BT-Drucksache 18/3583

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/3246 - Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support Mission für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte in Afghanistan

Vom 17. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3583
18. Wahlperiode 17.12.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/3246 –

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz
Resolute Support Mission für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung
der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte in Afghanistan

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 19. November 2014 die Entsendung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte zur Beteiligung am NATO-geführten Einsatz Resolute Support
Mission für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationa-
len Sicherheitskräfte in Afghanistan für bis zu 850 Soldatinnen und Soldaten bis zum
31. Dezember 2015 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustim-
mung des Deutschen Bundestages erbeten.

Auftrag der Resolute Support Mission ist es, nach der Übernahme der vollständigen
Sicherheitsverantwortung durch die afghanische Regierung bis Ende 2014 und dem
Abschluss der ISAF-Mission die afghanischen nationalen Sicherheitskräfte auch
weiterhin und darüber hinaus zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzu-
kommen. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen insti-
tutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden. Neben der Ausbil-
dung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte hat
die Bundeswehr den Auftrag, über die Sicherung des von der NATO eingesetzten
Personals hinaus, auch in zivilem Wiederaufbau eingesetztes Personal der internati-
onalen Gemeinschaft im Notfall zu unterstützen (so genannter „in extremis sup-
port“). Die Resolute Support Mission trägt einen anderen Charakter als der bisherige
ISAF-Einsatz. Sie ist kein Kampfeinsatz und hat auch nicht die Aufgabe, sich direkt
an der Terror- oder der Drogenbekämpfung zu beteiligen. Dennoch kann es zu Ge-
fechtshandlungen in Ausübung des Selbstverteidigungsrechtes, zum Schutz eigener
Truppen oder designierter ziviler Kräfte kommen. Obwohl die NATO ganz Afgha-
nistan als Operationsgebiet festgelegt hat, kennzeichnet die Resolute Support Mis-
sion ein regionaler Ansatz im Rahmen des „Nabe- und Speichenmodells“. Der
NATO-Einsatz hat einen personellen Gesamtumfang von ca. 12.000 Soldatinnen
und Soldaten. Neben den NATO-Mitgliedstaaten beteiligen sich noch 14 weitere
Nationen als so genannte operationelle Partner an diesem Einsatz. Deutschland wird
als Rahmennation in Mazar-e Sharif besondere Verantwortung übernehmen, die sich
aus unserer Verbundenheit mit dem afghanischen Volk und unserem festen Willen

Drucksache 18/3583 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
zur Bewahrung des in fast 13 Jahren Afghanistan-Einsatz Erreichten ableitet. Wei-
tere rd. 20 Nationen werden zusammen mit Deutschland im Norden Afghanistans
tätig sein. Die Resolute Support Mission ist als Operation in drei Phasen angelegt.
Zuerst soll das „Nabe- und Speichenmodell“ in den Hauptquartieren und höheren
Kommandobehörden der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte der jeweiligen
Speichen wirken. In einer zweiten Phase wird die Ausbildung mit dann verringertem
Kräfteansatz auf die Institutionen der afghanischen Hauptstadt konzentriert. In einer
dritten und letzten Phase soll die Rückverlegung der internationalen Truppen aus
Afghanistan erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen seine Unterstützung für Resolute Support Mission deutlich machen wird.
Die Bundesregierung arbeitet in engem Kontakt mit den Mitgliedern des Sicherheits-
rates darauf hin, dass zeitgerecht zum Beginn des Einsatzes eine entsprechende Re-
solution vorliegt. Mit dem fortgesetzten deutschen Engagement im Rahmen der Re-
solute Support Mission wird deutlich, dass Afghanistan auch nach dem Ende von
ISAF auf eine angemessene deutsche Unterstützung zählen kann. Die Bundesregie-
rung bekennt sich darüber hinaus dazu, ihre zivile Unterstützung für Afghanistan auf
vorerst gleichbleibend hohem Niveau fortzusetzen, um die bisherigen Erfolge bei
Wiederaufbau und Entwicklung zu konsolidieren und weiter auszubauen. Deutsch-
land wird sich zusammen mit der internationalen Gemeinschaft durch Unterstützung
auf den Gebieten Regierungsführung, Sicherheit, Friedensprozess, wirtschaftliche
und soziale Entwicklung, regionale Kooperation und Menschenrechte, einschließ-
lich der Gleichstellung von Mann und Frau sowie den Rechten von Kindern enga-
gieren. Dieser Beitrag ist ein wechselseitiger und muss auch von der afghanischen
Regierung als gegenseitige Verpflichtung verstanden werden.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3583
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/3246 anzunehmen.

