BT-Drucksache 18/3806

Umsetzung des Bundesprogramms "Demokratie leben!"

Vom 21. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3806
18. Wahlperiode 21.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein,
Katrin Kunert, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Harald Petzold (Havelland),
Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Am 1. Januar 2015 startete das neue Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das
an die Stelle des alten Programms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ tritt.
Mit 40,5 Mio. Euro sollen Projekte gefördert werden, die sich gegen „Angriffe
auf Demokratie, Freiheit und Rechtstaatlichkeit sowie Ideologien der Ungleich-
wertigkeit“ (www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-
leben.html) richten. Als Phänomene, mit denen sich die durch das Programm ge-
förderten Projekte befassen sollen, werden „Rechtsextremismus, Rassismus und
Antisemitismus, die Herausforderungen durch Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit,
Antiziganismus, Ultranationalismus, Homophobie, gewaltbereiter Salafismus
bzw. Dschihadismus, linke Militanz und andere Bereiche“ genannt. Damit setzt
sich die Bearbeitung völlig unterschiedlicher Probleme, die einen je eigenen Zu-
gang und einer eigene Methodik bedürfen, in einem Bundesprogramm fort.
Am Jahresende 2014 war in der Presse von möglichen Startschwierigkeiten des
neuen Bundesprogramms die Rede, die einen pünktlichen Beginn des Pro-
gramms verhindern könnten (Berliner Zeitung vom 15. Dezember 2014). Von-
seiten der Bundesregierung wurde erklärt, der Starttermin zum 1. Januar 2015
werde eingehalten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind alle Anträge auf Förderung durch das neue Bundesprogramm bearbeitet

und bewertet worden, und konnten alle Projekte zum 1. Januar 2015 mit der
Arbeit beginnen?

2. An welchen Stellen gibt es Verzögerungen bei der Umsetzung des neuen
Bundesprogramms „Demokratie leben!“, und was sind die Ursachen für
diese Verzögerungen?

3. Können alle Projekte, die ihre Anträge fristgerecht gestellt haben, mit einer
sofortigen Finanzierung durch das neue Bundesprogramm rechnen, oder gibt
es hier Verzögerungen, und wenn ja, aus welchen Gründen und in welchen
Bereichen?

Drucksache 18/3806 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie viele kommunale Gebietskörperschaften haben im Rahmen des Pro-
grammpunkts „Partnerschaften für Demokratie“ ihr Interesse bekundet, wie
viele Anträge auf Förderung wurden nach der Vorauswahl gestellt, wie viele
wurden davon positiv beschieden, wie stellt sich die regionale Verteilung
der geförderten Projekte dar, mit welcher Summe werden sie gefördert, und
welche Schwerpunkte der Arbeit wurden von den Antragstellern genannt
(bitte nach Regionen, Kommunen, Bundesländern und Schwerpunktthemen
aufschlüsseln)?

5. Wie viele „Partnerschaften für Demokratie“ setzen alte „lokale Aktions-
pläne“ fort, und nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der „Partner-
schaften“ getroffen?

6. In welchem Umfang beteiligen sich die ausgewählten kommunalen Ge-
bietskörperschaften an der Finanzierung der „Partnerschaften für Demokra-
tie“?

7. Welche Institutionen, Behörden, Verwaltungsstellen etc. koordinieren die
Aktionspläne vor Ort, sind Personalstellen mit den „Partnerschaften für De-
mokratie“ verbunden, und wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher
Aufgabenstellung?

8. Wird es im Rahmen des zweiten Interessenbekundungsverfahrens für die
„Partnerschaften für Demokratie“ vonseiten der Bundesregierung gezielte
Ansprachen an einzelne Kommunen bzw. Regionen geben, sich dafür zu
bewerben, bzw. hat es solche Ansprachen bereits gegeben?

9. Wie viele Interessenbekundungen hat es im Programmbereich „Modellpro-
jekte zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlich-
keit und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ gegeben, welche
Projekte sind davon positiv beschieden worden und haben einen Antrag
gestellt, und wie sieht die regionale und thematische Verteilung entlang der
Schwerpunkte des Programmteils (Antisemitismus, Antiziganismus, Is-
lam-/Muslimfeindlichkeit, Homophobie/Transphobie und ländlicher
Raum) aus?

10. Wird es weitere Interessenbekundungsverfahren in diesem Programmbe-
reich geben, für welche Förderdauer sind die jetzt beantragten Projekte ge-
nehmigt worden, und mit welchen finanziellen Mitteln werden sie ausge-
stattet?

11. Wie viele Interessenbekundungen hat es im Programmbereich „Modellpro-
jekte zur Radikalisierungsprävention“ gegeben, welche Projekte sind davon
positiv beschieden worden und haben einen Antrag gestellt, und wie sieht
die regionale und thematische Verteilung der Projekte entlang der im Pro-
gramm genannten Schwerpunkte (Rechtsextremismus, Ultranationalismus,
Islamismus/Salafismus, linke Militanz) aus?

12. Wird es weitere Interessenbekundungsverfahren in diesem Programmbe-
reich geben, für welche Förderdauer sind die jetzt beantragten Projekte ge-
nehmigt worden, und mit welchen finanziellen Mitteln werden sie ausge-
stattet?

13. Wie hoch ist die Kofinanzierung der einzelnen Modellprojekte, und wie
setzt sie sich für die einzelnen Projekte zusammen?

14. Welche Landes-Demokratiezentren werden über das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ mit welchem inhaltlichen Schwerpunkt, welcher
Summe und für welchen Zeitraum gefördert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3806
15. Welche Kofinanzierung muss von den einzelnen Bundesländern für die je-
weiligen Landes-Demokratiezentren erbracht werden, und liegen für alle
positiv beschiedenen Landes-Demokratiezentren Zusagen auf Kofinanzie-
rung vor, bzw. wo ist das nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen
Gründen nicht der Fall?

16. Wie setzen sich die einzelnen Landes-Demokratiezentren zusammen, und
an welche Landesstelle bzw. fachkompetenten Träger ist die jeweilige Lan-
deskoordinationsstelle angebunden?

17. Sind in allen Landes-Demokratiezentren die Elemente mobile Beratung,
Opferberatung und Aussteigerhilfe vorhanden, und wo ist das gegebenen-
falls nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen nicht der
Fall?

18. Welche bundeszentralen Träger werden über das Bundesprogramm „Demo-
kratie leben!“ mit welcher Summe und für welchen Zeitraum gefördert?

19. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der bundeszentralen Träger, ist
die Auswahl abgeschlossen, oder wird es hier weitere Träger geben?

20. Ist eine Evaluation des gesamten neuen Bundesprogramms geplant?
Wenn ja, wer übernimmt diese Evaluation für die einzelnen Programmbe-
reiche, und wann sollen erste Zwischenergebnisse vorgelegt werden?

21. Gibt es einen Beirat zum Bundesprogramm, und wenn ja, wie setzt sich die-
ser Beirat zusammen?

Berlin, den 21. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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