BT-Drucksache 18/3658

Die Bedrohung sozialer Menschenrechte bei der Förderung von Schiefergas durch Fracking-Verfahren und die Verantwortung Deutschlands

Vom 19. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3658
18. Wahlperiode 19.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Azize Tank, Hubertus Zdebel, Sevim Dağdelen, Herbert
Behrens, Heidrun Bluhm, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Katja Kipping,
Sabine Leidig, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht,
Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Die Bedrohung sozialer Menschenrechte bei der Förderung von Schiefergas
durch Fracking-Verfahren und die Verantwortung Deutschlands

Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) und Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) warnen seit Jahren
vor den negativen Folgen der unkonventionellen und riskanten Förderung von
Schiefergas durch Fracking im Umweltbereich, da diese mit erheblichen schäd-
lichen Auswirkungen für Menschen, Tiere und Umwelt einhergehen und fordern
stattdessen „Maßnahmen umzusetzen, um den Gasverbrauch zu reduzieren und
fossiles Gas konsequent durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen.“ (vgl.
www.bund.net/publikationen/bundletter/42014/fracking_gesetz/ sowie
www.nabu.de/themen/energie/fossilebrennstoffe/erdgas/16970.html).
Durch Fracking können zudem elementare soziale Menschenrechte erheblich
eingeschränkt werden. Betroffen sind dabei insbesondere das Recht auf Gesund-
heit (Artikel 12 des UN-Sozialpakts), namentlich die Verpflichtung der Unter-
zeichnerstaaten, entsprechende Umwelthygienemaßnahmen zu ergreifen, um
Menschen vor schädlichen Emissionen zu schützen; das Recht auf Zugang zu
sauberem Wasser (Artikel 11 und 12 des UN-Sozialpakts) und die Verpflich-
tung, die Umwelt als Grundlage der Nahrung nicht durch Verunreinigung nutz-
baren Ackerlandes, durch Unternehmensabwässer u. a. zu schädigen oder zu
zerstören sowie das Recht auf angemessenes Wohnen, das Menschen u. a. vor
Zwangsräumungen schützt (Artikel 11 des UN-Sozialpakts).
Die Mitgliedstaaten, die den UN-Sozialpakt unterzeichnet haben, besitzen das
Recht, über die Bedingung für die Nutzung ihrer Energieressourcen zu entschei-
den, jedoch nur „solange sie dem Erfordernis Rechnung tragen, die Umwelt zu
erhalten, zu schützen und ihre Qualität zu verbessern“ (vgl. http://eur-lex.
europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014H0070&from=EN).
Laut einer am 19. September 2011 bei der Menschenrechtskommission durch
UNANIMA (A/HRC/18/NGO91) vorgestellten Stellungnahme, „Hydraulic
fracturing for natural gas: A new threat to human rights“, gefährdet Fracking als
Fördermethode das soziale Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und
stellt ein „inakzeptables Risiko [dar] und sollte [deshalb] global verboten wer-
den“.
Auch das Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von
Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas – insbesondere aus
Schiefergaslagerstätten“ (2014), kommt zu der Einschätzung, dass: „Zahlreiche

