BT-Drucksache 18/3612

Erkenntnisse der Bundesregierung zur Partei "DIE RECHTE"

Vom 18. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3612
18. Wahlperiode 18.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Harald Petzold
(Havelland), Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Erkenntnisse der Bundesregierung zur Partei „DIE RECHTE“

Die neofaschistische Partei „DIE RECHTE“ ist seit den Kommunalwahlen in
Nordrhein-Westfalen mit jeweils einem Mitglied in den Stadträten von Dort-
mund und Hamm sowie in einigen Bezirksvertretungen vertreten.
Den Sitz im Dortmunder Stadtrat nimmt derzeit der ehemalige Anführer der im
Jahr 2012 verbotenen Kameradschaft „Nationaler Widerstand Dortmund“,
Dennis Gliemsch, ein. Dieser hat in den vergangenen Monaten eine extensive
Kampagne in Form aggressiver Anfragen an die Stadtverwaltung entwickelt.
Besonderes Aufsehen erregte eine Anfrage, mit der sich Dennis Gliemsch nach
der Anzahl von Mitbürgern jüdischen Glaubens in Dortmund erkundigte. Der
Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sagte dazu: „Jeder müsste
doch die wahre Motivation dieser durch und durch scheinheiligen Anfrage er-
kennen können: Abscheulicher und perfider Antisemitismus.“ Dutzende weite-
rer Anfragen spiegeln ebenfalls die rechtsextreme Gesinnung der Partei wider.
Einige der Anfragen wurden dabei in Kooperation mit dem „NPD“-Vertreter im
Stadtrat eingebracht. Mit diesem strebt Dennis Gliemsch eine engere Koopera-
tion an; so haben beide die Anerkennung als Ratsgruppe beantragt, was ihnen
zusätzliche Finanzen einbringen würde. Die Stadtverwaltung hat dies allerdings
abgelehnt.
Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen und demokratischer Parteien
stellten in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel „Kein Raum in unserer
Stadt für Antisemitismus und Rassismus jeder Art“ dazu fest: „ ‚Die Rechte‘
zeigt damit einmal mehr, dass sie eine rassistische, antisemitische Kraft ist,
deren Ziel es ist, Menschen, die nicht in ihr rechtsradikales Weltbild passen, ein-
zuschüchtern und ein Klima der Angst zu verbreiten.“ (www.dielinke-dortmund.
de/).
Die Fragesteller sowie die Bundesregierung haben bereits darauf hingewiesen,
dass es sich insbesondere bei der nordrhein-westfälischen Sektion der Partei
„DIE RECHTE“ sowohl von ihrer politischen Orientierung her als auch vom
Funktionärskorps im Wesentlichen um eine Fortführung verbotener Nazikame-
radschaften handelt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Rechtsextreme Parteien ‚Die Rechte‘ und ‚Der
III. Weg‘ “, Bundestagsdrucksache 18/1937). Es sei „der Neonaziszene in die-
sem Bundesland gelungen, die Wirksamkeit der Vereinsverbote durch die Ak-
tivitäten innerhalb der Partei ‚Die Rechte‘ abzuschwächen.“ Angesichts der
nunmehr auch kommunalparlamentarischen Tätigkeit scheint die Neonaziszene
ihre Aktivitäten sogar erweitert zu haben. Aus Sicht der Fragesteller steht daher
die Frage eines Verbotsverfahrens gegen die Partei auf der Tagesordnung.

Drucksache 18/3612 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche weiteren verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundes-

regierung seit Beantwortung der in der Vorbemerkung der Fragesteller er-
wähnten Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/1937) über die Partei
„DIE RECHTE“ gewonnen?

2. Welche Erkenntnisse hat sie insbesondere über die Tätigkeit in Stadträten
und Bezirksvertretungen (bitte möglichst nach den jeweiligen Kommunal-
parlamenten aufgliedern)?

3. Welche Erkenntnisse hat sie über die politische Biographie ihrer jeweiligen
Vertreter in diesen Kommunalparlamenten (Mitgliedschaften in rechtsextre-
men Organisationen, Erkenntnisse über politisch motivierte Straftaten
usw.)?

4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der erwähnten
Anfragenkampagne des Dortmunder Stadtverordneten der Partei „DIE
RECHTE“ sowie ggf. aus ähnlichen Aktivitäten anderer Kommunalverord-
neter dieser Partei?

5. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat sie über den Inhalt
der von der Partei verbreiteten Veröffentlichungen?

6. Welche weiteren Erkenntnisse hat sie über die einzelnen Landesverbände
der Partei „DIE RECHTE“ hinsichtlich Mitgliederzahlen, konkreter rechts-
extremistischer Aktivitäten und etwaiger Wahlbeteiligungen (bitte ggf. nach
Untergliederungen aufteilen)?

7. Welche Erkenntnisse hat sie über die Kooperation der Partei „DIE
RECHTE“ mit anderen
a) rechtsextremistischen,
b) rechtspopulistischen und
c) ggf. sonstigen, nichtextremistischen Organisationen
jeweils im In- und Ausland?

8. Wie schätzt die Bundesregierung insbesondere das Verhältnis der Partei
„DIE RECHTE“
a) zur „NPD“,
b) zur Pro-Bewegung,
c) zu sogenannten Hooligans gegen Salafismus sowie
d) zu den sogenannten Pegida-Demonstrationen ein,
und welche Erkenntnisse hat sie über allfällige Kooperationen der Partei
„DIE RECHTE“ mit diesen Organisationen bzw. Bewegungen?

9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insgesamt aus den
Erkenntnissen über die Partei „DIE RECHTE“?

10. Sind die vorliegenden Erkenntnisse über die Partei „DIE RECHTE“ nach
Einschätzung der Bundesregierung geeignet, den Verdacht der Verfassungs-
widrigkeit der Partei zu bestätigen?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung Erfordernis und Zweckmäßigkeit eines
Parteiverbotsverfahrens bzw. der Prüfung, inwiefern die Anforderungen an
ein erfolgversprechendes Verbotsverfahren erfüllt sind?
Inwiefern steht sie bezüglich dieser Frage mit den Ländern in Kontakt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3612
12. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Frage machen, inwiefern
sie derzeit Prüfungen vornimmt, ein Verbot der Partei „DIE RECHTE“ beim
Bundesverfassungsgericht zu beantragen?
Inwiefern will sie dies mit den Ländern sowie dem Deutschen Bundestag
abstimmen?

Berlin, den 17. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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