BT-Drucksache 18/3859

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/3698 - Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012

Vom 28. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3859
18. Wahlperiode 28.01.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/3698 –

Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
Verstärkung der Integrierten Luftverteidigung der NATO auf
Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive
Selbstverteidigung
(Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 die Entsendung bewaffneter deutscher
Streitkräfte (die sich bereits im Einsatzgebiet befinden) zur Verstärkung der Inte-
grierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei mit bis zu 400 Soldatinnen und
Soldaten längstens bis zum 31. Januar 2016 beschlossen. Mit dem vorliegenden An-
trag wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu erbeten.

Die Türkei ist der durch den Syrien-Konflikt sowie den Kampf gegen die Terror-
Miliz ISIS im Irak und in Syrien am stärksten betroffene NATO-Partner. Über 1,5
Mio. Flüchtlinge haben in der Türkei Zuflucht gefunden und werden dort versorgt
und geschützt. Nach zertifizierter Vernichtung der deklarierten syrischen Chemie-
waffen ist das von Syrien ausgehende Angriffsrisiko zwar gesunken. Es ist jedoch
weiterhin unklar, ob Syrien seine Chemiewaffen tatsächlich vollständig offen gelegt
hat. Aus diesem Grund geht die Bundesregierung von einem Chemiewaffen-Restri-
siko aus. Vor allem aber können die syrischen ballistischen Kurzstreckenraketen
weiterhin mobil eingesetzt werden und sind grundsätzlich in der Lage, Ziele auf na-
hezu dem gesamten türkischen Staatsgebiet zu erreichen. Da die Türkei über keine
eigenen Fähigkeiten zur Abwehr ballistischer Raketen verfügt, ist sie weiterhin in
besonderer Weise einer potentiellen Bedrohung durch den Nachbarn Syrien ausge-
setzt. Die Verstärkung der Integrierten NATO-Luftverteidigung in der Türkei ist
eine ausschließlich defensive Maßnahme, die als Mittel militärischer Abschreckung
verhindern soll, dass sich der Konflikt von Syrien auf die Türkei ausweitet. Einsatz-
gebiet ist das Staatsgebiet der Türkei. Die bodengebundene Luftverteidigung wird
nicht in den syrischen Luftraum hinein wirken. Der Einsatz dient nicht der Einrich-
tung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium. Die
Operation Active Fence Turkey ist Ausdruck verlässlicher Bündnissolidarität. Der

Drucksache 18/3859 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Abzug der niederländischen Feuereinheiten erfolgt ausschließlich aus Gründen man-
gelnder Durchhaltefähigkeit. Stattdessen wird sich Spanien, neben Deutschland und
den USA, mit einer Feuereinheit an der Operation beteiligen. Das deutsche Einsatz-
kontingent bleibt in Kahramanmara stationiert. Im Rahmen seiner bereits bestehen-
den Befugnisse kann der alliierte Oberbefehlshaber der NATO auch Fähigkeiten der
luftgestützten Luftraumüberwachung und -koordinierung einsetzen, um so im Rah-
men der Integrierten Luftverteidigung der NATO den bestmöglichen Schutz der tür-
kischen Bevölkerung und des türkischen Territoriums zu gewährleisten. Deutsche
Soldatinnen und Soldaten, die an der luftgestützten Frühwarnung im Rahmen der
Luftraumüberwachung sowie bei dem Austausch und Abgleich gewonnener Lage-
bildinformationen mitwirken, sind für diesen Zeitraum durch das vorliegende Man-
dat ebenso abgedeckt. Die Bundesregierung wird im Mandatszeitraum mit den an-
deren Einsatzpartnern sowie der Türkei über die Zukunft der Operation Active Fence
Turkey im Gespräch bleiben.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3859
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/3698 anzunehmen.

Berlin, den 28. Januar 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Sevim Dagdelen
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter
Drucksache 18/3859 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Niels Annen, Sevim Da delen
und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3698 in seiner 79. Sitzung am 15. Januar 2015 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie ge-
mäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage/n

Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte (die sich bereits
im Einsatzgebiet befinden) zur Verstärkung der Integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei mit bis
zu 400 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31. Januar 2016 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag
wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu erbeten.
Die Türkei ist der durch den Syrien-Konflikt sowie den Kampf gegen die Terror-Miliz ISIS im Irak und in
Syrien am stärksten betroffene NATO-Partner. Über 1,5 Mio. Flüchtlinge haben in der Türkei Zuflucht gefun-
den und werden dort versorgt und geschützt. Nach zertifizierter Vernichtung der deklarierten syrischen Che-
miewaffen ist das von Syrien ausgehende Angriffsrisiko zwar gesunken. Es ist jedoch weiterhin unklar, ob
Syrien seine Chemiewaffen tatsächlich vollständig offen gelegt hat. Aus diesem Grund geht die Bundesregie-
rung von einem Chemiewaffen-Restrisiko aus. Vor allem aber können die syrischen ballistischen Kurzstre-
ckenraketen weiterhin mobil eingesetzt werden und sind grundsätzlich in der Lage, Ziele auf nahezu dem ge-
samten türkischen Staatsgebiet zu erreichen. Da die Türkei über keine eigenen Fähigkeiten zur Abwehr ballis-
tischer Raketen verfügt, ist sie weiterhin in besonderer Weise einer potentiellen Bedrohung durch den Nachbarn
Syrien ausgesetzt. Die Verstärkung der Integrierten NATO-Luftverteidigung in der Türkei ist eine ausschließ-
lich defensive Maßnahme, die als Mittel militärischer Abschreckung verhindern soll, dass sich der Konflikt
von Syrien auf die Türkei ausweitet. Einsatzgebiet ist das Staatsgebiet der Türkei. Die bodengebundene Luft-
verteidigung wird nicht in den syrischen Luftraum hinein wirken. Der Einsatz dient nicht der Einrichtung oder
Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium. Die Operation Active Fence Turkey ist Aus-
druck verlässlicher Bündnissolidarität. Der Abzug der niederländischen Feuereinheiten erfolgt ausschließlich
aus Gründen mangelnder Durchhaltefähigkeit. Stattdessen wird sich Spanien, neben Deutschland und den
USA, mit einer Feuereinheit an der Operation beteiligen. Das deutsche Einsatzkontingent bleibt in Kahraman-
mara stationiert. Im Rahmen seiner bereits bestehenden Befugnisse kann der alliierte Oberbefehlshaber der
NATO auch Fähigkeiten der luftgestützten Luftraumüberwachung und -koordinierung einsetzen, um so im
Rahmen der Integrierten Luftverteidigung der NATO den bestmöglichen Schutz der türkischen Bevölkerung
und des türkischen Territoriums zu gewährleisten. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die an der luftgestützten
Frühwarnung im Rahmen der Luftraumüberwachung sowie bei dem Austausch und Abgleich gewonnener La-
gebildinformationen mitwirken, sind für diesen Zeitraum durch das vorliegende Mandat ebenso abgedeckt. Die
Bundesregierung wird im Mandatszeitraum mit den anderen Einsatzpartnern sowie der Türkei über die Zukunft
der Operation Active Fence Turkey im Gespräch bleiben.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/3698 in seiner 39. Sit-
zung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3698 in seiner 29. Sitzung am 28. Januar 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3859
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/3698 in seiner
27. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/3698 in seiner 26. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3698 in seiner 33. Sitzung am 28. Januar 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 28. Januar 2015

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Sevim Da delen
Berichterstatterin

Omid Nouripour
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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