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Aspekte der unkonventionellen Erdgasförderung sowie der daraus zu erwarten-
den Umweltwirkungen und Nutzungskonkurrenzen zum heutigen Zeitpunkt
noch mit großen Wissensunsicherheiten behaftet [sind]. Aufgrund der
durchgreifenden umweltrechtlichen Ausnahmeregelungen gibt es in den USA
auch bei Verdachtsfällen vielfach keine Veranlassung zur Nachuntersuchung
(Centner 2014 S. 359 ff.).“
Insofern stellen sich im Zusammenhang mit Fracking nicht nur Fragen bezüg-
lich der Umweltgefährdung, sondern auch der staatlichen Verantwortung betref-
fend die sozialen Rechte aus dem UN-Sozialpakt und der rechtlichen Verantwor-
tung von Unternehmen, die diese Methode anwenden. Dabei kann auch gemäß
der jüngsten Empfehlung der Europäischen Kommission vom 22. Januar 2014
(2014/70/EU) die unternehmerische Tätigkeit durch das Fracking fördernde
Unternehmen nicht losgelöst gesehen werden von den Grundrechten und Grund-
sätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt
wurden (vgl. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:
32014H0070&from=EN).
In einem Interview für die polnische Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ vom
9. November 2013 erklärte Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Joachim Schellnhuber, Vor-
sitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umwelt-
veränderungen (WBGU), dass Deutschland „mit Freude“ billiges Schiefergas
aus Polen importieren würde und dies auch dem „Misstrauen“ Deutschlands ge-
genüber Russland geschuldet sei. Gegenwärtig bezieht Deutschland etwa ein
Drittel seines Erdgases aus Russland, das dort im Unterschied zu der umweltbe-
lastenden Methode des Fracking auf konventionelle Art gefördert wird.
Wörtlich heißt es in dem Interview: „Selbstverständlich wäre Schiefergas für
Polen eine ausgezeichnete Brücke, die von der Kohle zu erneuerbaren Energien
führt. Übrigens, nicht die Technologie der hydraulischen Risserzeugung [Fra-
cking – Anmerkung der Fragesteller] selbst beunruhigt mich. Es ist klar, dass
man diese nicht in solchen dicht besiedelten Ländern wie Deutschland anwenden
kann. Man kann dies aber in großen und leeren [Ländern] wie den USA oder
kleineren, aber schwach besiedelten wie Polen tun. […] Polen könnte nicht nur
seine CO2-Emissionen beträchtlich begrenzen, wenn es auf Schiefergas um-
steigen würde. Es würde auch den Zustand seiner Luft verbessern. […] Mir
scheint, dass sich die deutsche Regierung wunderbar in der Situation in Polen
auskennt und diese versteht. Deutschland will es [Polen – Anmerkung der Frage-
steller] bestimmt nicht in die Ecke drängen. […] Wir ziehen uns zurück aus der
Atomenergie und entwickeln erneuerbare, aber wir müssen sie mit etwas ergän-
zen. Bislang machen wir das mit billiger Braunkohle, aber mit Freude würden
wir billiges Gas aus Polen importieren.“ (Quelle: http://wyborcza.pl/magazyn/
1,134728,14919248,Czy_slonce_i_wiatr_sa_mniej_polskie_niz_wegiel_.html).
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderun-
gen wird vom Bundeskabinett auf Vorschlag der Bundesminister für Bildung
und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, sowie für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, berufen. Seine Hauptaufgabe be-
steht dabei nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) „in der Analyse der globalen Umwelt- und Entwicklungsprobleme,
dem Aufzeigen zukünftiger Problemfelder sowie der Erarbeitung von Hand-
lungs- und Forschungsempfehlungen zum Umgang mit dem Globalen Wandel“
(vgl. www.bmbf.de/de/13296.php). Der WBGU als nichtöffentlich tagendes be-
ratendes Gremium der Bundesregierung kann somit auf die Ausrichtung der
deutschen Umweltpolitik in umwelt-, energie- und klimapolitisch relevanten
Feldern sowie die Positionierung Deutschlands gegenüber seinen europäischen
Nachbarn Einfluss ausüben.
Die Äußerung des Vorsitzenden des WBGU stand in einem zeitlichen Zu-
sammenhang mit Verhandlungen der Europäischen Union zu den Energie- und

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Klimazielen, die u. a. unter dem Druck Großbritanniens und Polens Anfang des
Jahres 2014 Regelungen verabschiedeten, die für das Fracking auf verpflich-
tende Regelungen im Bereich Umweltschutz sowie Umweltverträglichkeits-
prüfungen bei der sogenannten unkonventionellen Förderung von Schiefergas
absehen (siehe auch: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schiefergasfoerderung-
eu-ebnet-weg-fuer-fracking-1.1863180).
Laut dem Bericht „Oil and Gas Reality Check 2013“ des Consultingunterneh-
mens Deloitte wurden in Polen bislang 111 Förderkonzessionen an fast 30 Un-
ternehmen vergeben. Bislang wurden ca. 33 Bohrtests durchgeführt, darunter
auch mittels Fracking, ohne dabei eine kommerzielle Menge von Gas zu fördern.
Die polnische Regierung will im Jahr 2015 eine kommerzielle Produktion errei-
chen und plant bis zum Jahr 2020 die Eröffnung von 270 neuen Schieferbohr-
löchern.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen europäischen Ländern finden derzeit nach Kenntnis der Bundes-

regierung Bohrungen zur Aufsuchung oder Förderung von Schiefergas statt,
und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkun-
gen dieser Bohrungen auf Mensch und Umwelt?

2. Welche europäischen und nationalen Umweltbestimmungen sind für die Auf-
suchung, Probebohrungen und Förderung von Schiefergas derzeit anwend-
bar?

3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bemühungen anderer euro-
päischer Staaten im Hinblick auf eine Regulierung der Förderung von Schie-
fergas auf nationaler, europäischer bzw. völkerrechtlicher Ebene?

4. Welche Position vertrat bzw. vertritt die Bundesrepublik Deutschland aktuell
im Europäischen Rat bzw. in anderen zuständigen europäischen Institutionen
bezüglich der Verabschiedung von Mindeststandards zur Regelung der Fra-
cking-Technologie bzw. deren Verbot in Europa?

