BT-Drucksache 18/3967

Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3779)

Vom 5. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3967
18. Wahlperiode 05.02.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Gesine Lötzsch,
Heike Hänsel, Azize Tank, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Andrej Hunko,
Ulla Jelpke, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion
DIE LINKE.

Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/3779)

Im Dezember 2014 verabschiedete die UN-Vollversammlung (UN – Vereinte
Nationen) eine Resolution zur Bekämpfung der Glorifizierung des Nazismus
und anderer Praktiken mit großer Mehrheit. Inhalt war die Bekämpfung von
Rassismus, rassistischer Diskrimination, Xenophobie und damit verbundener
Intoleranz. Für den Resolutionsentwurf hatten 115 Staaten gestimmt, 54 Staaten
enthielten sich, drei Staaten haben ihn abgelehnt. Die USA, Kanada und die Uk-
raine votierten mit Nein, die Länder der Europäischen Union (EU) enthielten
sich der Stimme, darunter auch Deutschland.
Die Bundesregierung stieß sich an der „problematischen Formulierung“, die
auch diejenigen umfasst, „die gegen die Anti-Hitler-Koalition gekämpft und mit
der Nazibewegung kollaboriert“ haben. Diese Passage wollte die Bundesregie-
rung streichen oder hinter der Passage „und mit der Nazibewegung kollaboriert“
einfügen „und an der Begehung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen
die Menschlichkeit beteiligt waren“ (Bundestagsdrucksache 18/3779). Warum
sie nicht „pauschal“ Kollaborateure verurteilen will, lässt die Bundesregierung
offen. Aber es liegt auf der Hand, dass die Resolution neben den baltischen Staa-
ten wie Lettland, wo ganz offen Veteranen der Waffen-SS Umzüge veranstalten,
der Schlacht gegen die Rote Armee gedenken und zur nationalen Gedenkstätte
der Freiheit in Riga ziehen, auch die Ukraine betroffen ist. Wenig verwunderlich
also, dass nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise die Verbündeten
der ukrainischen Führung dieser Resolution nicht zustimmten bzw. ablehnten.
In der Ukraine ist nicht nur die extreme Rechte in der Regierungskoalition ver-
treten. Stepan Bandera und die „Organisation Ukrainischer Nationalisten“
(OUN) wie die „Ukrainische Aufständische Armee“ (UPA) werden geschichts-
revisionistisch vereinnahmt, um diesen „patriotischen“ Kampf gegen die Sow-
jetunion mit dem jetzigen Kampf gegen Russland zu verbinden. Der ehemalige
ukrainische Präsident Wiktor Juschtschenko ernannte Stepan Bandera gar zum
„Helden der Ukraine“, obwohl er mit den Nazis paktierte und die von ihm ge-
führten Kampfverbände Massaker an Juden und Polen verübten (www.heise.de/
tp/artikel/43/43401/1.html).
Gerade vor dem Hintergrund des 70. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus
ist es unerträglich, dass die Verherrlichung von Angehörigen der Waffen-SS und
von Nazi-Kollaborateuren aus Rücksicht auf die Ukraine, die baltischen Staaten

Drucksache 18/3967 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und andere toleriert bzw. akzeptiert wird (www.neues-deutschland.de/artikel/
927127.international-gegen-ss-verherrlichung.html).
Dagegen zeigt die Bundesregierung kein Interesse an eigenen Aktivitäten zum
Gedenkjahr 2015 zum 70. Jahrestag der Befreiung vom bzw. des Sieges über den
Nazismus (Bundestagsdrucksache 18/3779). Über die in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 hinausgehenden Ver-
anstaltungen kann sie im Gegensatz zum Gedenkjahr 2014 für den Ersten Welt-
krieg (Bundestagsdrucksache 18/686) weder auf Aktivitäten in Eigenregie im
Inland, noch im Ausland verweisen. Lediglich Veranstaltungen der Bundeszen-
trale für politische Bildung kann sie aufführen.
Fragen wirft die Antwort der Bundesregierung bezüglich der Einbindung des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) in die Erinnerungsarbeit zum
Gedenken an den 70. Jahrestag und Veranstaltungen zu diesem Thema in Lie-
genschaften der und durch die Bundeswehr auf. Das völlige Ausbleiben irgend-
welcher diesbezüglichen Aktivitäten rechtfertigt die Bundesregierung damit,
dass die „Bundeswehr […] nicht in der Tradition der Wehrmacht des Zweiten
Weltkrieges“ steht und deshalb „nicht an Veranstaltungen teil[nimmt], die den
Eindruck erwecken könnten, eine entsprechende Traditionspflege zu betreiben.“
(Bundestagsdrucksache 18/3779). Offen bleibt bei der Antwort, ob sich die Bun-
deswehr in der Tradition der Wehrmacht vor dem Zweiten Weltkrieg sieht. Un-
abhängig davon waren das BMVg und die Bundeswehr aber in die Erinnerungs-
arbeit im Gedenkjahr 2014 zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges eingebunden.
So wurden Veranstaltungen durch das Zentrum für Militärgeschichte und Sozial-
wissenschaften der Bundeswehr sowie durch das Militärhistorische Museum der
Bundeswehr durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/686, Antwort zu Frage 4).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher konkreten Formulierung der beschlossenen Resolution A/C.3/69/

