BT-Drucksache 18/4131

Auktion der Funkfrequenzen im zweiten Quartal 2015

Vom 23. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4131
18. Wahlperiode 23.02.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Kassner, Susanna Karawanskij, Caren Lay, Jan Korte,
Herbert Behrens, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Harald Petzold (Havelland),
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Halina
Wawzyniak, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Auktion der Funkfrequenzen im zweiten Quartal 2015

Schnelle Datenverbindungen, ob mobil oder auch stationär, sind aus der moder-
nen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Sie gewährleisten für die Bürge-
rinnen und Bürger einen effektiven Zugang zu Informationen aus dem World
Wide Web und bilden für Unternehmen die Basis zur Teilnahme am Wirtschafts-
verkehr.
Die mit dieser Entwicklung eingeleiteten technischen Fortschritte bringen aller-
dings nicht nur Vorteile. Aus der Freigabe von zusätzlichen Frequenzen für den
drahtlosen Datenverkehr (digitale Dividende) folgt, dass die bisherigen Nutzer
aus der Kultur- und Medienwirtschaft diese Frequenzen künftig nicht mehr ver-
wenden können. Konkret betroffen sind insbesondere Hochschulen, Theater,
Konzertsäle, Kirchen, Konferenzzentren, viele Kleinunternehmen der Veran-
staltungsbranche sowie Produzenten und Dienstleister aus der Film- und Fern-
sehbranche. Sie alle können ihre drahtlosen Mikrofonanlagen infolge der Um-
widmung des Frequenzspektrums nicht länger nutzen und erwarten hohe Kosten
für die erforderliche Umrüstung ihrer Anlagen.
Laut der Bundesnetzagentur soll im zweiten Quartal 2015 eine weitere Verstei-
gerung von Funkfrequenzen erfolgen. Dabei soll es um Frequenzen in den Be-
reichen 700 Megahertz (MHz), 900 MHz, 1 500 MHz sowie 1 800 MHz gehen.
Während die Lizenzen für das 900er- sowie 1 800er-Frequenzband neu verge-
ben werden, werden das 700er- sowie das 1 500er-Frequenzband erstmalig zur
Versteigerung angeboten.
Nachdem die Kultur- und Medienwirtschaft schon nach der letzten Frequenzver-
steigerung im Jahr 2010 ihre komplette Mikrotechnik umrüsten musste, sind sie
nun ein weiteres Mal von der Frequenzversteigerung und den damit anstehenden
Kosten betroffen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „flächendeckender

Breitbandausbau“, d. h. wie viel Prozent werden als flächendeckend betrach-
tet?

2. Um wie viel Prozent kann die Breitbandnetzabdeckung mit der Frequenzver-
steigerung insgesamt erhöht werden?
Um wie viel Prozent kann die Breitbandnetzabdeckung mit der Frequenzver-
steigerung bezogen auf den ländlichen Raum erhöht werden?

Drucksache 18/4131 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Inwiefern wird der weitere Glasfaserausbau zur Breitbandversorgung durch
die Frequenzversteigerung beeinflusst?

4. Wie hoch ist die derzeitige Auslastung der im Jahr 2010 versteigerten 900er-
und 1 800er-Frequenzbänder (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5. Welche freien Frequenzen gibt es zurzeit noch?
Welche dieser Frequenzen könnten Mobilanbieter nutzen?

6. Um wie viel Prozent würde die Flächenabdeckung beim Breitbandausbau
sinken, wenn man auf die Versteigerung der Frequenzen im 700-MHz-Band
verzichten würde?

7. Warum sieht die Bundesregierung gerade jetzt Handlungsbedarf, das 700er-
Band zu versteigern?
Wurde vonseiten der Mobilfunkanbieter schon Interesse an diesem Fre-
quenzband signalisiert?

8. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Störanfälligkeit durch das
benachbarte Ausland ein, welches weiterhin auf dem 700er-Frequenzband
Mikrofonanlagen betreibt?

9. Ab welchem Zeitpunkt soll eine Breitbandversorgung über das 700er-,
800er- und 1 500er-Frequenzband zur Verfügung stehen, und wann soll die
Umstellung des Frequenzbandes abgeschlossen sein (bitte nach Frequenz-
band und Ländern aufschlüsseln)?

10. Wie schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass DVB-T2-Decoder
kostengünstig und flächendeckend voraussichtlich erst Ende 2016 zur Ver-
fügung stehen werden?
Wird der Versorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
damit gefährdet?

11. Hat die Bunderegierung Grenzen für die zukünftige Höhe möglicher Ge-
bühren für den Empfang der privaten Fernsehprogramme nach der Einfüh-
rung von DVB-T2 festgelegt?
Wenn nein, warum nicht, und von welcher Gebührenhöhe geht die Bundes-
regierung aus?

12. Sieht es die Bundesregierung als Problemlage an, dass bisher auch Sicher-
heitsdienste das 700er-Frequenzband nutzen und es zu Doppelnutzungen für
den BOS-Funk kommen kann (HANDELSBLATT vom 15. Januar 2015
„Startschuss für die Auktion der Funkfrequenzen“, bitte begründen)?

13. In welcher Höhe verspricht sich die Bundesregierung Einnahmen aus der
Versteigerung der genannten Frequenzbänder (bitte nach Frequenzband auf-
schlüsseln)?

14. Wie sollen die Einnahmen aus der Frequenzversteigerung zwischen Bund
und Ländern aufgeteilt werden (bitte nach Bund und Ländern aufschlüs-
seln)?

15. Welchen Anteil erhalten die Kommunen aus dem Erlös der Frequenzverstei-
gerungen, und wofür?

16. Welche und wie viele Einrichtungen und Institutionen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung von der Umstellung der Technik betroffen, und wie
viele davon bereits ein zweites Mal?
Mit welchen Umstellungskosten rechnet die Bundesregierung insgesamt?
Gibt es hierzu bereits Untersuchungen oder Schätzungen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4131
17. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Kom-
munen durch die Versteigerung der genannten Frequenzbänder im 700- und
800-MHz-Bereich (z. B. Neuanschaffung drahtloser Mikrofone, bitte nach
Bändern aufschlüsseln)?
Und wie sollen die Kommunen nach Einschätzung der Bundesregierung
diese Kosten ggf. finanzieren?

18. Wie sehen die Kriterien für Entschädigungszahlungen an Kultur- und Me-
dienbetriebe, Hochschulen und gemeinnützige Organisationen aus?

19. In welcher Höhe werden Entschädigungszahlungen für Kultur- und Me-
dienbetriebe fällig, und wer finanziert diese?

20. Wurde das Budget, welches für Entschädigungszahlungen für die Funkfre-
quenzversteigerung im Jahr 2010 zur Verfügung gestellt wurde, ausge-
schöpft (bitte prozentual und in absoluten Zahlen angeben)?
Wer hat die Mittel abgerufen (bitte genaue Auflistung)?

21. Wie viele Mittel wurden nicht abgerufen?
Warum wurden die Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung nicht abge-
rufen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für die Erarbei-
tung einer neuen Richtlinie?
Bis wann soll die Richtlinie erarbeitet werden?

22. Inwieweit werden Fachverbände in die Erarbeitung der neuen Richtlinie
einbezogen, und welche sind das?

23. Wird der Neubeschaffungswert von Mikrofonanlagen ersetzt?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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