BT-Drucksache 18/3691

Anhaltende Folgen des Holzschutzmittelskandals in den 1980er-Jahren - Verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Giftstoffen in Holzschutzmitteln

Vom 19. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3691
18. Wahlperiode 19.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Sahra Wagenknecht, Caren Lay, Eva
Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.

Anhaltende Folgen des Holzschutzmittelskandals in den 1980er-Jahren –
Verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Giftstoffen in Holzschutzmitteln

Vor 30 Jahren begannen die Ermittlungen im wahrscheinlich größten Umwelt-
und Verbraucherprozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die
Geschäftsführer der Düsseldorfer Desowag Bayer Holzschutz GmbH, einer frü-
heren Tochterfirma des Chemiekonzerns Bayer, haben die von ihnen hergestell-
ten Holzschutzmittel „Xyladecor“ und „Xylamon“ auch dann noch vertrieben
bzw. nicht zurückgerufen, als erkennbar war, dass zahlreiche Personen nach dem
Verstreichen im Wohnbereich erkrankten und zum Teil erhebliche Gesundheits-
schäden erlitten (Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Geschäfts-
nummer 5/29 Kls 65 Js 8793/84).
Tausende Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben bis in die 1980er-Jahre
ohne Kenntnis der Gesundheitsgefahren in ihren Wohnhäusern Holzbalken, De-
cken- und Wandverkleidungen, Paneele oder Holzfußböden mit giftigem Holz-
schutzmittel intensiv behandelt. Jahre später klagten sie über Kopf- und Gelenk-
schmerzen, litten unter Fieberschüben, Ekzemen und Lympfdrüsenschwellun-
gen. Auch ihre Haustiere erkrankten. Im Blut fanden sich hohe Konzentrationen
des sehr giftigen Pentachlorphenol (PCP). Dieses Gift war bis zu dessen Produk-
tions- und Anwendungsverbot 1989 Bestandteil vieler Holzschutzmittel.
Nach knapp zehn Jahren Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt
am Main und vier Jahren Gerichtsprozessen bis zum Bundesgerichtshof (BGH)
wurde das Verfahren schließlich im Jahr 1996 durch Zahlung von 4 Mio. DM
(heute etwa 2 Mio. Euro) für Forschungszwecke an die Universität Gießen und
100 000 DM an das Land Hessen eingestellt. Die betroffenen Verbraucherinnen
und Verbraucher erhielten nie eine Entschädigung für ihre auf den giftigen Holz-
schutzmitteln beruhenden Gesundheitsschäden und den Verlust ihres Wohnrau-
mes. Sie mussten ihre Häuser verlassen, da sich das PCP im gesamten Haus und
sogar im Kinderspielzeug und in der Wäsche festgesetzt hatte und nun ausgaste.
Verkaufen konnten sie die Häuser ebenso wenig. Sie haben bis heute gesundheit-
lich und finanziell unter den Folgen zu leiden. „Was zählt ist nicht, ob unsere
Mittel krank machen, sondern ob wir dafür haften“, wurde einer der Manager
zitiert (Prof. Dr. Erich Schöndorf „Von Menschen und Ratten. Über das Schei-
tern der Justiz im Holzschutzmittel-Skandal“).
Auch heute noch sind viele Wohngebäude durch diese Holzschutzmittel che-
misch erheblich belastet. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem
Jahr 2013 zeigte, dass auch Jahrzehnte nach der Anwendung die Holzschutzgifte
immer noch in vielen Holzproben in hoher Konzentration nachweisbar sind. Sie

