BT-Drucksache 18/3878

Mobiles Internet im Zug

Vom 28. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3878
18. Wahlperiode 28.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tabea Rößner, Katharina Dröge,
Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Konstantin von Notz, Stephan Kühn (Dresden),
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mobiles Internet im Zug

Züge im Nah- und Regionalverkehr, vor allem aber im Fernverkehr stellen heute
für immer mehr Fahrgäste ein „rollendes Büro“ dar. Hinzu kommt, dass die
Reisekette immer häufiger während der Reise geplant, überprüft und verändert
wird, indem Fahrpläne über Notebooks, Smartphones und Tablets abgerufen
und/oder Leihwagen, Taxen, Mietfahrräder, Unterkünfte etc. für den weiteren
Reiseverlauf gebucht werden. Die Fahrgäste erwarten daher zunehmend sowohl
einen leistungsfähigen und lückenlosen Mobilfunkempfang als auch einen Inter-
netzugang.
Die Anbieter von Fernbusreisen machen es vor und bieten ihren Fahrgästen oft-
mals einen, wenn auch nicht immer zuverlässigen, dafür aber kostenlosen
WLAN-Empfang an. Im Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern ist die
Deutsche Bahn AG (DB AG), die entsprechende Angebote noch immer nur in
einer begrenzten Zahl ihrer Züge – überwiegend kostenpflichtig – anbietet, so-
mit ins Hintertreffen geraten.
Die DB AG hat in den vergangenen Jahren wiederholt angekündigt, (kostenlose)
WLAN-Angebote in ihren ICE-Zügen ausbauen zu wollen. So sollten bis Ende
des Jahres 2014 alle ICE ein WLAN-Angebot bereithalten und dies – unabhän-
gig vom HotSpot-Service der Telekom – kostenlos sein. Diese Ziele wurden ver-
fehlt. Weder steht die entsprechende Technik in allen Zügen zur Verfügung,
noch ist der Zugang für alle kostenlos. Seit dem Fahrplanwechsel Dezember
2014 ist das WLAN-Angebot lediglich für Reisende in der 1. Klasse kostenlos.
Leider aber stellen Fahrgäste in den ersten Wochen des Jahres 2015 fest, dass das
Versprechen der DB AG für einen kostenlosen Internetzugang in der 1. Klasse
noch nicht einmal in allen ICE-Zügen auf den zugesagten Strecken eingehalten
wird (siehe das Bahntagebuch auf www.matthias-gastel.de). Vor diesem Hinter-
grund ist zu hinterfragen, wie realistisch die jüngste Ankündigung der DB AG
ist, bis zum Jahr 2016 allen Fahrgästen im ICE einen Internetzugang anbieten zu
wollen.
Dass die Empfangsqualität häufig alles andere als befriedigend ist, räumt die
DB AG laut Medienberichten selbst ein. Während die Erfolgsrate in den S-Bah-
nen im Bereich der Telefonie mit 95 bis 96 Prozent hoch liegt (im Vergleich zur
Autobahn mit 92 bis 96 Prozent und in den Städten mit 94 bis 98 Prozent), sinkt
diese in Regionalzügen auf 82 bis 87 Prozent und in Fernzügen sogar auf 84 bis
89 Prozent ab. Wesentlich deutlicher unterscheidet sich die Erfolgsrate im Be-
reich der Datenübertragung (Internet): In den Städten liegt diese bei 96 bis
100 Prozent, entlang der Autobahnen bei 89 bis 97 Prozent , in S-Bahnen bei

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92 bis 98 Prozent, in Regionalzügen noch bei 74 bis 88 Prozent und in Fern-
zügen nur noch bei 50 bis 63 Prozent (vgl. connect Spezial, Beilage zur Monats-
zeitschrift mobil, Ausgabe Januar 2015).
Vor dem Hintergrund, dass die Verfügbarkeit des mobilen Internets neben guten
Zugverbindungen und der Pünktlichkeit der Züge zu den Top Drei der Kunden-
Prioritätenliste gehört (ebd.), der Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-
struktur, Alexander Dobrindt, die DB AG jüngst aufgefordert hat, in allen ihren
Zügen kostenloses Internet und stabile Mobilfunkverbindungen anzubieten, um
sich so auf die Lebensrealität der Menschen einzustellen und wiederholter, bis
heute nicht umgesetzter Ankündigungen der DB AG, stellt sich die Frage, bis
wann ein durchgehender Mobilfunkempfang und flächendeckendes, kostenloses
WLAN-Angebot tatsächlich realisiert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der ICE-Züge verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung zum

1. Januar 2015 über die Möglichkeit, WLAN-Hotspots anbieten zu können,
und bis wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, alle Züge der
ICE-Flotte mit der entsprechenden Technik auszurüsten?

