BT-Drucksache 18/3713

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2014

Vom 7. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3713
18. Wahlperiode 07.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau,
Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2014

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asyl-
statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten
ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung
finden.
So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylent-
scheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/705). Die sogenannte bereinigte Schutzquote, bei der
formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2013 bei
39,3 Prozent und das, obwohl Flüchtlinge z. B. aus Serbien oder Mazedonien zu
nahezu 100 Prozent abgelehnt wurden. Hinzu kommen noch Anerkennungen
durch die Gerichte: Im Jahr 2013 erwiesen sich etwa 13 Prozent aller Klagen ge-
gen ablehnende Asylbescheide als begründet, bei Asylsuchenden aus Afghani-
stan oder dem Iran lag die Erfolgsquote im Gerichtsverfahren sogar bei etwa
40 Prozent. Das heißt, dass im Ergebnis etwa jeder zweite inhaltlich geprüfte
Asylantrag zu einem Schutzstatus in Deutschland führt.
Bei einem Drittel aller Asylsuchenden war das BAMF im Jahr 2013 der Auffas-
sung, dass ein anderes Land der Europäischen Union für die Asylprüfung zu-
ständig sei. Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutsch-
land einreisen, ist über die letzten Jahre stabil geblieben, im Jahr 2013 waren es
3 879 Personen. Der zuvor beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aussetzung
von Überstellungen nach Griechenland seit Januar 2011 wegen der dortigen er-
heblichen Mängel im Asylsystem ist nicht eingetreten, Grenzsicherungsmaß-
nahmen erschweren die Weiterflucht in andere Länder der Europäischen Union.
Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2013 vor allem an Polen gerichtet
(39,4 Prozent), danach folgte Italien (16,5 Prozent). Den insgesamt 35 280 Er-
suchen standen jedoch nur 4 741 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das
sind gerade einmal 13,4 Prozent. Bei Ländern wie Italien, Bulgarien, Malta oder
Zypern lag dieser Anteil nur zwischen 7 und 1 Prozent. Viele Betroffene wehren
sich erfolgreich auf gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung – wegen er-
heblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union oder aufgrund individueller Besonderheiten –, oder aber sie tau-
chen im Zweifelsfall lieber unter, als dass sie gegen ihren Willen in ein Land
überstellt werden, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebens-
bedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten müssen. Das
Dublin-System produziert somit eine große Zahl von illegalisierten Schutz-
suchenden und erreicht nicht sein vorgebliches Ziel, allen Asylsuchenden in der

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Europäischen Union ein faires Asylverfahren zu bieten. Innerhalb des BAMF
werden für Dublin-Verfahren trotz der geringen realen Verteilungswirkung zu-
nehmend Personalressourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulären
Asylprüfung eingesetzt werden könnten.
Eine weitere Möglichkeit zur Einsparung von Arbeitskapazitäten im BAMF
wäre der Verzicht auf massenhafte Widerrufsverfahren – in der Europäischen
Union sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen nach drei
Jahren ohne konkreten Anlass vor. Im Jahr 2013 kam es bei 13 633 Prüfverfahren
nur in jedem 20. Fall zu einer Aberkennung eines Flüchtlingsstatus, wobei diese
Widerrufe bei einer gerichtlichen Überprüfung wiederum nur zu 37 Prozent Be-
stand hatten. Für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte
Flüchtlinge – sind die Verfahren dennoch sehr belastend.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2013 im Durch-
schnitt 7,2 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerken-
nungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die Verfahrensdauer infolge
von Beschleunigungsmaßnahmen bedeutend kürzer. Umso länger dauern die
Verfahren bei zahlreichen Flüchtlingen mit guten Anerkennungschancen, im
Jahr 2013 mussten etwa Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan, Eritrea und
Somalia 14 bis 17 Monate auf eine Behördenentscheidung warten.
Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2013 972 Asyl-
suchende betroffen, unter ihnen 322 syrische und 114 afghanische Flüchtlinge
sowie 180 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 48 dieser Asylsu-
chenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im
Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abge-
schoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
35,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2013 waren Kinder.
2,3 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die berei-
nigte Gesamtschutzquote zwischen 45,9 und 61 Prozent betrug. Ausgerechnet
die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2013 mit
durchschnittlich 11,2 Monaten besonders lange.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a

