BT-Drucksache 18/3927

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 18/3213 - Vierter Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" (Berichtszeitraum: Juni 2010 bis Mai 2014)

Vom 3. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3927
18. Wahlperiode 03.02.2015
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der
Fraktion DIE LINKE.

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 18/3213 –

Vierter Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans
„Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“
(Berichtszeitraum: Juni 2010 bis Mai 2014)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Friedenspolitik ist Politik des Gewaltverzichts und der konstruktiven Kon-
fliktbearbeitung mit zivilen Mitteln. Sie beinhaltet ebenso eine gerechte
Wirtschafts- und Handelspolitik wie die Vorbeugung von Gewalteskalation
durch eine konfliktsensible und solidarische internationale Politik.

2. Anstelle einer den Frieden fördernden Politik setzt die Bundesregierung die
Politik ihrer Vorgängerregierungen aus Militärinterventionen und Rüs-
tungslieferungen fort. Seit der Verabschiedung des Aktionsplans „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ im Jahr
2004 wurde von allen Bundesregierungen Zivile Krisenprävention und
Konfliktbearbeitung für zivil-militärische Zusammenarbeit instrumentali-
siert. Auch der nunmehr vierte Umsetzungsbericht zum Aktionsplan „Zivi-
le Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ doku-
mentiert die Vermischung ziviler, polizeilicher und militärischer Maßnah-
men unter dem Oberbegriff „vernetzter Ansatz“ bzw. „comprehensive ap-
proach“. Damit werden zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung
als bloße Feigenblätter einer vorwiegend militärisch ausgeübten Sicher-
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 183927 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

heits- und Außenpolitik im Rahmen der NATO und der EU kompromit-
tiert.

3. Statt eine zivil ausgerichtete internationale Politik für den Frieden zu ver-
folgen, lässt sich die Bundesregierung von einseitig militärisch verstande-
nen Sicherheitsinteressen leiten und forciert die Vereinnahmung ziviler Ak-
teure und Handlungsbereiche in eine militärische Logik von Intervention
und Krisenreaktion.

4. Die weltweit wachsende Zahl von Krisen, für deren Entstehung und Eska-
lation sich auch die deutsche Wirtschafts-, Handels- und Außenpolitik mit-
verantwortlich zeichnet, macht eine Neuausrichtung internationaler Politik
zwingend notwendig. Dazu gehört neben dem Stopp der Rüstungsexporte
und jeglicher Form des Gewaltexportes wie Militärausbildungen auf der ei-
nen Seite auch der massive Ausbau der Maßnahmen und Instrumente zivi-
ler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung auf der anderen Seite.

5. Die Ausgaben für zivile Konfliktbearbeitung sind viel zu gering, als dass
sie dem Bedarf nach zivilen Antworten auf die Krisen der Welt entsprechen
könnten. Nach eigenen Angaben hat die Bundesregierung seit 2004 etwa
1,2 Milliarden Euro jährlich für zivile Krisenprävention aufgewandt, wobei
auch militärische und polizeiliche sowie inlandsbezogene Maßnahmen mit
eingerechnet wurden. Andere Berechnungen kommen für den gleichen
Zeitraum auf eine Größenordnung von etwa 900 Millionen Euro jährlich.
Der Vergleich mit den über 32 Milliarden Euro, die allein für den Verteidi-
gungshaushalt aufgewendet werden, zeigt drastisch, dass von einer im um-
fassenden Sinne zivilen Friedenspolitik Deutschlands nicht die Rede sein
kann.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. ihr außenpolitisches Handeln zivil auszurichten und konsequent und in
allen Politikbereichen auf seine Konfliktrelevanz (do no harm) zu überprü-
fen und Konflikt fördernde Maßnahmen zu unterlassen;

2. ausschließlich nichtpolizeiliche und nichtmilitärische Maßnahmen als „zi-
vile“ zu bezeichnen. Erforderlich ist eine klare Trennung zwischen zivilen,
polizeilichen und militärischen Maßnahmen;

3. Bundeshaushaltsentwürfe vorzulegen, in denen die Haushaltsmittel für
zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung deutlich und kontinuier-
lich erhöht werden und für wirklich zivile Maßnahmen aufgewendet wer-
den. Die dafür erforderlichen Mittel können u. a. aus dem Einzelplan 14
(BMVg) durch die Streichung von Beschaffungsvorhaben gewonnen wer-
den;

4. durch eine entsprechende Informationspolitik die Wirksamkeit von ziviler
Krisenprävention und Konfliktbearbeitung stärker sichtbar zu machen.

Berlin, den 3. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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