L56/Rev.1 (http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N14/634/66/
PDF/N1463466.pdf?OpenElement) sieht die Bundesregierung eine konkrete
Unterstellung, dass „Personen, die sich in den 1940er Jahren für die Un-
abhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben,
pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbrechen unter-
stellt“ wird?

2. Worin konkret sieht die Bundesregierung die Formulierung der UN-Resolu-
tion A/C.3/69/L56/Rev.1, „dass derartige Handlungen den Aktivitäten zuge-
ordnet werden können, die in den Anwendungsbereich des Internationalen
Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
fallen, dass sie nicht als Ausübung des Rechts, sich friedlich zu versammeln,
des Rechts auf Vereinigungsfreiheit oder des Rechts auf Meinungsfreiheit
und freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden können und dass sie unter
Artikel 20 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
fallen können und gemäß den Artikeln 19, 21 und 22 des Paktes rechtmäßig
eingeschränkt werden können“, als problematisch (Bundestagsdrucksache
18/3779, Frage 4, bitte detailliert ausführen)?

3. Was konkret sieht die Bundesregierung in den Formulierungen zur
a) Integrität der Vertragsorgane und des Universalen Staatenüberprüfungs-

verfahrens in Nummer 42 und zur
b) Unabhängigkeit des VN-Sonderberichterstatters in Nummer 41 und 43 der

UN-Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1
als problematisch (Bundestagsdrucksache 18/3779, Frage 4, bitte detailliert
ausführen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3967
4. Inwieweit teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, dass das Andenken
„insbesondere der Opfer der Verbrechen, die von der SS und denjenigen, die
gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen
Bewegung kollaborierten, begangen wurden“, zum Beispiel durch die Er-
richtung von Denk- und Ehrenmälern und die Veranstaltung öffentlicher
Demonstrationen von ehemaligen Mitgliedern der SS sowie durch die Reha-
bilitierung von denjenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und
mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, zu Mitwirkenden in
nationalen Befreiungsbewegungen, wie z. B. Angehörige der SS-Division
Galizien, 15. Waffen-Grenadier-Division der SS (lettische Nr. 1), Sonder-
kommando Arajs, 20. Waffen-Grenadier-Division der SS (estnische Nr. 1)
etc., beschmutzt wird?

5. Durch welche Maßnahmen und konkreten Initiativen tritt die Bundesregie-
rung der „Beschmutzung der Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in den auf Bundestagsdrucksache
18/3779 erfragten Verherrlichungen des Nazismus durch
a) den jährlich im März stattfindenden so genannten Unabhängigkeitsmarsch

der litauischen extremen Rechten anlässlich der Unabhängigkeit Litauens
(11. März 1990, Bundestagsdrucksache 17/14603),

b) den anlässlich der Unabhängigkeit Lettlands im Jahr 1991 jährlich im
März stattfindenden so genannten Rigamarsch als traditionellen Auf-
marsch der SS-Veteranen anlässlich des Gründungstages der lettischen
Legion der Waffen-SS, organisiert von der Veteranenorganisation
„Daugavas Vanagi“ der so genannten Legionäre des Zweiten Weltkriegs
(Bundestagsdrucksache 17/14603),

