
10/24-lister-cutting-off-isis-jabhat-al-nusra-cash-flow).
Neben Saudi-Arabien haben vordergründig Privatpersonen bzw. religiöse Stif-
tungen aus Kuwait und Katar jahrelang djihadistische Gegner der syrischen Re-
gierung mit Geld und Waffen versorgt. Auch der IS und die Al-Nusra-Front wur-
den so direkt oder indirekt unterstützt. Fortgesetzte finanzielle US-Sanktionen
gegen mutmaßliche Terrorfinanziers in Kuwait und Katar legen nah, dass die
US-Regierung beiden Ländern bei der Befolgung von Antiterrorgesetzen im
Finanzbereich misstraut, da das relativ offene Bankensystem beider Länder dem
IS weiterhin Schlupflöcher bietet. Materielle Güter sollen dabei weiterhin vor al-
lem übe die türkische Grenze zu den djihadistischen Gruppierungen gelangen
(www.newsweek.com/2014/11/14/how-does-isis-fund-its-reign-terror-
282607.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Finanzmittel in welcher Höhe bzw. welchen Haushalt aus wel-

chen Quellen kann der IS nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt zu-
rückgreifen?

2. In welcher Höhe und in welcher Form kann sich der IS aus eigenen Mitteln
bzw. Finanzquellen innerhalb des von ihm kontrollierten Territoriums finan-
zieren, und ist diese Finanzierung – etwa durch Kunden für Öl und antike
Fundstücke, Bankentransaktionen oder Spenden – vom Ausland abhängig?

3. Auf welche regelmäßigen Einkünfte kann der IS nach Kenntnis der Bundes-
regierung monatlich zurückgreifen (bitte ggf. geschätzte Durchschnittswerte
angeben)?

4. Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die regelmäßigen monatlichen
Ausgaben des IS für seine militärischen und sozialen Aktivitäten sowie die
generelle Aufrechterhaltung seines „Kalifats“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4138
5. Welche und wie viele Ölfelder und Ölquellen mit wie groß geschätzten Öl-
vorräten kontrolliert der IS seit wann nach Kenntnis der Bundesregierung im
Irak und Syrien?
a) Welche dieser Ölfelder und -quellen sind derzeit aktiv?
b) Welche Raffinerien und sonstige Anlagen zur Weiterverarbeitung von

Rohöl befinden sich derzeit in der Hand des IS?
c) Wie viel Öl fördert der IS derzeit aus seinen Ölquellen?
d) Wie viel des geförderten Öls ist nach Kenntnis der Bundesregierung für

den Weiterverkauf ins Ausland bestimmt, und welcher Teil dient der
Eigenversorgung bzw. der Versorgung der Bevölkerung in den IS-kontrol-
lierten Gebieten?

e) Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die täglichen finanziellen Ein-
nahmen des IS aus dem Öl- und Benzingeschäft, und worauf gründen sich
diese Schätzungen?

f) Wie, auf welchem Weg und über welche möglichen Zwischenhändler wird
das Öl oder Benzin nach Kenntnis der Bundesregierung abtransportiert?

g) Zu welchem Preis verkauft der IS nach Kenntnis der Bundesregierung sein
Rohöl?

h) Inwieweit und bis zu welchem Ausmaß hat der Einbruch der Rohölpreise
in den letzten Monaten dem IS und der Eigenfinanzierung der Organisa-
tion durch Ölverkäufe geschadet?

i) Welche und wie viele Ölförderanlagen und Raffinerien wurden bislang
nach Kenntnis der Bundesregierung wann bei Luftschlägen der Anti-IS-
Koalition zerstört, und wie groß ist der so für den IS entstandene finan-
zielle, materielle und politische Schaden?

j) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Schmuggel von Ben-
zin, das aus Rohöl aus den unter IS-Kontrolle stehenden Quellen raffiniert
wurde, in die Nachbarländer und Regionen der IS-Gebiete?

