BT-Drucksache 18/3644

Fortschreibung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

Vom 19. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3644
18. Wahlperiode 19.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Sabine Leidig, Herbert Behrens, Jan Korte,
Karin Binder, Dr. André Hahn, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Fortschreibung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat im Jahr
2005 erstmals ein Gesamtkonzept der Lärmsanierung an bestehenden Schienen-
wegen der Eisenbahnen des Bundes vorgelegt. Es dokumentiert sowohl die ak-
tuellen Lärmemissionen als auch den Gesamtbedarf. Beides dient als Grundlage
für eine Priorisierung der zu sanierenden Streckenabschnitte. Laut Gesamt-
konzept vom Jahr 2005 werden der Lärmsanierungsbedarf und die Prioritäten
alle fünf Jahre überprüft. Eine Fortschreibung des Gesamtkonzeptes erfolgte im
Jahr 2013. In ihm ist nun nicht mehr von einer Überprüfung und Fortschreibung
alle fünf Jahre, sondern von einer „regelmäßigen Überprüfung“ und Fortschrei-
bung die Rede. Die neugefasste Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, die am 1. Juli 2014
in Kraft getreten ist, regelt in § 2 Absatz 1 hingegen, dass „das Gesamtkonzept
der Lärmsanierung … spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben [ist].“ Damit
wird die Möglichkeit eingeräumt, den Bedarf der zu sanierenden Streckenab-
schnitte und deren Reihung bereits vor Ablauf der Fünfjahresfrist zu überprüfen.

Seit der Erstellung des ersten Gesamtkonzeptes der Lärmsanierung hat es eine
Reihe von Veränderungen hinsichtlich der Anzahl und der Priorisierung der zu
sanierenden Streckenabschnitte gegeben. Für Bürgerinnen und Bürger ist nicht
nachvollziehbar, warum Änderungen vorgenommen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie oft und durch wen erfolgte seit dem Jahr 2005 eine Überprüfung und

Fortschreibung der zu sanierenden Streckenabschnitte der Eisenbahnen des
Bundes und deren Reihung?

2. Bedingt die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus ab dem Jahr 2015
auch für bestehende Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes eine Über-
prüfung und Fortschreibung des Lärmsanierungsbedarfes?
a) Ist bereits absehbar, wie viele Kilometer Schienenwege der Eisenbahnen

des Bundes durch die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus da-
durch zusätzlich zu sanieren sind?

b) Wie hoch werden die Kosten für diese Abschnitte voraussichtlich sein?

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c) Ergibt sich durch die Abschaffung des Schienenbonus auch ein Sanie-
rungsbedarf bei Strecken, die in den letzten fünf Jahren bereits lärm-
saniert wurden?
Wenn ja, welche sind das?

3. Wie stellen sich die Haushaltsansätze, die tatsächlichen Ist-Ausgaben und
die der Lärmsanierung zugrunde liegenden Grenzwerte der Lärmsanierung
in den Haushaltsgesetzen der Jahre 2005 bis einschließlich 2015 dar (Anga-
ben bitte nach Jahren)?

4. Wie hat sich das Verhältnis Bedarf-Haushaltsmittelbereitstellung der zu
sanierenden Streckenabschnitte der Eisenbahnen des Bundes in den Jahren
2005 bis 2014 entwickelt (in Jahresscheiben darstellen)?

5. In welchen Fällen wurden Schallschutzwände nicht errichtet, weil das laut
Förderrichtlinie geforderte Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht erreicht wurde
(bitte unter Angabe der einzelnen Strecken und aufgeschlüsselt nach Bun-
desländern)?

6. Welche Veränderungen hat es seit dem Jahr 2005 in der Priorisierung der
Lärmsanierungsabschnitte gegeben, und mit welcher Begründung (bitte die
einzelnen Streckenabschnitte nach Bundesländern, Gründen, Jahren und Art
der Änderung – Auf- oder Abstufung – auflisten)?

7. Ist es im Zeitraum vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2014 durch die Neuauf-
nahme von Streckenabschnitten in das Lärmsanierungsprogramm auch zu
einer Änderung der Priorisierung in dem Sinne gekommen, dass sich die
Priorisierungskennzahl bereits für die Sanierung erfasster Streckenab-
schnitte geändert hat?
Wenn ja, um welche Streckenabschnitte handelt es sich im Einzelnen, und
welcher Art war jeweils die Änderung (Auf- oder Abstufung)?

8. Wie stellt sich im Zeitraum vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2014 die Entwick-
lung der Streckenabschnitte, die als Härtefall eingestuft wurden, insgesamt
dar?
Warum, und welche Strecken wurden als Härtefälle eingestuft (bitte die ein-
zelnen Streckenabschnitte nach Bundesländern, Gründen und Jahren auflis-
ten)?

