BT-Drucksache 18/3633

Datensammlungen über Versicherte in der privaten Krankenversicherung

Vom 18. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3633
18. Wahlperiode 18.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Weinberg, Kathrin Vogler, Jan Korte,
Sabine Zimmermann (Zwickau), Ulla Jelpke, Katja Kipping, Katrin Kunert,
Cornelia Möhring, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Birgit Wöllert,
Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Datensammlungen über Versicherte in der privaten Krankenversicherung

Die Generali-Versicherungsgruppe hat angekündigt, dass Versicherte, die selbst
Gesundheitsdaten über sich sammeln und an die Generali Versicherung AG wei-
terleiten, eine Gratifikation (Gutscheine, Geschenke, Rabatte) erhalten sollen.
Technisch soll dies mit einer Smartphone- bzw. Tablet-App realisiert werden.
Derartige Technik hat das Potential, verschiedenste Daten zu sammeln, die
Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand des Versicherten erlauben. Dazu ge-
hören etwa zurückgelegte Wegstrecken, Puls, sportliche Aktivitäten und Leis-
tungen, Wach- und Schlafphasen, Blutzuckermessungen, Essensgewohnheiten,
Kalorienverbrauch, Einnahme von Medikamenten, Häufigkeit des Konsums
von Alkohol, Nikotin und anderen Drogen, Stimmungslage, Daten über den
weiblichen Zyklus und Schwangerschaften sowie andere sehr persönliche und
sensible Daten. Das Angebot soll bis zum Jahr 2016 zur Verfügung stehen.
Neben der Generali Versicherung AG sollen auch andere Versicherungsgesell-
schaften – namentlich sind Allianz und AXA genannt – ähnliche Angebote pla-
nen (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 22. November 2014, S. 34). Über das Unter-
nehmen AXA AG wurde in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 18. Dezember
2014 auf Seite 24 berichtet, dass sie in Kooperation mit Samsung eine Armband-
uhr hervorbringen soll. Zusammen mit einem Samsung-Smartphone sollen diese
Daten zur Gesundheit von Kunden vorerst nur in Frankreich sammeln. Absehbar
ist, dass direkte Messungen im Körper an Bedeutung zunehmen werden. So sind
etwa Kontaktlinsen in der Entwicklung, die den aktuellen Blutzuckerwert an das
Smartphone übermitteln sollen.
Für die Versicherungen ergibt sich der Nutzen eines solchen Angebots aus den
genaueren Informationen, die sie über ihre Versicherten haben. Sie erlangen ge-
genüber Wettbewerbern einen Wettbewerbsvorteil, die diese fraglichen Daten-
sammlungen nicht durchführen. Eine gewisse Risikoselektion zugunsten der
stärker datensammelnden Unternehmen scheint gewiss, da Kundinnen und Kun-
den, die ein „gutes Risiko“ darstellen, eher bereit sein dürften, ihre Daten wei-
terzugeben als die, die ein „schlechtes Risiko“ darstellen. Das führt auch dazu,
dass Kundinnen und Kunden, die aus Gründen der Privatsphäre diese Daten für
sich behalten wollen, von den Versicherern möglicherweise Nachteile zu erwar-
ten haben, im Gegensatz zu datenweitergebende Kundinnen und Kunden. Völlig
unklar ist derzeit noch, wie Versicherer mit dem Umstand umgehen werden,
wenn die gesammelten Daten aufzeigen, dass der Gesundheitszustand des Ver-
sicherten sich verschlechtert.

