BT-Drucksache 18/3857

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/3561 - Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte

Vom 28. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3857
18. Wahlperiode 28.01.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/3561 –

Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region
Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2014 eine Ausbildungsunterstützung der
Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streit-
kräfte durch bewaffnete deutsche Streitkräfte mit bis zu 100 Soldatinnen und Solda-
ten bis zum 31. Januar 2016 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die
Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu erbeten.

Die radikal-islamischen Kämpfer der Terrororganisation ISIS, die sich selbst auch
„Islamischer Staat“ nennt, hat seit Dezember 2013 in Syrien die Provinzen Raqqa
und Deir ez-Zor weitgehend eingenommen. Mit ihrem Vorstoß seit Juni 2014 haben
sie auch weite Teile der irakischen Provinzen Ninawa, al-Anbar und Salah ad-Din
sowie Grenzabschnitte zu Syrien und Jordanien unter ihre Kontrolle bringen können.
Am 29. Juni 2014 rief ISIS ein grenzüberschreitendes Kalifat aus und erhob damit
Anspruch auf die Führungsrolle innerhalb der globalen Dschihad-Bewegung. Zur
Durchsetzung ihrer Interessen geht ISIS mit großer Brutalität und Grausamkeit vor.
Der Vorstoß von ISIS hat die Lage im Irak und in der Region dramatisch verändert.
Bedroht ist das Leben von Millionen Menschen, die Stabilität des Irak und der gan-
zen Region und nicht zuletzt angesichts der Vielzahl ausländischer Kämpfer auch
unsere Sicherheit in Deutschland und Europa. Es ist unsere humanitäre Verantwor-
tung und unser sicherheitspolitisches Interesse, den Leidenden zu helfen und ISIS
einzudämmen. Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung tragen zur Linde-
rung der unmittelbaren humanitären Notlage und zur Stabilisierung der Lage im Nor-
den des Irak bei.

Der irakische Außenminister hat die Mitglieder der Vereinten Nationen in seinem
Schreiben vom 25. Juni 2014 um umfassende Unterstützung im Kampf gegen die
ISIS gebeten, einschließlich einer Unterstützung durch militärische Ausbildung. Der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution 2169 (2014) vom 30.
Juli 2014 seine Sorge über die Sicherheitslage im Irak und die militärische Offensive
terroristischer Gruppierungen um ISIS ausgedrückt. Am 15. August 2014 hat der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 2170 (2014) festgestellt,
dass ISIS und andere Gruppen eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstellen

Drucksache 18/3857 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen konkrete Maßnahmen, ein-
schließlich Sanktionen, zu deren Bekämpfung beschlossen. Am 19. September 2014
hat der Vorsitz des Sicherheitsrates in einer in Konsens angenommenen Erklärung
die internationale Staatengemeinschaft ausdrücklich dazu aufgerufen, die irakische
Regierung bei ihren Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus zu unterstützen.
Am 24. September 2014 hat der Sicherheitsrat unter Kapitel VII der Charta der Ver-
einten Nationen mit Resolution 2178 (2014) auch die Aktivitäten von „Foreign Ter-
rorist Fighters“ und deren Unterstützung für ISIS verurteilt und die Staaten zu kon-
kreten innerstaatlichen Maßnahmen aufgefordert. Am 19. November 2014 hat der
Sicherheitsrat sich in einer offenen Debatte erneut mit der Bedrohung durch den in-
ternationalen Terrorismus und der Terrororganisationen auseinandergesetzt und eine
Zwischenbilanz über die von der internationalen Gemeinschaft ergriffenen Maßnah-
men gezogen. Dabei hat der Sicherheitsrat die internationale Staatengemeinschaft
dazu aufgerufen, die Fähigkeiten anderer Staaten bei der Bekämpfung von Terroris-
mus auf nationaler, subregionaler oder regionaler Ebene zu verbessern (Erklärung
des Vorsitzenden vom 19. November 2014). Auch der Rat für Außenbeziehungen
der Europäischen Union hat am 20. Oktober 2014 Ratsschlussfolgerungen zu ISIS,
Syrien und Irak angenommen sowie eine Strategie zum Kampf gegen „Foreign Ter-
rorist Fighters“ konsentiert.

Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollek-
tiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Sie handeln bei ih-
rem Einsatz als Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terror-
organisation ISIS, von der nach Feststellung des Sicherheitsrats der Vereinten Nati-
onen eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit ausgeht (Sicher-
heitsratsresolution 2170 [2014] vom 15. August 2014). Die internationale Gemein-
schaft leistet damit der Aufforderung des Sicherheitsrates Folge, die irakische Re-
gierung im Kampf gegen ISIS zu unterstützen (vom Sicherheitsrat im Konsens an-
genommene Vorsitzerklärung vom 19. September 2014). Die Ausbildungsunterstüt-
zung wird auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der
Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an
den Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der irakische Außenminister alle
Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Ter-
rororganisation ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. Der Einsatz
zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß, ohne dass der Sicher-
heitsrat der Vereinten Nationen einen Eingriff in die Hoheitsrechte des Irak autori-
sieren müsste.

Die deutschen Unterstützungsleistungen sind eingebettet in einen breiten politischen
Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und auf
politischer, humanitärer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirkt. Dieser An-
satz hat zum Ziel, ISIS einzudämmen, den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevöl-
kerungsgruppen angemessen eingebunden werden und durch diplomatische Bemü-
hungen auf internationaler Ebene auf eine nachhaltige politische Befriedung Syriens,
des Irak und der Region hinzuwirken. Eine internationale Allianz von Staaten hat
sich unter diesem Ansatz seit Anfang September 2014 zusammengefunden. Ein
Kernelement der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen ISIS ist der nach-
haltige Fähigkeitsaufbau der irakischen Streitkräfte sowie der Sicherheitskräfte der
Regierung der Region Kurdistan-Irak im Irak. Hierfür sollen Ausbildungszentren im
Irak aufgebaut werden, u. a. auch in der Region Kurdistan. Seitens der irakischen
Zentralregierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak wurde gegenüber der
Bundesregierung mehrfach unmittelbarer Unterstützungsbedarf für den Kampf ge-
gen ISIS formuliert. In Absprache mit der irakischen Regierung und der Regierung
der Region Kurdistan-Irak ist beabsichtigt, eine Ausbildungs- und zeitlich begrenzte
Koordinierungsverantwortung in enger Abstimmung und Rotation mit internationa-
len Partnern zu einem nachhaltigen Fähigkeitsaufbau der irakischen Streitkräfte so-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3857
wie der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak im Irak zu über-
nehmen. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Regierung der
Region Kurdistan-Irak, ganz im Sinne einer „Local Ownership“. Es ist geplant, diese
Ausbildungsunterstützung im Irak durch eine Fortsetzung der bereits durchgeführten
Ausbildung von Führern, Multiplikatoren und Spezialisten in Deutschland zu ergän-
zen. Eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten soll in Stäben der
internationalen Allianz gegen die Terrororganisation ISIS im Irak und Kuwait ein-
gesetzt werden. Sie werden ausschließlich für Aufgaben im Bereich Ausbildungsun-
terstützung eingesetzt. Geplant ist darüber hinaus – vorbehaltlich einer ressortüber-
greifenden Abstimmung – die bedarfsabhängige Fortsetzung von Lieferungen u. a.
militärischer Ausrüstungen an die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kur-
distan-Irak. Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Re-
gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte beinhaltet keine Begleitung in
Einsätzen oder eine direkte Unterstützung von militärischen Operationen. Die mili-
tärischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der irakischen Streitkräfte und regi-
onalen kurdischen Sicherheitskräfte bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen po-
litischen Einsatz.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Drucksache 18/3857 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/3561 anzunehmen.

