BT-Drucksache 18/411

Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Bundesländer

Vom 30. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/411
18. Wahlperiode 30.01.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch,
Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Ralph Lenkert, Thomas Lutze,
Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Bundesländer

Die Bundesländer erhalten Regionalisierungsmittel zur „Sicherstellung einer
ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffent-
lichen Personennahverkehr“ (§ 1 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes – RegG)
als Zuweisungen, deren Höhe und Verteilung im Gesetz festgelegt ist. Mit den
Regionalisierungsmitteln ist „insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu
finanzieren“ (§ 6 Absatz 1 RegG).
In § 5 Absatz 5 RegG ist zudem festgelegt: „Die Festsetzung der Höhe des den
Ländern ab dem Jahr 2015 zustehenden Betrages erfolgt nach dem Verfahren des
Artikels 106a Satz 2 des Grundgesetzes.“ Im Zuge der Planungssicherheit für
die Länder muss deswegen spätestens bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung
beschlossen werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt
es dazu (Seite 42): „Bei der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel
im Jahr 2014 streben wir eine zügige Einigung mir den Ländern an. Um die
Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs langfristig zu sichern, werden
wir die Regionalisierungsmittel für den Zeitraum ab 2019 in der Bund-Länder-
Finanzkommission auf eine neue Grundlage stellen. Von den Ländern erwarten
wir, dass sie einen effizienten Mitteleinsatz nachweisen und Anreize für gute
Qualität und für einen Zuwachs an Fahrgästen schaffen.“
Bei der letzten Novelle des RegG, die Ende 2007 in Kraft getreten ist, wurde eine
Berichtspflicht der Bundesländer an den Bund neu ins Gesetz eingeführt (§ 6
Absatz 2 RegG). Laut Angabe der Bundesregierung wurde auf der Verkehrs-
ministerkonferenz am 22./23. April 2009 eine Verständigung zwischen Bund
und Ländern über einheitliche Kriterien für diese Berichtspflicht getroffen
(siehe Bundestagsdrucksache 17/4674). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5459 hat die Bundes-
regierung die jeweilige Verwendung der Mittel durch die Bundesländer nur für
die Jahre 2008 und 2009 entsprechend den vereinbarten Kriterien (siehe Frage 2
dieser Kleinen Anfrage) angegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe wurden bzw. werden den Bundesländern in den Jahren von

2010 bis 2014 jeweils Regionalisierungsmittel zugewiesen?
2. Wie wurden von den Bundesländern die vom Bund bereitgestellten Regiona-

lisierungsmittel jeweils entsprechend den folgenden zwischen Bund und
Ländern vereinbarten Kriterien für die Jahre von 2010 bis 2013 verwendet
(bitte in absoluten Zahlen und in Prozent für das jeweilige Land angeben)?

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a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV),
b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
c) Managementaufwand des SPNV,
d) Managementaufwand des ÖPNV,
e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV,
f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV,
g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV,
h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV,
i) Tarifausgleich – Verbundförderung,
j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung?

3. Wie viele Zugkilometer wurden mit den Ausgaben unter Frage 2a in den
Bundesländern jeweils in den Jahren von 2010 bis 2013 bestellt (bitte für je-
des Land und jedes Jahr getrennt angeben)?

4. Welche Preise zahlen die einzelnen Bundesländer nach Kenntnis der Bun-
desregierung jeweils pro bestelltem Zugkilometer (bitte in tabellarischer
Auflistung angeben)?
Wie erklärt die Bundesregierung die möglichen Differenzen?

5. Würde § 5 Absatz 2 und 3 RegG, in dem Fall, dass es im Jahr 2014 zu keiner
gesetzlichen Neufassung des RegG käme, weiterhin gelten und die Länder
somit im Jahr 2015 entsprechend um weitere 1,5 Prozent höhere Mittel er-
halten (bitte mit Begründung)?

6. Wo sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der entsprechenden
Aussage des Koalitionsvertrages (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) –
derzeit Defizite der Länder hinsichtlich des Nachweises eines effizienten
Mitteleinsatzes?

7. Wo sieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Aussage des
Koalitionsvertrages – derzeit Defizite der Länder in den Anreizen für gute
Qualität und für einen Zuwachs an Fahrgastzahlen?

8. Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass durch den in den letzten Jahren
erfolgten Anstieg der Stations- und Trassenpreise der Deutschen Bahn AG
(BAYERNKURIER vom 18. Januar 2014 „Bunter und besser“) trotz der
jährlichen Dynamisierung der Regionalisierungsmittel keine weitere Aus-
weitung des Angebotes im SPNV mehr erfolgen kann, sondern vielmehr
Abbestellungen drohen (bitte mit Begründung)?

9. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen durchzuführen, um den wei-
teren Anstieg der Stations- und Trassengebühren der Deutschen Bahn AG
zu verlangsamen oder zu stoppen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind wann geplant?

10. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass diese Entgelte (Netz,
Station, Strom) ca. 60 bis 65 Prozent der Bestellerentgelte bzw. der von den
Aufgabenträgern an die Energieversorgungsunternehmen zu zahlenden Mit-
tel ausmachen (bitte mit Begründung)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/411
11. Wie hoch waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Län-
dern in den Jahren von 2008 bis 2014 jeweils die Gesamtkosten für Stations-
und Trassenpreise (bitte getrennt und jeweils pro Kalenderjahr angeben)
bzw. je Aufgabenträger/Aufgabenträgerzweckverband, die von der DB Sta-
tion & Service AG sowie der DB Netz AG jeweils erhoben wurden bzw.
werden?

12. In welchen Ländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 1997 wann welche Leistungen mit wie vielen Zugkilometern im SPNV
abbestellt (bitte nach Aufgabenträgern aufschlüsseln)?

13. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Bahnreform Regionalisierungsmittel dafür eingesetzt, um von der DB AG
eingestellte Fernverkehrsangebote durch den SPNV zu ersetzen (bitte nach
Jahr, eingestellter Fernverkehrsverbindung und Bundesland aufschlüsseln)?
a) Wie oft und in welchem Umfang wurden nach der Einstellung von Ver-

bindungen des Schienenpersonenfernverkehrs, wegen der Ersatzbestel-
lungen im SPNV auf den betroffenen Strecken, andere Angebote des
SPNV durch die Aufgabenträger des SPNV reduziert (bitte nach Stre-
cken und Bundesländern aufgliedern)?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diejenigen Länder, in denen
das Fernverkehrsangebot niedriger als in anderen ist oder in den letzten
Jahren abgebaut wurde, überproportional Regionalisierungsmittel erhal-
ten sollten (bitte mit Begründung)?

14. Welche Studien, Untersuchungen o. Ä. wurden vom Bund und/oder nach
Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern bislang im Hinblick auf die
Novellierung des RegG in Auftrag gegeben?
a) Wer ist bzw. war jeweils Auftraggeber?
b) Welche sind bereits abgeschlossen?
c) Welche Aussagen treffen diese jeweils im Hinblick auf die absolute Höhe

der Mittel?
d) Welche Aussagen treffen diese jeweils im Hinblick auf die Kriterien für

die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer (insbesondere:
Beibehaltung des derzeitigen Verteilungsschlüssels, nach Einwohner-
zahl, nach Königsteiner Schlüssel, Effizienzkriterien (insbesondere Kos-
ten pro Zugkilometer), entsprechend der tatsächlichen Ausgaben für den
SPNV in den letzten Jahren)?

e) Welche Aussagen treffen diese jeweils im Hinblick auf den Umgang mit
den Stations- und Trassenpreisen?

f) Welche Studien, Untersuchungen etc. sind vom Bund geplant?
15. Welchen Ansatz zur Neuverteilung der Regionalisierungsmittel auf die Län-

der (siehe Frage 14d) bevorzugt die Bundesregierung?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zahlung der Regionalisierungsmittel

an die Länder zukünftig an die im Koalitionsvertrag geäußerte Erwartung an
die Länder für mehr „Anreize für gute Qualität und für einen Zuwachs an
Fahrgästen“ zu koppeln?
Wenn ja, in welcher Form, und wie genau sollen die „Anreize für gute
Qualität und für einen Zuwachs an Fahrgästen“ kontrolliert bzw. gemessen
werden?
Wenn nein, warum nicht, und wie soll dies stattdessen umgesetzt werden?

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17. Wann hat der Bund seit dem Jahr 2011 Gespräche mit welchen Ländern im
Hinblick auf die Novellierung des RegG geführt, und wann sind entspre-
chende Gespräche mit welchen Ländern geplant?

18. Trifft es zu, dass sich Bund und Länder bereits auf ein Verfahren zur Revi-
sion geeinigt haben?
Wenn ja, wie sieht dieses Verfahren aus?

19. In welcher Höhe wurden den Bundesländern in den Jahren von 2010 bis
2013 jeweils Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/Ent-
flechtungsgesetz zugewiesen, und in welcher Höhe haben die Bundesländer
daraus jeweils Ausgaben für den ÖPNV getätigt (bitte jeweils getrennt nach
Bundesland und Jahr angeben)?

Berlin, den 30. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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