9. Wie hat sich der Bahnverkehr auf der Strecke Stendal–Uelzen nach Kennt-
nis der Bundesregierung in den Jahren seit 1990 bis heute entwickelt?
a) Wie viele Züge fuhren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro

Jahr auf dieser Strecke (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?
b) Wie viele Züge davon waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils

Güterzüge (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?
c) Wie vielen auf dieser Strecke verkehrenden Güterzügen wurde nach

Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der lärmabhängigen
Trassenpreiskomponente der Deutschen Bahn Netz AG am 9. Dezember
2012 ein „laufleistungsabhängige[r] Bonus für den Einsatz leiser um-
gerüsteter Wagen“ gewährt (siehe Antwort der Bundesregierung zu
Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestags-
drucksache 18/2071)?

10. Auf welchen der zu sanierenden Streckenabschnitte an bestehenden Schie-
nenwegen der Eisenbahnen des Bundes hat nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im Zeitraum vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2014 der Güterverkehr
zugenommen (bitte die einzelnen Streckenabschnitte nach Bundesländern
auflisten)?

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11. Wie viele Gemeinden insgesamt und welche Gemeinden sind nach Kenntnis
der Bundesregierung im Zeitraum vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2014 von
einer Zunahme des Schienengüterverkehrs betroffen (bitte die Gemeinden
nach Bundesländern auflisten)?

12. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Gemeinden mit einem wachsenden Schienengüterverkehrsaufkommen im
Zeitraum vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2014 erhöht (bitte nach Jahresschei-
ben angeben)?

13. Wie oft und wann wurde in den letzten 15 Jahren auf den zu sanierenden Ab-
schnitten der Strecke Stendal–Uelzen (Amerikalinie) eine Lärmemissions-
messung vorgenommen, und welche Werte wurden dabei jeweils erhoben
(bitte in Jahresscheiben und Streckenabschnitten angeben)?

14. In welchen Fällen hat die Bündelung mehrerer einzelner Streckenabschnitte
zu einem Sanierungsabschnitt zu einer Veränderung in der Priorisierungs-
kennzahl-Zusammenfassung geführt (bitte die einzelnen Streckenabschnitte
nach Bundesländern auflisten und dabei jeweils Art der Änderung – Auf-
oder Abstufung – angeben)?

15. Welche Daten werden in der Phase der Priorisierung von Sanierungsab-
schnitten, wenn noch keine Sanierungsplanungen zu einzelnen Ortslagen
vorliegen, erhoben?
Welche Konsequenzen im Hinblick auf die Priorisierung ergeben sich da-
raus?

16. Wie und wo werden Bürgerinnen und Bürger nach Kenntnis der Bundes-
regierung über Änderungen der zu sanierenden Streckenabschnitte infor-
miert, insbesondere wenn es zu einer Änderung in den Prioritäten kommt?
Falls dies nicht erfolgt, warum erfolgt dies nach Kenntnis der Bundesregie-
rung nicht?

17. Wie und durch wen werden Bürgerinnen und Bürger nach Kenntnis der
Bundesregierung über Maßnahmen zur Lärmsanierung an Schienenwegen
und deren Rechte beim Einklagen von Maßnahmen informiert?
Falls dies nicht erfolgt, warum erfolgt dies nach Kenntnis der Bundesregie-
rung nicht?

18. Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, eine Änderung der
Reihenfolge der Prioritäten der zu sanierenden Streckenabschnitte zu bewir-
ken?

19. Können Anwohnerinnen und Anwohner von Schienenwegen der Eisenbah-
nen des Bundes einen rechtlichen Anspruch auf Lärmmessungen geltend
machen?

20. Können oder werden regelmäßig Lärmmessungen, nachdem ein Betroffener
eine nachträgliche Anordnungen gemäß § 75 Absatz 3 Satz 1 des Verwal-
tungsverfahrensgesetzes bei der Planfeststellungsbehörde beantragt hat,
von dieser durchgeführt oder beauftragt (werden)?
Wenn ja, wie oft wurden entsprechende Lärmmessungen in den letzten bei-
den Jahren durchgeführt?
Wenn nein, wie beurteilt nach Kenntnis der Bundesregierung die Planfest-
stellungsbehörde ohne Lärmmessungen und vor dem Hintergrund der Ant-
wort der Bundesregierung zu den Fragen 27 bis 30 auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2071, ob ein ent-

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sprechender Antrag berechtigt ist, und – falls dabei auf Berechnungen zu-
rückgegriffen wird – werden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung ak-
tuelle Zugzahlen zugrunde gelegt (bitte begründen)?

Berlin, den 19. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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