BT-Drucksache 18/4038

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen in Nord- und Süddeutschland

Vom 17. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4038
18. Wahlperiode 17.02.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Petra Pau,
Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und
der Fraktion DIE LINKE.

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen in Nord- und
Süddeutschland

Durch unabhängige antifaschistische Medien und Presseberichte wurde be-
kannt, dass es in den vergangenen zwei Jahren in mehreren Bundesländern Straf-
verfolgungsmaßnahmen gegen militante Neonazis wegen mutmaßlicher rechts-
terroristischer Bestrebungen und Organisierungspläne gegeben hat. Bereits im
Frühsommer 2012 kam es zu Durchsuchungsmaßnahmen in Berlin, Branden-
burg und Nordrhein-Westfalen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische
Gruppe „Neue Ordnung“ um den ehemaligen Vorsitzenden der verbotenen „Na-
tionalistischen Front“ (NF) und langjährigen Neonazikader Meinolf Schönborn.
Nach dem Tod eines Mitaktivisten von Meinolf Schönborn, dem einschlägig
vorbestraften Berliner Neonazi J. L. in der Pension „Weißes Haus“ im Landkreis
Ostprignitz-Ruppin fanden Ermittler dort einen Rucksack mit Waffen, darunter
einer schussbereiten Pistole und offenbar Pläne zum Aufbau einer militanten
Neonazi-Gruppierung namens „Neue Ordnung“ (s. „Neonazis in Berlin und
Brandenburg/Razzia gegen Rechtsextreme“, Berliner Zeitung vom 8. Juli 2012
und „Neue Ordnung: Weitere rechte Gruppen unter Terrorverdacht“, Berliner
Zeitung vom 25. Juli 2013). Der Generalbundesanwalt übernahm laut Medien-
berichten die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen § 129a des Strafgesetzbuches
(StGB) gegen fünf Beschuldigte in drei Bundesländern. Laut Medienberichten
gehört zu den fünf Beschuldigten dieses Verfahrens auch ein leitender Mitarbei-
ter eines Potsdamer Sicherheitsunternehmens und bekannter Neonazi, der u. a.
Kontakt mit dem am Oberlandesgericht (OLG) München wegen Unterstützung
einer terroristischen Vereinigung angeklagten André Eminger gehabt haben soll.
Im Entwurf für ihre Selbstdarstellung beschrieb sich die „Neue Ordnung“ als
eine „effektive und straff organisierte Bewegung“, in der eine „Elite für den Ent-
scheidungskampf vorbereitet wird“.
Am 4. und 5. September 2013 wurden in Freiburg, Emmendingen und Freuden-
stadt die Wohnungen von vier Neonazis in Freiburg und Umgebung sowie ein
Neonazitreffpunkt durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Landes-
kriminalamt Baden-Württemberg ermitteln wegen des Verdachts des Verstoßes
gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz gegen vier Neonazis, die ge-
plant haben sollen, eine antifaschistische Demonstration mithilfe eines selbst-
gebauten Sprengsatzes auf einem Modellflugzeug anzugreifen. Beim mutmaß-
lichen Hersteller des Sprengsatzes, S. H. aus Freiburg, konnten eine funktions-
fähige Sprengvorrichtung und mehrere Modellflugzeuge sichergestellt werden
(vgl. Antifaschistisches Infoblatt Nr. 100, 3/2013, www.antifainfoblatt.de/
artikel/neonazis-planten-bombenanschlag).

Drucksache 18/4038 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Am 17. Juli 2013 fanden bei Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen des
Verdachts des Verstoßes gegen §129a StGB und der „Gründung einer rechts-
terroristischen Vereinigung“ Durchsuchungen in Hamburg, Mecklenburg-Vor-
pommern und Niedersachsen, bei Rotterdam in den Niederlanden und in der
Schweiz statt. Ermittelt wird gegen das rechtsextreme „Werwolf-Kommando“,
einer der Drahtzieher soll der Schweizer Neonazi S. N. sein, der am 5. Mai 2012
in Zürich einen jungen Mann mit zwei Schüssen schwer verletzte und über enge
Kontakte zu norddeutschen Neonazis verfügt, darunter D. R. (29) und H. W.
(32). Letztere sind laut Medienberichten in der militanten Neonazigruppierung
„Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg Sek-
tion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ organisiert. Hier war im Jahr 2009
auch ein Schrotgewehr mitsamt Munition gefunden worden, das der Schweizer
S. N. der Gruppe übergeben haben soll (vgl. „Werwolf-Kommando im Visier“,
taz.die tageszeitung vom 17. Juli 2013, www.taz.de/!120114/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen straf-

rechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßliche
rechtsterroristische Gruppe „Neue Ordnung“?

2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind
(bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

3. Wie viele Straftaten werden der „Neuen Ordnung“ nach derzeitigem Stand
zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand
auflisten)?

4. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlag-
nahmungen von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen
bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Neue Ord-
nung“ (bitte unter Angabe ggf. der Waffen, der Sprengmittel, des An-
schlagsziels und des Bundeslandes des Auffindeorts)?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der bei J. L. aufgefun-
denen schussbereiten Pistole?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell weiterer be-
schlagnahmter Waffen, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die
„Neue Ordnung“ aufgefunden wurden?

