BT-Drucksache 18/4091

Armut und soziale Ungleichheit weltweit überwinden, natürliche Grundlagen bewahren

Vom 24. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4091
18. Wahlperiode 24.02.2015
Antrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Jan van
Aken, Christine Buchholz, Eva Bulling-
Dehm, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Sabine Leidig,
Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.

Armut und soziale Ungleichheit weltweit überwinden, natürliche Grundlagen
bewahren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. In diesem Jahr, in dem die Vereinten Nationen (VN) nachhaltige Entwicklungs-
ziele (SDGs) beschließen werden, braucht die Welt dringend tiefgreifende Ver-
änderung. Die Bekämpfung von Hunger, Armut und Perspektivlosigkeit bleibt
auch im Jahr 2015 eine zentrale Herausforderung in der internationalen Politik.
Krieg, Terror und Flucht entstehen im Kontext von schreiender Ungerechtigkeit
und struktureller Gewalt. Eine aktuelle Oxfam-Studie belegt die wachsende
Kluft zwischen Arm und Reich: Das Vermögen der 80 reichsten Menschen hat
sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt und entspricht dem Besitz der ärmeren
Hälfte der Weltbevölkerung. Damit verbindet sich eine Machtkonzentration, die
die demokratischen Fundamente weltweit massiv bedroht. Die „Open Working
Group“ (OWG) der VN hat einen Vorschlag für die SDGs vorgelegt, der bis
September 2015 diskutiert und dann von der Generalversammlung beschlossen
werden soll. Die VN wollen bis 2030 Hunger und extreme Armut beseitigen.
Insgesamt wurden 17 Oberziele und 169 Unterziele formuliert. Dabei erheben
die SDGs einen Gestaltungsanspruch, der über das Messen von Armutsraten und
Krankheitsfällen hinausreicht. Die ungleiche Verteilung von Reichtum, Fragen
nach nachhaltiger Wirtschaftsweise oder Konsumverhalten werden darin ange-
sprochen. Die Bundesregierung legte in der Drucksache 18/3604 ihre Position
für die Verhandlungen vor, in der sie sich positiv auf den OWG-Vorschlag be-
zieht. Allerdings finden sich nicht alle wesentlichen Inhalte des OWG-Vor-
schlags in der Positionierung der Bundesregierung wieder. Insbesondere das
Ziel, „Ungleichheit in und zwischen den Staaten zu verringern“, erhält von der
Bundesregierung keine Priorität.

2. Mit der Verabschiedung der SDGs endet die Laufzeit der Millenniumsentwick-
lungsziele (MDGs), die zur Jahrtausendwende von den VN ausgerufen worden
waren. Im globalen Maßstab konnten dabei durchaus große Erfolge bei der Re-
duktion von Armut und Hunger erzielt werden. Sie sind jedoch vor allem ent-
sprechenden Fortschritten in einigen Ländern Ostasiens und Lateinamerikas ge-

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schuldet. In anderen Ländern blieben vergleichbare Erfolge vielfach aus. Insbe-
sondere die MDGs, die sich auf die Gesundheit von Frauen und Kindern bezo-
gen, wurden verfehlt. Das zeigt, wie schwach die Lobby von Frauen und Kin-
dern und wie notwendig die Stärkung der Rolle der Frau ist.

3. Die Natur mit ihrer Vielfalt an Ökosystemen und Arten, ihren Ressourcen und
Ökosystemleistungen bildet die Basis unseres Lebens und Wirtschaftens. Was-
ser, saubere Luft, Biodiversität und Rohstoffe sind endliche Größen. Der Bun-
destag setzt sich national und international für die nachhaltige Nutzung bzw.
Förderung dieser Güter ein und befördert auf Bundesebene dazu geeignete Maß-
nahmen, denn der (Um-)Gestaltungsanspruch der SDGs ist auch an die Staaten
des Nordens gerichtet. Im Rahmen der VN-Klimakonferenz 2015 in Paris müs-
sen verbindliche Treibhausgas-Emissionsziele festgelegt werden, welche er-
möglichen, das bereits beschlossene globale Klimaschutzziel einzuhalten. Da-
nach darf die globale Erwärmung nicht über die Grenze von durchschnittlich
2°C gegenüber vorindustriellen Werten steigen. Bei den Minderungspflichten
ist die besondere Verantwortung der Industrieländer für den Klimawandel zu
berücksichtigen, im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung aber auch die an-
gemessene Einbeziehung der Schwellenländer in ein verbindliches Klima-
schutzregime anzustreben. Um die nationalen Klimaschutzziele zu erfüllen, ist
in diesem Jahr u.a. ein schrittweiser Ausstieg aus der Braunkohleverstromung
über ein Kohleausstiegsgesetz zu beginnen. Spätestens 2040 muss der letzte
Kohlemeiler vom Netz.

