BT-Drucksache 18/405

Einsätze von Jugendoffizieren und Antwortpraxis der Bundesregierung

Vom 30. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/405
18. Wahlperiode 30.01.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Kathrin Vogler,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Einsätze von Jugendoffizieren und Antwortpraxis der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat in der jüngeren Vergangenheit mehrere parlamenta-
rische Anfragen, die von der Fraktion DIE LINKE. zur Tätigkeit von Jugend-
offizieren gestellt wurden, nicht bzw. nicht vollständig beantwortet.
Bezüglich der Bundestagsdrucksache 18/89 monieren die Fragestellerinnen und
Fragesteller die Weigerung der Bundesregierung, die erbetene Aufstellung der
Jugendoffizierseinsätze des Jahres 2012 nach Bundesländern vorzunehmen
(Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 9 als Nachfrage auf die Antwort zu
Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/14703). Ein Jahr zuvor (auf Bundestags-
drucksache 17/11224) waren diese Angaben nach einer von der Bundesregie-
rung vorgenommenen Rekonstruktion der Daten noch übermittelt worden. Es
handelt sich dabei um Daten, die nicht aus dem Jahresbericht der Jugendoffiziere
hervorgehen.
Nunmehr lehnt die Bundesregierung aber eine solche Rekonstruktion ab. Es sei
im Bundesministerium der Verteidigung entschieden worden, „eine gesonderte
Datenerfassung nach Bundesländern nicht weiterzuverfolgen. Eine derartige
Aufschlüsselung erbringt keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn“, teilt sie
hierzu auf Bundestagsdrucksache 18/89 mit.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten diese Erklärung für eine unzuläs-
sige Einschränkung des parlamentarischen Auskunftsrechts. Ob ihnen die erbe-
tenen Daten einen Erkenntnisgewinn liefern oder nicht, können sie sehr wohl
selbst beurteilen – allerdings erst, wenn die Daten vorliegen.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller weisen auf die Entscheidung des Bundes-
verfassungsgerichts vom 1. Juli 2009 hin: „Es sind alle Informationen mitzutei-
len, über die die Regierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Er-
fahrung bringen kann.“ (2 BvE 5/06). Die Bundesregierung hat bislang nicht
ausgeführt, dass die Rekonstruktion der erfragten Daten einen unzumutbaren
Aufwand darstelle. Davon ist nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fra-
gesteller auch nicht auszugehen, da eine solche Rekonstruktion in der Vergan-
genheit schon einmal durchgeführt wurde.
Zur Vervollständigung sei darauf hingewiesen, dass die erhoffte Erkenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller vornehmlich darin liegt, zu eruieren, wie es
um die Einsatzhäufigkeit und damit auch die Akzeptanz der Jugendoffiziere in
den einzelnen Bundesländern konkret bestellt ist. Dies geht aus den Berichten
der Jugendoffiziere allenfalls rudimentär hervor.
Die Bundesregierung verweigert bislang ebenfalls die Antwort auf Fragen nach
bevorstehenden Einsätzen von Jugendoffizieren in Schulen, zuletzt auf Bundes-
tagsdrucksache 18/141 (Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 4b). Dort er-
läutert sie: „Die Termine für Vorträge bzw. Diskussionsrunden der Jugendoffi-

Drucksache 18/405 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ziere vor Schülerinnen und Schülern werden erst nach Durchführung dezentral
erfasst und durch die Bundesregierung im Jahresbericht der Jugendoffiziere im
Statistikteil als durchgeführte Maßnahme zentral zusammengeführt und veröf-
fentlicht.“
In dieser Sache hatte es bereits in der 17. Legislaturperiode eine Auseinander-
setzung zwischen den Fragestellerinnen und Fragestellern und der Bundesregie-
rung gegeben. Diese hatte damals auf Bundestagsdrucksache 17/8035 ihre Ant-
wortverweigerung damit begründet, es handle sich bei den „erfragten Terminen
um bloße Absichten“, die „erst mit der tatsächlichen Veranstaltung im Verant-
wortungsbereich der Länder zu einem Datum“ würden und im Wesentlichen
nicht von der Bundesregierung beeinflussbar seien.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben schon damals diese Begründung
nicht für tragfähig gehalten. Sie haben die Fragen wiederholt, weil sie gehofft
hatten, die (neue) Bundesregierung werde in der 18. Legislaturperiode ihre Hal-
tung ändern. Selbst wenn es so sein sollte, dass die von Jugendoffizieren mit
Lehrerinnen und Lehrern vereinbarten Termine einer häufigen Schwankung un-
terliegen, so sind es doch Termine, die die Bundesregierung im Rahmen einer
Abfrage bei den Jugendoffizieren erfahren und dem Parlament mitteilen kann.
Etwaige politische Gründe – etwa die Sorge, bei Bekanntwerden der Termine
könne es zu Protestaktionen von Friedensgruppen kommen – können eine Ant-
wortverweigerung ebenfalls nicht begründen.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten ihr Interesse an einer Beantwor-
tung ihrer Fragen aufrecht. Sollte die Bundesregierung bei ihrer Antwortverwei-
gerung bleiben, bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller um eine ausführ-
liche, die verfassungs- und parlamentsrechtlichen Aspekte, berücksichtigende
Begründung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie verteilen sich die auf Bundestagsdrucksache 17/14703 (Antwort auf die

Kleine Anfrage zu Frage 18) genannten und im Jahr 2012 durchgeführten
a) Vorträge im Rahmen des Unterrichts,
b) Podiumsdiskussionen an Schulen,
c) Seminare für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten,
d) Besuche bei der Truppe und
e) sonstige Informationsveranstaltungen für Jugendliche (auch außerhalb

von Schulen)
auf die jeweiligen Bundesländer?

2. Welche Termine von Jugendoffizieren für Vorträge bzw. Diskussionsrunden
vor Schülerinnen und Schülern im ersten Quartal 2014 stehen derzeit fest
bzw. sind derzeit beabsichtigt (bitte jeweils Orte mit Postleitzahl, Datum,
Name der Schulen sowie Klassenstufen angeben)?

3. Ist die Begründung der Bundesregierung (auf Bundestagsdrucksache 18/89),
es sei von einer Beantwortung der Frage kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn
zu erwarten, aus ihrer Sicht auch nach nochmaliger Überlegung ein ausrei-
chender Grund, die Beantwortung der Frage bzw. die Rekonstruktion der
erbetenen Daten zu verweigern (bitte ggf. begründen)?

Berlin, den 30. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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