Berlin, den 17. Dezember 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/3583 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Niels Annen, Stefan Liebich und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3246 in seiner 74. Sitzung am 5. Dezember 2014
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 19. November 2014 die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Betei-
ligung am NATO-geführten Einsatz Resolute Support Mission für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung
der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte in Afghanistan für bis zu 850 Soldatinnen und Soldaten bis zum
31. Dezember 2015 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustimmung des Deutschen Bundes-
tages erbeten.
Auftrag der Resolute Support Mission ist es, nach der Übernahme der vollständigen Sicherheitsverantwortung
durch die afghanische Regierung bis Ende 2014 und dem Abschluss der ISAF-Mission die afghanischen nati-
onalen Sicherheitskräfte auch weiterhin und darüber hinaus zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nach-
zukommen. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene ausge-
bildet, beraten und unterstützt werden. Neben der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen
nationalen Sicherheitskräfte hat die Bundeswehr den Auftrag, über die Sicherung des von der NATO einge-
setzten Personals hinaus, auch in zivilem Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft
im Notfall zu unterstützen (so genannter „in extremis support“). Die Resolute Support Mission trägt einen
anderen Charakter als der bisherige ISAF-Einsatz. Sie ist kein Kampfeinsatz und hat auch nicht die Aufgabe,
sich direkt an der Terror- oder der Drogenbekämpfung zu beteiligen. Dennoch kann es zu Gefechtshandlungen
in Aus-übung des Selbstverteidigungsrechtes, zum Schutz eigener Truppen oder designierter ziviler Kräfte
kommen. Obwohl die NATO ganz Afghanistan als Operationsgebiet festgelegt hat, kennzeichnet die Resolute
Support Mission ein regionaler Ansatz im Rahmen des „Nabe- und Speichenmodells“. Der NATO-Einsatz hat
einen personellen Gesamtumfang von ca. 12.000 Soldatinnen und Soldaten. Neben den NATO-Mitgliedstaaten
beteiligen sich noch 14 weitere Nationen als so genannte operationelle Partner an diesem Einsatz. Deutschland
wird als Rahmennation in Mazar-e Sharif besondere Verantwortung übernehmen, die sich aus unserer Verbun-
denheit mit dem afghanischen Volk und unserem festen Willen zur Bewahrung des in fast 13 Jahren Afghanis-
tan-Einsatz Erreichten ableitet. Weitere rd. 20 Nationen werden zusammen mit Deutschland im Norden Afgha-
nistans tätig sein. Die Resolute Support Mission ist als Operation in drei Phasen angelegt. Zuerst soll das
„Nabe- und Speichenmodell“ in den Hauptquartieren und höheren Kommandobehörden der afghanischen na-
tionalen Sicherheitskräfte der jeweiligen Speichen wirken. In einer zweiten Phase wird die Ausbildung mit
dann verringertem Kräfteansatz auf die Institutionen der afghanischen Hauptstadt konzentriert. In einer dritten
und letzten Phase soll die Rückverlegung der internationalen Truppen aus Afghanistan erfolgen. Es ist damit
zu rechnen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seine Unterstützung für Resolute Support Mission
deutlich machen wird. Die Bundesregierung arbeitet in engem Kontakt mit den Mitgliedern des Sicherheitsrates
darauf hin, dass zeitgerecht zum Beginn des Einsatzes eine entsprechende Resolution vorliegt. Mit dem fort-
gesetzten deutschen Engagement im Rahmen der Resolute Support Mission wird deutlich, dass Afghanistan
auch nach dem Ende von ISAF auf eine angemessene deutsche Unterstützung zählen kann. Die Bundesregie-
rung bekennt sich darüber hinaus dazu, ihre zivile Unterstützung für Afghanistan auf vorerst gleichbleibend
hohem Niveau fortzusetzen, um die bisherigen Erfolge bei Wiederaufbau und Entwicklung zu konsolidieren
und weiter auszubauen. Deutschland wird sich zusammen mit der internationalen Gemeinschaft durch Unter-
stützung auf den Gebieten Regierungsführung, Sicherheit, Friedensprozess, wirtschaftliche und soziale Ent-
wicklung, regionale Kooperation und Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung von Mann und Frau
sowie den Rechten von Kindern engagieren. Dieser Beitrag ist ein wechselseitiger und muss auch von der
afghanischen Regierung als gegenseitige Verpflichtung verstanden werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3583
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/3246 in seiner 35. Sit-
zung am 17. Dezember 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3246 in seiner 27. Sitzung am 17. Dezember
2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und einer Stimme aus der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/3246 in seiner
25. Sitzung am 17. Dezember 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/3246 in seiner 24. Sitzung am 17. Dezember 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3246 in seiner 31. Sitzung am 17. Dezember
2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und einer Stimme aus der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und gegen die Stimmen
der übrigen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 17. Dezember 2014

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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