BT-Drucksache 18/3957

Geplante Teststrecke für selbstfahrende Autos

Vom 5. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3957
18. Wahlperiode 05.02.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Roland Claus, Annette Groth,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Thomas Lutze und der Fraktion DIE LINKE.

Geplante Teststrecke für selbstfahrende Autos

In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) vom
26. Januar 2015 („Bald Teststrecke für selbstfahrende Autos“) erläutert der Bun-
desminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, seine
Pläne, auf einem Teilstück der Autobahn 9 eine Teststrecke für selbstfahrende
und teilselbstfahrende Fahrzeuge einzurichten. Die Strecke solle „technisch so
ausgerüstet werden, dass es dort zusätzliche Angebote der Kommunikation zwi-
schen Straße und Fahrzeug wie auch von Fahrzeug zu Fahrzeug geben werde“.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Um welchen Streckenabschnitt handelt es sich genau?
2. Nach welchen Kriterien wurde die Teststrecke ausgewählt, und welche

anderen Strecken waren in der Diskussion?
3. Wurden auch andere Bundesländer gefragt, ob sie eine solche Teststrecke

einrichten möchten?
Wenn ja, wann und welche?
Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Aussagen aus dem Bundesland Baden-Württemberg (vgl. FAZ vom
27. Januar 2015; „Teststrecke für selbstfahrende Autos in Baden-Württem-
berg“), ebenfalls eine solche Teststrecke einrichten zu wollen?

5. Ist die Bundesregierung bereit, eine zweite und ggf. weitere entsprechende
Strecken einzurichten und zu unterstützen (bitte begründen)?

6. Welche Voraussetzungen an die Infrastruktur stellt die Einrichtung einer
solchen Teststrecke?

7. Wie soll die Einrichtung der benötigten Infrastruktur finanziert werden?
8. Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten für die Einrichtung einer sol-

chen Teststrecke sein?
9. Welche technischen Anforderungen werden an die dort fahrenden auto-

nomen oder teilautonomen Fahrzeuge gestellt?
10. Müssen die autonomen oder teilautonomen Fahrzeuge in der Lage sein,

außerhalb der Teststrecke (bzw. der entsprechend eingerichteten Infra-
struktur) am Straßenverkehr teilnehmen zu können?

Drucksache 18/3957 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
11. Welche weiteren Voraussetzungen (zum Beispiel Anforderungen an den
Fahrer, die Versicherung, Nachweis für eine unbedenkliche Teilnahme am
Straßenverkehr usw.) werden an die dort fahrenden autonomen oder teil-
autonomen Fahrzeuge gestellt?

12. Welche Haftungsregelungen finden im Falle eines Unfalls mit einem auto-
nomen oder teilautonomen Fahrzeug Anwendung?

13. Welchen Austausch zur Teststrecke hat es wann zwischen dem Bundes-
ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem betroffenen
Bundesland sowie den Kommunen in der Umgebung der Teststrecke
gegeben?

14. In welcher Form sollen Fahrer nicht autonomer oder teilautonomer Fahr-
zeuge über die Teilnahme zu Testzwecken von autonomen oder teilauto-
nomen Fahrzeugen am Straßenverkehr informiert werden?
Welche Möglichkeiten haben diese Fahrer, nicht Teil des Tests autonomer
Fahrzeuge zu werden?

15. Wie erfolgt die Abstimmung und Koordinierung zwischen dem Runden
Tisch „Automatisiertes Fahren“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage „Zukunft des autonomen Automobils“ auf Bundestags-
drucksache 18/2215) und der High Level Group „Cars & Data“ (vgl. Ant-
wort auf die Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Herbert Behrens auf
Bundestagsdrucksache 18/2976), die sich mit ähnlichen Fragestellungen be-
fasst?

16. Mit welchem Ziel wurde die High Level Group „Cars & Data“ gegründet?
17. Warum wurde diese High Level Group gegründet, obwohl es bereits den

Runden Tisch gibt?
18. Welche Fragen sollen in der High Level Group erörtert werden, die nicht im

Rahmen des Runden Tisches geklärt werden können?
19. Welche Personen welcher Unternehmen und aus der Wissenschaft sind Mit-

glied der High Level Group, und warum wurden diese jeweils ausgewählt?
20. Wann ist das nächste Treffen der High Level Group angesetzt, und welches

werden die Themen dort sein, und wie sind dessen Vorhabenplanungen für
das Jahr 2015 und die Folgejahre?

21. Welche oberste Hierarchieebene vertritt das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur jeweils bei den Sitzungen des Runden Tischs und
bei der High Level Group?

22. Wie hoch ist der Bewirtungskostenanteil pro Kopf bei einer Sitzung des
Runden Tischs und bei einer Sitzung der High Level Group?

Berlin, den 3. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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