5. Ergeben sich für die Bundesregierung und andere Mitgliedsländer, die dem
UN-Sozialpakt beigetreten sind, aus den dort verbrieften sozialen Menschen-
rechten, namentlich dem Recht auf Zugang zu Wasser und dem Recht auf ein
Höchstmaß an Gesundheit, deren Geltungsbereich bereits durch die Allge-
meinen Bemerkungen (General Comments) zum UN-Sozialpakt (GC Nr. 15
(2002) und GC Nr. 14 (2000)) definiert wurden, rechtliche Konsequenzen im
Hinblick auf die Verabschiedung von wasser- und bergrechtlichen Regelun-
gen zur Erdgasgewinnung durch Fracking?

6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Unternehmen, die sich im Aus-
land an der umstrittenen Fracking-Methode beteiligen, Auslandsgewährleis-
tungen des Bundes empfangen, insbesondere Investitionsgarantien, Hermes-
bürgschaften oder andere Bundesgarantien (bitte nach Finanzvolumen, Pro-
jektnamen, beteiligten Behörden und Unternehmen für die Jahre 2004 bis
2014 auflisten)?

7. Wie positioniert sich die Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Europä-
ischen Union bzw. der zuständigen Gremien der Vereinten Nationen bezüg-
lich der Forderungen der Zivilgesellschaft, Schiefergas fördernde Unterneh-
men zur Verantwortung zu ziehen oder für die entstehenden sozialen Kosten
ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Falle einer Verletzung sozialer Men-
schenrechte aus dem UN-Sozialpakt bzw. der Europäischen Sozialcharta,
namentlich dem Recht auf Zugang zu sauberem Wasser und dem Recht auf
Gesundheit sowie dem Recht auf angemessenes Wohnen, haftbar zu machen?

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8. Was unternimmt die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und völ-
kerrechtlicher Ebene, um Menschen vor der Verletzung sozialer Menschen-
rechte aus dem UN-Sozialpakt im Zusammenhang mit der Förderung von
Schiefergas durch Fracking zu schützen, insbesondere vor möglichen Ver-
stößen von Unternehmen gegen das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser
und das Recht auf Gesundheit sowie das Recht auf angemessenes Wohnen
und den Schutz vor Zwangsräumungen bzw. Enteignungen?

9. Welche rechtlichen Regelungen hat die Bundesrepublik Deutschland inner-
staatlich vorgenommen bzw. plant sie auf internationaler Ebene vorzuneh-
men, um zu gewährleisten, dass bei der Förderung von Schiefergas durch
Fracking soziale Menschenrechte nicht verletzt werden?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über inhaltliche Aspekte be-
treffend Gas- und/oder Ölimporte in die Europäische Union, die in geplan-
ten oder bereits abgeschlossenen Assoziierungsabkommen zwischen der
Europäischen Union und anderen Staaten enthalten sind, und welcher wirt-
schaftliche und administrative Nutzen folgt aus diesen völkerrechtlichen
Verträgen für daran beteiligte Unternehmen?

11. Inwiefern sieht sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, auf
die Einhaltung sozialer Menschenrechte durch deutsche Unternehmen im
Ausland Einfluss zu nehmen, um die Geltung des UN-Sozialpakts und der
Europäischen Sozialcharta international sicherzustellen?

12. Inwiefern sieht sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, auf
die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards durch deutsche Unterneh-
men im Ausland Einfluss zu nehmen, insbesondere im Zusammenhang mit
der Förderung von Schiefergas?

13. Welche Pläne oder Überlegungen hat die Bundesrepublik Deutschland be-
züglich der Zulassung von Importen von Schiefergas aus europäischen Län-
dern, insbesondere aus der Republik Polen, Rumänien, der Ukraine oder den
Niederlanden?

14. Welche Vertreter oder Vertreterinnen der Bundesregierung haben sich in den
Jahren 2012 bis einschließlich 2014 zu Gesprächen über einen möglichen
Import von Schiefergas aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland mit
welchen Partnern der polnischen Seite getroffen oder ausgetauscht (bitte
nach beteiligtem Bundesministerium oder Behörde, Tagesdatum und Inhalt
der Gespräche auflisten)?

15. Gab es in den Jahren 2012 bis einschließlich 2014 Gesprächsanfragen an die
Bundesregierung vonseiten der Republik Polen über die Frage des mögli-
chen Exports von Schiefergas bzw. einer Kooperation bei dessen Förderung
(wenn ja, bitte mit Tagesdatum angeben)?

16. Gibt es Erwägungen innerhalb der Bundesregierung, Importe von Schiefer-
gas aus Polen oder anderen Staaten als Maßnahmen zur Minderung der Ab-
hängigkeit von Gasimporten aus der Russischen Föderation, welches dort
nicht durch Fracking-Technik gefördert wird, in Betracht zu ziehen?