des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes/
der Genfer Flüchtlingskonvention – AufenthG/GFK –, subsidiärer Schutz
und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im
vierten Quartal 2014, im Gesamtjahr 2014, und wie lauten die Vergleichs-
werte des Vorjahres (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und
für die 15 wichtigsten Herkunftsländern gesondert darstellen, bitte für
jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Schutz nach
Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK, einen subsidiären
Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekom-
men haben; bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung
differenzieren: Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, sub-
sidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote, bitte jeweils so differen-
ziert wie möglich darstellen)?

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Ge-
samtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tat-
sächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte
wie zuvor differenzieren)?

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2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1
AufenthG/GFK im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 beruh-
ten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung
(bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal 2014 bzw. im Ge-
samtjahr 2014 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den ver-
schiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren, zum Vergleich bitte auch die Werte des vorherigen Quar-
tals nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit wel-
chem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und
nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten
und zum Vergleich die jeweiligen Werte der vorherigen Quartals nennen)?

4. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behörd-
lichen Entscheidung im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 (bitte
auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen), wie lange war die durch-
schnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung
(d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens), und wie lange war die durch-
schnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Min-
derjährigen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und auch
nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)?
a) Wie lange war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Be-

arbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im Dublin-
Verfahren, d. h. in den Fällen, in denen Ersuchen zur Übernahme nach der
Dublin-Verordnung gestellt wurden (bitte nach den Zielländern der Ersu-
chen differenzieren)?

b) Wie lange war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bear-
beitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren,
in denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte
nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie lange war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Be-
arbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Dublin-
Verfahren, Folgeverfahren und die priorisierten Länder des Westbalkans,
Syriens und Iraks herausgerechnet werden (bitte nach den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

d) Wie lange war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bear-
beitungsdauer in rein schriftlichen Verfahren zur beschleunigten Anerken-
nung von Asylsuchenden aus Ländern mit hohen Anerkennungschancen
(bitte nach Herkunftsländern differenzieren)?

e) Wie lange war in den genannten Zeiträumen durchschnittlich die Zeit bis
zur Anhörung der Asylsuchenden, und wie lange die durchschnittliche
Zeit nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Soweit zu den obigen Unterfragen keine empirischen Erkenntnisse vorliegen
sollten, wird um entsprechende Einschätzungen fachkundiger Bediensteter
des BAMF gebeten.

5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im vierten
Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen
und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote
der auf EURODAC-Treffern (EURODAC: europäische Datenbank zur Spei-
cherung von Fingerabdrücken) basierenden Dublin-Verfahren angeben und
zum Vergleich die Werte des Vorjahres nennen)?

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a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betrof-
fenen Herkunftsländer, und welches die 15 am stärksten angefragten EU-
Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und Prozentzahlen angeben, so-
wie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien
und Ungarn nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es
in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch
nach EU-Mitgliedstaaten und Herkunftsländer differenzieren)?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den be-
nannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozent-
zahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und
EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulga-
rien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen
wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines
Asylverfahrens überstellt?

d) Wie viele Dublin-Verfahren wurden durch die Bundespolizei aufgrund
bilateraler Verwaltungsvereinbarungen eingeleitet bzw. wie viele entspre-
chende Überstellungen wurden im fraglichen Zeitraum vollzogen?