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gasen weiter aus, lagern sich am Hausstaub an und belasten auf diesem Weg
auch heute noch die Atemluft (www.test.de/Holzschutz-Altlasten-auf-der-Spur-
4508463-0/ vom 7. Juni 2013). Bis heute werden die gesundheitsgefährdenden
Häuser preiswert angeboten und daher gern von Familien gekauft.
Gefahren bestehen heutzutage vor allem beim Dachausbau. Durch das Abschlei-
fen von Holzschichten wird das Gift gerade in jenen Bereichen freigelegt, wo es
in hoher Konzentration verwendet wurde und dementsprechend noch vorhanden
ist, oder wo durch Dämmung die Schadstoffe nicht mehr weggelüftet werden,
sondern aus dem Holz direkt in den Innenraum gelangen können. Den Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern sind die Gefahren beim Kauf einer Dachgeschoss-
wohnung oder beim Umbau eines Hauses kaum bewusst. Im Verbraucherleit-
faden „Holzschutzmittel“ des ehemaligen Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), heute Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), aus dem Jahr 2008 ist diese seit zehn
Jahren bekannte Problematik jedenfalls nicht aufgeführt.
Leider ist auch heute – Jahrzehnte nach der ersten Anwendung – nicht klar, wie
die Mittel auf den menschlichen Körper wirken und welche Wechselbeziehun-
gen mit anderen Substanzen eine Rolle spielen. Die Zeitschrift „ÖKO-TEST“
stellte im August 2011 eine Untersuchung vor, wonach im Gegensatz zu frühe-
ren Tests heute vielfach Wirkstoffkombinationen eingesetzt werden. Diese seien
aber besonders bedenklich, da es keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu
den gesundheitlichen Risiken durch ein Zusammenwirken von Stoffen gibt.
Auch heute dürfen PCP-Holzschutzmittel weiter verkauft werden. Sie enthalten
nunmehr den Warnhinweis, dass sie nur noch draußen verwendet werden dürfen.
„ÖKO-TEST“ stellte im Jahr 2011 fest, dass die Käuferin bzw. der Käufer im
Baumarkt im Stich gelassen werde und erhebliche Kenntnisse benötige, um die
Gefahren zu erkennen und das richtige Produkt zu kaufen. Dieses Fazit zog
bereits im Jahr 2003 das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Nach der
zwischenzeitlich verabschiedeten Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG und der
Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von
Biozidprodukten (EU) Nr. 528/2012 dürfen sogenannte Altprodukte weiterver-
kauft, müssen sich aber einem „Review-Programm“, in dem sie auf Unbedenk-
lichkeit für Anwender, Verbraucher und Umwelt geprüft werden, unterziehen.
Bereits im Jahr 2003 ging das BfR davon aus, dass dieser Prozess „frühestens in
vier bis fünf Jahren, wegen der Vielzahl der Produkte aber möglicherweise deut-
lich später abgeschlossen sein“ wird und kritisierte damit zusammenhängende
Defizite beim Verbraucherschutz (Stellungnahme des BfR vom 7. Januar 2013).
Im Einzelnen kritisierten sie die mangelhaften bis irreführenden Anwenderhin-
weise für Verbraucherinnen und Verbraucher wie verharmlosende Angaben bzw.
Hinweise, z. B. „umweltfreundlich“, „gesundheitlich unbedenklich“ und „für
innen und außen“. Zu einem ähnlichen Resultat kam „ÖKO-TEST“ 2011. Sie
stellten bei ihren Produktproben fest, dass oft vorgeschriebene Informationen
fehlten. Sie konnten nur auf wenigen Etiketten keine oder fast keine Mängel
feststellen.

Wir fragen die Bundesregierung:
Holzschutzmittelprozess und seine Folgen
1. Welche Bedeutung für den Verbraucherschutz misst die Bundesregierung

dem damaligen Holzschutzmittelprozess bei, und auf welchen Erkenntnissen
beruhen ihre Bewertungen?

2. Welche Schlussfolgerunen hat die Bundesregierung aus den Folgen des Holz-
schutzmittelskandals und zur Absicherung eines vorsorgenden Verbraucher-
schutzes gezogen?

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3. Welche gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe enthielten bis in die 1980er-
Jahre hinein Holzschutzmittel, und welche gesundheitlichen Folgen können
diese hervorrufen?

4. Wie konnte es nach heutiger Kenntnis der Bundesregierung dazu kommen,
dass diese gesundheitsgefährdenden Holzschutzmittel jahrelang an Ver-
braucherinnen und Verbraucher verkauft werden konnten, insbesondere
auch nachdem bereits Erkenntnisse zu deren Schädlichkeit beim Hersteller
der Holzschutzmittel für die Gesundheit von Mensch und Tier vorlagen?

5. Bis wann durften die mit PCP, Lindan und Dichlordiphenyltrichlorethan
(DDT) versetzten Holzschutzmittel auch nach Kenntnis über die Gesund-
heitsgefahren an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstige Ver-
wenderinnen und Verwender in Deutschland und nach Kenntnis der Bun-
desregierung in Europa weiterverkauft werden?