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Es ist vorstellbar und es wird befürchtet, dass zukünftig Versicherungswillige
abgelehnt werden, die sich nicht bereiterklären, bei dieser Datensammlung zu
kooperieren. Klar ist, dass es bei fehlender Bereitschaft an der Weiterübermitt-
lung von immer mehr persönlichen Daten für die Versicherten teurer wird. Klar
ist auch, dass das Bedürfnis nach Schutz der Daten vor Ausspähung durch Dritte
steigen wird.
Eine andere Kritik an dem Vorgehen der Generali Versicherung AG zielt auf die
Annahmepolitik einer Versicherung zur Absicherung von Lebensrisiken bei An-
tragstellung ab. Je mehr Daten zur individuellen Risikoadjustierung der Tarife
zur Verfügung stehen, umso gezielter können Risikozuschläge bzw. Boni oder
Beitragsrückerstattungen eingesetzt werden. Bei einer Krankenversicherung
führt die genaue Abschätzung des Risikos letztlich dazu, dass genau diejenigen
nur zu schlechten Konditionen, wenn überhaupt, eine Versicherung erhalten, die
sie am dringendsten nötig hätten. Letztlich führt diese verstärkte Individualisie-
rung zu einer weiteren Entsolidarisierung in der privaten Krankenversicherung
(PKV). Die einen bekommen Rückerstattungen, Boni oder Geschenke, weil sie
gesund sind und dies der Versicherung beweisen. Da die Ausgaben im Versi-
chertenkollektiv aber nicht gleichzeitig geringer werden, müssen die kranken
Versicherten und diejenigen, die ihre Daten nicht preisgeben wollen, mit Bei-
tragserhöhungen rechnen.
Derzeit scheinen derartige neue Modelle rechtlich zulässig zu sein. Wenn sich
bestätigt, dass sich der Versicherungskonzern Generali Versicherung AG so tat-
sächlich Wettbewerbsvorteile verschaffen kann, ist zu befürchten, dass nach und
nach immer mehr Versicherungen nachziehen werden, sodass es für die Versi-
cherten kaum noch die Wahl geben wird, eine Versicherung ohne erweiterte Da-
tensammlung und Offenlegung vieler sensibler Gesundheitsdaten zu erlangen.
Das ist umso gravierender, da privat Krankenversicherte de facto kaum eine
Chance haben, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln, jedenfalls nicht ohne
hohe finanzielle Nachteile, wir den Verlust der Alterungsrückstellungen. Vor
dem Hintergrund, dass eine gesetzliche Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1
Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) besteht, die zumin-
dest aus Sicht der Fragesteller nicht in eine faktische Pflicht zur Preisgabe diver-
ser persönlicher Daten münden darf, ist eine solche Entwicklung zu unterbinden.
Spätestens wenn die Wahl solcher Tarife, die eine Übermittlung von Gesund-
heitsdaten an den Versicherungsunternehmer vorsehen, für Versicherungsneh-
merinnen und Versicherungsnehmer de facto nicht mehr gänzlich freiwillig
wäre, wären weitergehende Regelungen Schutz der Gesundheitsdaten unerläss-
lich, um die Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht die Bundesregierung die Entwicklung von mehr und mehr Gesundheits-

Apps, die für Versicherungen und andere Zwecke Daten sammeln, als eine
beunruhigende Entwicklung hinsichtlich des Datenschutzes und der Wah-
rung der Privatsphäre?

2. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Regulierung dieses neuen Seg-
ments, oder dürfen sich die Generali Versicherung AG und andere auf weit-
gehend freie Hand bei der Einführung der genannten Datensammelmodelle
einstellen?

3. Welche Möglichkeiten, die sich durch Datensammlungen mittels Gesund-
heits-Apps ergeben, sieht die Bundesregierung als geeignet an, dass sie – wie
bisher – im Bereich der Vertragsfreiheit liegen sollen, und welche Möglich-
keiten plant sie, zu verbieten?

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4. Wäre eine Art Positivliste dessen, was erhoben werden darf – ähnlich wie
bei Sozialversicherungen geregelt – eine Lösung, schädliche Innovationen
zu verhindern und die Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger zu er-
höhen?

5. Ist die derzeitige rechtliche Lage mit der Formulierung „Erlaubt ist jegliche
Datenerhebung durch Apps, sofern der Nutzer (meist mit der Installation)
zuvor zugestimmt hat“ zutreffend umschrieben, und wo liegen derzeit wei-
tere Grenzen?

6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem möglichen Nutzen und dem möglichen Schaden, wenn Versiche-
rungsunternehmen mit Gesundheits-Apps Daten sammeln (bitte begrün-
den)?

7. Unter welchen Bedingungen ist die Sammlung von Gesundheits- und Le-
bensweisedaten datenrechtlich und verfassungsrechtlich unbedenklich?

8. Sieht die Bundesregierung neben dem individuellen betriebswirtschaft-
lichen Nutzen für die einzelne Versicherung auch einen gesamtgesellschaft-
lichen Nutzen dieser Datensammelmodelle?
Übersteigt dieser gesamtgesellschaftliche Nutzen nach Ansicht der Bundes-
regierung den möglichen Schaden der Aufgabe von Teilen der Privatsphäre?

