BT-Drucksache 18/3815

Rüstungsexport von Mehrzwecktank- und Transportflugzeugen und Luftbetankungsanlagen

Vom 21. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3815
18. Wahlperiode 21.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth,
Andrej Hunko, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.

Rüstungsexport von Mehrzweck-Tank- und Transportflugzeugen und
Luftbetankungsanlagen

Deutschland ist weltweit der drittgrößte Exporteur von Rüstungsgütern. Rund
140 Staaten dieser Welt sind Kunden der deutschen Rüstungsindustrie. Aus dem
Ja zur deutschen Wiederbewaffnung Anfang der 1950er-Jahre folgte auch die
Entscheidung, eine nationale Rüstungsindustrie wieder aufzubauen. Waffen al-
ler Gattungen werden seitdem produziert und auch exportiert: für Luftstreit-
kräfte, Marine und Heer. Während in Deutschland eigenständige Produktionen
für Systeme für Heer und Marine bestehen, gibt es diese im Bereich der Flug-
zeuge nicht. Kampf- und Transportflugzeuge neuer Generationen, wie der Euro-
fighter und der A400M bzw. das Mehrzweck-Tank- und Transportflugzeug Air-
bus A330 MRRT, sind europäische Entwicklungen des Herstellerkonsortiums
Airbus Group (ehemals EADS), an dem Deutschland beteiligt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Länder verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Flugzeuge

des Typs Airbus A330 MRTT (bitte unter Angabe des Jahres, wann diese ex-
portiert wurden, und der Anzahl)?

2. Bei der Ausfuhr von Flugzeugen des Typs Airbus A330 MRTT in welche
Länder war die Bundesregierung die für den Export genehmigende Regie-
rung (bitte nach Anzahl der Flugzeuge, jeweiligem Genehmigungsvolumen,
Ausstattungsvariante sowie Empfängerland und Jahr aufschlüsseln)?

3. Bei der Ausfuhr von Flugzeugen des Typs Airbus A330 MRTT in welche
Länder waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Regierungen Frank-
reichs bzw. Spaniens die exportgenehmigende Regierung (bitte nach Spanien
und Frankreich und jeweils nach der Anzahl der Flugzeuge, Empfängerland
und Jahr aufschlüsseln)?

4. Ist in der Genehmigung zur Ausfuhr von Tankflugzeugen, wie sie auch im
Rüstungsexportbericht erwähnt werden, die Ausfuhr der Luftbetankungsan-
lagen enthalten?

5. Welche Regeln bzw. Praxis gibt es hinsichtlich der Entscheidung, welches
Land, das an der Herstellung des Airbus A330 MRTT beteiligt ist, für die Ge-
nehmigung(en) zur Herstellung und für die Genehmigung(en) zur Ausfuhr
für ein Empfängerland zuständig ist?

Drucksache 18/3815 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Werden die Entscheidungen für eine Genehmigung hoheitlich von einem
Land getroffen oder in gemeinsamer Abstimmung zwischen Deutschland,
Frankreich und Spanien?

7. Wurden Genehmigungen zur Ausfuhr von Tankflugzeugen des Typs A330
MRTT nach Katar erteilt (bitte unter Angabe des Datums, Anzahl der Flug-
zeuge, Ausstattungsvariante und dem Land, das die Genehmigung erteilt
hat)?

8. Wurden Genehmigungen zur Ausfuhr von Tankflugzeugen des Typs A330
MRTT nach Indien erteilt (bitte unter Angabe von Datum, Anzahl der Flug-
zeuge, Ausstattungsvariante und des Landes, das die Genehmigung erteilt
hat)?

9. An welchen Produktionsstätten werden welche Arbeitsschritte zur Herstel-
lung des Airbus A330 MRTT inklusive des Einbaus der Luftbetankungsan-
lagen durchgeführt (bitte jeweils unter Angabe von Land und Stadt bzw.
Ort)?

10. Wie viele Arbeitsplätze hängen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
von der Herstellung des A330 und der Variante als A330 MRTT insgesamt
und an den einzelnen Standorten ab?

11. Welche Re-Exportanträge wurden im Zusammenhang mit Tankflugzeugen
bis heute gestellt (bitte jeweils unter Angabe des Typs, Abgabelandes, Emp-
fängerlandes, der Anzahl und des Jahres)?

12. In welchen Ländern wurde der Airbus A330 MRTT unter Beteiligung der
deutschen Luftwaffe vorgeführt (bitte nach Anzahl der Flugzeuge und Jahr
sowie Anlass und entstandenen Kosten und wer diese getragen hat auf-
schlüsseln)?

13. Welche Vertreter anderer Regierungen bzw. der Luftwaffe anderer Länder
haben nach Kenntnis der Bundesregierung Produktionsstandorte des A330
MRTT in Deutschland in den letzten vier Jahren besucht (bitte nach Jahr und
konkreten Anlass angeben)?

14. Wurden im Zusammenhang mit dem Export des A330 MRTT Trainings von
Besatzungen anderer Länder durch die Bundeswehr bzw. Luftwaffe durch-
geführt, und wenn ja, für welche Länder (bitte unter Angabe der Anzahl der
Ausbilder, der Anzahl der Auszubildenden, des Zeitraums mit Jahr, des
Ortes und der Kostenverteilung), und welche sind in Planung?

15. Waren die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nach Kenntnis der Bun-
desregierung mit ihren A330 MRTT im Jahr 2011 in die Luftschläge auf Li-
byen sowie bei der Aufrechterhaltung der Flugverbotszone eingebunden?

16. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bombardierung von Zielen
in Libyen durch die Luftwaffe der VAE im Jahr 2014 (s. beispielsweise The
Guardian, 26. August 2014) A330 MRTT zum Einsatz gekommen, und
wenn ja, wie viele?

17. Hatte Saudi-Arabien nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Luftschlä-
gen im Jahr 2014 in Syrien A330 MRTT im Einsatz?

18. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Bedeutung von Tank-
flugzeugen hinsichtlich der militärischen Fähigkeit einer Luftwaffe?

19. Welche Rolle spielen Tankflugzeuge in der militärischen Planung bzw. im
militärischen Handeln der Luftwaffe der Bundeswehr?

20. Welche Alternativen hatte das Bundesministerium der Verteidigung zu den
bestellten Tankflugzeugen von Airbus ausgemacht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3815
21. Welche sicherheitspolitischen Argumente sprechen aus deutscher Sicht da-
für, dass Nicht-Nato bzw. Nato-gleichgestellte Staaten mit Mehrzweck-
Tank- und Transportflugzeugen ausgestattet werden?

22. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Annahme, dass die Verfügungs-
möglichkeit über Mehrzweck-Tank- und Transportflugzeuge einzelner
Staaten die (regionalen) Sicherheitsarchitekturen sowie Bedrohungswahr-
nehmungen weltweit verändern werden?

Berlin, den 20. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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