2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob, und falls ja, welche Maßnah-
men die DB AG vorsieht, um die Verbindungsqualität in den mit WLAN-
Hotspots ausgestatteten Zügen zu verbessern?

3. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Züge zum „Verkehrsmittel des
digitalen Zeitalters“ zu machen und die gewünschte „digitale Spitzenversor-
gung“ einzurichten?

4. In wie vielen Bahnhöfen der DB AG stehen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung WLAN-Hotspots zur Verfügung, wie viele dieser Hotspots sind kosten-
lose, und wie viele sind gebührenpflichtige Angebote?

5. Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung in der durch ein Urteil
des Bundesgerichtshofs („Sommer unseres Lebens“, Az. I ZR 121/08) ent-
standenen Rechtsunsicherheit bezüglich der so genannten Störerhaftung ein
etwaiges Hindernis bezüglich entsprechender Angebote der DB AG?

6. Wer ist aus Sicht der Bundesregierung für die Versorgung mit Mobilfunk in
Zügen zuständig?
Welche Rolle spielen hier die Netzbetreiber?

7. Was unternimmt die Bundesregierung, um der Aufforderung des Bundes-
ministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, in
Richtung DB AG, zukünftig in allen ihren Zügen kostenloses Internet und
stabile Mobilfunkverbindungen anzubieten, Nachdruck zu verleihen, bei-
spielsweise über die Änderung von Ausschreibungsanforderungen?

8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
a) aus Wettbewerbs- und
b) aus Fahrgastsicht
daraus, dass die DB AG bisher ausschließlich mit ihrem Partner Deutsche
Telekom AG zusammenarbeitet (www.bahn.com/i/view/AUT/de/trains/
overview/wlan.shtml)?
Führt das aus Sicht der Bundesregierung zu einer Benachteiligung von Kun-
den anderer Telekommunikationsanbieter bezüglich des mobilen Internetzu-
gangs?

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9. Warum hat es nach Auffassung der Bundesregierung mehr als zehn Jahre
gedauert (erstmals wurden ICE mit Internetzugang im Jahre 1999 ausgerüs-
tet), bis die DB AG flächendeckend auf diese Innovation und diesen Service
für ihre Kundinnen und Kunden setzt, und inwiefern spielt hierfür der anzie-
hende Wettbewerb mit Fernbussen eine Rolle?

10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann über die ICE-Verbindun-
gen hinaus WLAN-Zugang in IC-Zügen, Regional-Zügen und im Schienen-
personennahverkehr etabliert werden soll?

11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie in anderen Ländern das
Thema Internetversorgung in öffentlichen Verkehrsmitteln vorangetrieben
wird?

12. Hält die Bundesregierung an der Aussage fest, dass „künftig bestimmte fi-
nanzielle Unterstützung des Bundes“ (FOCUS vom 10. Februar 2014) an
das Internetangebot in Bahnhöfen und Zügen geknüpft wird?

13. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein kostenloses WLAN-Angebot für
alle interessierten Bahnfahrer geplant?

14. Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot
von WLAN im Gegensatz zu den Angeboten in den Fernbussen teilweise
kostenpflichtig?

15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Handynetzbetreiber ih-
rerseits in eine flächendeckende Funkausleuchtung von Bahnstrecken
investieren, und wäre dies aus Sicht der Bundesregierung eine sinnvolle
Alternative zur WLAN-Option?

16. Welche Systeme für die Anbindung der Züge an unterschiedliche Funknetze
und Standards (z. B. LTE, UMTS, HSPA+) sind der Bundesregierung be-
kannt, und inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über Gespräche
mit deutschen Anbietern, wie beispielsweise die Firma Viprinet Europe
GmbH, die zuletzt die Hochgeschwindigkeitszüge der italienischen Zug-
linie NTV mit entsprechenden Routern angeschlossen hat?

17. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen vonseiten der
DB AG, einzelne Waggons bzw. Abteile von der Ausstattung mit Mobilfunk
und WLAN-Repeatern auszunehmen?

Berlin, den 28. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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