9. Will die Bundesregierung verhindern, dass derjenige, der sich weigert, an
diesen erweiterten Datensammlungen bezüglich seiner Gesundheit und sei-
nes Lebenswandels teilzunehmen, dafür mit höheren Versicherungsbeiträ-
gen zahlen muss?

10. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung ein Verkauf der Daten an andere
Unternehmen (z. B. zu Marketing- oder Ratingzwecken) verhindert wer-
den?
Will die Bundesregierung dies verhindern?

11. Geht auch die Bundesregierung davon aus, dass die Entwicklung hin zu grö-
ßeren Datensammlungen über Versicherte via App noch recht weit am An-
fang steht und immer neue Angebote von immer mehr Versicherern folgen
werden?

12. Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
13. Sieht die Bundesregierung das Risiko, dass durch diese Überwachung Ver-

haltensänderungen herbeigeführt werden können, und dass die verstärkte
Überwachung so zu einer höheren Konformität der Gesellschaft und zu
einer ungeahnten Macht der Vorgaben der Versicherung im Alltag führen
kann?

14. Sieht die Bundesregierung zudem die Risiken, wenn umfangreiche persön-
liche und sensible Daten durch einen Fehler oder kriminelle Energie über
das Versicherungsunternehmen hinaus Verbreitung finden?

15. Erachtet die Bundesregierung Verhaltensbeurteilung und -überwachung als
mögliche Aufgaben von Versicherungsunternehmen?

16. Sind nach Ansicht der Bundesregierung Tarife mit Bonuszahlungen für die-
jenigen, die per Health-App Gesundheitsdaten übermitteln und bei vielen
Parametern keine Krankheitswerte aufweisen, genehmigungsfähig bzw. ge-
rechtfertigt, oder stellen sie aus Sicht der Bundesregierung ein nicht akzep-
tables Element von Entsolidarisierung dar?

17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus diesem Aspekt bezüglich der Diskriminierung von Menschen mit Be-
hinderungen?

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18. Würde eine solche Tarifgestaltung, bei der chronisch oder häufig Kranke
nicht in den Genuss von Boni kommen können und daher gegenüber Gesün-
deren benachteiligt werden, aus Sicht der Bundesregierung gegen das All-
gemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen?
Wenn nein, warum nicht?

19. Wie kann wirksam verhindert werden, dass so gewonnene Daten nur für ge-
nau eine Versicherung (z. B. Krankenversicherung), nicht aber für eine
zweite Versicherung (z. B. Berufsunfähigkeit) auch des gleichen Anbieters
genutzt werden?
Plant die Bundesregierung eine solche Regelung?
Soll es eine Regelung darüber geben, welche Daten grundsätzlich nicht ge-
sammelt werden dürfen, weil auch die einvernehmliche Weitergabe zu
nichtmedizinischen Zwecken gegen die Menschenwürde oder andere ver-
fassungsrechtliche Güter verstoßen würde (z. B. Defäkations-App)?

20. Soll es eine Regelung geben, wonach Versicherungen keine direkt erhobe-
nen Daten sammeln dürfen (Körpertracker), weil damit unverhältnismäßig
in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird?

21. Gibt oder gab es Gespräche von Vertretern der Bundesregierung oder der
Bundesministerien zu dem Thema Datensammlungen von Versicherungs-
unternehmen mittels moderner Kommunikationstechnik mit Vertretern die-
ser Unternehmen oder der IT-Industrie, und wenn ja, was war der Inhalt?
Wurde seitens der Bundesregierung angesichts der großen Investitionssum-
men in Aussicht gestellt, keine wesentliche gesetzliche Regulierung dieses
Bereichs anzustreben?

22. Sieht die Bundesregierung eine Asymmetrie im Kenntnisstand der Versi-
cherungen einerseits und der Versicherten andererseits, die es den Versiche-
rungen ermöglicht, sehr einfach Datengeschäfte möglicherweise zum Nach-
teil der Versicherten abzuschließen?
Reichen hier Appelle, wie der des Bundesdatenschutzbeauftragten (vgl.
Pressemitteilung vom 3. Dezember 2014), an die Versicherten aus, achtsam
mit ihren Daten umzugehen, oder wären restriktivere gesetzliche Regelun-
gen, gegebenenfalls auch in multilateraler Kooperation, wünschenswert?