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Be-
gründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung abge-
lehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asyl-
verfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten
und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als un-
zulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus ge-
währt oder ein Asylprüfverfahren negativ abgeschlossen wurde (bitte in
absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den
wichtigsten Ländern und den dort gewährten Schutzstatus machen)?

f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchen-
den festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-Verord-
nung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenziert angeben)?

g) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte
differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten
Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differen-
zieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

h) Warum gibt es nur vergleichsweise wenige Dublin-Verfahren (im dritten
Quartal 2014 waren es weniger als 17 Prozent in Relation zu allen Asyl-
erstanträgen), obwohl doch eine überwiegende Mehrheit aller in Deutsch-
land um Asyl Nachsuchenden über andere EU-Mitgliedstaaten eingereist
sein muss (Ausnahme: Einreise aus Drittstaaten auf dem Luft- oder See-
weg), und welche Erkenntnisse, Daten oder Einschätzungen fachkundiger
Bediensteter des BAMF liegen dazu vor, wie viele Asylsuchende über
Luft, See- oder Landesgrenzen eingereist sind, wie viele von ihnen legal
oder illegal eingereist sind, wie viele mit gefälschten Reisepapieren, mit
(zu Recht oder Unrecht erteilten – bitte differenzieren) Visa eingereist
sind, wie viele über andere EU-Mitgliedstaaten einreisten usw.?

6. Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr
2014 (bitte zum Vergleich auch die Werte Vorjahres nennen) nach § 14a
Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier
geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele
Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kin-

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der unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw.
von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in ab-
soluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asyl-
anträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich über-
schneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen
(auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im vier-
ten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 einen Asylerstantrag gestellt
(bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufglie-
dern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minder-
jährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im vierten Quartal 2014 bzw.
im Gesamtjahr 2014 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufge-
griffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie
viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach
den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9. Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr
2014 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differen-
ziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils
in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10. Welche aktuellen Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF
oder Erkenntnisse liegen dazu vor, wie viele der Folgeantragsteller (in ab-
soluten und relativen Zahlen, hilfsweise geschätzt) zwischenzeitlich ins
Herkunftsland bzw. in einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgereist waren
bzw. wie viele nach einer Ablehnung in Deutschland verblieben sind?

11. Wie viele sogenannte Flughafenverfahren wurden im vierten Quartal 2014
bzw. im Gesamtjahr 2014 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Er-
gebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Min-
derjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

12. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2014 (bitte wie auf Bundestagsdruck-
sache 18/3055 zu Frage 11 darstellen, bitte zusätzlich noch Angaben zur
Gerichtsstatistik in Bezug auf Dublin-Verfahren für die Jahre 2013 und
2014 machen, differenziert nach den Zielstaaten der Überstellung; vgl. An-
gabe des Präsidenten des BAMF Dr. Manfred Schmidt in „Die Stimmung
kann kippen“, www.stern.de vom 4. Dezember 2014: „17 Prozent der
[Dublin-]Verfahren dort [beim Verwaltungsgericht] verliere ich“), und wel-
che Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens (differenziert nach
Erst-, Folge, Widerrufs- und Dublin-Verfahren) lassen sich machen?

13. Wie viele Asyl-Anhörungen gab es im vierten Quartal 2014 bzw. im Ge-
samtjahr 2014 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren und Vergleichswerte des Vorjahres nennen)?

14. Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsu-
chenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im vierten
Quartal 2014 bzw. im Gesamtjahr 2014 bzw. im Vorjahr?

15. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staats-
angehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-
Herzegowina in den Monaten Oktober, November, Dezember 2014 gestellt
(bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nen-
nen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit wel-
chem Ergebnis beschieden?

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16. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit den Auswirkungen der Einstufung
der drei Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina
als sichere Herkunftsstaaten?
a) Wie haben sich – etwa im Vergleich zum Monat vor Inkrafttreten der Re-

gelung – die Antragszahlen, die Zeitdauer der Anhörung, die Dauer der
entsprechenden Asylverfahren usw. entwickelt (bitte so genau wie mög-
lich darlegen)?

b) Anhand welcher Kriterien, Kennziffern und Umstände wird im BAMF
die Frage evaluiert bzw. geprüft, welche Auswirkungen die Erweiterung
der Liste der sicheren Herkunftsstaaten hat?

c) Haben sich die in die Neuregelung gesetzten Erwartungen bislang erfüllt
(bitte darlegen)?