7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand des Ermittlungsverfah-
rens und dessen Fortgang?

8. Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die „Neue Ordnung“
übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftatbestand er-
mittelt der Generalbundesanwalt?

9. Falls Frage 8 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundes-
anwalt die Ermittlungen gegen die „Neue Ordnung“ bislang nicht übernom-
men, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen feder-
führend geführt?

10. Falls Frage 8 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Be-
richtsvorgang (ARP – Allgemeines Register Staatsschutzstrafsachen beim
Generalbundesanwalt) über die Ermittlungen gegen die „Neue Ordnung“
angelegt, und wenn ja, seit wann?

11. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die „Neue Ord-
nung“ vor dem Hintergrund der bekannten rechtsterroristischen Organisie-
rung von Meinolf Schönborn in den 90er-Jahren in der „Nationalistischen
Front“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4038
12. Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der „Neuen Ordnung“ um eine
mutmaßliche rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

13. Sieht das BfV in der „Neuen Ordnung“ die Gefahr einer neuen rechtsterro-
ristischen Entwicklung?

14. Falls Frage 13 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach An-
sicht des BfV bei der „Neuen Ordnung“ nicht um eine mutmaßliche rechts-
terroristische Struktur bzw. Gruppe?

15. Handelt es sich nach Ansicht des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der
„Neuen Ordnung“ um eine rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

16. Falls Frage 15 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach An-
sicht des BKA bei der „Neuen Ordnung“ nicht um eine mutmaßliche rechts-
terroristische Struktur bzw. Gruppe?

17. Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Ak-
tivistinnen und Aktivisten der „Neuen Ordnung“ in der Vergangenheit in
anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen
oder Zusammenhängen aktiv waren?

18. Hat sich das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR)
mit der „Neuen Ordnung“ befasst, welche Einschätzungen zu dieser Orga-
nisation sind hier vorgenommen worden, und wird sie vom GAR als terro-
ristische Struktur bzw. Gruppe bewertet?

19. Falls sich das GAR nicht mir der „Neuen Ordnung“ befasst hat, aus welchen
Gründen unterblieb diese Befassung?

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschul-
digten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Neue Ordnung“ zu Personen
und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben – insbeson-
dere zu „Ordine Nuovo“ und ihren Nachfolgeorganisationen in Italien (bitte
unter Angabe des Landes und der Organisation)?

21. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivis-
tinnen oder Aktivisten der „Neuen Ordnung“ als V-Leute für das BfV tätig
waren oder sind?

22. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivis-
tinnen oder Aktivisten der „Neuen Ordnung“ als V-Leute für ein Landesamt
für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?

23. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen straf-
rechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßliche
rechtsterroristische Gruppe um S. H. aus Freiburg?

24. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind
(bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

25. Wie viele Straftaten werden der Gruppe um S. H. aus Freiburg nach derzei-
tigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw.
Straftatbestand auflisten)?

26. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlag-
nahmungen von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen
bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens wegen des geplanten An-
schlags auf Gegendemonstranten durch ein mit Sprengmitteln beladenes
Kleinflugzeug (bitte unter Angabe ggf. der Waffen, der Sprengmittel, des
Anschlagsziels und des Bundeslandes des Auffindeortes)?

27. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft des bei S. H. aufgefun-
denen Sprengmittels?

Drucksache 18/4038 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell weiterer be-
schlagnahmter Waffen, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die
Gruppe um S. H. aufgefunden wurden?

29. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand des Ermittlungsverfah-
rens und dessen Fortgang?

30. Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Gruppe um S. H.
übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftatbestand er-
mittelt der Generalbundesanwalt?

31. Falls Frage 30 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundes-
anwalt die Ermittlungen gegen die Gruppe um S. H. bislang nicht übernom-
men, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen nach
Kenntnis der Bundesregierung federführend geführt?

32. Falls Frage 30 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Be-
richtsvorgang über die Ermittlungen gegen die Gruppe um S. H. angelegt,
und wenn ja, seit wann?

33. Wie bewertet das BfV die Gruppe um S. H.?
34. Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der Gruppe um S. H. um eine mut-

maßliche rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?
35. Sieht das BfV in der Gruppe um S. H. die Gefahr einer neuen rechtsterroris-

tischen Entwicklung?
36. Falls Frage 34 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach An-

sicht des BfV bei der Gruppe um S. H. nicht um eine mutmaßliche rechts-
terroristische Struktur bzw. Gruppe?

37. Handelt es sich nach Ansicht des BKA bei der Gruppe um S. H. um eine
rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

38. Falls Frage 37 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach An-
sicht des BKA bei der Gruppe um S. H. nicht um eine mutmaßliche rechts-
terroristische Struktur bzw. Gruppe?

39. Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Ak-
tivistinnen und Aktivisten der Gruppe um S. H. in der Vergangenheit in
anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen
oder Zusammenhängen aktiv waren?