23. Welche Position nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Europä-
ische Kommission zu dieser Frage ein?

24. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Angebote oder
Ankündigungen von Versicherungsunternehmen auch in anderen Mitglied-
staaten der Europäischen Union?

25. Wie kann bei einem internationalen Markt von Apps sichergestellt werden,
dass sich die von den privaten Krankenversicherungen genutzten Apps nach
deutschem (Datenschutz-)Recht richten?
Ist dies überhaupt Ziel der Bundesregierung?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hierzu bereits beschlossen?

26. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Staaten bereits Regelun-
gen erlassen?

27. Welche Akteure des Gesundheitsmarktes haben nach Kenntnis der Bundes-
regierung bislang Apps herausgegeben, die Daten sammeln?
Wie viele Pharmahersteller zählen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu
(falls möglich, bitte mit Liste der Pharmahersteller und der Apps antwor-
ten)?

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28. Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut „DER TAGESSPIEGEL“ vom
22. November 2014 auf den führenden Portalen rund 97 000 Gesundheits-
Apps angeboten werden und pro Monat 1 000 neue hinzukommen?
Wie viele davon sammeln Daten und leiten sie weiter?
Liegen der Bundesregierung Zahlen dazu vor, wie die Verbreitung von da-
tensammelnden Gesundheits-Apps in der Bevölkerung ist, wie sich dieser
Markt auf verschiedene Anbieter verteilt, wie hoch die Beteiligung von Ver-
sicherern ist, sowie welcher Umsatz und Gewinn generiert wird?

29. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein Teil dieser Apps Daten un-
verschlüsselt überträgt?

30. Ist die unverschlüsselte Übertragung solcher Daten nach Ansicht der Bun-
desregierung akzeptabel, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregie-
rung dagegen?

31. Besteht das Risiko, dass solche Daten abgefangen werden, und wie groß
wäre nach Ansicht der Bundesregierung der Aufwand zum Ausspähen die-
ser Daten?

32. Kann die Bundesregierung Berichte (vgl. www.praxistipps.chip.de/ios-8-
schrittzaehler-deaktivieren-geht-das_35890) bestätigen, denen zufolge die
auf dem Apple-Produkt iOS8 vorinstallierte Health-App nicht von den Nut-
zerinnen und Nutzern abgeschaltet werden kann und daher eine Selbst-
bestimmung über den Umfang der gesammelten Daten nicht mehr gegeben
ist?
Plant die Bundesregierung Schritte gegen das Unternehmen, oder steht sie
diesbezüglich in Kontakt mit Apple Inc. (bitte begründen)?

33. Wäre es sinnvoll, den vermehrten Daten über die Eigenschaften der Kundin-
nen und Kunden bezüglich ihrer Versicherungsfähigkeit auch vermehrte
Daten über die Vertrauenswürdigkeit von Versicherungsgesellschaften ge-
genüberzustellen, wie z. B. Ablehnungsquoten, geführte Prozesse, Kapital-
markt-Ratings, Aufklärung über die Nachteile der Nutzung verschiedener
Produkte für die Kundinnen und Kunden von offizieller Stelle u. a.?

34. Gibt es auch in der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbare Apps oder
Pläne, sie zu verwirklichen?

35. Sind der Bundesregierung Äußerungen von Informatik-Wissenschaftlerin-
nen und Informatikwissenschaftlern bekannt, in denen gefordert wird,
Health-Apps, die beispielsweise über Smartphone oder Smartwatch Ge-
sundheitsdaten sammeln, an die Telematik-Infrastruktur rund um die elek-
tronische Gesundheitskarte (eGK) anzudocken?

36. Sind der Bundesregierung ähnliche Wünsche vonseiten der Industrie be-
kannt?

37. Ist die Entwicklung von Apps, die im Rahmen der Telematikinfrastruktur
rund um die eGK per Smartphone oder Smartwatch Gesundheitsdaten sam-
meln sollen, von der derzeitigen Gesetzeslage her gedeckt?
Wenn ja, plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf einzubringen, der
dies verunmöglicht?
Wenn nein, befürwortet die Bundesregierung die Entwicklung datensam-
melnder Mehrwertdienste im Rahmen der eGK?

Berlin, den 18. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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