c) den jährlich im Februar stattfindenden „Tag der Ehre“ in Budapest – an-
lässlich der „Schlacht um Budapest“ am 11. Februar 1945 (Bundestags-
drucksache 17/14603),

d) den jährlich im Februar stattfindenden „Lukov Marsch“ in Sofia, einem
traditionellen Trauerfackelzug zu Ehren von General Hristo Lukov, der
vom „Bulgarischen Nationalbund“ (BNS) veranstaltet wird (Bundestags-
drucksache 17/14603),

e) den jährlich im Januar stattfindenden Gedenkmarsch anlässlich des Ge-
burtstages des Antisemiten und Nazi-Kollaborateurs Stepan Bandera und
der OUN (Bundestagsdrucksache 18/863),

f) den jährlich im November stattfindenden „Heldengedenken“ („Rudolf-
Hess-Gedenkmarsch“) in Wunsiedel (www.endstation-rechts-bayern.de/
2014/11/aus-neonazi-heldengedenken-wird-wunsiedler-spendenlauf/),

g) der Errichtung von Denkmälern für Faschisten bzw. Nazi-Kollaborateure
wie für den ungarischen „Reichsverweser“ Miklós Horthy (www.german-
foreign-policy.com/de/fulltext/59004),

h) Straßenumbenennungen, wie in Kroatien Straßen nach Mile Budak, dem
Chefpropagandisten der faschistischen Ustaša und zeitweiligem Außen-
minister Kroatiens während der Nazi-Kollaboration (www.german-
foreign-policy.com/de/fulltext/59004),

i) das Mausoleum für den faschistischen Kriegsverbrecher Rodolfo Graziani,
der zunächst „Aufstandsbekämpfung“ in Libyen betrieb, in Äthiopien
Geiseln erschießen und Giftgas einsetzen und noch gegen Ende des
Zweiten Weltkriegs nicht kollaborationswillige Italiener exekutieren ließ
(www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59004)

entschieden entgegen, bzw. wie ist sie diesen Aktivitäten konkret entgegen-
getreten (bitte konkret die Initiativen bzw. Maßnahmen auflisten)?

Drucksache 18/3967 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Welche Maßnahmen und konkreten Initiativen unternimmt die Bundesregie-
rung, um der „Beschmutzung der Opfer der im Zweiten Weltkrieg begange-
nen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ durch die mögliche Verherr-
lichung von Antisemiten und Ultra-Nationalisten bzw. Faschisten in Polen
entgegenzutreten, die während des Zweiten Weltkrieges an der Ermordung
von zahlreichenden Jüdinnen und Juden sowie Vertretern nationaler Minder-
heiten in Polen beteiligt waren, insbesondere
a) gegen die Verherrlichung der polnischen proto-faschistischen Bewegung

Narodowe Siły Zbrojne (NSZ – Nationale Streitkräfte) während des all-
jährlich am 11. November in Polen von extrem Rechten Gruppen organi-
sierten Unabhängigkeitsmarsches in Warschau, der sich zum Kristallisa-
tionspunkt des Austauschs von extremen Rechten und Antisemiten aus
ganz Europa entwickelte, bei denen u. a. der Führer der italienischen
„Forza Nuova“ Roberto Fiore aber auch „Radical Boys/Autonomous
Nationalists Czech Republic“ sowie die „Slovenská pospolitosť“, die
schwedische „Nordisk Ungdom“, die spanische „Democracia Nacional“
und die französische „Renouveau français“ neben ehemaligen kämpfen-
den Freischärlern der NSZ aufgetreten sind,

b) gegen die Ehrung von Personen wie Józef Kuraś (Pseudonym „Ogień“),
der nach Angaben jüdischer Überlebender an Überfällen auf jüdische Wai-
senhäuser, die slowakische Minderheit und maßgeblich an so genannten
Zugaktionen („Akcją pociągowa“) auf rückkehrende jüdische Überle-
bende der Shoah beteiligt gewesen war und dem im Jahr 2006 in Zakopane
ein Denkmal gewidmet wurde (vgl. www.tygodnikprzeglad.pl/ogien-byl-
bandyta-0/),