4. Im Vorfeld des SDG-Gipfels wird die Entwicklungsfinanzierungskonferenz in
Addis Abeba/Äthiopien stattfinden. Verbindliche Zusagen der Industrieländer,
welchen Beitrag sie zur Umsetzung der Entwicklungsziele zu leisten bereit sind,
wären notwendig. Die Bundesregierung gibt jedoch keine Auskunft über ihre
Vorstellungen davon, wie der deutsche Beitrag aussehen könnte. Der Anteil der
Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen (ODA-Quote) liegt anhaltend
niedrig bei weniger als 0,4 Prozent. Eine Perspektive, wie die ODA-Quote mit-
telfristig auf die international zugesagten 0,7 Prozent angehoben werden kann,
wird von der Bundesregierung nicht aufgezeigt.

5. Der Bundestag sieht die dringende Notwendigkeit, die internationalen Bezie-
hungen zu demokratisieren und damit friedlich und entwicklungsförderlich zu
gestalten. Selbstmandatierte Zirkel wie G7, Weltwirtschaftsforum oder Nato-
Sicherheitskonferenz sind nicht legitimiert, politische Weichenstellungen von
globaler Tragweite vorzunehmen. Stattdessen müssen die wirtschafts-, finanz-
und sozialpolitischen Kompetenzen der VN gestärkt werden. Der Bundestag er-
innert an die Vorschläge, die die Stiglitz-Kommission der VN nach Ausbruch
der Finanzmarktkrise unterbreitet hat. Diese Vorschläge müssen wieder aufge-
nommen werden. Entwicklungspolitik muss Teil einer aktiven Friedenspolitik
sein. Rüstungsexporte tragen zur Verschärfung von krisenhaften Entwicklungen
in vielen Ländern der Welt bei. Der Bundestag plädiert dafür, in den SDGs kon-
krete Abrüstungsziele zu formulieren und dabei die Anregung von Nobelpreis-
trägern zum Rio+20-Gipfel aufzunehmen, finanzielle Einsparungen durch Re-
duktion der Rüstungsausgaben der globalen Entwicklungsfinanzierung zuzufüh-
ren.

6. Die Europäische Union (EU) hat das Jahr 2015 zum „Europäischen Jahr für Ent-
wicklung“ ausgerufen. Doch sie schafft zugleich Rahmenbedingungen, unter de-
nen Ungleichheit weiter wächst: EU-Freihandelsabkommen mit den USA oder
Indien und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Staaten Afrikas setzen
neoliberale Wirtschaftsstrategien fort, die in den Ländern des Südens eine
selbstbestimmte Entwicklung verhindern. Doch der Widerstand gegen diese
Konzepte wächst weltweit: In den letzten Jahren haben linke Regierungen in
Lateinamerika durch Sozialprogramme, durch eine stärkere Rolle des Staates,
durch Orientierung auf Lohnwachstum und Wertschöpfung die Armut in ihren

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4091

Ländern wirksam bekämpft. Die Konzepte von Wettbewerbsfähigkeit durch
Lohndrückerei und Entstaatlichung, die ihnen zuvor jahrzehntelang aus dem
Norden diktiert worden waren, werden dort nicht mehr weiterverfolgt, Privati-
sierungen werden gestoppt und rückgängig gemacht. In diesen Ländern werden
Perspektiven für Millionen von Menschen geschaffen. Auch in Europa gehen
derzeit Hunderttausende für die Abkehr von Spar- und Privatisierungsdiktaten,
die ihre Länder ruiniert haben, auf die Straße und treten ein für eine soziale Po-
litik, für Gerechtigkeit und nachhaltiges Wachstum. Nach dem Wahlsieg des
Linksbündnisses Syriza in Griechenland eröffnen sich neue Hoffnungen für ei-
nen grundlegenden Wandel und die Abkehr von der unsozialen Austeritätspoli-
tik.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich dafür einzusetzen, dass die Herstellung sozialer Gleichheit und gerechter
Wirtschaftsstrukturen zentrales Anliegen der SDGs wird, und dabei folgende
Aspekte in die SDG-Debatte einzubringen:
a) Spitzeneinkommen, Vermögen und Gewinne sind weltweit angemessen zu

besteuern, Steuerschlupflöcher zu schließen, Steueroasen auszutrocknen.
b) Der Aufbau sozialer Sicherungssysteme und die Durchsetzung von ange-

messenen Mindestlöhnen sowie von verbindlichen Sozial-, Arbeits- und
Umweltstandards werden prioritäre SDGs. Globale Unternehmen müssen
sich strafrechtlich verantworten, wenn sie die Standards nicht einhalten.

