BT-Drucksache 18/4109

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/3836 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und 2013/87/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012), 2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie 2164 (2014) vom 25. Juni 2014

Vom 25. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4109
18. Wahlperiode 25.02.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/3836 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der
malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Grundlage des Ersuchens der
malischen Regierung sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP und 2013/87/GASP
des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom
18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012), 2085 (2012),
2100 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie 2164 (2014) vom
25. Juni 2014

A. Problem
Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) in seinen Resolutionen
2071 (2012) vom 12. Oktober 2012 und 2085 (2012) vom 20. Dezember 2012 zur
Ausbildungsunterstützung für die malischen Streit- und Sicherheitskräfte aufgefor-
dert und Mali mit Schreiben seines Präsidenten vom 24. Dezember 2012 an die Hohe
Repräsentantin der Europäischen Union (EU) für Außen- und Sicherheitspolitik um
Entsendung einer militärischen Ausbildungsmission gebeten hatte, haben die Mit-
gliedstaaten der EU am 17. Januar 2013 die Errichtung und am 18. Februar die Ein-
leitung der „EU Training Mission in MALI“ (EUTM Mali) beschlossen, die sich in
die von der EU 2011 beschlossene regionale „Strategie für Sicherheit und Entwick-
lung im Sahelraum“ einfügt. Als weiteres Element dieses umfassenden Ansatzes
zum Krisenmanagement hat der Rat der EU am 15. April 2014 entschieden, EUTM
Mali durch Errichtung einer zivilen Mission „EU Capacity Building Sahel Mali“
(EUCAP Sahel Mali) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungs-
politik (GSVP) zu ergänzen, die durch Ausbildung und Beratung von Polizei, Nati-
onalgarde und Gendarmerie zur Stärkung der inneren Sicherheit beitragen soll. Der
Sicherheitsrat hat in seinen Resolutionen 2100 (2013) vom 25. April 2013 und 2164
(2014) vom 25. Juni 2014 die Maßnahmen der EU ausdrücklich begrüßt.
Deutschland hat erhebliches Interesse daran, Terrorismus, organisierter Kriminalität
und Verarmung in der Sahel-Region, die sich mittelfristig auch auf Europa auswir-
ken können, gemeinsam mit seinen europäischen Partnern entgegenzutreten, und hat
sich deswegen umfassend in Mali engagiert. Die Bundesrepublik Deutschland ge-
hört zu den größten Truppenstellern von EUTM Mali, stellt den Leiter von EUCAP

Drucksache 18/4109 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Sahel Mali und beteiligt sich mit bis zu zehn Polizisten und zivilen Experten an die-
ser Mission. Hinzu kommt die deutsche Beteiligung an der Multidimensionalen In-
tegrierten Stabilisierungsmission der VN in Mali (MINUSMA).
Mali bildet damit einen Schwerpunkt des deutschen sicherheitspolitischen Engage-
ments in Afrika. Die Bundesregierung will dieses Engagement fortsetzen und bittet
den Bundestag um Zustimmung dazu. Sie hat daher die weitere Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an EUTM Mali beschlossen, deren Führung sie im Au-
gust 2015 übernehmen will. Die Übernahme der Führungsverantwortung ist mit der
Besetzung zweier Dienstposten verbunden und erfordert zusätzliches Personal in den
Stäben. Um dies zu ermöglichen, soll die Mandatsobergrenze auf bis zu 350 Solda-
tinnen und Soldaten angehoben werden.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4109
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/3836 anzunehmen.

Berlin, den 25. Februar 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

Drucksache 18/4109 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Niels Annen, Stefan Liebich und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3836 in seiner 85. Sitzung am 5. Februar 2015 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) in seinen Resolutionen 2071 (2012) vom 12. Oktober
2012 und 2085 (2012) vom 20. Dezember 2012 zur Ausbildungsunterstützung für die malischen Streit- und
Sicherheitskräfte aufgefordert und Mali mit Schreiben seines Präsidenten vom 24. Dezember 2012 an die Hohe
Repräsentantin der Europäischen Union (EU) für Außen- und Sicherheitspolitik um Entsendung einer militäri-
schen Ausbildungsmission gebeten hatte, haben die Mitgliedstaaten der EU am 17. Januar 2013 die Errichtung
und am 18. Februar die Einleitung der „EU Training Mission in MALI“ (EUTM Mali) beschlossen, die sich in
die von der EU 2011 beschlossene regionale „Strategie für Sicherheit und Entwicklung im Sahelraum“ einfügt.
Als weiteres Element dieses umfassenden Ansatzes zum Krisenmanagement hat der Rat der EU am 15. April
2014 entschieden, EUTM Mali durch Errichtung einer zivilen Mission „EU Capacity Building Sahel Mali“
(EUCAP Sahel Mali) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu ergän-
zen, die durch Ausbildung und Beratung von Polizei, Nationalgarde und Gendarmerie zur Stärkung der inneren
Sicherheit beitragen soll. Der Sicherheitsrat hat in seinen Resolutionen 2100 (2013) vom 25. April 2013 und
2164 (2014) vom 25. Juni 2014 die Maßnahmen der EU ausdrücklich begrüßt.
Deutschland hat erhebliches Interesse daran, Terrorismus, organisierter Kriminalität und Verarmung in der
Sahel-Region, die sich mittelfristig auch auf Europa auswirken können, gemeinsam mit seinen europäischen
Partnern entgegen-zutreten, und hat sich deswegen umfassend in Mali engagiert. Die Bundesrepublik gehört
zu den größten Truppenstellern von EUTM Mali, stellt den Leiter von EUCAP Sahel Mali und beteiligt sich
mit bis zu zehn Polizisten und zivilen Experten an dieser Mission. Hinzu kommt die deutsche Beteiligung an
der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der VN in Mali (MINUSMA).
Mali bildet damit einen Schwerpunkt des deutschen sicherheitspolitischen Engagements in Afrika. Die Bun-
desregierung will dieses Engagement fortsetzen und bittet den Bundestag um Zustimmung dazu. Sie hat daher
die weitere Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUTM Mali beschlossen, deren Führung sie im
August 2015 übernehmen will. Die Übernahme der Führungs-verantwortung ist mit der Besetzung zweier
Dienstposten verbunden und erfordert zusätzliches Personal in den Stäben. Um dies zu ermöglichen, soll die
Mandatsobergrenze auf bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten angehoben werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/3836 in seiner 42. Sit-
zung am 25. Februar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3836 in seiner 32. Sitzung am 25. Februar
2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/3836 in seiner
29. Sitzung am 25. Februar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4109
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/3836 in seiner 28. Sitzung am 25. Februar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3836 in seiner 35. Sitzung am 25. Februar 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 25. Februar 2015

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt
Berichterstatter

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