c) um die Kollaboration polnischer Ultra-Nationalisten der NSZ mit den
deutschen Besatzungstruppen und der deutschen Polizei bei der Jagd nach
versteckten Jüdinnen und Juden und deren Ermordung bzw. Übergabe an
deutsche Besatzungsbehörden (Wehrmacht, SS, Gestapo bzw. Polizei)
aufzuklären bzw. entsprechende fundierte historische Forschungen zu för-
dern,

d) um die Kollaboration polnischer Ultra-Nationalisten der NSZ, z. B. der
Brygadą Świętokrzyska (Świętokrzyskie Brigade), die sich der Armia
Krajowa (Heimat-Armee) der Londoner Exil-Regierung nicht untergeord-
net hat und mit deutschen Besatzungstruppen (namentlich dem Chef der
Gestapo für den Distrikt Radom, SS-Hauptsturmführer Paul Fuchs u. a.)
bei deren gemeinsamer Flucht vor der Roten Armee kollaboriert hat, auf-
zuklären bzw. entsprechende fundierte historische Forschungen zu för-
dern,

e) um die Tätigkeit der Nationalisten der Brygada Swietokrzyska und den
ukrainischen Nationalisten der OUN nach Kriegsende in ihrem Rückzugs-
gebiet in Bayern, wohin sie vor der Roten Armee geflüchtet sind, aufzu-
klären bzw. entsprechende fundierte historische Forschungen zu fördern?

7. Welche Maßnahmen und konkreten Initiativen unternimmt die Bundesregie-
rung, um der „Beschmutzung der Opfer der im Zweiten Weltkrieg begange-
nen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ durch die mögliche Verherr-
lichung von Antisemiten und Ultra-Nationalisten bzw. Faschisten in Polen
entgegenzutreten, die während des nach 1945 folgenden Bürgerkrieges in
Polen an der Ermordung von mindestens 2 000 polnischen überlebenden
Jüdinnen und Juden beteiligt waren, wissenschaftlich aufzuklären und ent-
sprechende fundierte historische Forschungen zu fördern?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3967
8. Inwieweit ist es für die Bundesregierung für notwendigerweise zu ziehende
politische Schlussfolgerungen und Konsequenzen für ihre Außenpolitik
von Bedeutung, wie sich Regierungen bspw. der baltischen Staaten oder
Ungarns mit der eigenen Geschichte auseinandersetzen – im konkreten Fall,
dem Versuch, Mitglieder und diejenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koali-
tion kämpften und mit der Nazi-Bewegung kollaborierten, zu Mitwirkenden
in nationalen Unabhängigkeitsbewegungen zu erklären und dabei entspre-
chende Kreise zu rehabilitieren, die die Interessen der Nazis denen der Anti-
Hitler-Koalition vorzogen und ihre nationalen Eigeninteressen mit der Un-
terordnung unter die Herrschaft der Nazis verbanden, was zumeist mit anti-
semitischen Pogromen und Mordaktionen einherging?

9. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sie durch ihre
zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Erinnerungspolitik an den
100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges (siehe Bundestags-
drucksache 18/686) dazu beigetragen hat, dass es ein gesteigertes öffent-
liches Interesse am Wissen um die Brutalität des Ersten Weltkrieges sowie
das Gedenken an die Millionen Opfer der industrialisierten Material-
schlachten und Hungersnöte gibt (Bundestagsdrucksache 18/3779)?

10. Wird es analog zum 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges
(www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Gedenkjahr2014/
Uebersicht_node.html) eine Themenseite des Auswärtigen Amts zum
70. Jahrestag des Sieges über den Nazismus geben?
Wenn nein, warum nicht?

11. Wird es analog zum Gedenkjahr 2014 zum 100. Jahrestag des Ausbruchs
des Ersten Weltkrieges auch anlässlich des 70. Jahrestages des Sieges über
den Nazismus eine Veranstaltungsreihe 1945/2015 des Auswärtigen Amts
geben?
Wenn nein, warum nicht?

12. Inwieweit hat es „zusätzliche Fördermittel in angemessenem Umfang“ bzw.
Mittelaufstockungen aus dem Bundeshaushalt für Veranstaltungen der bun-
desgeförderten Einrichtungen und bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten
(KZ = Konzentrationslager) gegeben (Bundestagsdrucksache 18/3779), um
den 70. Jahrestag der Befreiung zu begehen?