6. Welche Länder bzw. Abnehmer aus welchen Ländern kaufen nach Kenntnis
der Bundesregierung Öl aus Ölquellen unter der Kontrolle des IS?
a) Welche Nachbarstaaten des Irak und Syriens kaufen nach Kenntnis der

Bundesregierung Öl aus IS-kontrollierten Quellen, und inwieweit sind die
dortigen staatlichen Einrichtungen in die Ölkäufe involviert oder zumin-
dest darüber informiert?

b) Inwieweit geht nach Kenntnis der Bundesregierung Öl aus IS-kontrollier-
ten Quellen in andere, unter Kontrolle der jeweiligen Regierungen des
Irak und Syriens (oder der kurdischen Regionalregierung im Nordirak)
oder nicht mit dem IS verbündeten Rebellengruppen (z. B. Freie Syrische
Armee) stehende Regionen dieser Länder, wieviel Geld verdient der IS da-
ran, und inwieweit sind die irakische, kurdische und syrische Regierung
an diesen Geschäften beteiligt?

c) Welche EU-Mitgliedstaaten kaufen nach Kenntnis der Bundesregierung
Öl aus IS-kontrollierten Quellen, wie viel Geld verdient der IS daran, und
inwieweit sind die Regierungen dieser Staaten in diese Geschäfte einge-
bunden oder davon informiert?

d) Über welchen Weg gelangt nach Kenntnis der Bundesregierung Öl aus IS-
kontrollierten Quellen in die EU?

e) In welchen internationalen Gremien wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung die von der EU-Botschafterin im Irak behaupteten Ölkäufe von

Drucksache 18/4138 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
EU-Mitgliedstaaten aus IS-kontrollierten Quellen zu welchem Zeitpunkt
und mit welchem Ergebnis thematisiert?

f) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
aufgrund welcher Beschlüsse welcher Gremien und welcher gesetzlichen
Grundlage getroffen, um eine weitere Finanzierung des IS durch Ölkäufe
von EU-Mitgliedstaaten aus Ölquellen unter IS-Kontrolle zu verhindern,
und wie wirkungsvoll waren diese Maßnahmen bislang?

g) Wie viel Öl aus IS kontrollierten Quellen bzw. Benzin, das aus Rohöl aus
den unter IS-Kontrolle stehenden Quellen raffiniert wurde, gelangte nach
Kenntnis der Bundesregierung über Dritte auf den heimischen Markt, und
welchen Einfluss hat dies auf die aktuellen Öl- bzw. Benzinpreise?

h) Inwieweit und mit welchen Mitteln wurde von welchen internationalen
Gremien bislang nach Kenntnis der Bundesregierung auf die an das IS-
kontrollierte Gebiet grenzenden Staaten eingewirkt, um Ölkäufe aus die-
sem Gebiet zu unterbinden, und wie wirkungsvoll waren diese Maßnah-
men bislang?

i) Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Nachbar-
staaten des Irak und Syriens bzw. die irakische und syrische Regierung so-
wie die irakisch-kurdische Regionalregierung bislang zur Verhinderung
von Ölschmuggel aus den IS-kontrollierten Gebieten getroffen, und wie
wirkungsvoll waren diese Maßnahmen bislang?

j) Welche internationalen Sanktionsmöglichkeiten bestehen nach Kenntnis
der Bundesregierung gegen Händler, Käufer und Weiterverkäufer von Öl
aus IS-kontrollierten Quellen, und inwieweit wurden solche Sanktionen
seit wann und mit welchem Erfolg angewandt?

7. Welche und wie viele Banken hat der IS in von ihm kontrollierten Städten
nach Kenntnis der Bundesregierung unter seine Kontrolle gebracht?
a) Wie viel Bargeld und sonstige Werte erbeutete der IS in diesen Banken

nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Inwieweit sind Banken unter Kontrolle des IS nach Kenntnis der Bundes-

regierung weiterhin im nationalen und internationalen Bankengeschäft tä-
tig, um welche Banken handelt es sich dabei, und inwieweit wurden gegen
diese Banken oder mit ihnen kooperierende Finanzinstitute Sanktionen
beantragt oder eingeleitet?