c) Die Staaten verabreden sich darauf, alle bestehenden und neu entwickelten
Finanzprodukte einer Zulassungspflicht durch einen Finanz-TÜV zu unter-
werfen und riskante Finanzinstrumente und Kreditverbriefungen sind zu
verbieten.

d) Transaktionssteuern auf den Handel mit Wertpapieren und Devisen sind
weltweit einzuführen und ihre Aufkommen in Armutsbekämpfung zu inves-
tieren;

2. sich dafür einzusetzen, dass Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichstellung
der Frau als unabhängiges Ziel aufgenommen werden, die Geschlechterperspek-
tive in alle SDGs einbezogen wird und dabei folgende Aspekte besondere Be-
achtung finden:
a) die Bekämpfung und Überwindung aller Formen gesellschaftlicher und in-

dividueller Gewalt gegen Frauen, einschließlich in Kriegs- und Krisenge-
bieten,

b) die Verwirklichung der vollen Gleichberechtigung der Geschlechter beim
Zugang zu den öffentlichen Gütern,

c) die Beseitigung der strukturellen Diskriminierung von Frauen in allen Be-
reichen des politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens,

d) die explizite Förderung frauenspezifischer Ansätze im Bereich Entwicklung
und Gesundheit;

3. sich bei der Verhandlung der SDGs dafür einzusetzen, dass folgende Ziele im
Klima- und Umweltschutz verankert und durch kontinuierliches Monitoring und
frühzeitige Einbeziehung der Zivilgesellschaft begleitet werden:
a) ein 2°C-Grenzwert als absoluten Höchstwert für die globale Erwärmung bei

besonderer Berücksichtigung der Verantwortung der Industrieländer. Ein
Ausstieg aus der Braunkohleverstromung ist dafür bundesweit bis 2040 zu
bewerkstelligen;

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b) der freie Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung. Was-
ser muss völkerrechtlich als öffentliches Gut und der Zugang dazu als Men-
schenrecht anerkannt werden;

c) ein Verschlechterungsverbot der Wasserqualität und der freie Zugang zu
sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung. Wasser muss völker-
rechtlich als öffentliches Gut anerkannt werden;

d) Senkung der Bodendegradation an Land auf null. Standortangepasste Nut-
zungsformen der lokalen Bevölkerung sind prioritär zu behandeln. Boden
ist kein Spekulationsobjekt;

e) Senkung der Waldverlustrate auf null und verbindliche Aufforstungsziele.
Illegaler Holzeinschlag ist zu ahnden, die Rechte lokaler Bevölkerung auf
Waldnutzung zur Deckung des Eigenbedarfs auf ökologisch und sozial ver-
träglichem Niveau sind dabei abzusichern, die Zertifizierungsstandards von
Holzprodukten sind weiter zu verbessern;

f) Ausweitung der Naturschutzgebiete auf dem Land, entlang der Küsten, in-
nerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auf hoher See. In
den Schutzgebieten sind verbindliche Schutzmaßnahmen festzulegen und
diese regelmäßig zu evaluieren;

g) nachhaltiger Rohstoffabbau. Soziale, ökologische und arbeitnehmerrechtli-
che Standards sind auf hohem Niveau für den gesamten Abbau- und Wert-
schöpfungsprozess verbindlich zu verankern;

4. den angemessenen deutschen Beitrag zur Umsetzung der nachhaltigen Entwick-
lungsziele abzusichern und diesem Sinne
a) unverzüglich einen Stufenplan vorzulegen, in dem sie darstellt, wie und bis

wann sie das international vereinbarte ODA-Ziel von 0,7 Prozent erreichen
will,

b) darauf hinzuwirken, dass der bereits beschlossene Aufwuchspfad für die
Klimaschutz- und Anpassungsfinanzierung hin zu 100 Mrd. US-Dollar bis
2020 durch die Industrieländer realisiert wird, diese Mittel zusätzlich zu be-
reits gemachten Zusagen bereitgestellt werden und die Verwendung der ent-
sprechenden Fonds wirksam und korruptionssicher ausgestaltet wird,

c) sich an der Finanzierung mit jährlich 500 Mio. Euro zusätzlich gegenüber
den entsprechenden Ausgaben im Bundesetat 2015 beteiligen;