13. Warum plant das Auswärtige Amt nicht analog zum Gedenkjahr 2014 zum
100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges auch anlässlich des
70. Jahrestages des Sieges über den Nazismus 2015, dass „[m]ehrere deut-
sche Botschaften […] Gedenkveranstaltungen in eigener Regie bzw. mit
ausländischen Partnern durchführen“ (Bundestagsdrucksache 18/686)?

14. Welche konkreten Gründe gibt es, dass das BMVg nicht analog zum Ge-
denkjahr 2014 zum 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges
auch anlässlich des 70. Jahrestages des Sieges über den Nazismus spezielle
Veranstaltungen zu diesem Thema in Liegenschaften der und durch die
Bundeswehr plant (Bundestagsdrucksache 18/686)?

15. Welche konkreten Gründe gibt es, dass das BMVg nicht analog zum Ge-
denkjahr 2014 zum 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges
auch anlässlich des 70. Jahrestages des Sieges über den Nazismus Publika-
tionen plant (Bundestagsdrucksache 18/686)?

16. Inwieweit bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdruck-
sache 18/3779, Frage 21, die „Bundeswehr steht nicht in der Tradition der
Wehrmacht des Zweiten Weltkrieges“ und nimmt deshalb nicht an Veran-
staltungen teil, „die den Eindruck erwecken könnten, eine entsprechende
Traditionspflege zu betreiben“, dass sich die Bundeswehr in der Tradition

Drucksache 18/3967 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
des Deutschen Heeres sieht, da sich das BMVg anlässlich des 100. Jahres-
tages des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs in Liegenschaften der und durch
die Bundeswehr am Gedenken beteiligt hat?

17. Inwieweit bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdruck-
sache 18/3779, Frage 21, die „Bundeswehr steht nicht in der Tradition der
Wehrmacht des Zweiten Weltkrieges“, dass die Bundeswehr in der Tradi-
tion der Wehrmacht vor dem Zweiten Weltkrieg steht, da es die Wehrmacht
ab 1935 gegeben hat?

18. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass „der Wille und die
Kraft zu Versöhnung und Neuanfang, der gemeinsame Aufbau und Zusam-
menhalt in der Gesellschaft das Fundament bilden, auf dem Deutschland
heute Menschen aus 190 Nationen eine Heimat bietet“ nur durch die Befrei-
ung Deutschlands vom Nazismus durch die Anti-Hitler-Koalition und ins-
besondere die Rote Armee möglich war?

19. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hinter-
grund, dass der 27. Januar als „Tag des Gedenkens an die Opfer des Natio-
nalsozialismus“ entsprechend „der Proklamation des Bundespräsidenten
vom 3. Januar 1996 (BGBl. I, S. 17) an die Opfer des Rassenwahns und
Völkermordes und an die Millionen Menschen, die durch das nationalsozia-
listische Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden“ er-
innert (Bundestagsdrucksache 18/3779), nicht angebracht, auch derer zu
gedenken, die dem Rassenwahn und Völkermord ein Ende gemacht haben,
und den Befreiern speziell an einen Tag, wie dem 8. Mai, zu gedenken?

20. Sieht die Bundesregierung eine Singularität der Behandlung sowjetischer
Kriegsgefangener im Vergleich zu Kriegsgefangenen anderer Nationen
durch die Wehrmacht, (Waffen-)SS, Einsatzkräfte des deutschen Sicher-
heitsdienstes etc.?

21. Inwieweit hat es nach Auffassung der Bundesregierung die Entschädigung
sowjetischer Kriegsgefangener auch deshalb nicht gegeben, weil es keine
Entschädigung deutscher Kriegsgefangener gegeben hat, und inwieweit
war eine solche Forderung Verhandlungsstandpunkt ehemaliger Bundes-
regierungen?

22. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass die Befreiung des KZ
Auschwitz-Birkenau durch die 100. und 322. Division des 106. Schützen-
korps der 60. Armee der 1. Ukrainischen Front sowie das 115. Schützen-
korps der 59. Armee der 4. Ukrainischen Front erfolgte, die sich aus Solda-
tinnen und Soldaten verschiedener Sowjetrepubliken, Autonomen Republi-
ken und Gebiete etc. zusammensetzten?