8. Welche Steuern und Zölle in welcher Höhe auf welche Leistungen und Güter
erhebt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung in den vom ihm kontrollier-
ten Gebieten?
a) Wie hoch sind die diesbezüglichen Einnahmen schätzungsweise, und wel-

chen Anteil des Gesamthaushalts der Organisation machen diese aus?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine für Christen und

möglicherweise auch andere Angehörige nichtsunnitisch religiöser Grup-
pierungen geltende Sondersteuer des IS, und wie viele Menschen sind da-
von in welchen Städten und Regionen betroffen?

9. Welche Rolle spielen Geiselnahmen von Ausländerinnen und Ausländern zur
Lösegelderpressung nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Finanzie-
rung des IS?
a) Wie viele Geiseln welcher Nationalität befinden sich derzeit nach Kennt-

nis der Bundesregierung in den Händen des IS?
b) Befanden sich deutsche Geiseln in den Händen des IS, was passierte mit

diesen, und wie reagierte die Bundesregierung darauf?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4138
c) Inwieweit gibt es Beschlüsse zum Umgang mit möglichen Geiselnahmen
deutscher Staatsbürger durch den IS?

d) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko der Geiselnahme
deutscher Staatsbürger aufgrund der hohen Zahl von mehreren Hundert
deutschen IS-Mitgliedern ein, die im Falle von Differenzen mit ihrer Or-
ganisation Gefahr laufen, selber zu Geiseln zu werden?

e) Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung für deutsche Staats-
bürger in den an das IS-kontrollierte Gebiet grenzenden Staaten oder Tei-
len von Staaten ein erhöhtes Entführungsrisiko durch den IS?

f) Welche EU-Staaten haben bislang nach Kenntnis der Bundesregierung
Lösegelder in welcher Höhe für wie viele ihrer Staatsbürger aus der Gei-
selhaft des IS gezahlt?

g) In welchen EU-Staaten ist es nach Kenntnis der Bundesregierung auf
welcher gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlage verboten, Lösegelder
an den IS zu zahlen?

h) Inwieweit gibt es Bemühungen, ein einheitliches EU-weites Vorgehen
bezüglich des Umgangs mit Lösegeldzahlungen bei Geiselnahmen durch
den IS zu vereinbaren?

i) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus den Beschlüssen der britischen Regierung und US-Regierung,
prinzipiell kein Lösegeld für vom IS verschleppte Staatsbürger zu zah-
len?

j) Inwieweit verstößt die Zahlung von Lösegeldern durch EU-Regierungen
bzw. aus EU-Mitgliedstaaten an den IS nach Auffassung der Bundesre-
gierung gegen völkerrechtlich bindende Sanktionen wie die Terrorlisten
von der EU und den UN?

10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Geiselnahme von Bür-
gerinnen und Bürgern Syriens und des Irak durch den IS zur Erpressung von
Lösegeldern?

11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verschleppung von
möglicherweise jesidischen und christlichen Frauen und Kindern durch den
IS, die zum Teil als Slavinnen und Sklaven verkauft werden?
a) Wie viele Frauen und Kinder wurden nach Kenntnis der Bundesregie-

rung vom IS in die Sklaverei verschleppt?
b) Wie viele der Verschleppten sind mittlerweile nach Kenntnis der Bundes-

regierung auf welchem Weg wieder frei gekommen?
c) Wo und wann bzw. auf welchem Weg werden die Verschleppten nach

Kenntnis der Bundesregierung als Sklavinnen und Sklaven verkauft?
d) Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Käufer dieser Sklaven,

und inwieweit leben diese Käufer im Ausland?
e) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um gegen im Ausland

lebende Käufer von Sklavinnen und Sklaven des IS rechtlich vorzuge-
hen?

f) Inwieweit haben die Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundes-
regierung andere Regierungen oder Privatleute und Nichtregierungs-
organisationen (welche) bislang Anstrengungen unternommen, um als
Sklavinnen und Sklaven verschleppte Jesidinnen und Jesiden bzw. Chris-
tinnen und Christen freizukaufen, und inwiefern gab es diesbezügliche
Bitten an die Bundesregierung?