6. In wie vielen Haushalten in Deutschland wurden nach Kenntnis oder Schät-
zung der Bundesregierung von 1950 bis 1990 gesundheitsgefährdende
Holzschutzmittel zum Verstreichen im Wohnbereich verwendet?

7. Ab wann waren den damaligen Bundesregierungen die Gesundheitsgefah-
ren, die von den Holzschutzmitteln ausgingen, bekannt?

8. Waren der damaligen Bundesregierung zum Beginn der Ermittlungen durch
die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Gesundheitsgefahren, die von
den Holzschutzmitteln ausgingen, bekannt?
a) Falls nein, warum waren ihr die Gefahren nicht früher bekannt?
b) Falls ja, welche Kenntnisse hatte sie aufgrund welcher Untersuchungen

oder Hinweise erhalten, und was hat sie zum frühzeitigen Schutz der Ver-
braucherinnen und Verbraucher unternommen?

9. Aus welchen Gründen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das staats-
anwaltliche Ermittlungsverfahren und der Strafprozess 13 Jahre gedauert,
und welche Folgen hatte die Länge des Verfahrens für die Geschädigten?

10. Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland leiden nach
Kenntnis der Bundesregierung auch heute noch unter materiellen und ge-
sundheitlichen Folgen der Verwendung der PCP-haltigen Holzschutzmittel,
die bis Ende der 1980er-Jahre legal verkauft werden durften?

11. Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben nach
heutiger Erkenntnis gesundheitliche Schäden durch die Verwendung der mit
PCP, Lindan und DDT versetzten Holzschutzmittel davon getragen?

12. Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die materiellen Schäden, die den
Betroffenen durch die Verwendung dieser gesundheitsschädigenden Holz-
schutzmittel bis heute entstanden sind?

13. Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher wurden bisher nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die Holzschutzmittelhersteller für ihre erlittenen
gesundheitlichen und finanziellen Schäden entschädigt (bitte Auflistung in
absoluten Zahlen und im Verhältnis zu den insgesamt geschädigten Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern)?

14. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Höhe der Verbraucher-
schäden ggf. nicht ermittelt, und was hat sie seit Aufdeckung der Gesund-
heitsgefahren für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher und für
den vorsorgenden Verbraucherschutz unternommen?

15. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigungs-
leistungen, die die Holzschutzmittelhersteller den Geschädigten gezahlt
haben?

Drucksache 18/3691 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
16. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die be-
troffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ggf. ihre Schäden zivilrecht-
lich nicht bzw. nur im geringen Maße geltend gemacht haben bzw. nicht gel-
tend machen konnten?

17. Welche Forschungsleistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
für die vom Hersteller der Holzschutzmittel gezahlten 4 Mio. DM erbracht
(bitte Auflistung aller Forschungsvorhaben)?

18. Welche finanziellen oder sonstigen Unterstützungen erhalten die betroffe-
nen Verbraucherinnen und Verbraucher von der Bundesregierung oder nach
Kenntnis der Bundesregierung von den Bundesländern?

19. Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Ausgleichs- oder Unterstützungs-
fonds für die Geschädigten möglich?

20. Welche staatlichen und nach Kenntnis der Bundesregierung unternehmeri-
schen Ausgleichs- oder Unterstützungsfonds wurden in vergleichbaren Fäl-
len für Geschädigte in der Vergangenheit eingerichtet bzw. existieren noch
heute?

21. Mit welchen staatlichen Finanzmitteln wurde in der Vergangenheit und wird
bis heute die „Interessen-Gemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten
(IHG) e. V.“ unterstützt, und wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die Holzmittelhersteller die IHG unterstützt?

Altlasten von Holzschutzmitteln und Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012
22. Welche gesundheitlichen Gefahren für Bewohnerinnen und Bewohner ge-

hen heute noch von den mit den giftigen Holzschutzmitteln gestrichenen
Wohnhäusern aus?