17. Wie erklärt die Bundesregierung, dass nach dem „annual report on the situa-
tion of asylum in the EU 2013“ des EU-Asyl-Unterstützungsbüros EASO
(http://easo.europa.eu/wp-content/uploads/EASO-AR-final1.pdf) die Aner-
kennungsquoten in Bezug auf die drei als sicher eingestuften Westbalkan-
länder in Deutschland im Jahr 2013 bei nur 0,0 bis 0,6 Prozent lagen, wäh-
rend sie z. B. in Italien bei 37 bis 67 Prozent (vor allem humanitärer
Schutz), in Frankreich bei drei bis 17 Prozent, in Belgien bei 6 bis 8 Prozent,
in Österreich bei 10 Prozent (Serbien) und in Dänemark bei 20 Prozent
(Bosnien-Herzegowina) lagen (vgl. a. a. O., S. 46 f), und inwieweit sieht sie
angesichts dieser deutlich abweichenden Schutzquoten in anderen Ländern
der Europäischen Union die pauschale Sicherheitsvermutung in Deutsch-
land als gerechtfertigt?

18. In Bezug auf welche Herkunftsländer oder bestimmte Fallgruppen (z. B.
Dublin-Verfahren) werden Asylanträge derzeit prioritär bearbeitet, welche
neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -pla-
nung im BAMF und unterstützende Sondermaßnahmen, insbesondere im
Bereich der Asylprüfung, und wie ist der Stand der Neubesetzung der neu
bewilligten 350 Stellen im BAMF bzw. der Einarbeitung entsprechenden
Personals, gibt es weitergehende Personalforderungen seitens des BAMF,
um den gestiegenen Bedarfen gerecht werden zu können?

19. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundi-
gen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer
und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich
bitte auch nach Ländern differenzieren)?

20. Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern
des Westbalkans kommen, im vierten Quartal 2014 gegenüber dem vorheri-
gen Quartal und insgesamt im Jahr 2014 entwickelt, und wie hoch war in
diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese
Länder (ohne Westbalkan)?

21. Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundi-
ger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, wie lange dauern
diese bei Asylsuchenden aus Westbalkanländern, aus Syrien und anderen
wichtigen Herkunftsländern?

22. Welchen zeitlichen Umfang nehmen nach der Einschätzung fachkundiger
Bediensteter des BAMF bei Anhörungen derzeit im Durchschnitt Fragen
und Antworten zur Ermittlung des Reisewegs, zu Umständen der Flucht, zu
etwaigen Schleusertätigkeiten, zur mutmaßlichen der Zuständigkeit eines
anderen EU-Mitgliedstaates usw. ein, d. h. nicht zu den eigentlichen
Fluchtgründen im Herkunftsland (Schätzungen bitte zur Dauer in Minuten
und zum relativen Anteil an der gesamten Anhörung angeben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3713
23. In welchem Umfang (bitte Fallzahlen für das Jahr 2014 nennen, differen-
ziert nach Quartalen) macht das BAMF inzwischen bei welchen Herkunfts-
ländern von der Möglichkeit Gebrauch, Asylsuchende mit hohen Anerken-
nungschancen ohne mündliche Anhörung anzuerkennen (§ 24 Absatz 1
Satz 4 und 5 AsylVfG), wie sind die bisherigen positiven wie negativen Er-
fahrungen oder Probleme hiermit (bitte so genau wie möglich darlegen),
und an welche Ausweitungen dieses Konzepts ist gegebenenfalls gedacht?

24. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener
Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der
Ausländerbehörden welcher Bundesländer im vierten Quartal 2014 bzw. im
Gesamtjahr 2014 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Berlin, den 7. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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