5. sich dafür einzusetzen, dass Vorschläge, die aus Staatengruppen des Südens wie
der Afrikanischen Union und der Gruppe der Entwicklungsländer bei den VN
(G77) in die SDG-Diskussion gebracht wurden, Berücksichtigung finden, sich
darüber hinaus für demokratische und friedliche internationale Beziehungen ein-
zusetzen und dabei folgende Reformen anzustoßen:
a) Der Wirtschafts- und Sozialrat der VN (ECOSOC) wird zu einem Weltwirt-

schaftsrat weiterentwickelt:
b) bei den VN wird eine Kartellbehörde eingerichtet, Weltbank und Internati-

onaler Währungsfonds werden vollständig in das VN-System integriert und
die Stimmrechtsverteilung radikal demokratisiert;

c) in allen internationalen Gremien wird der Einfluss von Wirtschafts- und
Rüstungslobbyisten radikal begrenzt;

d) bei den VN wird ein Kompensationsfonds eingerichtet, der den Transfer
klimafreundlicher Technologien organsiert und einen volkswirtschaftlichen
Ausgleich für koloniales Unrecht ermöglicht. Die Finanzierung muss von
Seiten der besonders ressourcenverbrauchenden Staaten und ehemaligen
Kolonialmächten erfolgen;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4091

e) in den SDGs werden konkrete Abrüstungsziele vereinbart. Die eingesparten
finanziellen Mittel werden in nachhaltige Entwicklung und zivile Konflikt-
bearbeitung investiert. Der Export von Rüstungsgütern wird verboten. Die
internationalen Beziehungen werden entmilitarisiert, politische Konfliktlö-
sungen und zivile Konfliktbearbeitung werden in den Mittelpunkt internati-
onaler Politik gestellt;

6. ihre Handels-, Entwicklungs- und Umweltpolitik in Einklang mit den Zielen für
eine nachhaltige Entwicklung zu bringen und in diesem Sinne
a) sich für das Ende der Verhandlungen zwischen EU und USA über ein trans-

atlantisches Freihandelsabkommen einzusetzen,
b) sich für das Ende der Verhandlungen der EU mit Indien über ein Freihan-

delsabkommen und die Formulierung eines neuen Verhandlungsmandats
einzusetzen, das auf Liberalisierungsforderungen verzichtet,

c) sich für die Aussetzung und Neuverhandlung der Wirtschaftspartnerschafts-
abkommen mit afrikanischen Staaten und insbesondere dafür einzusetzen,
dass die Rendez-vous-Klausel, die Verhandlungen zu besonders heiklen
Themen wie öffentliche Beschaffung und Dienstleistungen vorsieht, nicht
zum Einsatz kommt,

d) sich bei den VN an der Erarbeitung eines Staateninsolvenzverfahrens zu be-
teiligen, das alle Gläubiger einbezieht und bindet, das unabhängig von Gläu-
bigerinteressen und ohne neoliberale Auflagen funktioniert, das den Grund-
bedürfnissen der Menschen Vorrang vor dem Schuldendienst gibt und das
mit einem öffentlichen Audit verbunden ist, das die Legitimität von Schul-
den überprüft,

e) im Rahmen der Krisenbewältigung in der EU von der bisherigen Kürzungs-
und Sparpolitik Abstand zu nehmen und sich stattdessen für ein öffentliches
Zukunfts- und Investitionsprogramm einzusetzen, das Nachfrage und Be-
schäftigung schafft,

f) im Kampf gegen den Hunger auf die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung
und die Stärkung von Ernährungssouveränität zu setzen und dabei der För-
derung von Kleinbauern, etwa durch Unterstützung von Kooperativen, und
agrarökologischem Anbau oberste Priorität einzuräumen,

g) sich für das Verbot von Nahrungsmittelspekulation und den Aufbau von
staatlichen, international koordinierten und kontrollierten Nahrungsmittel-
reserven sowie dafür einzusetzen, dass Kleinbauern das Recht auf und der
Zugang zu Land, Wasser, Saatgut und andere(n) Ressourcen garantiert und
Staaten das Recht eingeräumt wird, ihre Nahrungsmittelmärkte vor Impor-
ten zu schützen,

h) europäische Regelungen zum Umweltschutz wie die Wasserrahmenrichtli-
nie und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie die Aichi-Ziele im
Strategischen Plan 2011-2020 der Konvention über die biologische Vielfalt
und das Nagoya-Protokoll zum Erhalt der Biodiversität auf nationaler
Ebene schnell umzusetzen.

Berlin, den 24. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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