Berlin, den 28. Januar 2015

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3857
Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Niels Annen, Jan van Aken und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 79. Sitzung am 15. Januar 2015 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage/n

Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2014 einer Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Re-
gierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte durch bewaffnete deutsche Streitkräfte mit
bis zu 100 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Januar 2016 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird
die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu erbeten.
Die radikal-islamischen Kämpfer der Terrororganisation ISIS, die sich selbst auch „Islamischer Staat“ nennt,
hat seit Dezember 2013 in Syrien die Provinzen Raqqa und Deir ez-Zor weitgehend eingenommen. Mit ihrem
Vorstoß seit Juni 2014 haben sie auch weite Teile der irakischen Provinzen Ninawa, al-Anbar und Salah ad-
Din sowie Grenzabschnitte zu Syrien und Jordanien unter ihre Kontrolle bringen können. Am 29. Juni 2014
rief ISIS ein grenzüberschreitendes Kalifat aus und erhob damit Anspruch auf die Führungsrolle inner-halb der
globalen Dschihad-Bewegung. Zur Durchsetzung ihrer Interessen geht ISIS mit großer Brutalität und Grau-
samkeit vor. Der Vorstoß von ISIS hat die Lage im Irak und in der Region dramatisch verändert. Bedroht ist
das Leben von Millionen Menschen, die Stabilität des Irak und der ganzen Region und nicht zuletzt angesichts
der Vielzahl ausländischer Kämpfer auch unsere Sicherheit in Deutschland und Europa. Es ist unsere humani-
täre Verantwortung und unser sicherheitspolitisches Interesse, den Leidenden zu helfen und ISIS einzudäm-
men. Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung tragen zur Linderung der unmittelbaren humanitären
Notlage und zur Stabilisierung der Lage im Norden des Irak bei.
Der irakische Außenminister hat die Mitglieder der Vereinten Nationen in seinem Schreiben vom 25. Juni 2014
um umfassende Unterstützung im Kampf gegen die ISIS gebeten, einschließlich einer Unterstützung durch
militärische Ausbildung. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution 2169 (2014) vom
30. Juli 2014 seine Sorge über die Sicherheitslage im Irak und die militärische Offensive terroristischer Grup-
pierungen um ISIS ausgedrückt. Am 15. August 2014 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner
Resolution 2170 (2014) festgestellt, dass ISIS und andere Gruppen eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit
darstellen und unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen konkrete Maßnahmen, einschließlich Sank-
tionen, zu deren Bekämpfung beschlossen. Am 19. September 2014 hat der Vorsitz des Sicherheitsrates in einer
in Konsens angenommenen Erklärung die internationale Staatengemeinschaft ausdrücklich dazu aufgerufen,
die irakische Regierung bei ihren Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus zu unterstützen. Am 24.
September 2014 hat der Sicherheitsrat unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen mit Resolution
2178 (2014) auch die Aktivitäten von „Foreign Terrorist Fighters“ und deren Unterstützung für ISIS verurteilt
und die Staaten zu konkreten innerstaatlichen Maßnahmen aufgefordert. Am 19. November 2014 hat der Si-
cherheitsrat sich in einer offenen Debatte erneut mit der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und
der Terrororganisationen auseinandergesetzt und eine Zwischenbilanz über die von der internationalen Ge-
meinschaft ergriffenen Maßnahmen gezogen. Dabei hat der Sicherheitsrat die internationale Staatengemein-
schaft dazu aufgerufen, die Fähigkeiten anderer Staaten bei der Bekämpfung von Terrorismus auf nationaler,
sub-regionaler oder regionaler Ebene zu verbessern (Erklärung des Vorsitzenden vom 19. November 2014).
Auch der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union hat am 20. Oktober 2014 Ratsschlussfolgerungen
zu ISIS, Syrien und Irak angenommen, sowie eine Strategie zum Kampf gegen „Foreign Terrorist Fighters“
konsentiert.
Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des
Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Sie handeln bei ihrem Einsatz als Teil der internationalen Anstrengungen