23. Wie viele Wohnhäuser und Wohnungen sind nach Kenntnis der Bundesre-
gierung bundesweit davon betroffen?

24. Was haben die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung
die Bundesländer zur Information der Wohnhauseigentümerinnen und
Wohnhauseigentümer, der Wohnmieterinnen und Wohnmieter, der Käufe-
rinnen und Käufer von potenziell belasteten Wohnobjekten unternommen,
und wie stellen sie sicher, dass alle Betroffenen über die möglichen Gefah-
ren in geeigneter Weise informiert werden?

25. Welche Unterstützung erhalten die Betroffenen durch die Bundesregierung
und nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer?

26. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Schad-
stoffproben, und wer kommt für die Kosten der Proben auf?

27. Welche Möglichkeiten des Schadensersatzes haben nach Kenntnis der Bun-
desregierung die Betroffenen, die Kosten für Proben und Schäden durch den
Kauf eines belasteten Wohnhauses oder einer Wohnung von den Holz-
schutzmittelherstellern ersetzt zu verlangen?

28. Welche Möglichkeiten des Schadensersatzes haben nach Kenntnis der Bun-
desregierung die Betroffenen, die Kosten für Proben und Schäden durch den
Kauf eines belasteten Wohnhauses oder einer Wohnung von den ehemaligen
Hauseigentümern ersetzt zu verlangen?

29. Wie viele und welche Holzschutzmittel sind heute in Deutschland und nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union zugelassen (bitte
nach Innen- oder Außenanwendung auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3691
30. Welche möglichen gesundheitlichen Gefährdungen gehen heute von markt-
gängigen Holzschutzmitteln für die Verwenderinnen und Verwender aus,
und inwieweit sind von dieser Gefahr besonders private Verbraucherinnen
und Verbraucher betroffen?

31. Welche Inhaltsstoffe heutiger Holzschutzmittel können auch bei Betrach-
tung einer unsachgemäßen bzw. laienhaften Anwendung gesundheits-
gefährdende Wirkungen auf Mensch und Tier haben, und wie stellen sich
diese dar?

32. Dürfen Holzschutzmittel mit PCP, Lindan, DDT oder sonstigen Bioziden
heute noch verkauft werden und, wenn ja, an wen, und unter welchen Be-
dingungen?

33. Kann ausgeschlossen werden, dass sich gesundheitsgefährdende Holz-
schutzmittel heute noch auf dem europäischen Markt befinden bzw. für
Verbraucherinnen und Verbraucher über Fachmärkte oder das Internet
erworben werden können?

34. Hält die Bundesregierung die Kennzeichnung für Verbraucherinnen und
Verbraucher für ausreichend eindeutig, so dass die Gefahren beim Kauf
eines Holzschutzmittels für diese in jedem Fall erkennbar sind?

35. Ist die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 mittlerweile vollständig in
Deutschland umgesetzt, und wurden mittlerweile alle auf dem Markt be-
findlichen Holzschutzmittel und deren Inhaltsstoffe erfasst und bewertet?

36. Besteht die Gefahr, dass weiterhin gesundheitsgefährdende Holzschutzmit-
tel über das Internet verkauft werden können, und wie wird der Internethan-
del kontrolliert?

37. Welche Übergangsbestimmungen und Übergangsfristen sind in der Biozid-
Verordnung für sogenannte Altfälle vorgesehen, und welche Problemstoffe
betrifft das?

38. Wie und durch welche Behörden in den Bundesländern wird nach Kenntnis
der Bundesregierung die ordnungsgemäße Anwendung der Biozid-Verord-
nung (EU) Nr. 528/2012 kontrolliert?

39. Wie erklärt sich die Bundesregierung das Ergebnis von „ÖKO-TEST“ vom
August 2011, wonach es bei der Deklaration der Holzschutzmittel zahl-
reiche Mängel gibt, und wie wurde darauf seitens der zuständigen Behörden
reagiert?

40. Inwieweit wurden die Mängel, die das BfR im Jahr 2003 bei der Überprü-
fung der Bau- und Fachmärkte mit Holzschutzmitteln feststellte, wonach
viele Produkte eine mangelhafte Kennzeichnung, Warn- und Verwendungs-
hinweise aufweisen, mittlerweile beseitigt?

41. Durch welche Maßnahmen wird überprüft, dass Verbraucherinnen und
Verbraucher die Warnhinweise auf Holzschutzmittelverpackungen wahr-
nehmen und verstehen und damit richtig anwenden?

Berlin, den 19. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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