BT-Drucksache 18/399

zu dem Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/287 - Atomwaffen ächten

Vom 30. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/399
18. Wahlperiode 30.01.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan
van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/287 –

Atomwaffen ächten

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 21. Oktober 2013 auf der Sitzung des Ersten Komi-
tees der UN-Vollversammlung einen Antrag nicht unterstützt, den Einsatz von
Atomwaffen unter allen Umständen zu verurteilen.
Als Vertragspartei des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) ist die Bun-
desrepublik Deutschland nach Artikel IV NVV verpflichtet, ihren Beitrag zur
allgemeinen und vollständigen nuklearen Abrüstung zu leisten. Der Bundestag
hat sich durch Beschluss vom 26. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1159)
ausdrücklich zu dieser Verpflichtung bekannt.
In einem nicht bindenden Gutachten von 1996 stellte der Internationale Gerichts-
hof fest, dass die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen generell mit den
Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts unvereinbar sind.
Die Antragsteller möchten den Bundestag das ausdrücklich feststellen lassen.
Zudem soll der Bundestag feststellen, dass eine Ächtung von Nuklearwaffen auch
als NATO-Mitgliedstaat möglich ist und deutsche Finanzinstitute auch in den
Jahren 2010 bis 2012 beträchtliche Investitionen in Atomwaffenhersteller getätigt
haben.
Die Bundesregierung soll auffordert werden, die Androhung und den Einsatz von
Atomwaffen unter allen Umständen zu verurteilen, die Agenda nuklearer Abrüs-
tung konsequent zu verfolgen und sich entschlossen dafür einzusetzen, dass die
nukleare Abschreckung aus der NATO-Doktrin gestrichen wird. Die Bundesre-
gierung soll zudem aufgefordert werden, über die genannten Schritte hinaus,
weitere Schritte mit Blick auf die nukleare Abrüstung vorzunehmen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/399 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/399

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/287 abzulehnen.

Berlin, den 29. Januar 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Franz Thönnes
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter
Drucksache 18/399 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Franz Thönnes, Jan van Aken
und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/287 in seiner 8. Sitzung am 16. Januar 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Verteidigungsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 21. Oktober 2013 auf der Sitzung des Ersten Komitees der UN-
Vollversammlung einen Antrag nicht unterstützt, den Einsatz von Atomwaffen unter allen Umständen zu
verurteilen.
Als Vertragspartei des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) ist die Bundesrepublik Deutschland
nach Artikel IV NVV verpflichtet, ihren Beitrag zur allgemeinen und vollständigen nuklearen Abrüstung zu
leisten. Der Bundestag hat sich durch Beschluss vom 26. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1159) aus-
drücklich zu dieser Verpflichtung bekannt.
In einem nicht bindenden Gutachten von 1996 stellte der Internationale Gerichtshof fest, dass die Andro-
hung und der Einsatz von Atomwaffen generell mit den Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts unver-
einbar sind.
Die Antragsteller möchten den Bundestag das ausdrücklich feststellen lassen. Zudem soll der Bundestag
feststellen, dass eine Ächtung von Nuklearwaffen auch als NATO-Mitgliedstaat möglich ist und deutsche
Finanzinstitute auch in den Jahren 2010 bis 2012 beträchtliche Investitionen in Atomwaffenhersteller getä-
tigt haben.
Die Bundesregierung soll auffordert werden, die Androhung und den Einsatz von Atomwaffen unter allen
Umständen zu verurteilen, die Agenda nuklearer Abrüstung konsequent zu verfolgen und sich entschlossen
dafür einzusetzen, dass die nukleare Abschreckung aus der NATO-Doktrin gestrichen wird. Die Bundesre-
gierung soll zudem aufgefordert werden, über die genannten Schritte hinaus, weitere Schritte mit Blick auf
die nukleare Abrüstung vorzunehmen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/287 in seiner 4. Sitzung am 29. Januar
2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/287 in seiner 3. Sitzung am 29. Januar 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 29. Januar 2014

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Franz Thönnes
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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