Drucksache 18/3857 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS, von der nach Feststellung des Sicherheitsrats der Vereinten Na-
tionen eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit ausgeht (Sicherheitsrats-Resolution 2170
[2014] vom 15. August 2014). Die internationale Gemeinschaft leistet damit der Aufforderung des Sicherheits-
rates Folge, die irakische Regierung im Kampf gegen ISIS zu unter-stützen (vom Sicherheitsrat im Konsens
angenommene Vorsitz-Erklärung vom 19. September 2014). Die Ausbildungsunterstützung wird auf Bitten
und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet.
Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der irakische Außenmi-
nister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation
ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völ-
kerrechtsgemäß, ohne dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Eingriff in die Hoheitsrechte des
Irak autorisieren müsste.
Die deutschen Unterstützungsleistungen sind eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der gro-
ßen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und auf politischer, humanitärer, militärischer und rechts-
staatlicher Ebene wirkt. Dieser Ansatz hat zum Ziel, ISIS einzudämmen, den Irak so zu stabilisieren, dass alle
Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden, und durch diplomatische Bemühungen auf internati-
onaler Ebene auf eine nachhaltige politische Befriedung Syriens, des Irak und der Region hinzuwirken. Eine
internationale Allianz von Staaten hat sich unter diesem Ansatz seit Anfang September 2014 zusammengefun-
den. Ein Kernelement der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen ISIS ist der nachhaltige Fähigkeits-
aufbau der irakischen Streitkräfte sowie der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak im Irak.
Hierfür sollen Ausbildungszentren im Irak aufgebaut werden, u.a. auch in der Region Kurdistan. Seitens der
irakischen Zentralregierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak wurde gegenüber der Bundesregie-
rung mehrfach unmittelbarer Unterstützungsbedarf für den Kampf gegen ISIS formuliert. In Absprache mit der
irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak ist beabsichtigt, eine Ausbildungs- und
zeitlich begrenzte Koordinierungsverantwortung in enger Abstimmung und Rotation mit internationalen Part-
nern zu einem nachhaltigen Fähigkeitsaufbau der irakischen Streitkräfte sowie der Sicherheitskräfte der Regie-
rung der Region Kurdistan-Irak im Irak zu übernehmen. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt
bei der Regierung der Region Kurdistan-Irak, ganz im Sinne einer „Local Ownership“. Es ist geplant, diese
Ausbildungsunterstützung im Irak durch eine Fortsetzung der bereits durchgeführten Ausbildung von Führern,
Multiplikatoren und Spezialisten in Deutschland zu ergänzen. Eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen
und Soldaten soll in Stäben der internationalen Allianz gegen die Terrororganisation ISIS im Irak und Kuwait
eingesetzt werden. Sie werden ausschließlich für Aufgaben im Bereich Ausbildungsunterstützung ein-gesetzt.
Geplant ist darüber hinaus – vorbehaltlich einer ressortübergreifenden Abstimmung – die bedarfsabhängige
Fortsetzung von Lieferungen u.a. militärischer Ausrüstungen an die Sicherheitskräfte der Regierung der Region
Kurdistan-Irak. Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und
der irakischen Streitkräfte beinhaltet keine Begleitung in Einsätzen oder eine direkte Unterstützung von mili-
tärischen Operationen. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der irakischen Streitkräfte und
regionalen kurdischen Sicherheitskräfte bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Einsatz.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 35. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 39. Sit-
zung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und gegen eine Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stemmenthaltung der übrigen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 29. Sitzung am 28. Januar 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner
26. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3857
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/3561 in seiner 26. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 33. Sitzung am 28. Januar 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 28. Januar 2015

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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