Drucksache 18/4138 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
g) Inwieweit verstößt das Freikaufen von verschleppten irakischen Jesidin-
nen und Christinnen durch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
aus der IS-Geiselhaft nach Auffassung der Bundesregierung gegen völ-
kerrechtlich gültige Sanktionen wie die Terrorlisten von der EU und den
UN?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der IS in illegalen
Organhandel verwickelt ist?
a) Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Behauptungen des

irakischen UN-Botschafters zu, wonach in irakischen Massengräbern
Leichen gefunden wurden, denen Organe entnommen wurde?

b) Um was für Personen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung
bei den in diesen Massengräbern gefundenen Leichen, und wie kamen
sie zu Tode?

c) Auf welchem Weg betreibt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung
Organhandel, auf welche medizinischen Spezialisten kann er dabei zu-
rückgreifen, und wo befinden sich die mutmaßlichen Abnehmer der ver-
kauften Organe?

d) Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass illegal vom IS
entnommene und verkaufte Organe auf den deutschen Markt kommen?

13. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der Verkauf von an-
tiken Fundstücken aus archäologischen Städten für die Finanzierung des IS?
a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen des IS

durch den Verkauf geplünderter archäologischer und antiker Fundstücke?
b) Welcher materielle und ideelle Schaden wurde nach Kenntnis der Bun-

desregierung bislang durch die Plünderung und damit verbundene Zer-
störung antiker und archäologischer Städte durch den IS angerichtet?

c) Auf welchem Weg gelangen die geplünderten antiken Stücke nach
Kenntnis der Bundesregierung ins Ausland?

d) Wo und in welchen Ländern befinden sich nach Kenntnis der Bundesre-
gierung die Hauptmärkte für solche geplünderten archäologischen Fund-
stücke aus dem Irak und Syrien?

e) Welche Kunden aus welchen Ländern kaufen nach Kenntnis der Bundes-
regierung hauptsächlich die vom IS geplünderten archäologischen Stücke
aus dem Irak und Syrien?

f) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung staatliche Behörden
und Museen aus dem Ausland in den Schwarzhandel mit vom IS geplün-
derten archäologischen Stücken involviert?

g) Welche mit der Materie vertrauten Spezialistinnen und Spezialisten aus
welchen Ländern beraten nach Kenntnis der Bundesregierung den IS
beim Schwarzhandel mit geplünderten archäologischen Gütern?

h) Inwieweit und mit welchen Mitteln und auf welcher gesetzlichen Grund-
lage können deutsche Behörden gegen den Handel mit geplünderten
archäologischen Gütern aus dem Irak und Syrien vorgehen und einen sol-
chen Handel in Deutschland und eine Beteiligung von Deutschen als
Kunden oder Zwischenhändlern daran unterbinden bzw. strafrechtlich
verfolgen?

i) Inwieweit gibt es eine EU-weite oder internationale Zusammenarbeit
von Ermittlungsbehörden, um den Schwarzhandel mit geplünderten ar-
chäologischen Gütern durch den IS zu verhindern, bzw. wird eine solche
Zusammenarbeit angestrebt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4138
14. Inwieweit, auf welchem Weg und über welche Grenzen welcher an die IS-
kontrollierten Gebiete des Irak und an Syrien grenzenden Ländern gelangen
nach Kenntnis der Bundesregierung materielle Güter an den IS?

15. Inwieweit und auf welchem Weg gelangen Hilfsgüter humanitärer Organi-
sationen für die Bevölkerung in Syrien nach Kenntnis der Bundesregierung
auch in die Hände des IS?

16. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf eine
Verwicklung des IS in der Herstellung und mit dem Handel mit Betäubungs-
mitteln?

17. Inwieweit ist der IS nach Kenntnis der Bundesregierung Empfänger von
Spenden aus dem Ausland, welchen Umfang haben diese Zuwendungen,
woher und von wem kommen sie, und über welchen Weg gelangen sie an
den IS?

18. Welche Mängel, die Finanztransaktionen des IS und anderer djihadistisch-
terroristischer Gruppierungen begünstigen, haben Banken in Kuwait, Katar
und Saudi-Arabien nach Kenntnis der Bundesregierung?

19. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Finanztransaktionen des IS
über welche international tätigen Banken welcher Länder?

