BT-Drucksache 18/3876

Ausgestaltung des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Vom 28. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3876
18. Wahlperiode 28.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sigrid Hupach, Jan Korte, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein,
Ulla Jelpke, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Harald Petzold (Havelland),
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Ausgestaltung des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Die Bundesregierung hat einen bundesweiten Gedenktag für die Opfer von
Flucht und Vertreibung mit einem Schwerpunkt auf den „deutschen Vertriebe-
nen“ eingeführt, der erstmals am 20. Juni 2015 begangen werden soll. Zur Aus-
gestaltung dieses Gedenktages gibt es eine Reihe von Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann wurde die Idee eines bundesweiten Gedenktages für die Opfer von

Flucht und Vertreibung verfolgt?
Welche Initiativen für einen solchen Gedenktag sind der Bundesregierung
bekannt, die vor der Initiative der sächsischen CDU aus dem Jahr 2001 zu
datieren sind (Fraktion der CDU im sächsischen Landtag, Antrag „Ver-
treibung gedenken – Versöhnung erreichen“, Landtagsdrucksache 3/5341,
14. November 2001)?

2. War der Bundesregierung bereits vor Januar 2002, als das Bundesminis-
terium des Innern durch den damaligen sächsischen Innenminister Klaus
Hardraht unterrichtet wurde (vgl. Brief von Klaus Hardraht an Dr. Otto
Schily – Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum
Antrag der Fraktion der CDU, Landtagsdrucksache 3/5341, Aktenzeichen
45-0141.53/168), eine Initiative für einen Gedenktag zu Flucht und Vertrei-
bung bekannt?

3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass die landesweiten Gedenktage zu Flucht und Vertreibung in Bay-
ern, Hessen und Sachsen bewusst in das zeitliche Umfeld vom Tag der Hei-
mat gelegt wurden, anstatt sich dem Beschluss des Deutschen Bundestages
zu einem Gedenktag am 20. Juni als Ausdruck eines erweiterten Gedenkens
anzuschließen?

4. Wie wird sich der Gedenktag auf Bundesebene von denen auf Landesebene
in Bayern, Hessen und Sachsen unterscheiden?

5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der möglichen außenpolitischen Wirkung der mit dem Tag der Heimat
verknüpften Gedenktage zu Flucht und Vertreibung auf Landesebene gegen-
über Polen und Tschechien?

Drucksache 18/3876 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Warum rückte die Bundesregierung zwischen 2011 (Beschluss vom
10. Februar 2011) und 2013 (Beschluss vom 13. Juni 2013) vom ursprüng-
lich favorisierten Datum 5. August ab und wählte den 20. Juni?
Welche Rolle spielten außenpolitische Bedenken dabei?

7. Welche anderen Gedenktagesdaten wurden von der Bundesregierung neben
dem 5. August und dem 20. Juni diskutiert?
Wenn andere Gedenktagesdaten diskutiert wurden, warum wurden sie ver-
worfen?

8. Wie wird sich der Gedenktag
a) vom bisher zentralen Vertriebenengedenken, dem Tag der Heimat und
b) vom Volkstrauertag
unterscheiden?

9. Ist eine zentrale Veranstaltung für den Gedenktag am 20. Juli 2015 geplant?
Welche Überlegungen gibt es bezüglich eines Ortes für eine zentrale Ge-
denkveranstaltung?

10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung darüber hinaus für die
konkrete Ausgestaltung des Gedenktages, und mit welchen Kooperations-
partnern ist sie im Gespräch?

11. Wurde die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ als von der Bundes-
regierung eingesetztes Expertengremium zum Thema beratend um Aus-
kunft zum Gedenktagesdatum oder zur Ausgestaltung gebeten?
Wird der Bund der Vertriebenen als Opfervertretung in die Planungen ein-
bezogen?

12. Gibt es über die bereits genannten Institutionen hinaus weitere staatliche
und nichtstaatliche Akteure, die in die Planungen für den Gedenktag einge-
bunden werden sollen (bitte mit Auflistung der einbezogenen Akteure)?

13. Wie werden im Sinne der „Versöhnung“ beispielsweise Polen und Tsche-
chien mit eingebunden?
Gab es im Rahmen der Planungen des Gedenktages Konsultationen vonsei-
ten der Bundesregierung mit Vertretern der Republik Polen und der Tsche-
chischen Republik?
Wenn ja, wann, in welchem Umfang und auf welchen politischen Ebenen?
Wenn nein, warum nicht?

14. Aus welchem Haushaltstitel stammen die 75 000 Euro für den Gedenk-
tag, die bei der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am
13. November 2014 laut Hartmut Koschyk zugesagt worden sein sollen
(www.koschyk.de/allgemein/koschyk-foerderung-von-aussiedlern-und-
nationalen-minderheiten-bleibt-2015-auf-bisherigem-niveau-19943.html),
und wofür soll dieses Geld ausgegeben werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3876
15. Wie gedenkt die Bundesregierung, die historische Kontextualisierung für
den Gedenktag sicherzustellen?
Wie werden die Ursachen von Flucht und Vertreibung der Deutschen ver-
mittelt werden?

Berlin, den 28. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.