BT-Drucksache 18/4120

gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/3697, 18/4119 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz - BwAttraktStG)

Vom 25. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4120
18. Wahlperiode 25.02.2015
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Drucksachen 18 69 18 4119

Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität
des Dienstes in der Bundeswehr
(Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BWAttraktStG)

Bericht der Abgeordneten Bartholomäus Kalb Karin Evers-Meyer Michael
Leutert und Dr. Tobias Lindner

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vom 27. November 2013 vereinbarte Attraktivitätsoffensive für die
Bundeswehr umzusetzen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Verteidigungsausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentli-
chen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Im Finanzplanungszeitraum ergibt sich folgende Ausgabenentwicklung:

Einzelplan
Kassenjahr

2015 2016 2017 2018

14 119,50 328,70 303,70 282,70

06 0,51 0,51 0,51 0,51

08 0,13 3,03 2,53 2,03

12 0,05 0,05 0,05 0,05
Die in den Einzelplänen 06, 08, 12 und 14 zu erwartenden Mehrausgaben werden in
den jeweiligen Einzelplänen im Rahmen des geltenden Finanzplans gegenfinanziert.

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Drucksache 18/4120 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht insofern ein einmaliger Erfüllungsaufwand, als
sie als Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte in ihrem soldaten-
oder beamtenrechtlichen Grundverhältnis betroffen sind. Sie können sich entschei-
den, ob sie das Angebot zur Teilselbsteinkleidung für Mannschaften in Anspruch
nehmen (Artikel 2 Nummer 6) oder ob sie prüfen lassen, ob für sie die Vorausset-
zungen der Einsatzversorgung vorliegen (Artikel 10 Nummer 13). Dieser Erfül-
lungsaufwand beträgt rund 320 Stunden.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Der Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder erweiterten Infor-
mationspflichten.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Verwaltung entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund
2,6 Mio. Euro. Der Erfüllungsaufwand wird mit den vorhandenen Personal- und
Sachmitteln innerhalb der jeweiligen Einzelpläne abgedeckt. Es entstehen jährliche
Entlastungen in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro.

Weitere Kosten
Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen keine
zusätzlichen Kosten.
Die vorgesehenen Regelungen werden keine wesentlichen Änderungen von Ange-
bots- und Nachfragestrukturen zur Folge haben. Auswirkungen auf Einzelpreise und
das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwar-
ten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Verteidigungsausschuss vorge-
legten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 25. Februar 2015

Der Haushaltsausschuss

Bartholomäus Kalb Karin Evers-Meyer
Stellv. Vorsitzender Berichterstatterin
und Berichterstatter

Michael Leutert Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter Berichterstatter

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