20. Inwieweit fließen nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder des IS aus der
eigenen Wertschöpfung innerhalb seiner kontrollierten Gebiete etwa durch
Öl- und Antikenhandel auf Konten im Ausland, und wem gehören diese
Konten?

21. Inwieweit zahlt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung Löhne bzw. wel-
chen Sold an ausländische, insbesondere europäische und aus Deutschland
stammende Kämpfer oder nichtmilitärische Fachkräfte (z. B. Ingenieure,
Informatiker, Ärzte)?
a) Wie hoch ist dieser Sold oder Lohn bei welchen Qualifikationen?
b) In welcher Währung wird dieser Sold oder Lohn ausgezahlt?
c) Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage ist es für deutsche bzw.

nach Kenntnis der Bundesregierung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
strafbar, als nichtmilitärische Fachkraft in Dienste des IS im Irak und Sy-
rien tätig zu sein und Lohn zu beziehen?

d) Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage ist es für deutsche bzw.
nach Kenntnis der Bundesregierung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
strafbar, als Kämpfer im Dienste des IS im Irak und in Syrien tätig zu sein
und Sold zu beziehen?

e) Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit der IS in Deutschland
lebenden Familien von getöteten IS-Kämpfern eine finanzielle Entschä-
digung zukommen lässt, wenn ja, in welcher Höhe, und inwieweit ma-
chen sich Angehörige getöteter IS-Kämpfer durch die Entgegennahme
solcher Zahlungen strafbar?

22. Über welche Finanzmittel in welcher Höhe und aus welcher Quelle verfügt
der IS nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb des Irak und Syriens
und insbesondere
a) in der Türkei,
b) innerhalb der EU,
c) in der Bundesrepublik Deutschland?

Drucksache 18/4138 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Wie und aus welchen finanziellen Quellen bestreiten Djihadisten aus
Deutschland, die sich dem IS anschließen wollen oder diesem bereits an-
gehören, nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Reisekosten in den
Nahen Osten, und inwieweit bezahlt der IS solche Reisen?

23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzquellen, finan-
ziellen Mittel und den Haushalt der Terrororganisation Al-Nusra-Front?
a) Welchen Anteil ihres Haushalts finanziert die Al-Nusra-Front durch

Spenden und Zuwendungen ausländischer Geldgeber, und welchen An-
teil durch eigene Einnahmen auf von ihnen kontrolliertem Territorium in
Syrien?

b) Über wie viele und welche Ölquellen und Raffinerien verfügt die Al-
Nusra-Front derzeit in Syrien, und wie viele früher von ihr kontrollierte
Ölquellen sind inzwischen unter Kontrolle des IS, der syrischen Regie-
rung oder der kurdischen Selbstverwaltung geraten?

c) Inwieweit finanziert sich die Al-Nusra-Front durch das Erheben von
„Steuern“, „Zöllen“, Schutzgeldern oder ähnlichen Aktivitäten in den
von ihnen kontrollierten Gebieten?

d) Inwieweit finanziert sich die Al-Nusra-Front durch Geiselnahmen zur
Lösegelderpressung?

e) Über welche Grenzen und auf welchem Weg gelangen materielle Hilfs-
güter an die Al-Nusra-Front?

f) Inwieweit gelangen Hilfsgüter von ausländischen Hilfsorganisationen
für Syrien nach Kenntnis der Bundesregierung auch in die Hände der Al-
Nusra-Front?

24. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um jeweils die Finanz-
quellen des IS und der Al-Nusra-Front auszutrocknen, und welche konkre-
ten Maßnahmen wurden bislang mit welchem Erfolg angewandt?

25. Welche generellen Strategien und konkreten Maßnahmen hat nach Kenntnis
der Bundesregierung die internationale Allianz gegen den IS bislang zur
Austrocknung der Finanzquellen des IS beschlossen, inwieweit wurden die
vereinbarten Maßnahmen bereits umgesetzt, wie wirksam zeigten sie sich
bislang, und worin bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die größten
Probleme bei der Umsetzung dieser Maßnahmen?

Berlin, den 25. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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