40. Hat sich das GAR mit der Gruppe um S. H. befasst, welche Einschätzungen
zu dieser Gruppe sind hier vorgenommen worden, und wird sie vom GAR
als terroristische Struktur bzw. Gruppe bewertet?

41. Falls sich das GAR nicht mit der Gruppe um S. H. befasst hat, aus welchen
Gründen unterblieb diese Befassung?

42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschul-
digten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppe um S. H. zu Personen
und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben – insbeson-
dere zu „Ordine Nuovo“ und ihren Nachfolgeorganisationen in Italien (bitte
unter Angabe des Landes und der Organisation)?

43. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivis-
tinnen oder Aktivisten der Gruppe um S. H. als V-Leute für das BfV tätig
waren oder sind?

44. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivis-
tinnen oder Aktivisten der Gruppe um S. H. als V-Leute für ein Landesamt
für Verfassungsschutz (LfV) tätig waren oder sind?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4038
45. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen straf-
rechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen
rechtsterroristischen Gruppen „Werwolf-Kommando“ und „Weisse Wölfe
Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“?

46. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind
(bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

47. Wie viele Straftaten werden dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse
Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ nach der-
zeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw.
Straftatbestand auflisten)?

48. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlag-
nahmungen von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen
bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen das „Werwolf-
Kommando“ und die „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Natio-
nalkollektiv Hamburg“ (bitte unter Angabe ggf. der Waffen, der Sprengmit-
tel, des Anschlagsziels und des Bundeslandes des Auffindeorts)?

49. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der von S. N. an Ak-
tivisten der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv
Hamburg“ übergebenen Waffe?

50. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell weiterer be-
schlagnahmter Waffen, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen das
„Werwolf-Kommando“ und die „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Ham-
burg/Nationalkollektiv Hamburg“ aufgefunden wurden?

51. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand des Ermittlungsverfah-
rens bzw. der Ermittlungsverfahren und dessen bzw. deren Fortgang?

52. Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen das „Werwolf-Kom-
mando“ und „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollek-
tiv Hamburg“ übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem
Straftatbestand ermittelt der Generalbundesanwalt?

53. Falls Frage 52 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundes-
anwalt die Ermittlungen gegen das „Werwolf-Kommando“ und die „Weisse
Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ bislang
nicht übernommen, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Er-
mittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung federführend geführt?

54. Falls Frage 52 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Be-
richtsvorgang über die Ermittlungen gegen das „Werwolf-Kommando“ und
die „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Ham-
burg“ angelegt, und wenn ja, seit wann?

55. Wie bewertet das BfV das „Werwolf-Kommando“ und die „Weisse Wölfe
Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“?

56. Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei dem „Werwolf-Kommando“ und
der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Ham-
burg“ um mutmaßliche rechtsterroristische Strukturen, und wenn ja, warum?

57. Sieht das BfV in dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Ter-
rorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ die Gefahr einer
neuen rechtsterroristischen Entwicklung?

58. Falls Frage 57 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach An-
sicht des BfV bei dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Ter-
rorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ nicht um eine mut-
maßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

Drucksache 18/4038 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
59. Handelt es sich nach Ansicht des BKA bei dem „Werwolf-Kommando“ und
der „Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Ham-
burg“ um eine rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

60. Falls Frage 59 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach An-
sicht des BKA bei dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe Ter-
rorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ nicht um eine mut-
maßliche rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

61. Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Ak-
tivistinnen und Aktivisten des „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse
Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ in der
Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen
Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren?

62. Hat sich das GAR mit der dem „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse
Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ befasst,
welche Einschätzungen zu diesen Gruppen sind hier vorgenommen worden,
und werden sie vom GAR als terroristische Strukturen bzw. Gruppen bewer-
tet?

63. Falls sich das GAR nicht mit diesen Gruppen befasst hat, aus welchen Grün-
den unterblieb diese Befassung?

64. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschul-
digten des Ermittlungsverfahrens gegen das „Werwolf-Kommando“ und
„Weisse Wölfe Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“
zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben –
insbesondere zu skandinavischen, niederländischen und belgischen Grup-
pen sowie zu „Ordine Nuovo“ und ihren Nachfolgeorganisationen in Italien
(bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)?

65. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivis-
tinnen oder Aktivisten des „Werwolf-Kommandos“ und der „Weisse Wölfe
Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ als V-Leute für
das BfV tätig waren bzw. sind?

66. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivis-
tinnen oder Aktivisten des „Werwolf-Kommando“ und der „Weisse Wölfe
Terrorcrew Sektion Hamburg/Nationalkollektiv Hamburg“ als V-Leute für
ein LfV tätig waren oder sind?

67. Welche Kenntnisse haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden über wei-
tere rechtsterroristische Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland
seit Anfang des Jahres 2012 in Deutschland?

68. Wie viele Anschläge auf Unterkünfte und Wohnungen von Flüchtlingen,
Asylsuchenden und Migranten sind seit Anfang des Jahres 2012 von rechts-
terroristischen Gruppierungen begangen worden, und welche genauen
Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber (bitte einzeln nach Anschlag
auflisten)?

Berlin, den 17. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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