23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Befreiung von Ausch-
witz ukrainischen und nicht sowjetischen – und damit weit mehr als allein
ukrainischen Soldaten zugeschrieben werden muss –, weil es vermeintlich
ukrainische Soldaten waren, die die Tore öffneten und das Lager befreiten
(www.tagesschau.de/ausland/auschwitz-polen-russland-101.html)?

24. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Sicht, das KZ Auschwitz sei al-
lein durch ukrainische Soldaten befreit worden, den Versuch, den aktuellen
Konflikt der EU-Mitgliedstaaten mit Russland zu nutzen, um durch diese
Deutung historischer Fakten die Nichteinladung des russischen Präsidenten
im Gegensatz zur ausdrücklichen Einladung des ukrainischen Präsidenten zu
rechtfertigen (www.kurier.at/politik/ausland/polen-und-russland-streiten-
ueber-befreiung-von-auschwitz/110.188.615)?

25. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Direktor des Jerusale-
mer Büros des Otto-Wiesenthal-Instituts, Ephraim Zuroff, die Nichtein-
ladung des russischen Präsidenten deshalb kritisierte, weil „es […] die Rote

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3967
Armee gewesen sei, die dem Morden in Auschwitz ein Ende gesetzt und
mit enormen Opfern wesentlich zur Niederlage des Dritten Reichs beige-
tragen habe“ und, „[w]enn es jemand verdiene, an den Feierlichkeiten teil-
zunehmen, dann Putin“ (www.nzz.ch/international/geteiltes-gedenken-
1.18467868), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre eige-
nen (Nicht-)Aktivitäten bezogen auf das Gedenken an den 70. Jahrestag der
Befreiung vom Nazismus beispielsweise für die Planung gemeinsamer
deutsch-russischer Veranstaltungen seitens des Auswärtigen Amts?

26. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der Vizepräsident des In-
ternationalen Dachau-Komitees (CID), Dr. Max Mannheimer erklärte:
„Eine aufrichtige Erinnerung an die Befreiung von Auschwitz kann nicht
ohne Einbeziehung Russlands als dem wichtigsten Nachfolgestaat der
Sowjetunion stattfinden. Denn es waren Soldaten der Roten Armee, die im
Januar 1945 das Vernichtungslager Auschwitz und in den folgenden Mona-
ten weite Teile Osteuropas vom Nationalsozialismus befreiten. Diese histo-
rische Leistung gilt es am 27. Januar zu würdigen – ungeachtet des Unrechts,
das von der Sowjetunion ausging“ (www.sueddeutsche.de/muenchen/
gedenkfeier-in-ehemaligem-kz-auschwitz-ueberlebender-fordert-einladung-
putins-1.2322555), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre
eigenen (Nicht-)Aktivitäten bezogen auf das Gedenken an den 70. Jahrestag
der Befreiung vom Nazismus beispielsweise für die Planung gemeinsamer
deutsch-russischer Veranstaltungen seitens des Auswärtigen Amts?

27. Welche Auswirkungen auf die Rechtsverbindlichkeit und Anerkennung der
Urteile des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem
Internationalen Militärgerichtshof (IMG) auf Grundlage des Londoner
Viermächteabkommen vom 8. August 1945, der die Strafverfolgung der
Hauptkriegsverbrecher kodifizierte und dessen Teil das Statut des Militär-
gerichtshofes bildete, als auch der Urteile der zwölf Nürnberger Nachfolge-
prozesse vor dem US-amerikanischen Militärgerichtshof Nr. III auf Grund-
lage des Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945, welches sich in
seinen Grundlagen am Londoner Statut orientierte, hat die von der Bundes-
regierung vertretene Auffassung, dass „das Völkerrechtssubjekt ,Deutsches
Reich‘ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein
Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist“
(vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundesdrucksache 17/14807),
wenn der Untergang des „Dritten Reichs“ am 8. Mai 1945 mit seiner Re-
gierungs-, Gesetzes- und Rechtsprechungsgewalt gerade die conditio sine
qua non für die Durchführung der Nürnberger Prozesse dargestellt hat (vgl.
Joachim Perels, Kritische Justiz (1998) 1, S. 84 bis 98)?

Berlin, den 3. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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