17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorsitzenden des WBGU,
Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Joachim Schellnhuber, welcher die Republik Polen
als „schwach besiedeltes“ Land betrachtet, in dem Fracking unbedenklich
für Menschen, Tier und Umwelt durchgeführt werden könne – im Gegensatz
zur Bundesrepublik Deutschland?

18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorsitzenden des WBGU,
Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Joachim Schellnhuber, welcher davon ausgeht, dass
Fracking die Emission von CO2 in Polen bzw. anderen Ländern reduzieren
könnte?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3658
19. Welche Rolle und Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Finanztätigkeit der Allianz TFI (Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych
Allianz Polska S.A.) als Tochtergesellschaft der Allianz TUiR (Towar-
zystwo Ubezpieczen i Reasekuracji Allianz Polska S.A.) im Zusammen-
hang mit ihren auf Fracking in Polen ausgerichteten Finanzprodukten, wie
Allianz Shale FIZ, und inwiefern sind hier nach Kenntnis der Bundesregie-
rung deutsche oder andere europäische Unternehmen in welcher Höhe be-
teiligt?

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Einsatzprofils
und Engagements der BASF-Tochter Wintershall Holding in Polen oder an-
deren europäischen Staaten insbesondere auch im Zusammenhang mit der
Förderung von Schiefergas (bitte nach Gasfeldern und Beteiligungsanteilen
aufschlüsseln)?

21. Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufstockung
des Gazprom-Anteils am bisher gemeinsam betriebenen Erdgashandels-
und Erdgasspeichergeschäft (Firmen Wingas, Astora) auf 100 Prozent auf
die rechtlichen Befugnisse über Bohrtätigkeiten der Firma in grenznahen
Regionen?

22. Welche Planungen der Firmen ExxonMobil, Chevron Corporation und an-
derer Wirtschaftsunternehmen bezüglich der Förderung von Schiefergas
durch Fracking sind der Bundesregierung sowohl für Deutschland als auch
für die anderen europäischen Ländern, insbesondere Polen, Rumänien oder
Ukraine bekannt?

23. Welche Gespräche oder Absprachen bezüglich der Förderung von Schiefer-
gas, der Begrenzung von CO2-Emissionen, der Kohleförderung oder der
Förderung der Atomkraft bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Republik Polen, und welche deutschen Behörden, Ministerien
oder Einrichtungen wurden wann, auf wessen Initiative und in welcher
Form daran beteiligt (bitte für die Jahre 2004 bis 2014 aufschlüsseln)?
Welche von der Bundesregierung finanzierten öffentlichen bzw. wissen-
schaftlichen Einrichtungen nehmen oder nahmen an diesen Gesprächen
teil?

24. Fördert die Bundesregierung Forschungsvorhaben, die sich mit den ökolo-
gischen Folgen der Förderung von Schiefergas sowie mit den Auswirkun-
gen der Förderung von Schiefergas auf die sozialen Menschenrechte aus-
einandersetzen (wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht)?

25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über laufende oder abgeschlos-
sene Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten der EU-Mitgliedstaaten, die vor
dem Hintergrund von Probebohrungen nach oder der Förderung von Schie-
fergas unter Berufung auf die Gefährdung elementarer sozialer Menschen-
rechte, wie sie in der UN-Charta verbrieft sind, geführt werden oder wurden
(bitte nach Rechtsgrundlage, Gerichtsstand, Staat, betroffenen nationalen
Regelungen bzw. Regelungen der Europäischen Union, betroffenen sozia-
len Menschenrechten und dem konkreten Wirtschaftsprojekt auflisten)?

26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Untersuchungen bezüg-
lich ausgetretener Wasserschadstoffemissionen, Luftschadstoffemissionen
sowie der Auswirkungen von Abraum, Abfällen, Stützmitteln, Additiven
auf Menschen, Tiere und Umwelt in der Folge von Fracking seit dem Jahr
2000 in Europa, den USA und Kanada (bitte nach Jahr, Ort, Art der toxi-
schen Verunreinigungen, Betreiberunternehmen sowie Informationen, ob
und mit welchen Kosten die Verunreinigungen beseitigt wurden, aufschlüs-
seln)?

Drucksache 18/3658 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erfahrungen bei der
Behandlung und dem Verbleib des beim Fracking in großen Mengen anfal-
lenden Flowbacks in Europa sowie den USA und Kanada, für den es der-
zeitig kein europäischen Normen entsprechendes Entsorgungskonzept gibt,
und wenn ja, welches?

28. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Gasunternehmen künftig auf-
grund der Investitionsschutzklausel in den momentan verhandelten Freihan-
delsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) gegen die von der
Bundesregierung geplanten Fracking-Regelungen Klage erheben können?

Berlin, den 19. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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